Wir sind jetzt in Gesprächen, gerade morgen, mit den Jugendämtern, um dieser Frage noch mal nachzugehen,
denn auch das sehe ich als unsere Pflicht an, uns anzugucken: Wie finden tatsächlich jetzt die Verhandlungen bezogen auf die Vollverpflegung vor Ort statt? Was wird in die Vollverpflegung reingerechnet? Weil es kann nicht sein, dass gewisse Beträge in eine Vollverpflegung reingerechnet werden und dann zulasten der Eltern gehen. Und das schauen wir uns ganz genau an. Aber das ist auch Aufgabe des örtlichen Trägers der Jugendhilfe und diese Aufgabe nehmen diese örtlichen Träger der Jugendhilfe, sprich die Jugendämter, auch sehr ernst.
Ich bitte einfach, wenn wir über das KiföG diskutieren, dass wir doch ein Stück weit Sachlichkeit walten las- sen. – Vielen herzlichen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3338. Wer dem zu- zustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe bitte. – Danke. Und die Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3338 abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Fraktion der NPD, bei Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU und es gab keine Stimmenthaltungen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20: Das ist die Beratung der Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern – 19. Bericht des Bürgerbeauftragten gemäß § 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes des Landes MecklenburgVorpommern für das Jahr 2013, die Drucksache 6/2866, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Petitionsausschusses, die Drucksache 6/3359.
Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern 19. Bericht des Bürgerbeauftragten gemäß § 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragten- gesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) für das Jahr 2013 – Drucksache 6/2866 –
Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Petitionsausschusses, der Abgeordnete Herr Dachner.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir zunächst, dass ich mich noch einmal recht herzlich bedanke bei dem Bürgerbeauftragten und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die fleißige Arbeit und nicht nur für den Bericht, den er uns vorgestellt hat, und natürlich
herzlichen Dank dafür, dass Sie in allen Ausschüssen waren, um diesen Bericht gemeinsam zu erörtern und so natürlich nicht nur in den mitberatenden Ausschüssen, sondern auch im Petitionsausschuss. Also dafür herzlichen Dank. Ja, dafür kann man auch mal klatschen, denke ich.
Meine Damen und Herren, mit der Drucksache 6/3359 legt Ihnen nunmehr der Petitionsausschuss die Beschlussempfehlung und den Bericht zum 19. Tätigkeitsbericht des Bürgerbeauftragten vor. Nachdem dieser Bericht am 14. Mai an die Fachausschüsse überwiesen wurde und natürlich auch in den Petitionsausschuss, fand diese Beratung im Petitionsausschuss am 11. September und am 2. Oktober statt. Ich denke, dass diese Aussprachen sehr konstruktiv waren. Der Bürgerbeauftragte verwies im Petitionsausschuss darauf, dass die Beratung und Unterstützung der Bürger insbesondere in sozialen Angelegenheiten den Schwerpunkt seiner Arbeit darstellen.
Wie auch in den Vorjahren betonte der Bürgerbeauftragte, dass 50 Prozent aller Petitionen den Sachbereich Sozialrecht/Soziales betreffen, und somit wurde einer der Schwerpunkte hier noch einmal bestätigt, was wir im Petitionsausschuss also nicht leisten können. Das ist ja ausgerechnet, das darf ich so betonen, der Unterschied zwischen Petitionsausschuss und Bürgerbeauftragtem, da der Bürgerbeauftragte den gesetzlichen Auftrag hat, die Bürgerinnen und Bürger in sozialen Fragen zu beraten. Das kann der Petitionsausschuss nicht und, das darf ich hier auch mit Stolz so sagen, der Bürgerbeauftragte hat die fachlichen Fähigkeiten dazu, aber auch die organisatorischen, die finanziellen und die Möglichkeiten, die der Petitionsausschuss nicht besitzt. Dementsprechend hat der Petitionsausschuss auch mehrheitlich beschlossen, genau dieses in Ziffer I der Ihnen vorliegenden Entschließung noch einmal zu formulieren, dass diese wichtige Aufgabe des Rechtskreises Sachgebiet II in seiner Tätigkeit als Schwerpunkt liegt.
Im Rahmen dieser Beratungen hat der Bürgerbeauftragte weiterhin in Aussicht gestellt, dass er zukünftig vom Instrument der förmlichen Empfehlung mehr Gebrauch machen wird. Also förmliche Empfehlung heißt, der Petitionsausschuss hat dann die Möglichkeit, mit dem Bürgerbeauftragten gleichlautende Petitionen zu bearbeiten. Das hat den Vorteil, dass das Anliegen der Petenten ein besonderes politisches Gewicht erhält. Das begrüßen wir ausdrücklich.
