Protocol of the Session on February 1, 2012

Und Lafontaine desertierte von seinem Amt als Bundesfinanzminister 1998, weil er ein bisschen Stress nicht abkonnte, kein Respekt vor Ämtern.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

DIE LINKE ist wirklich der letzte Verein, der das anderen vorwerfen sollte.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Borchardt von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich finde es ganz gut, dass wir selbst

entscheiden können, was wir hier thematisieren, und uns nicht von Herrn Andrejewski das vorschreiben lassen müssen. Ich denke, Herr Andrejewski, Sie haben überhaupt nichts verstanden.

Genau das war vom Prinzip her unser Anliegen. Der Bürgerbeauftragte ist nicht wegen seines Amtes da, sondern weil die Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern den Bürgerbeauftragten brauchen, weil sie Vertrauen zu ihm haben, weil sie sich an ihn wenden können in jeder Lebenssituation, insbesondere in sozialen Situationen oder bei sozialen Problemen und bei vielem anderen mehr.

Ich sage ganz offen, ich bin froh, dass wir das Thema „Amt des Bürgerbeauftragten ernst nehmen“ hier auf die Tagesordnung in Form einer Aussprache setzen lassen haben. Egal mit welchem Antrag, verstanden werden sollte das so, dass wir als Landtag, wir als Abgeordnete des Landtages das Amt des Bürgerbeauftragten ernst nehmen. Wenn wir uns mal ganz ehrlich und offen in die Augen schauen: Haben wir das wirklich immer so getan?

Ich kann mich an die Berichte des Bürgerbeauftragten hier im Landtag Mecklenburg-Vorpommern erinnern, wo kaum eine Aussprache stattfand, wo kaum in den Ausschüssen, in den Fachausschüssen zu einzelnen Problemen Stellung genommen wurde, wo kaum hier Anträge an den Landtag gestellt wurden, die sich aus dem Bericht des Bürgerbeauftragten ergeben haben, die Legislativfragen zum Beispiel.

Und wenn man sich das mal anguckt, dass das Amt des Bürgerbeauftragten mehr als ein halbes Jahr vakant war, das war doch allen bekannt, inwieweit wir dann oder Sie vor allen Dingen gemeinsam auf der Suche waren, so schnell wie möglich das Amt auch zu besetzen, denn es ist etwas anderes, ob der Bürgerbeauftragte hier gewählt wird oder ob die Institution weiter arbeitet wie bisher. Das wird auch vom Bürger anders gesehen.

Selbstverständlich haben – und ich denke, das habe ich auch immer zum Ausdruck gebracht – die Bürgerbeauftragten, die durch das Land, den Landtag MecklenburgVorpommern hier gewählt worden sind, ihr Amt sehr ernst genommen und haben das Amt entsprechend unseren Anforderungen dann auch wahrgenommen. Und es liegt auch alles letztendlich an uns, wie die gegenseitige Zusammenarbeit gemeinsam hier vonstattengeht.

Auch ich habe vorhin gesagt, ich bin froh darüber, dass die Entscheidung, die jetzt die CDU-Fraktion getroffen hat, Herrn Crone heute hier wählen zu lassen, so gefallen ist. Auch ich denke, dass es eine gute Wahl ist wegen seiner sozialen Kompetenz. Den Vorschussbonus wird er sicherlich nachher bekommen. Wir werden sehen, wie es weitergeht, wie wir dann gemeinsam weiter hier in Bezug auf die Stärkung des Amtes des Bürgerbeauftragten arbeiten werden.

Da habe ich schon sehr erfreut, Herr Dachner, gehört, dass Sie sich das eine oder andere vorstellen könnten. Wir sind gespannt, wie sich das entwickeln wird, auch in Zusammenarbeit mit der Koalition. Auch wir haben schon darüber nachgedacht, den Bürgerbeauftragten direkt zu wählen. Da sollte man noch einmal das Pro und Kontra abwägen. Ich denke schon, dass man über solche Fragen hier ernsthaft nachdenken sollte.

Wichtig ist aus meiner Sicht, dass wir gemeinsam zum Ausdruck bringen, dass wir zum Amt des Bürgerbeauftragten, zur Arbeit des Bürgerbeauftragten und seiner Institution stehen hier im Land Mecklenburg-Vorpom- mern. Ob wir nun zwei Stellen, vier Stellen oder zehn Stellen haben, die Petitionen beweisen immer wieder, es gibt genug Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, die sollten wir ernst nehmen. Und so lange das so ist, denke ich, ist keine Stelle zu viel und das Amt des Bürgerbeauftragten insbesondere. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Ich schließe die Aussprache.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Wahl des Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß Artikel 36 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und § 5 des Petitions- und Bürger- beauftragtengesetzes. Hierzu liegen Ihnen ein Wahl- vorschlag der Fraktion der CDU auf Drucksache 6/244 und ein Wahlvorschlag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/267 vor.

