Protocol of the Session on November 12, 2014

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Gundlack von der Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem der Vorsitzende des federführenden Finanzausschusses über den Beratungsverlauf zu den Landesrechnungshofberichten 2013 und die Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2012 berichtet hat, möchte ich mich in meiner Rede doch auch beschränken.

Zunächst möchte ich aber auch allen danken, die an dem Bericht gearbeitet haben, ihn erarbeitet haben, ganz besonders dem Landesrechnungshof, an der Spitze dem Präsidenten des Landesrechnungshofes und seinen Mitarbeitern, aber auch den Kolleginnen und Kollegen im Finanzausschuss, die wieder mal in vielen, vielen Sitzungen teils kontrovers, aber konstruktiv mit dem Landesrechnungshofbericht umgegangen sind. Ich freue mich immer auf diese Beratungen, zeigen sie doch, dass wir auch parteiübergreifend sehr gut zusammenarbeiten können.

Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen deutlich machen, welche Beratungsgegenstände aus Sicht der

SPD-Landtagsfraktion von besonderer Bedeutung waren. Zunächst stelle ich fest, dass sowohl der Kommunalfinanzbericht als auch der Landesfinanzbericht 2013 sehr ausführlich und, wie ich schon sagte, konstruktiv im Finanzausschuss beraten wurden. Zu jedem Kapitel konnten wir den Landesrechnungshof sowie die jeweiligen Ministeriumsvertreter befragen. Dabei kam ganz klar zum Ausdruck, dass sehr oft die vom Landesrechnungshof angemahnten Probleme schon bis zur Beratung im Finanzausschuss angegangen und einer Problemlösung zugeführt wurden. Das haben wir ausdrücklich lobend in die Beschlussempfehlung aufgenommen.

Ein Beispiel dafür ist die geforderte Stärkung der Kommunalaufsicht im Innenministerium. Wie uns die Landesregierung in der Sitzung am 26. Juni 2014 mitteilte, wurde ein Referat Haushaltskonsolidierung eingerichtet, das zunächst mit zwei Personalstellen ausgestattet wurde. Damit werden sicher nicht alle Probleme im Handumdrehen gelöst, es ist aber immerhin ein richtiger Ansatz an einer sehr sensiblen Stelle.

Der Finanzausschuss beschäftigt sich regelmäßig mit dem Thema Kommunalfinanzen. Wir haben gerade erst eine nicht öffentliche Anhörung zum aktuellen Stand zur Umsetzung der Sonderhilfen für die Kommunen für den 15. Januar 2015 beschlossen. Da möchte ich schon mal der Fraktion DIE LINKE dafür danken, dass sie den Antrag eingebracht hat. Vielen Dank.

(Beifall Heinz Müller, SPD, und Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung ersuchen wir die Landesregierung, dafür zu sorgen, dass die Kommunen die Einnahmesituation jeweils in ihrem eigenen Verantwortungsbereich verbessern. Dabei sind neben einer Stärkung der Rechtsaufsicht auch die rechtlichen Grundlagen für die Erschließung neuer Einnahmequellen, zum Beispiel im Bereich von EEG-Anlagen, in den Blick zu nehmen.

Unserem Antrag in der Septemberlandtagssitzung zur Gewerbesteuerverlagerung zugunsten der Standortgemeinden von EEG-Anlagen haben Sie hier im Landtag alle zugestimmt. Inzwischen hat der Bundesrat vor fünf Tagen, am 7. November 2014, dem Antrag unserer Landesregierung zugestimmt. An dieser Stelle einmal einen herzlichen Dank auch an unsere Finanzministerin, Frau Polzin, für ihren Einsatz zugunsten unserer Kommunen.

Das hat, wie erwartet, erheblichen Widerstand vonseiten der Betreiberkommunen gegeben. War ja auch so geplant und ist auch so zu vermuten gewesen. Nun muss die Gesetzesänderung noch Zustimmung im Bundestag finden. Ich hoffe, dass es dort auch gelingt. Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete der demokratischen Fraktionen, sollten Ihren Einfluss beim Bund geltend machen. Wir werden jedenfalls unsere MdB auf jeden Fall sensibilisieren und um Zustimmung werben.

Ein weiterer Aspekt: Die Landesregierung arbeitet am Bürger- und Kommunalbeteiligungsgesetz. Wie ich erfahren habe, soll es ja – Sie wissen, es ist ein neues, sehr spezielles und sensibles Gesetz – im ersten Halbjahr, eventuell auch ein wenig später, 2015 in den Landtag eingebracht werden. Auch davon werden die Standortkommunen von EEG-Anlagen zukünftig profitieren können.

