Ich erinnere daran, dass wir zuletzt im Innenausschuss zugesagt haben, dass wir bis Ende des Jahres – Sie haben schon darauf verwiesen – entsprechend dem fraktionsübergreifenden Entschließungsantrag vom 30. Oktober 2013 einen Bericht zum Umsetzungsstand der Reformbemühungen im Bereich von Justiz, Polizei und Verfassungsschutz vorlegen werden.
Im Übrigen wurde dem Landtag in der Vergangenheit, lieber Kollege Ritter, in unterschiedlicher Weise – insbe
sondere alle drei Monate in der PKK und auch durch den über 40-seitigen Informationsbrief sowie die Vielzahl von Kleinen Anfragen – umfassend zum Sachstand berichtet.
Aber nun zu den Inhalten: Zunächst zum Bereich der Polizei. Von den Reformen sind wie erwähnt sowohl die Justiz, die Polizei als auch der Verfassungsschutz betroffen. Lassen Sie mich zunächst einige Ausführungen zum Bereich der Polizei machen.
Der Untersuchungsausschuss hat unter anderem festgestellt, dass die polizeiliche Ermittlungsarbeit nicht ausreichend offen für unterschiedliche Ermittlungsrichtungen war. Als konkrete Reaktion darauf wurden die Mitarbeiter der Landespolizei ergänzend zur bestehenden polizeilichen Verwaltungsvorschrift „Regelung zur Bekämpfung des Rechtsextremismus in Mecklenburg-Vorpommern“ vom 3. April 2011 per Erlass angewiesen, in allen Fällen von Gewaltkriminalität, die wegen der Person, des Opfers oder des Tatverdächtigen einen fremdenfeindlichen oder anderweitigen politisch motivierten Hintergrund haben können, diesen eingehend zu prüfen und diese Prüfung im Ermittlungsvorgang nachvollziehbar zu dokumentieren, wenn sich nicht aus Zeugenaussagen, aus Tatortspuren und aus ersten Ermittlungen ein hinreichend konkreter Tatverdacht in eine andere Richtung ergibt. Dabei sind die Aussagen von Opfern und Opferzeugen stärker als bisher zu berücksichtigen – eine konkrete Forderung, die auch immer wieder vom Parlament gestellt worden ist.
Im Ergebnis ist bezweckt, einen möglichen politisch motivierten Hintergrund vorrangig zu prüfen und so lange zu verfolgen, bis sich konkrete Anhaltspunkte in eine andere Richtung ergeben und bestätigen.
Bei ungeklärten schweren Straftaten (Fällen) gibt es weiter Veränderungen in der Vorgehensweise der Ermittlung. Bereits jetzt werden in den Ermittlungsdienststellen laufende, aber bisher erfolglose Ermittlungen und als ungelöst abgeschlossene Fälle in Abständen, und zwar in regelmäßigen Abständen, wieder aufgegriffen. Gleichwohl ist nun vorgesehen, im Rahmen von Einzelfallprüfungen bei ungeklärten schweren Straftaten zukünftig eine sogenannte Cold Case Unit einzusetzen.
Die Unit wird aus erfahrenen Ermittlern bestehen, die bisher nicht – nicht! – mit dem Fall befasst waren – auch eine wichtige Aufgabe, dass man die „Betriebsblindheit“ möglicherweise ablegt und das neutral betrachtet. Dabei erfolgt eine Beteiligung der beim Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern bereits existierten operativen Fallanalyse. Die von der IMK und ihren nachgeordneten polizeilichen Fachgremien beschlossene Überprüfung bisher ungeklärter Straftaten auf Bezüge zum Rechtsterrorismus und insbesondere zum NSU wird durch das Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus, das als Teilbereich in das neu gegründete Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum integriert worden ist, koordiniert.
Für Mecklenburg-Vorpommern wurden 75 Sachverhalte intensiv geprüft. Zusätzlich wurden die acht Mecklenburg-Vorpommern betreffenden Sachverhalte aus der sogenannten Opferliste – eine bekanntermaßen veröffentlichte Liste von den Zeitungen „Der Tagesspiegel“
und „Die Zeit“ – sowie das Tötungsdelikt zum Nachteil von Mehmet Turgut einbezogen. Von den acht Fällen aus der Opferliste waren bereits drei als PMK-rechts eingestuft. Für die übrigen fünf Fälle lagen auch nach mehrfachen Überprüfungen keine entsprechenden Anhaltspunkte vor.
