Protocol of the Session on November 12, 2014

(Minister Dr. Till Backhaus: Wo ist Joschka abgeblieben? – Minister Harry Glawe: Fischer ist doch ein Beispiel.)

Wir hören das, wir hören uns das an.

Da kommt von der Regierungsbank „Joschka Fischer“. Ich habe das im September gesagt und ich wiederhole das hier an dieser Stelle noch mal ausdrücklich:

(Vincent Kokert, CDU: Jetzt werden Sie mutig.)

Ich finde, und ich bin davon überzeugt, dass die Kritik, die wir geäußert haben an dem Vorgehen von Herrn Schlotmann, für jeden anderen gilt, und zwar unabhängig von der Partei, auch für Joschka Fischer. Das kritisiere ich, habe ich öffentlich immer kritisiert. Ich wiederhole das hier noch mal, damit nicht der Eindruck rüberkommt, wir würden uns vor die eigenen Leute stellen, wenn das Verhalten auch nicht in Ordnung war.

(Vincent Kokert, CDU: Das gibt gleich einen Anruf von Frau Göring-Eckardt.)

Das ist eine grundsätzliche Regelung und das muss man klar und deutlich sagen.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Und, Herr Müller, wenn ich mal auf das eingehe, was Sie gerade vorgetragen haben,

(Heinz Müller, SPD: Ich bitte darum.)

das ist in der Tat in meiner Wahrnehmung unglaub- würdig.

(Vincent Kokert, CDU: Ach ja?!)

Man kann sich, finde ich, nicht hier hinstellen und sagen, was ich begrüßt habe. Man muss, so, wie wir das gefordert haben, sogar den Anschein

(Heinz Müller, SPD: Richtig.)

eines Verdachts vermeiden,

(Heinz Müller, SPD: Richtig.)

dass es dort Zusammenhänge geben könnte und dass jemand die Erkenntnisse,

(Vincent Kokert, CDU: Das hat ja bisher ganz gut geklappt.)

die Netzwerke aus seinem Ministeramt möglicherweise für eine Tätigkeit in der freien Wirtschaft missbrauchen kann. Dann passt aber nicht dazu, dass man sich a) jeglicher Auseinandersetzung verwehrt und dass man b) noch nicht mal im Ansatz andeutet, wie das Land her- gehen und mit diesem Problem umgehen will, sondern dann bleibt es bei der pauschalen Luftblase, die man hier mal im Parlament absondert und sagt, das ist unsere Zielsetzung, ohne jegliche Fragen zu beantworten. Wie wollen Sie es denn umsetzen im Land? Weil das, was auf Bundesebene passiert – und da können Sie sich nicht wegducken –, ist eine Regelung auf Bundesebe- ne, die gilt nicht für die Landesebenen. Und deshalb ist das, was die Hamburger gemacht haben, absolut konsequent – übrigens, Herr Texter, ein bisschen genauer, 24 Monate –, und sie haben einen Weg definiert, den ich auch für gangbar halte, indem sie nämlich hergegangen sind und gesagt haben: Wir machen ein Gremium, eine unabhängige Kommission, die das entscheiden soll im Fall der Fälle. Auch das halte ich für einen geeigneten Weg. Und auch das wäre eine Möglichkeit gewesen, das hier mit uns zu debattieren und da vielleicht zu einer gemeinsamen Beschlussfassung zu kommen.

(Heinz Müller, SPD: Aber der Gesetzentwurf sagt da was ganz anderes, ne?)

Aber mit Verweigerung in der Auseinandersetzung, mit Wegducken, mit Aussitzen eines Problems, was den Menschen hier auf der Seele brennt, wo sie Antworten haben wollen auch aus dem Landesparlament, da kommen Sie nicht weiter und da demaskieren Sie sich selbst hinsichtlich des Anspruchs, den Sie hier einmal formulieren, und dessen, was Sie tatsächlich tun, nämlich gar nichts. Und das kritisieren wir vehement. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf

eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten und der Ministerinnen und Minis- ter des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 6/3238.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3238 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD abgelehnt.

Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3238 abgelehnt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktionen haben sich darauf verständigt, nach dem Tagesordnungspunkt 7 den Tagesordnungspunkt 25 sowie nach dem Tagesordnungspunkt 24 den Tagesordnungspunkt 8 aufzurufen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Ich rufe nun auf den Tagesordnungspunkt 4: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Marktüberwachung von harmonisierten Bauprodukten nach der Verordnung Nr. 305/2011 der EU, Drucksache 6/3382.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Marktüberwachung von harmonisierten Bauprodukten nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Bauproduktenmarktüber- wachungsgesetz – BauPMG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 6/3382 –

Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus Herr Glawe.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Bauproduktenverordnung der Europäischen Kommission verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Marktüberwachung von harmonisierten Bauprodukten. Die nationalen Gesetze, die der Durchführung dieser europäischen Forderung dienen – namentlich das Bauprodukten- gesetz und das Bauproduktsicherheitsgesetz des Bundes –, enthalten keine Regelungen zur Zuständigkeit der Marktüberwachungsbehörden der Länder. Folglich verbleibt bei den Ländern die Verpflichtung, erforderliche Zuständigkeiten zu regeln. Mit dem Gesetzentwurf wird diesem Anpassungsbedarf entsprochen und eine Landesverordnung vom 7. September 2005 abgelöst. Neben der Festlegung der obersten Bauaufsichtsbehörde als zuständige Marktüberwachungsbehörde im Land weist dieser vorliegende Gesetzentwurf gemäß einer Abstimmung unter allen Bundesländern dem Deutschen Institut für Bautechnik die Stellung als gemeinsame Marktüberwachungsbehörde der Länder zu. Die Zuständigkeit der gemeinsamen Marktüberwachungsbehörde dient damit einer bundesweit einheitlichen Prüfung und Bewertung von Bauprodukten in technischer Hinsicht und einer einheitlichen Vorgehensweise in der

Marktüberwachung von harmonisierten Bauprodukten, auch auf der europäischen Ebene.

