Protocol of the Session on October 16, 2014

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das Recht auf Kleine Anfragen haben wir noch.)

Für die Betreuung von 59.640 Nichtschulkindern waren im Haushaltsjahr 2006 insgesamt 80,8 Millionen Euro als Grundförderung durch das Land bereitgestellt. Rein rechnerisch, auch wenn die Hauptanteile der Einfachheit halber herausgerechnet sind, hat das Land pro Kopf also circa 1.355 Euro ausgegeben. Wäre dieser Pro-KopfWert jedes Jahr um die Inflationsrate angepasst worden, im Berichtszeitraum durchschnittlich um 1,7 Prozent jährlich, müssten wir in diesem Jahr in der Grundförderung 1.545 Euro ausgeben, also 190 Euro mehr.

Schauen wir doch mal in das Jahr 2014. Da werden nach den aktuellen Zahlen vom März im Land in Kita, Krippe und Tagespflege 69.006 Nichtschulkinder in Mecklenburg-Vorpommern in Kindertageseinrichtungen betreut, fast 9.400 Kinder mehr also. Das ist ein beachtlicher Erfolg, den man bei der gesamten Diskussion nicht vergessen sollte.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sehr richtig.)

Als Grundförderung reicht das Land in diesem Jahr 113,7 Millionen Euro aus, rechnerisch vereinfacht pro Kopf runtergebrochen also 1.645 Euro,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Na!)

sprich, 100 Euro mehr, als der Inflationsausgleich bedeuten würde.

Und jetzt mal Butter bei die Fische: Wenn die Fraktion DIE LINKE heute im KiföG pauschal von einer Unterfinanzierung spricht, dann folgt ja mit Blick auf die Grundförderung des Landes durchaus, dass die LINKE unter Ministerin Linke bis 2006 genau für diese heute programmierte Unterfinanzierung den Grundstein gelegt hat.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Peter Ritter, DIE LINKE: Wie lange regiert ihr jetzt eigentlich schon in diesem Land, und da hat immer noch 40 Jahre DDR Schuld?!)

Keine Angst, so weit gehe ich nicht, Herr Ritter, so weit gehe ich nicht, Herr Ritter.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Wie lange? Wie lange? – Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

Keine Angst, keine Angst! Ich weiß, dass die Grundförderung beziehungsweise die Grundfinanzierung in Ihrem Antrag gar keine Rolle spielt.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Auch wenn Sie, werte Kollegin Bernhardt, des Öfteren auch an dieser Stelle das Engagement des Landes be

mängeln. Ich zitiere mit Genehmigung der Präsidentin aus Ihrer Pressemitteilung vom 4. September dieses Jahres: „Die zu geringe Grundfinanzierung durch das Land führe zu einer Schräglage in der Finanzierung der Standards im KiföG.“ Zitatende. Es ist Ihnen dann bis zur Antragstellung zum Glück noch aufgefallen, dass Sie da inhaltlich so leichte Verständnisschwierigkeiten in der Pressemitteilung hatten.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE fordert die Landesregierung auf zu prüfen, ob die Betreuungsmodalitäten für die Finanzierung der Standards dem Konnexitätsprinzip der Landesverfassung entsprechen und entsprechend auskömmlich finanziert sind. Sie zählen dann auf unter anderem die Regelung der Elternbeitragsentlastung, wobei Sie konkreterweise die Verwaltungskostenerstattung für die Elternbeitragsentlastung hätten benennen müssen. Sie zählen des Weiteren auf die Veränderung der Stichtagsregelung, wobei auch dies nicht korrekt formuliert wurde,

(Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

denn eigentlich wurde nur der Stichtag an den bundeseinheitlichen Stichtag angepasst

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Ach, und das ist keine Veränderung?)

und eine Doppelbelastung der kommunalen Ebene durch verbindlich neue Meldung von Belegzahlen einen Monat später abgeschafft.

(Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

Was an einem Stichtag unterfinanziert ist, müssen Sie den Regierungsfraktionen vielleicht noch einmal erklären.

Das, worauf Sie abzielen, ist die bisher meiner Fraktion gegenüber nicht mit Zahlen belegte Behauptung, dass durch die Änderung des Stichtages erhebliche Verzerrungen bei den Betreuungszahlen in den Landkreisen auftreten würden, wodurch ein erheblich größerer Anteil an Teilzeitplätzen bezahlt würde als am alten Stichtag. Glauben Sie mir, wir haben immer dann, wenn diese Behauptung aufgestellt wurde, um nachvollziehbare Zahlen gebeten. Auch Sie legen in der Begründung Ihres Antrages derartige Zahlen nicht vor. Schade!

Sie zählen des Weiteren die Fachkraft-Kind-Relation auf, soweit den zugehörigen Personalschlüssel, wobei Sie auch hier konkreterweise von der Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation sprechen müssten, denn wie Sie wissen, ist lediglich dieser konnex. Zudem dürften Sie wissen, dass der Personalschlüssel Bestandteil eines Landesrahmenvertrages sein soll, über den der Landtag aber gar nicht zu bestimmen hat.

Und zu guter Letzt natürlich die vollwertige und gesunde Ernährung als integraler Bestandteil des Leistungsangebotes einer Kita während der Betreuungszeit, verkürzt auch als „Vollverpflegung“ bezeichnet, wobei ich diesen Begriff in diesem Zusammenhang persönlich etwas unglücklich finde. Das ist aber auch nicht weiter wichtig.