Nach Überprüfung der oben angeführten 75 Fälle wurden fünf davon als Prüffall an das Gemeinsame Abwehrzentrum gemeldet. Wenngleich bei diesen Fällen einzelne Opfer oder tatortbezogene Kriterien erfüllt waren, liegen jedoch bislang keine Anhaltspunkte für eine politische Motivation vor.
Für das zukünftige innerpolizeiliche Informations- und Kommunikationsmanagement auf Bund-Länder-Ebene wird derzeit ein neues Programm eingerichtet. Sie können sich allerdings denken, und da bitte ich auch um Verständnis, dass dieser Prozess technisch, rechtlich und auch finanziell höchst komplex ist. Mit dem Programm PIAV, dem Polizeilichen Informations- und Analyseverbund, ist ein Qualitätssprung von einem statischen Meldedienst zu einem dynamischen Informationsmanagement der deutschen Polizei erfolgt. Wesentliches Ziel dabei ist die Vereinfachung und Verbesserung des polizeilichen Informationsaustausches, eines der zentralen Probleme im Zusammenhang mit NSU.
PIAV dient dem Erkennen von Tat-Tat- und Tat-TäterZusammenhängen. Die Datenbasis wird Bund und Ländern zur Verfügung stehen. Eine Realisierung erfolgt stufenweise und soll bis 2020 in ganz Deutschland ab- geschlossen sein. Eine Projektgruppe für MecklenburgVorpommern hat für unseren Landesteil dabei die Verantwortung.
Zum Thema Verfassungsschutz: Die bundesweite Vernetzung der Polizei ist das eine, der Austausch mit weiteren Behörden das andere. Sowohl der NSU-Untersuchungs- ausschuss als auch die Bund-Länder-Expertenkommission Rechts bemängeln die unzureichende Übermittlung von Informationen der Nachrichtendienste an die Strafverfolgungsbehörden.
Die Beschlusslagen der IMK, die maßgeblich auch unter dem Vorsitz von Mecklenburg-Vorpommern zustande gekommen sind, wurden und werden umgesetzt. Wir werden uns dabei auch an den Reformüberlegungen des Bundes orientieren. Dazu gehören eine Stärkung der Zentralstellenfunktion des Bundesamtes für Verfassungsschutz, der Einsatz und die Kontrolle der V-Person und der Informationsaustausch innerhalb des Verfassungsschutzverbundes und mit den Strafverfolgungsbehörden. Der Leitfaden zur Optimierung der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Verfassungsschutz wurde durch die Innenministerkonferenz verabschiedet und fließt in die praktische Arbeit ein.
Entscheidende Grundlage für die zukünftige und derzeitige Zusammenarbeit zwischen Polizei und Verfassungsschutz sind jedoch die gesetzlichen Grundlagen für die Informationsübermittlung. Während einerseits aber insbesondere vom Verfassungsschutz eine möglichst umfangreiche und umfängliche Informationsübermittlung erwartet wird, was ich auch unterstütze, hat das Bundesverfassungsgericht andererseits gerade in seinem Urteil zum Antiterrordateigesetz vom 24.04.2013 ein „informationelles Trennungsprinzip“ begründet, das die Übermittlung personenbezogener Daten des Verfassungsschut
Dieses Dilemma – und aus meiner Sicht ist es ein Dilemma und den Bürgern auch schwer zu vermitteln, wieso die einen was wissen, was sie dem anderen nicht sagen dürfen, der dafür zuständig ist –, dieses Dilemma gilt es zu gestalten und möglichst schnell im Rahmen der Bundesgesetzgebung auch abzustellen. Hier ist der Bundesgesetzgeber gefordert, damit solche Gerichtsurteile nicht mehr zum Tragen kommen, denn sie erschweren in der Tat die Arbeit.