Das Deutsche Institut für Bauchtechnik nimmt bereits jetzt die fachliche Beratung der Landesbehörden wahr und koordiniert die Marktüberwachungsverfahren der Länder. Diese Aufgaben werden nun um die Ausübung einzelner hoheitlicher Befugnisse ergänzt. Die Zuständigkeitsregelungen werden ferner um verwaltungsver- fahrensrechtliche Unbeachtlichkeitsvorschriften ergänzt, die den rechtssicheren Vollzug einer Marktüberwachung von Bauprodukten gewährleisten. Dies ist jedoch nur in Form eines Gesetzes möglich.

Meine Damen und Herren, ich bitte um Überweisung in den Ausschuss und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Heiterkeit bei Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Tosender Beifall der CDU-Fraktion!)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/3382 zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalen Versorgungsverbandsgesetzes und des Landesbesoldungsgesetzes, Drucksache 6/3417.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalen Versorgungsverbandsgesetzes und des Landesbesoldungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 6/3417 –

Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Inneres und Sport Herr Caffier.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf möchte die Landesregierung ein Anliegen der Kommunen unterstützen. Ich gebe zu, dass ich mich damit sehr lange schwergetan habe, aber es war ein Wunsch der Fraktionen in Gänze und des Landkreistages, des Städte- und Gemeindetages, eine solche Änderung im Gesetz vorzunehmen.

Der Kommunale Versorgungsverband Mecklenburg

Vorpommern – kurz in Zukunft KV M-V – ist eine Institution der Kommunen, die dort Pflichtmitglieder sind. Er arbeitet nicht gewinnorientiert. Erzielte Mehrwerte werden an die Mitglieder weitergereicht. Durch den Versorgungsverband erfolgt zum Beispiel der Ausgleich derjenigen Lasten, die den Kommunen durch die gesetzliche Versorgung ihrer Bediensteten und deren Hinterbliebenen entstehen. Weiter ist es seine gesetzliche Aufgabe,

für seine Mitglieder die Berechnung und Zahlung der beamtenrechtlichen Versorgungsleistungen zu übernehmen. Der Verband kann aber auch als freiwillige Aufgabe weiter Dienstleistungen gegen Entgelt anbieten. Auf Antrag der Mitglieder berechnet er zum Beispiel Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, setzt sie fest und zahlt die Beihilfen letztendlich auch aus.

Der vorliegende Gesetzentwurf erweitert den Katalog der freiwilligen Aufgaben. Konkret soll der Versorgungsverband seinen Mitgliedern anbieten können, für diese auch Bezüge, also Besoldungen und Entgelte zu berechnen und auszuzahlen sowie ergänzende Aufgaben der Personalverwaltung zu erbringen. Dazu gehört unter anderem auch die Reisekostenabrechnung.

Ich betone, ob und inwieweit die einzelnen Kommunen diese Aufgaben auf den Versorgungsverband tatsächlich am Ende übertragen, obliegt ausschließlich ihrer eigenen Entscheidung. Es gibt allerdings Aussagen des Versorgungsverbandes, bereits erste positive Erfahrungen gemacht zu haben. So hat ein Pilotprojekt des Landes für die daran teilnehmende Stadt Torgelow eine Einsparung von rund 49.000 Euro erbracht. Das entspricht circa 30 Prozent der bisher für diese Aufgaben aufgewendeten Kosten. Der Versorgungsverband verspricht sich im Fall eines Beitritts weiterer Mitglieder und steigender Fallzahlen einerseits eine Qualitätssteigerung durch Spezialisierung bei der Fallbearbeitung, andererseits wird auch dem Anliegen der umfassenden Beratung aus einer Hand Rechnung getragen.

Meine Damen und Herren Abgeordnete, der vorliegende Entwurf schafft die Ermächtigungsgrundlage, auf deren Basis der Versorgungsverband die beschriebenen Dienstleistungen anbieten kann. Dazu gehört das Kommunale Versorgungsverbandsgesetz erweitert. Gleichzeitig wird dort eine datenschutzrechtliche Regelung aufgenommen, die auf den Umgang mit sensiblen personenbezogenen Daten abzielt. Auch das Landesbesoldungsgesetz wird geändert. Angesichts der Erweiterung der Aufgaben des Verbandes soll künftig eine Direktorin beziehungsweise ein Direktor bestellt werden. Bislang werden diese Aufgaben vom Geschäftsführer der Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände in Schleswig-Holstein wahrgenommen, da der Bereich der Beamtenversorgung auftragsweise von der VHK für den hiesigen Verband ab- gewickelt wird. Insoweit entfiel also bislang die Verpflichtung, eine eigene Direktorin oder einen eigenen Direktor für den Verband zu bestellen. Die Besoldung der Direktorin beziehungsweise des Direktors des Verbandes ist dem Landesbesoldungsgesetz zu entnehmen und zu bestimmen. Darüber soll der Innenausschuss durchaus noch mal beraten,

(Heinz Müller, SPD: Schauen wir mal! – Heiterkeit bei Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ja.)

ob die Vorstellungen von dem, was der Versorgungsverband hat, und dem, was ihre reellen Aufgaben sind, möglicherweise etwas unterschiedlich in der Betrachtung sind. Aber das ist dann Aufgabe des Parlamentes, das möchte ich an dieser Stelle nicht weiter bewerten.

Wichtig ist mir,