Mit der vorliegenden Beschlussempfehlung fordern wir die Landesregierung auf, auch weiterhin geeignete Möglichkeiten zu suchen, um die Einnahmesituation der Kommunen zu verbessern.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Einige Kommunen, meine Damen und Herren, sind dabei auch schon auf dem eigenen Weg erfolgreich, das umzusetzen und auf der Einnahmeseite erfolgreich zu bestehen. Damit, meine Damen und Herren, ist ausdrücklich aber nicht die Abkehr vom Gleichmäßigkeitsprinzip im FAG gemeint, um das ganz deutlich zu sagen.

Im Bereich Bildung haben wir zwei Beschlussempfehlungen abgegeben:

Erstens. „Die Hochschulen des Landes werden ersucht, die konsequente Anwendung der bestehenden Regelungen zur Erhebung von Nutzungsentgelten für die Inanspruchnahme von Hochschulressourcen und mögliche Ablieferungspflichten stärker zu kontrollieren.“

Der Landesrechnungshof hat nachgewiesen, dass die Beschäftigten an den Hochschulen des Landes nicht durchgängig ihre Nebentätigkeiten anzeigen. Dadurch konnten die genutzten Hochschulressourcen, wie Technik, Räume und so weiter, nicht in Rechnung gestellt werden. Auch entgangene Einnahmen aus nicht erfassten Ablieferungsfristen wurden aufgezeigt.

Deshalb, und besonders unter dem Aspekt, dass die Hochschulen nachdrücklich eine bessere Finanzausstattung fordern, sollten die Hochschulen selbst ihre eigenen Einnahmen konsequent einfordern. Denn, so muss es auch mal gesagt werden, die Hochschulen dürfen nicht zum Selbstbedienungsladen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dort tätig sind, werden. Manchmal kann man den Eindruck,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist aber eine bösartige Unterstellung.)

Herr Ritter, manchmal könnte man den Eindruck aber gewinnen, wenn man den Landesrechnungshofbericht liest. Ich weiß nicht, wie Sie ihn gelesen haben, ob Sie sich nur für den Innenbereich interessiert haben, aber im Bildungsbereich sollten Sie sich das mal angucken und auch mal mit dem Landesrechnungshof reden, vielleicht kriegen Sie dann einen anderen Eindruck.

Im Übrigen erwarten wir auch in den nächsten Tagen, meine Damen und Herren, zumindest haben wir gedacht, dass wir in den nächsten Tagen das Gutachten vom Landesrechnungshof zu den Hochschulfinanzen erhalten. Wie Sie heute lesen konnten, hat Herr Fischer von der OZ das Gutachten schon auf dem Tisch und polemisiert damit herum.

Wie ich erfahren durfte, ist jetzt am Freitag ein Gespräch mit den Hochschulen in Aussicht gestellt worden und dass das Gutachten dort vorgestellt wird. Von daher frage ich mich schon, wie das Gutachten wieder dorthin gekommen ist, wo es eigentlich noch nicht hinkommen sollte.

(Heinz Müller, SPD: Tja. – Zuruf von Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich habe vorhin für mich so entschieden: Herr Fischer kommt ja aus der OZ-Lokalredaktion Stralsund und Stralsund hat eine Fachhochschule, vielleicht gibt es da engere Kontakte. Aber ich würde in Zukunft doch darum bitten, ich glaube, ich spreche auch den anderen gerade …

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich denke, die Hochschulen bekommen es auch erst am Freitag?)

Der Pressemitteilung vom geschätzten Kollegen Herrn Koplin kann ich nur beipflichten. Er sagt, dass es unredlich ist, glaube ich, und dem kann ich nur voll zustimmen.

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Und das Bildungsministerium hat auch schon den Entwurf gehabt?)

Mit Sicherheit, mit Sicherheit.

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Aha! Aha! – Heiterkeit bei Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Aber gerade Sie, Herr Saalfeld, sollten doch ganz vorsichtig mit solchen Äußerungen sein.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Heinz Müller, SPD)

Ich möchte Sie nur auf den alten Spruch hinweisen: Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen schmeißen. Wir haben ja schon häufiger den Verdacht gehabt,

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir stellen alle unter Generalverdacht. – Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

dass aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN doch so einiges eventuell an die Presse durchgestochen werden könnte,

(Zuruf von Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

zumindest vermitteln Sie den Eindruck dazu. Nachweisen können wir es nicht, aber wir haben es schon mal im Finanzausschuss thematisiert

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was haben Sie thematisiert?)

und bei dem Tagesordnungspunkt waren Sie ziemlich ruhig und leise. Also von der Warte her sollten Sie sich da ein wenig zurückhalten.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ertappt! – Zuruf von Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, ein zweiter Punkt, den wir im Bildungsbereich aufgeworfen haben, ist, dass die Landesregierung aufgefordert wird, bei der nächsten „Änderung des Landeshochschulgesetzes“ möglichst „zeitnah die rechtliche Klarstellung der Arbeitsweise der WINGS“ herzustellen. Der Landesrechnungshof hält die Arbeitsweise der WINGS nicht für falsch und unwirtschaftlich, sondern mahnt eine Rechtsanpassung an.