Auf dieser Grundlage sind sodann die entsprechenden Landesgesetze korrespondierend anzupassen. Ein Alleingang einzelner Länder ist in dieser durchaus wichtigen, aber auch sehr sensiblen Materie nicht denkbar, da ansonsten zu befürchten steht, das bereits bestehende Informationsflüsse zwischen Bund und den Ländern oder auch den Ländern untereinander gekappt werden. Und das war ja auch eins der zentralen Probleme in den zurückliegenden Jahren, dass hier eben die Kommunikation untereinander nicht ausreichend stattgefunden hat.
Hinsichtlich der Empfehlung zur zentralen Zusammenführung sowie gründlichen Auswertung vorliegender Informationen von länderübergreifender Bedeutung hat der Verfassungsschutzverbund bereits eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um den Austausch von Informationen und die Abstimmung untereinander zu verbessern. Ein wesentliches Element ist dabei die Inbetriebnahme eines erneuerten Nachrichtendienstlichen Informationssystems, das den meisten unter dem Begriff NADIS bekannt ist, im Juni 2012 bereits ans Netz gegangen, und dessen kontinuierliche Weiterentwicklung im Verbund des Verfassungsschutzes. Diese erweiterte Speichermöglichkeit wird durch die Verfassungsschutzbehörde MecklenburgVorpommern genutzt und hat die Auswertungsfähigkeit in diesem Bereich erheblich verbessert.
Mit Blick auf die wachsende Gefährdung im politischen Extremismus – und Sie führten zu Recht aus, auch die Ereignisse in Köln und jetzt möglicherweise in Hannover zeigen, dass hier sehr viel Bewegung ist und dass nicht davon auszugehen ist, dass die Szene ruhiger geworden ist, sondern, im Gegenteil, sie hat sich nur möglicherweise verlagert, und da ist Wachsamkeit ganz wichtig –, mit Blick auf die wachsende Gefährdung, derzeit insbesondere auch im Bereich des menschenverachtenden Islamismus, hält die Landesregierung den Einsatz von Vertrauenspersonen zum Schutz der Menschen unseres Landes und zum Schutz der Werteordnung, für die unsere Gesellschaft steht, auch in Kenntnis der Risiken für absolut unverzichtbar. Damit wird auch der Auffassung der Bund-Länder-Expertenkommission Rechts gefolgt.
Und eines möchte ich hier betonen: Als Innenminister fühle ich mich besonders dazu verpflichtet, dem Schutzbedürfnis der Bevölkerung wirksam zu entsprechen und die Mittel zur Gefahrenerkennung nicht leichtfertig über Bord zu werfen.
Im Übrigen will ich hier auch noch einmal in Erinnerung rufen, dass das Verfassungsschutzgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern und die darauf fußenden, von der Parlamentarischen Kontrollkommission zustimmend zur Kenntnis genommenen Dienstvorschriften seinerzeit von der Regierung, in der Sie noch mitgewirkt haben, Kollege Ritter, verantwortet wurden. Das scheint dem
einen oder anderen hier in der Diskussion im Parlament entfallen zu sein. Aber sie haben sich bewährt und sie funktionieren. Die Landesregierung wird im Sinne der Verantwortung für die Menschen in diesem Land handeln und allen Versuchen widerstehen, die Sicherheitsbehörden leichtfertig zu diskreditieren, andererseits aber alle Versäumnisse und Fehler aufarbeiten und abstellen.
Um der Feststellung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Bundestages gerecht zu werden, wird der Einsatz von Vertrauenspersonen klarstellend neu geregelt oder neu gefasst. Dazu gehört, dass die bisherigen in einer Dienstvorschrift niedergelegten Regelungen nun in unser Landesverfassungsschutzgesetz aufgenommen werden sollen, und es gilt: kein Einsatz von Personen, die erhebliche Straftaten begangen haben, und kein Einsatz von Personen, die einen steuernden Einfluss auf das jeweilige Beobachtungsobjekt haben.
Die Bundesregierung beabsichtigt, noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf dazu vorzulegen. Ja, es ist nicht mehr allzu lang, wir sind alle gleichermaßen gespannt. Ich gehe davon aus, dass dieser auch Aussagen zu Fragen der Strafbarkeit von Quellen enthält.