Um eine solche Vorgehensweise zu unterstützen, begrüßt der Petitionsausschuss weiterhin, dass wir bei thematisch gleichen Problemen, wie zum Beispiel beim Schülerverkehr oder auch bei Ferienwohnungen in allgemeinen Wohngebieten sowie beim Rundfunkbeitragsrecht, das ja verändert wurde, bei diesen gleichen Themen weiterhin verbessert zusammenarbeiten wollen und nicht parallel. Um diese Zusammenarbeit enger zu gestalten, wird der Bürgerbeauftragte nicht wie bisher einmal jährlich mit uns seinen Bericht erörtern, sondern er wird uns zukünftig auch halbjährlich seinen Bericht vorstellen.
Also das Ziel, diese intensive Zusammenarbeit zwischen Bürgerbeauftragtem und Petitionsausschuss, soll dazu
dienen, die Rechte des Petenten weiter zu erhöhen, Gewicht zu verleihen und natürlich gemeinsam nach Möglichkeiten zu suchen, die letzten Endes den Petenten auch zufriedenstellen können, wenn sein Anliegen dementsprechend geschildert wurde.
Ich bitte Sie also, meine Damen und Herren, vor dem Hintergrund dieser Berichterstattung und der Entschlüsse, die wir im Petitionsausschuss gefasst haben, um die Zustimmung zum Punkt I der Beschlussempfehlung. Unter Punkt II empfiehlt der Petitionsausschuss, den Tätigkeitsbericht des Bürgerbeauftragten für erledigt zu betrachten. Ich bitte also auch hier um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Ich eröffne die Debatte und das Wort hat die Abgeordnete Frau Friemann-Jennert von der Fraktion der CDU.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die zwischenzeitlich weltweit zu verzeichnende Erfolgsgeschichte der Idee einer parlamentarisch gestellten Ombudsperson rückt Mecklenburg-Vorpommern in so etwas wie eine Vorreiterrolle. Im landesweiten Vergleich zeigt sich, dass lediglich einige wenige Bundesländer bislang die Wichtigkeit der Institution des Bürgerbeauftragten erkannt haben. Wir haben mit dem Petitionsausschuss natürlich für die Bürgerinnen und Bürger eine einfache Möglichkeit zur aktiven Partizipation und einen direkten Draht ins Parlament. Wir, die CDU, halten auch die fortschrittliche und erfolgreiche Institution des Bürgerbeauftragten für unentbehrlich. Wir haben sie seinerzeit auch eingerichtet.
insbesondere in sozialen Fragen sehr gewissenhaft jedem einzelnen Anliegen der Bürgerinnen und Bürger widmet, um das in ihn gesetzte Vertrauen zu würdigen. Er genießt daher ein entsprechend hohes Ansehen in unserem Land. Die hohe Zahl der Eingaben beweist auch die Akzeptanz der Stelle des Bürgerbeauftragten und dass er sich als bedeutungsvolle Institution bewährt hat.
Meine Damen und Herren, der Bürgerbeauftragte ist eine in unserer Landesverfassung verankerte Institution und
trägt somit wesentlich zu einer lebendigen Demokratie und zum Vertrauen der Bürger in unser Land und in das gewählte Parlament bei. Als Schnittstelle zwischen Bürger und Politik übernimmt er nicht nur die Funktion eines Mediators. Er ist bundesweit der einzige Bürgerbeauftragte, der zugleich auch Ansprechpartner für die Anliegen behinderter Menschen ist. Das ihm entgegengebrachte Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zeigt uns, dass er durch effizientes gemeinwohlorientiertes Arbeiten die Verantwortung beider Funktionen in einen sehr guten Einklang bringt.
Als unabhängige Instanz muss der Bürgerbeauftragte hin und wieder gegenüber der Politik und der Verwaltung etwas unbequem werden, denn das genau macht doch seine Arbeit aus. Es ist seine Aufgabe, sich für die Menschen unseres Landes mit all ihren Sorgen, Bitten und Nöten einzusetzen, und der Jahresbericht zeigt, dass es sich oftmals nicht nur um Einzelfälle handelt. Diese Fälle können auch als Seismografen für bestimmte Entwicklungen in der Politik stehen.
Die CDU-Fraktion begrüßt die Überlegung, einen besseren Austausch zwischen dem Bürgerbeauftragten und dem Petitionsausschuss bei thematisch parallelen Angelegenheiten anzustreben. Das hat Herr Dachner eben ja auch schon gesagt. Das macht die Arbeit effizienter und hilft bisweilen, den Blickwinkel bei den Behörden von „Geht nicht.“ zu „Welche Möglichkeiten gäbe es noch, dem Anliegen zu entsprechen?“ zu verändern.
