Meine Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfinden. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln.
Den für die Wahl allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von dem Schriftführer zu meiner Linken vor Betreten der Wahlkabine von der Schriftführerin am Tisch zu meiner Rechten. Der Stimmzettel enthält für die vier Gruppen jeweils zwei Wahlvorschläge entsprechend der Unterrichtung der Landesregierung, Drucksache 6/225. Sie haben für jede Gruppe jeweils eine Stimme. Sollten Sie innerhalb der Gruppe mehrere Namen ankreuzen, ist Ihre Stimme für diese Gruppe ungültig.
Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, der Schriftführerin Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz
oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.
Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die Schriftführerin, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.
Ich eröffne die geheime Abstimmung zur Wahl der Mitglieder des Medienausschusses der Medienanstalt des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Ich bitte die Schriftführer, ihre vereinbarten Positionen einzunehmen, und die Schriftführerin zu meiner Linken, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.
Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Wenn dies der Fall ist, dann schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für etwa zehn Minuten zur Auszählung der Stimmen.
Ich gebe nun das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl der Mitglieder in den Medienausschuss der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern bekannt. Es wurden 64 Stimmen abgegeben, davon waren gültig für die Gruppe 4 60 Stimmen, für die Gruppe 5 60 Stimmen, für die Gruppe 8 60 Stimmen, für die Gruppe 11 59 Stimmen.
Nach Paragraf 90 unserer Geschäftsordnung in Verbindung mit Artikel 32 Absatz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern beschließt der Landtag mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
In der Gruppe 4 entfielen auf Frau Marleen Janew 41 Stimmen, auf Herrn Andreas Gruczek 19 Stimmen. Ich stelle fest, dass in der Gruppe 4 die Kandidatin Marleen Janew die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen konnte und somit vom Landtag aus der Gruppe 4 gewählt ist.
In der Gruppe 5 entfielen auf Herrn Jörg Velten 38 Stimmen, auf Frau Christine Kellermann 22 Stimmen. Ich stelle fest, dass in der Gruppe 5 der Kandidat Herr Velten die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen konnte und somit vom Landtag aus der Gruppe 5 gewählt ist.
In der Gruppe 8 entfielen auf Frau Katrin Kauer 37 Stimmen, auf Frau Corinna Cwielag 23 Stimmen. Ich stelle fest, dass in der Gruppe 8 die Kandidatin Frau Kauer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen konnte und somit vom Landtag aus der Gruppe 8 gewählt ist.
In der Gruppe 11 entfielen auf Herrn Torsten Haverland 42 Stimmen, auf Herrn Andreas Beck 17 Stimmen. Ich stelle fest, dass in der Gruppe 11 der Kandidat Herr Haverland die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Einsetzung einer Enquete-Kommission „Älter werden in MecklenburgVorpommern“, Drucksache 6/251. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/286 vor.
Antrag der Fraktionen der SPD und CDU Einsetzung einer Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ – Drucksache 6/251 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Steigende Lebenserwartung bei niedriger Geburtenrate, ich denke, so kann man den demografischen Wandel kurz zusammenfassen.
Der demografische Wandel betrifft die gesamte Bundesrepublik Deutschland, nur im Bereich der neuen Länder verläuft er wesentlich dramatischer.
1991 bin ich nach Mecklenburg-Vorpommern gekommen und 1991 war Mecklenburg-Vorpommern das jüngste Bundesland. Wir sind heute eins der doch schon älteren Bundesländer.
War 1989 das Durchschnittsalter in Mecklenburg-Vorpom- mern 36 Jahre, steigerte sich das 2006 auf 43,8 Jahre und 2020 wird das Durchschnittsalter in Mecklenburg-Vor- pommern auf 49 Jahre prognostiziert.
Meine Herren von der Fensterfront, gehen Sie doch einfach raus! Sie braucht hier doch keiner. Nehmen Sie Ihr Gepäck,
Das haben wir heute wieder erlebt, dass Sie kein Thema ernst nehmen können. Sie sind doch der Prototyp einer alten Witzfigur, Herr Pastörs.
Also gehen Sie einfach raus, trinken Sie eine Kleinigkeit – da sollen Sie stark drin sein – und dann passt das Ganze.
Besonders interessant ist natürlich die Frage: Wie wird der Anteil der älteren Bevölkerung zunehmen?
1991 waren 11 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern 65 Jahre alt und älter, 2010 waren es 22,1 Prozent.
Für 2020 liegt die Prognose bei 25 Prozent der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern, die dann älter sein werden als 65.
Besonders spannend ist die Entwicklung bei den Hochaltrigen. Als Hochaltrige bezeichnet man die Alterskohorten, die 80 Jahre alt sind und älter.
Wir haben im Jahr 2008 in Mecklenburg-Vorpommern 70.000 Menschen gehabt, die 80 Jahre alt waren und älter, 2025 werden 140.000 Menschen in MecklenburgVorpommern 80 Jahre alt und älter sein.