Als eine weitere Maßnahme wurde beschlossen, beim Bundesamt für Verfassungsschutz eine zentrale Vertrauenspersonendatei für den Verfassungsschutzverbund einzurichten. Sobald die technischen und organisatorischen Fragen abschließend geklärt sind, wird diese bundesweit genutzt und selbstverständlich wird MecklenburgVorpommern dies auch tun. Die PKK des Landtages wird über die weitere Entwicklung fortlaufend informiert. Auch dies wird weiter Bestand haben.
Zum Thema der Aus- und Fortbildung in dem Zusammenhang: In der Absicht, die Sensibilität für die Gefährlichkeit des Rechtsextremismus und des Rechtsterrorismus, auf den Sie zu Recht hinwiesen, in den Landesbehörden weiter zu schärfen, wurden die Angebote der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege zusammenwirkend mit dem LKA und den Polizeipräsidien des Landes umfassend auf etwaigen Optimierungsbedarf hin geprüft. Als Ergebnis ist einerseits erfreulicherweise festzuhalten, dass die mit den Empfehlungen thematisierten Defizite, insbesondere in den Bereichen Fachwissen, Persönlichkeitsvoraussetzungen und Umgang mit Opfern, im Rahmen der Aus- und Fortbildung nicht festgestellt wurden.
Der Bereich der politisch motivierten Kriminalität ist in den Ausbildungsplänen beziehungsweise Curricula schwerpunktmäßig verankert und wird interdisziplinär unter Beteiligung der Bereiche Kriminologie, Kriminalistik, Rechts- und Sozialwissenschaften oder in speziellen Fortbildungslehrgängen behandelt. Die entsprechenden Lehrpläne werden fortlaufend auf eine praxisnahe Vermittlung hin überprüft und erforderlichenfalls aktualisiert. Die Fachhochschule in Güstrow wurde allerdings angewiesen, neben der anlassbezogenen Beteiligung von Justiz und Nachrichtendiensten auch die Wissenschaft und zivil- gesellschaftliche Organisationen in die Aus- und Fort- bildung stärker einzubeziehen, um eine gesamtgesellschaftliche Ausrichtung der Aus- und Fortbildung sicher- zustellen.
Im Hinblick auf die Forderungen nach Erlangung von mehr Wissen über die Gefahren, die vom Rechtsextre
mismus ausgehen, und nach Kooperation mit wissenschaftlichen Einrichtungen ist anzumerken, dass in der Verfassungsschutzabteilung des Ministeriums für Inneres und Sport bereits jetzt sozialwissenschaftlicher Sachverstand vorhanden ist, der allerdings personell zu untersetzen ist. Unabhängig davon gehört es zum Kernbereich der politischen Auswertung, themenbezogene wissenschaftliche Untersuchungen in die eigene Analyse mit einzubeziehen. Die Reflexion der Forschungsergebnisse stößt jedoch an ihre Grenzen, die durch das aktuelle operative Geschehen bestimmt werden.
Die von der IMK im Jahr 2013 beschlossene modulare Zusatzausbildung für Quereinsteiger beim Verfassungsschutz wurde vonseiten Mecklenburg-Vorpommerns von Beginn an unterstützt und wird auch umgesetzt. Die Gesamtdauer der Zusatzausbildung beträgt zwölf Monate. Die modulare Zusatzausbildung wird flankiert von Hospitationen und Personaltauschmaßnahmen zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz und den Landesämtern für Verfassungsschutz. Einzelne Hospitationen werden dabei praktiziert. Auf Landesebene finden ebenfalls regelmäßig gemeinsame Fach- und Lagebesprechungen sowie Hospitationen mit der Polizei statt.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, im Vergleich zum letzten Jahr sind wir ein Stück, möglicherweise auch ein ganz gutes Stück vorangekommen. Es wird aber noch nicht reichen. Es gilt jetzt, die zu erwartenden bundesgesetzlichen Regelungen zu begleiten und in enger Abstimmung mit allen Beteiligten – und dazu gehören eben zuallererst das Parlament und die PKK – diesen Weg konsequent und mit dem gebotenen Nachdruck weiterzuverfolgen.