Immer wieder gelingt es dem Bürgerbeauftragten, ein Problem mit allen Betroffenen unkompliziert zu lösen. So konnte der Bürgerbeauftragte durch sein Engagement bewirken, dass Bürgern Leistungen rückwirkend gewährt wurden. Betroffene Eltern beispielsweise beklagten eine unzureichende Kommunikations- und Informationsbereitschaft der Jugendämter. In mehreren Fällen wurden unmittelbar, nachdem sich der Bürgerbeauftragte zur Klärung an die betroffenen Stellen wandte, Bescheide zugunsten der Petenten erlassen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, erstmals machte der Bürgerbeauftragte auch von seinem Recht Gebrauch, das Instrument der förmlichen Empfehlung zu nutzen. Die Petenten, eine Bürgerinitiative von 130 Grundstückseigentümern, hatten sich an den Bürgerbeauftragten gewandt, weil zu deren Häusern historische Verandabauten gehörten, die auf städtischen Verkehrsflächen errichtet waren. Nachdem die Stadt Entschädigungszahlungen für die Flächennutzung forderte, entschlossen sich die Petenten, die Grundstücksteile zu kaufen. Anschließend entstanden Unstimmigkeiten hinsichtlich des Verkaufswertes, die zu keiner Einigung führten.
Aufgrund der unnachgiebigen Haltung der Stadt über einen einvernehmlichen Weg war keine Lösung für die Bürger herbeizuführen, sodass diese sich letztendlich juristisch gegen die Entschädigungsforderungen durchgesetzt haben. Der mit der Petition beauftragte Bürgerbeauftragte hat nach erfolglosen Verhandlungsversuchen den Petitionsausschuss gebeten, die Vertreter der kreisfreien Stadt vorzuladen, nachdem diese der Empfehlung des Bürgerbeauftragten nicht nachgekommen waren –
so auch geschehen. Aber zumindest die Tatsache, dass wir als Gremien zusammengearbeitet haben, spiegelt
wieder, dass es eben gut ist, miteinander zu sprechen, und, wie schon gesagt, es trägt dazu bei, die Denkweisen mancher Behörde in Richtung Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger zu befördern.
Meine Damen und Herren, der Ihnen vorliegende 67 Sei- ten umfassende Bericht und die darin aufgeführten Fälle unterstreichen sehr deutlich die Wichtigkeit der Arbeit des Bürgerbeauftragten und geben einen sehr guten Einblick in seinen Arbeitsalltag.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Im Namen der CDU-Fraktion möchte ich mich beim Bürgerbeauftragten, Herrn Matthias Crone, und all seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Wir haben den Bericht mit großem Interesse zur Kenntnis genommen und viele Hinweise daraus entnommen, die in unsere Arbeit einfließen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im April hat der Bürgerbeauftragte Herr Crone uns seinen Jahresbericht vorgelegt. Alle Fachausschüsse haben sich mit dem Bericht auseinandergesetzt und ihre Beschlussempfehlungen dem Petitionsausschuss übergeben. An dieser Stelle möchte ich mich im Namen meiner Fraktion beim Bürgerbeauftragten und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken, selbstverständlich für die geleistete Arbeit, aber auch für das hohe persönliche Engagement gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, ihnen Hilfe und Unterstützung zu geben.
Der Bericht des Bürgerbeauftragten zeigt aus unserer Sicht und bringt deutlich zum Ausdruck, dass es richtig war, die Institution des Bürgerbeauftragten in unserem Land zu schaffen, und das insbesondere im sozialen Bereich und in seiner Eigenschaft als Beauftragter für die Belange der Menschen mit Behinderungen. Anders als der Petitionsausschuss kann der Bürgerbeauftragte schneller Hilfe und Unterstützung leisten. Deshalb hat meine Fraktion gemeinsam mit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Beschlussempfehlung gefordert, dass zum Beispiel die Beratungsstelle für Empfängerinnen und Empfänger von Hartz IV so lange festgeschrieben wird, wie dieses Gesetz besteht. Die Hilfesuchenden brauchen diese Unterstützung, und zwar über diese Wahlperiode hinaus.
Der Bürgerbeauftragte hat in seiner Einbringung darauf aufmerksam gemacht, dass es offensichtlich noch immer Landkreise gibt, die die Entscheidungen des Bundesozialgerichtes zu Kosten von Unterkunft und Heizung nicht akzeptieren. Ich gehe davon aus, meine lieben Damen und Herren, dass die Mitglieder des Landtages, die gleichzeitig in Kreistagen tätig sind, sich hierzu genau erkundigen, um welche Landkreise es sich handelt, und dem Bürgerbeauftragten bei der Lösung dieses Problems Hilfe und Unterstützung geben.