Das führt mich zu meiner Feststellung Nummer zwei: Wir müssen uns tatsächlich immer wieder neu darauf besinnen, dass dieses Engagement gegen Menschenfeindlichkeit und gegen Gewalt eben kein Wettlauf zwischen verschiedenen Fraktionen und zwischen verschiedenen Parteien ist,
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU und Dr. Hikmat Al-Sabty, DIE LINKE – Zuruf von Vincent Kokert, CDU)
sondern einer Anstrengung aller Akteure in Staat und Zivilgesellschaft bedarf, und genauso haben wir es hier im Landtag Ende 2013 ja auch mit unserem gemein- samen Antrag 6/2346 aller demokratischen Fraktio- nen gehalten. Und wenn wir uns als SPD, als CDU, als LINKE, als GRÜNE gemeinsam auf den Weg machen, Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses in weitere Reformen der Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden einzubeziehen, dann sollten wir diesen Weg auch gemeinsam fortsetzen.
Ganz im Sinne einer solchen überparteilichen politischen Kultur hätte ich mir das natürlich auch im Geiste des Schweriner Weges gewünscht,
dass die Fraktion DIE LINKE diesen Sachverhalt nicht im Alleingang hier auf die aktuelle Tagesordnung setzt, sondern dass wir das mit allen demokratischen Fraktionen abstimmen und zur Sprache bringen, zumal unser gemeinsamer Antrag von Ende 2013 in Punkt III ja eine ganz klare Festlegung enthält, Zitat: „Der Landtag erhält mindestens einmal pro Jahr einen umfassenden Bericht.“ Zitatende. Und wie schon von Innenminister Caffier ausgeführt, ist dieser Bericht der Landesregierung, den wir in meinen Augen fairerweise tatsächlich abwarten sollten, im Zeitplan
(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: In der nächsten Landtagssitzung ist es so weit. – Peter Ritter, DIE LINKE: Im Oktober.)
Und ich bekräftige natürlich auch seitens der SPDFraktion: Ich hoffe daher sehr und ich erwarte auch, dass dieser Bericht hier tatsächlich auf den Tisch kommt und dass wir ihn noch in diesem Jahr öffentlich diskutieren können, und zwar im Detail zu den angesprochenen Punkten.
Bei der Gelegenheit, meine Damen und Herren, möchte ich einmal festhalten – und das ist positiv –, Innenminister Lorenz Caffier hat das NPD-Verbotsverfahren als eine seiner Herzensangelegenheiten sehr engagiert befördert,
sehr engagiert befördert. Daher rechne ich damit, dass er auch die NSU-Aufarbeitung ebenso offen, ebenso hartnäckig von der Hausspitze angefangen bis in die nachgeordnetste Behörde vorleben und vorantreiben wird, und bei dieser Aufgabe des Innenministers leisten wir gerne Unterstützung.
Eva Högl wurde zitiert, da lassen wir natürlich nicht locker, denn, meine Damen und Herren – damit komme ich abschließend zu Feststellung Nummer drei –, natürlich gibt es weiteren Handlungsbedarf. Der umfassende einstimmig angenommene Abschlussbericht des NSUAusschusses beinhaltet neben sehr wertvollen Feststellungen zu Versäumnissen und Verfehlungen bekanntlich viele Schlussfolgerungen zur besseren Erfassung, Bekämpfung und Prävention des gewaltbereiten Rechts- extremismus und Rechtsterrorismus durch Polizei, durch Justiz und durch Verfassungsschutz.
Dabei handelt es sich im Übrigen, und das fehlt mir in dieser Debatte auch ein klein bisschen, dabei handelt es sich um Maßnahmen zur Bekämpfung systematischer Fehler in der Ermittlungsarbeit und zur Beförderung eines Mentalitätswechsels, um zukünftige Fehler möglichst zu vermeiden. Und dabei betrifft der Reformansatz auch alle Sicherheitsbehörden, letzten Endes eigentlich unabhängig davon, ob es ein konkretes nachweisbares Versäumnis in der Vergangenheit gab. Darüber habe ich so ein bisschen nachgedacht, als ich die Äußerung vom Kollegen Vincent Kokert im NDR gelesen habe, na ja, so ganz viel war hier ja nicht im Land, vielleicht haben wir da auch nicht so viel aufzuarbeiten.
Wenn wir systematische Fehler für die Zukunft abstellen müssen, dann müssen wir einfach alles in den Blick nehmen, und da geht es um die Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten bei Polizei, Justiz und Verfassungsschutz, um die Offenheit der Ermittlungsarbeit, die transparente Herangehensweise. Da geht es um den diskriminierungsfreien Umgang mit Opfern, da geht es natürlich um die parlamentarische Kontrolle, mehr Öffentlichkeit beim Verfassungsschutz und den Umgang mit V-Leuten. Da geht es um die Kommunikation und die Vernetzung der Länder und Bundesbehörden und genau deshalb sind wir sehr gespannt auf den detaillierten Bericht, den wir dieses Jahr hier noch diskutieren wollen.