Die Landesregierung wird sich weiterhin aktiv an der inhaltlichen Gestaltung des Reformprozesses beteiligen, landesspezifische Maßnahmen treffen und dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern weiterhin über die zukünftigen Entwicklungen kontinuierlich berichten, damit sich solche Fälle wie im Zusammenhang mit NSU in Deutschland und auch in Mecklenburg-Vorpommern nie wiederholen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Beantragung der heutigen Aktuellen Stunde zur NSU-Mordserie durch die Fraktion DIE LINKE veranlasst mich für die SPD-Landtagsfraktion im Wesentlichen zu drei Feststellungen.
Feststellung Nummer eins: Ja, es bleibt dabei, die lange unerkannte Existenz der Terrorzelle des Nationalsozialistischen Untergrundes und die rechtsterroristische Mordserie kennzeichnen eine tief greifende sicherheitspolitische und eine tief greifende zivilgesellschaftliche Zäsur. Das Totalversagen der Sicherheitsbehörden, diese Neonazibande zu stoppen,
hat zehn Menschen das Leben gekostet und vielen, insbesondere den Angehörigen der Opfer, das Vertrauen in unseren Rechtsstaat genommen.
Viel zu lange wurden die tatsächlichen Gefahren rechtsextremer Ideologie und von Gewalt systematisch unterschätzt. Nicht nur der NSU selber, wie Kanzlerin Merkel es ausdrückte, ist eine Schande für Deutschland, auch schändlich ist unseres Erachtens die Tatsache, dass es erst eines solchen organisierten rechtsextremen Terrornetzwerkes bedurfte, bis die breite mediale und auch die breite politische Öffentlichkeit dieser Bedrohung gewahr wurde.
Meine Damen und Herren, aus dieser Not können wir gemeinsam dann eine Tugend machen, wenn der späten Einsicht wirksame Maßnahmen gegen rechts- extreme Strukturen und auch gegen solche Aktivitäten folgen und dies gelingt – da sind wir uns zumindest verbal alle einig – durch eine ehrliche Analyse der Defizite, durch einen nachhaltigen Wandel im Gefahrenbewusstsein, durch konkrete Reformen und vor allem natürlich durch einen Blick für das Ganze. So hätte beispielsweise ein NPD-Verbot alleine langfristig nur beschränkte Effekte, wenn nicht gleichzeitig auch Sicherheitsbehörden auf den Prüfstand kommen. Gleiches gilt für den Ruf nach einer verstärkten zivilgesellschaftlichen Anstrengung für ein tolerantes Miteinander. Dieser Ruf würde sicher folgenlos verhallen, wenn nicht im selben Atemzuge verlässliche staatliche Unterstützung für Pro- gramme, für Projekte, für ehrenamtliche Arbeit sichergestellt wird.
Und in diesem Zusammenhang möchte ich den Dank an unsere Bundesministerin Manuela Schwesig erneuern, die nicht nur umgehend nach Amtsantritt die sogenannte Extremismusklausel abgeschafft hat, sondern auch in Haushaltsverhandlungen auf Bundesebene unnachgiebig für eine ordentliche Ausstattung eines wirksamen Engagements für ein friedliches und demokratisches Miteinander eintritt.
Meine Damen und Herren, einige weitere laufende Ak- tivitäten auf Bundesebene sind bereits angesprochen worden. Diese Aktivitäten beispielsweise zur Zentralstellung des Verfassungsschutzes, zur Überarbeitung der Regularien, zur Führung von V-Leuten, die Rolle des Generalbundesanwaltes, die Berücksichtigung men
schenfeindlicher Motive bei der Strafbemessung, diese Dinge finden unsere Zustimmung. Und Politik in Bund und Ländern hat es weiterhin in der Hand, dass die Debatte um den NSU-Terror nicht als mediales Strohfeuer in die Geschichte eingeht, sondern als echter gesellschaftlicher Wendepunkt, und diese Herausforderung, meine Damen und Herren, nehmen wir ernst, und zwar als gemeinschaftliche Aufgabe aller demokratischen Kräfte dieses Staates.
Das führt mich zu meiner Feststellung Nummer zwei: Wir müssen uns tatsächlich immer wieder neu darauf besinnen, dass dieses Engagement gegen Menschenfeindlichkeit und gegen Gewalt eben kein Wettlauf zwischen verschiedenen Fraktionen und zwischen verschiedenen Parteien ist,