Wichtig ist die Frage, wo die Fraktion DIE LINKE bei einem KiföG, das die Kosten der Verpflegung bei den Eltern verortet, einen konnexen Zusammenhang sieht.

Die vollwertige und gesunde Verpflegung war bereits vorher Bestandteil des KiföG und wurde in der letzten Novelle lediglich in einen pflichtigen Bestandteil des Leistungsangebotes überführt, was übrigens einer Verwaltungsvereinfachung entspricht, die die Kosten beim Bildungs- und Teilhabepaket senken hilft. Sie haben an dieser Stelle ja auch erst kürzlich moniert, dass beim BuT die Kosten zu hoch seien. Die SPD hat bereits im Sommer 2013 reagiert, aber das ist Ihnen ja auch nicht recht. Na ja,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Na ja, reicht!)

der Fraktion DIE LINKE kann man ja eh nichts recht machen, davon ab.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: So ist es.)

Zudem empfehle ich ausdrücklich jedem Träger einer Kita und jeder Kita-Leitung, sich die DGE-Qualitäts- standards für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder, auf die in Satz 2 des Paragrafen 10 Absatz 1a explizit verwiesen wird, anzuschauen. Dort wird nämlich anschaulich dargestellt, dass beispielsweise gerade der Aspekt des Frühstücks in der Kita auf die Gegebenheiten der Kita, auf Konzepte, auf Räumlichkeiten und Elternhäuser gut angepasst werden kann. Die vollwertige und gesunde Verpflegung während der gesamten Betreuungszeit kann komplett durch einen externen Caterer erfolgen, muss sie aber nicht, wobei für viele Träger die komplette Vergabe an einen Caterer natürlich die Version ist, die trägerseitig den wenigsten Aufwand verursacht.

Aber zurück zum eigentlichen Antragstext: Die Fraktion DIE LINKE fordert in Punkt 2 auch die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, in der dann genau die kooperativen Akteure versammelt sein sollen, die sowieso bereits die ganze Zeit mit der Umsetzung des KiföG beschäftigt sind. Was soll diese Arbeitsgruppe bringen? Jeder der aufgeführten Teilnehmer hätte schon längst Zahlen auf den Tisch legen können, anhand derer man eine Unterfinanzierung nachprüfen könnte.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Hätte, hätte, hätte!)

Ja, hätte er machen können, hat er aber nicht. Die Zahlen liegen nicht vor, liebe Silke.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da stehen doch Punkte drin, damals schon.)

Die Zahlen, die hier von Frau Mönch-Kalina genommen worden sind, sind nicht mehr aktuell. Ich habe ja gerade die aktuellen Zahlen vorgelesen.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Deswegen gibt es ja auch den Unterausschuss des Jugendhilfeausschusses.)

Ich mach mal weiter in meinen Ausführungen hier.

Wo wir dabei sind – Zahlen und nachprüfen. Wenn eine Unterfinanzierung existiert, warum gibt es dann Kritik gegenüber der im KiföG festgelegten Offenlegung von Geschäftszahlen einer Kita? In den Geschäftszahlen einer Kita würde eine Unterfinanzierung doch offensichtlich werden, oder?

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es geht doch um ganz was anderes, es geht doch um die Finanzierung.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der SPD-Fraktion ist sehr daran gelegen, dass bei dem wichtigen Thema KiföG Transparenz hergestellt wird. Diese Transparenz kann aber nicht auf das Land beschränkt bleiben, sondern muss auch die kommunale Ebene und die Träger mit einschließen. Die Eltern in diesem Land haben ein Recht darauf zu wissen, wie sich die Kosten für den Kita- oder den Krippenplatz zusammensetzen.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sehr richtig.)

Der vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE ist nicht geeignet, Transparenz zu erzeugen. Im Gegenteil, ich halte ihn für eine verfrühte Wahlkampfnebelkerze. Dass wir Ihren Antrag ablehnen, habe ich ja bereits eingangs erwähnt.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das wussten wir vor 14 Tagen schon.)

Warum er aus fachlicher Sicht nicht notwendig ist, haben Ihnen Ministerin Hesse und ich in unseren Redebeiträgen dargelegt. Warum das KiföG in Mecklenburg-Vorpom- mern trotz der permanenten Kritik der LINKEN gut, richtig und wichtig ist, habe ich Ihnen heute ebenfalls vorgestellt.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Genau. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Wir laden alle demokratischen Fraktionen des Landtages ein, weiter konstruktiv an der Verbesserung der Kindertagesförderung zu arbeiten.

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Wo denn? Im Landtag, wo alles abgelehnt wird?)

Es ist ja nicht so, dass die SPD beratungs- und erkenntnisresistent ist,

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Ach nee?! – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Nö. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

nur lassen wir uns gerne von fundierten Meinungen und erkenntnisfördernden Fakten leiten. Wenn die kommunale Ebene mit Zahlen belegt und an das Sozialministerium herantritt, dann hat das Haus bisher niemals die Kooperation verweigert. Die Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern wird von Eltern und Kommunen, von Landkreisen, kreisfreien Städten und dem Land getragen. Sie suggerieren an dieser Stelle immer, dass die Verantwortung für das KiföG einzig und allein beim Land liegen würde.