Die Begründung unseres damaligen gemeinsamen Antrages von vor einem Jahr bringt es auf den Punkt, meine Damen und Herren, ich zitiere das noch mal: „Mecklenburg-Vorpommern steht deshalb in der Verantwortung, die in den Gremien gewonnenen Erkenntnisse und die daraus entwickelten Reform- und Verbesserungsvorschläge so aufzuarbeiten, dass jede Form von Extremismus und Ausländerfeindlichkeit entschlossen und zielführend bekämpft werden kann.“ Und darunter haben alle Fraktionen der Demokraten, die SPD, die CDU, die LINKEN und die GRÜNEN, damals ihre Unterschrift gesetzt und auch dafür ihre Stimme abgegeben. Und dabei bleibt es. Zu dieser Verantwortung gegenüber den Mordopfern und ihren Angehörigen stehen wir auch im Interesse unserer demokratischen, offenen und toleranten Gesellschaft gestern, heute
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben in der Vergangenheit anlässlich von Aktuellen Stunden immer mal wieder die Debatte, ob das gewählte Thema a) angemessen ist und b) der Aktualität genügt. Auch heute gab es da wieder Ansätze. Der Innenminister zeigte sich verwundert und Herr Barlen sprach gerade ebenso wie der Innenminister ansatzweise das Thema der Instrumentalisierung an.
Ich will mal für meine Fraktion klar und deutlich hier feststellen: Solange der Innenminister, solange die Landesregierung und solange vor allem dieser Landtag keine umfassenden Reformschritte eingeleitet haben, um auf das Versagen der Behörden zu reagieren, und solange der Eindruck entsteht, diese Reformen werden auf die lange Bank geschoben, ist es mit Fug und Recht hochaktuell und immer wieder gerechtfertigt, dass Fraktionen aus diesem Landtag dieses Thema in die Debatte hineinbringen,
(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Er hatte selber einen Zeitrahmen festgelegt gehabt, aber das ist egal.)
Und um mal die Zeiträume an dieser Stelle – ich komme gleich auch noch mal detailliert dazu – deutlich zu machen: Der gemeinsame Beschluss, auf den hier gerade Herr Barlen eingegangen ist, liegt über ein Jahr zurück und die Beschlussfassung des Deutschen Bundestages, des NSU-Untersuchungsausschusses geht auf August des Jahres 2013 zurück. Also das ist durchaus ein Zeitraum, in dem man das eine oder andere hätte anschieben können, und da ist es in der Tat interessant, sich einmal damit auseinanderzusetzen, was denn tatsächlich geschehen ist und was tatsächlich angefasst worden ist.
Dass bis heute in diesem Bundesland kaum etwas geschehen ist, dass keine Konsequenzen gezogen worden sind, das halte ich mittlerweile für nicht mehr akzeptabel. Dabei liegen inzwischen mehr als genug Hinweise und Handlungsempfehlungen vor. Doch das alles scheint Innenminister, Landesregierung und auch die Mehrheit in diesem Parlament nicht dazu zu veranlassen, die dringend notwendigen Reformen anzuschieben. Erst letzte Woche …
Lieber Kollege Kokert, Sie haben gerade jetzt zwischengerufen „die da wären“. Ich werde Ihnen gleich ganz konkret Punkte benennen,
sondern die als Zielsetzung sogar im Landesverfassungsschutzbericht stehen, die Bestandteil der Innenministerkonferenz sind und die Bestandteil der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses sind. Da muss man gar nicht kreativ werden. Da muss man nur das umsetzen,
was der Untersuchungsausschuss und die Innenmi- nisterkonferenz empfohlen haben. Das tun Sie einfach nicht!
Der vom Deutschen Bundestag im Jahre 2012 eingesetzte NSU-Untersuchungsausschuss hat am 22. August 2013 über 1.300 Seiten einen Abschlussbericht vorgelegt. Dieser enthält – und das wissen Sie sehr genau, Herr Barlen ist auch gerade darauf eingegangen – 47 sehr konkrete Empfehlungen für Justiz, Polizei und Verfassungsschutz, also genügend Hinweise und Empfehlungen für eine Reform der Sicherheitsbehörden.
Frau John hat zu Recht, Herr Ritter hat darauf hingewiesen, Frau John hat zu Recht bemängelt, dass bis heute davon noch nicht im Ansatz irgendetwas umgesetzt ist, dass sich das, was Sie daraus abgeleitet haben, in absolut überschaubaren Bahnen verhält.
(Vincent Kokert, CDU: Dann muss sich mal Frau John auf Bundesebene dafür einsetzen, dass das schneller geht, anstatt hier hohe Töne zu spucken.)
Was die Landesregierung tut, falsch, was sie eher nicht tut, das wird im Verfassungsschutzbericht 2013 für Mecklenburg-Vorpommern deutlich. Dort heißt es, ich zitiere: „Einige der Schlussfolgerungen und Empfehlungen des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses wurden bereits vor der Fertigstellung des Berichtes in die Tat umgesetzt. Hierzu gehört die Einrichtung des Gemeinsamen Abwehrzentrums …“ – der Innenminister ist darauf eingegangen – „das sich zu einem wertvol- len Instrument des Informationsaustausches zwischen Bund und Ländern entwickelt hat. Daneben ist die Rechtsextremismusdatei zu nennen, deren Befüllung voranschreitet.“