Ich darf mit dem Einverständnis der Präsidentin aus dem Landesrechnungshofbericht zitieren: „Die Hochschule Wismar hat die Durchführung der Fern- und Weiterbildungsstudiengänge im Wesentlichen über Kooperationsverträge an die … (WINGS) übertragen. Dabei wurde nicht beachtet, dass originäre Aufgaben nicht auf Dritte übertragen werden dürfen. Im Widerspruch zum Landeshochschulgesetz lehren Mitglieder der Hochschule Wismar in Nebentätigkeit in grundständigen Fernstudiengängen an der WINGS, obwohl dies zur Haupttätigkeit gehört. Studenten der grundständigen Fernstudiengänge der WINGS zahlen Semestergebühren bis zu 1.390,00 Euro, obwohl das Landesrecht Studiengebühren in diesem Bereich ausschließt.“ Ende des Zitats.

Das Bildungsministerium hat bereits signalisiert, dass eine entsprechende Anpassung im Landeshochschulgesetz kommen soll. Vielleicht ist das WINGS-Modell auch eine nachahmenswerte Sache für andere Hochschulen des Landes, zumindest wurde mir gegenüber bereits großes Interesse anderer Hochschulen des Landes M-V daran signalisiert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Landesrechnungshof hat in seinem Jahresbericht 2013 erneut das Anhörungsverfahren zur Förderrichtlinie kritisiert. Der Landesrechnungshof ist nach Paragraf 103 der Landeshaushaltsordnung beim Erlass von Förderrichtlinien anzuhören. Leider klappt das Verfahren nicht immer optimal. Es kann nicht richtig sein, wenn die Verfahren bis zu drei Jahre dauern und Mehrfachbelastungen zu unnötigem Arbeitsaufwand führen. Mit der heutigen Beschlussfassung ersuchen wir die Landesregierung, die Anhörungsverfahren zu verbessern, um lange Genehmigungszeiten und Mehraufwand zukünftig zu vermeiden.

Im Geschäftsbereich des Finanzministeriums bitten wir die Landesregierung, geeignete Maßnahmen zur finanziellen Sicherung der übertragenen und in Anspruch genommenen Haushaltsausgabenreste zu prüfen. Dabei soll auch die anteilige Deckung der Ausgabenreste im Haushaltsplan berücksichtigt werden. Wir gehen davon aus, dass diese Forderung nach besserer Transparenz im neuen Doppelhaushalt 2016/2017 umgesetzt wird.

Ich möchte nun zunächst, bevor ich ende, zum Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kommen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, und zu den einzelnen Punkten etwas sagen.

Zu dem gewollten Punkt g): Es gibt bereits das Sondervermögen zu den revolvierenden Fonds im Einzelplan 11. Die Landesregierung hatte schon im Juli dieses Jahres zugesagt, weitere EFRE-Fonds dahin gehend zu prüfen, inwieweit sie in das Sondervermögen überführt werden können. Das Anliegen ist insofern berechtigt. Wir erwarten aber mit dem Haushaltsplanentwurf 2016/2017 bereits das zugesagte Prüfergebnis der Landesregierung.

Zu h): Die Landesregierung hat mit der Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Saalfeld auf Drucksache 6/3272 vom 26.09.2014 klar ausgeführt, dass der Mittelabfluss der EU-Förderperiode 2007 bis 2013 gesichert ist. Dort wurde ausgeführt, dass bei den EFREMitteln „unter Einbeziehung der n+2 Regelung“ – zwei Jahre Nachlaufzeit bis 2015 ist somit gemeint – „eine vollständige Abrechnung“ der Mittel erfolgt. Zu den ELERMitteln wurde ausgeführt: „Alle zur Verfügung stehenden Mittel sind derzeit bewilligt beziehungsweise … hinterlegt“,

und zu den GAK-Mitteln, „Gemeinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes‘“: Der vollständige Mittelabfluss werde gesichert.