Wahl des Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß Artikel 36 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und § 5 des Petitions- und Bürger- beauftragtengesetzes – PetBüG M-V

Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 6/244 –

Wahlvorschlag der Fraktion der NPD – Drucksache 6/267 –

Meine Damen und Herren, gemäß Paragraf 5 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie Artikel 36 Absatz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wählt der Landtag den Bürgerbeauftragten mit der Mehrheit seiner Mitglieder für die Dauer von sechs Jahren. Gemäß Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfinden. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln.

Wir kommen zur Wahl.

Den für die Wahl allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von der Schriftführerin zu meiner Linken vor Betreten der Wahlkabine von der Schriftführerin am Tisch zu meiner Rechten. Auf dem Stimmzettel sind die Namen der Kandidaten aufgeführt.

Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, mit mehr als einem Kreuz versehen ist, außerhalb der Ka

bine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt ist.

Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich den Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.

(Der Schriftführer überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.)

Ich eröffne die Abstimmung zur Wahl des Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern und ich bitte die Schriftführer, ihre vereinbarten Positionen einzunehmen, und die Schriftführerin zu meiner Linken, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.

(Die geheime Wahl wird durchgeführt.)

Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Wenn dies der Fall ist, schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für fünf Minuten zur Auszählung der Stimmen.

Unterbrechung: 14.39 Uhr

__________

Wiederbeginn: 14.43 Uhr

Die Sitzung ist wieder eröffnet. Ich bitte die Damen und Herren Abgeordneten, wieder Platz zu nehmen.

Ich gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl des Bürgerbeauftragten des Landes MecklenburgVorpommern bekannt. Es wurden 67 Stimmen abgegeben, davon waren 66 Stimmen gültig. Es stimmten für Herrn Matthias Crone 62 Abgeordnete.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es stimmten für den Abgeordneten Michael Andrejewski 4 Abgeordnete.

(Heinz Müller, SPD: Wer war das? – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Ich stelle fest, dass Herr Matthias Crone die nach Arti- kel 36 Absatz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 5 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern erforderliche Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnte.

Ich frage Sie, Herr Crone: Nehmen Sie die Wahl an?

Matthias Crone: Ich nehme die Wahl an, ja.

Ich darf Ihnen, Herr Crone, im Namen des Hauses für Ihre künftige anspruchsvolle Aufgabe alles Gute wünschen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Gratulationen)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Wahl von Mitgliedern in den Medienausschuss der Medienan- stalt Mecklenburg-Vorpommern für die fünfte Amtszeit, hierzu Unterrichtung durch die Landesregierung, Drucksache 6/225, sowie die Berichtigung, Drucksache 6/282.

Entsendung und Wahl von Mitgliedern in den Medienausschuss der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern für die fünfte Amtszeit

Unterrichtung durch die Landesregierung – Drucksache 6/225 –

Berichtigung – Drucksache 6/282 –

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach Para- graf 52 Absatz 3 Rundfunkgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist für den Fall, dass sich die in Paragraf 52 Absatz 1 in den Ziffern 1 bis 11 aufgeführten zusammengefassten Organisationen nicht auf einen gemeinsamen Vertreter verständigen konnten, vorgesehen, dass aus den vorliegenden Vorschlägen der Landtag nach Paragraf 52 Absatz 3 ein Mitglied für die entsprechende Gruppe der zusammengefassten Organisationen wählt.

Die Landesregierung hatte auf Drucksache 6/225 einschließlich der Berichtigung auf Drucksache 6/282 mitgeteilt, dass von den elf vorschlagsberechtigten Organisationen nach Paragraf 52 Rundfunkgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern sich sieben Organisationen auf einen gemeinsamen Vertreter im Medienausschuss der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern geeinigt hatten. Da vier Organisationen sich nicht auf einen gemeinsamen Vertreter verständigen konnten, wählt der Landtag gemäß Paragraf 52 Absatz 3 Landesrundfunkgesetz einen Kandidaten für die entsprechenden Gruppen.

Meine Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfinden. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln.