Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dass es den Bienen nicht gut geht, gehört zu den am meisten unterschätzten Umweltproblemen der Gegenwart. Deswegen: Gut, dass es heute diesen Antrag gibt.
Ich muss nicht all die positiven Effekte wiederholen, die wir den Honigbienen und ihren wilden Verwandten zu verdanken haben. Dazu haben wir schon einiges gehört. Ich will nur noch mal eine Zahl nennen, die auch den wenig ökologisch Interessierten unter Ihnen einleuchten muss.
Wir haben auch schon andere Zahlen gehört. Den Wert der Bestäubungsleistung der Bienen in der EU-Landwirt- schaft schätzt das Europäische Umweltbüro auf 22 Milliarden Euro – Herr Backhaus hat gerade schon andere Zahlen genannt, da scheint also einiges in der Diskussion zu sein –, also eine enorm hohe Bestäubungsleistung auch auf der ökonomischen Seite durch die Honigbiene.
Doch auch jenseits jeglicher Ökonomie ist die Quintessenz, dass wir ohne die Bestäubungsleistung dieser kleinen Tierchen schlicht und einfach nicht existieren können. Wir als Menschen können das dann nicht mehr.
Nun täten wir nichts lieber, als den Antrag vorbehaltlos zu unterstützen, der den Bienen nützt. Doch Ihr Antrag,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Regierungskoalition, ist den Problemen des aktuellen Bienensterbens und des Rückgangs der Imkerei nicht vollständig angemessen, daher unser Änderungsantrag.
Wir müssen doch mit Blick auf die Bienen als Erstes fragen, worin die Ursachen dafür liegen, dass es ihnen schon seit Langem so schlecht geht. Und da ist in erster Linie eine verfehlte Landnutzungspolitik zu nennen, wofür Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Regierungskoalition, die Verantwortung tragen.
Die Weichen für einen spürbaren Wandel hätten im Rahmen der Diskussion um die zukünftige Gemeinsame europäische Agrarpolitik gestellt werden können. Damals lautete unser Appell, die Flächenzahlungen der ersten Säule der GAP an wirksame ökologische Vorgaben, das sogenannte Greening, zu knüpfen und damit auch die schwindenden Lebensgrundlagen der Bienen zu verbessern. Ihre Position war aber eine ganz andere.
Sie erinnern sich sicher, sehr geehrte Frau Kollegin Schlupp, an das Positionspapier zur GAP-Reform des Bundesfachausschusses Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ihrer CDU aus dem Jahr 2011, das ganz klar ein Greening der ersten Säule ablehnte und sich zudem für eine deutlich geringere Kofinanzierung bei den Agrarumweltmaßnahmen aussprach. Gleichzeitig forderte Ihr Positionspapier, dass Umweltschutz mit der Landwirtschaft, wenn überhaupt, dann über die zweite Säule umgesetzt werden solle.
Und dann kamen Sie, Herr Kollege Schütt, den sehe ich jetzt heute nicht, und sprachen sich in der Landtagssitzung vom 22. März 2013 gegen die von uns geforderte Verschiebung von 15 Prozent der Mittel, was möglich gewesen wäre nach EU-Recht, gegen diese Verschiebung aus der ersten in die zweite Säule aus, dort, wo sie zur Finanzierung von Agrarumweltmaßnahmen – auch zum Nutzen der Bienen – hätte verwendet werden können. Sie wollten möglichst gleichbleibend hohe Direktzahlungen ohne großartig viele Umweltauflagen.
Sehr geehrte Damen und Herren von der CDU, diese agrarpolitische Geisterfahrt versuchen Sie nun mit einem Antrag zum Wohl der Bienen zu kaschieren, weil Sie merken, dass dieses Thema in der Bevölkerung für Unruhe sorgt.
(Burkhard Lenz, CDU: Also bei uns hat sich noch keiner beschwert. – Vincent Kokert, CDU: Frau Dr. Karlowski, das sind ungeahnte Wendungen.)
Doch auch durch die in Sachen Greening zögerliche SPD-Politik haben wir eben kein starkes Greening mit zehn Prozent ökologischen Vorrangflächen bekommen. Auch durch Ihre Politik, sehr geehrte Damen und Herren von der SPD,
sind es letztlich nur fünf Prozent geworden. Auf diesen fünf Prozent gibt es nicht mal ein eindeutig klares Pestizidverbot. Die ökologischen Vorrangflächen können unter bestimmten Umständen mit Pestiziden behandelt werden. Da verlieren sie ein wenig den Charakter, den ihr Name eigentlich verspricht.
Der Anteil an Flächen des Ökolandbaus stagniert beziehungsweise – jetzt ganz aktuell – geht sogar zurück in Mecklenburg-Vorpommern.
Dabei gewährleistet die ökologische Landwirtschaft mit ihrer abwechslungsreichen Fruchtfolge und ausreichend Blühstreifen über das Jahr ein reichhaltiges und giftfreies Nahrungsangebot für die Bienen.
Auch haben Sie im Dauergrünlanderhaltungsgesetz eine Anwendung von Herbiziden auf Grünland die Tür aufgehalten. Hier und da, wo man schaut, Pestizide und Bienen, das verträgt sich nicht, das wissen Sie. Ich habe ein paar Beispiele genannt, wo es hätte besser laufen können in der jüngsten Vergangenheit.
Ihre Politik ist deshalb wahrlich kein Ruhmesblatt für die Interessen der Bienen, auch wenn es zarte Pflänzchen der Hoffnung gibt, die Sie hier heute auch angesprochen haben,
zum Beispiel die Fortsetzung und Ausweitung des Bienenweideprogramms, die Randstreifen und die Förderung des Leguminosenanbaus.
Zu Ihrer Forderung, einen Bienenweidekatalog zu erstellen, nur so viel: Im Landwirtschafts- und Umweltbereich, der ja in Baden-Württemberg GRÜNEN-geführt ist, dort ist es schon passiert. Wir haben dort einen internetgestützten Bienenweidekatalog und einen gedruckten Katalog. Der ist dort schon in der Veröffentlichung. Dieses Werk sucht deutschlandweit seinesgleichen
und wurde entsprechend positiv unter den Imkern und Landwirten aufgenommen. Ich freue mich, dass ich heute gehört habe, dass auch im Begleitausschuss für Mecklenburg-Vorpommern ein landesspezifischer Katalog
erarbeitet wird mit Sorten- und Saatmischungen, die diesem im Nordosten des Landes gerecht werden. Das ist erfreulich und trotzdem muss man das Rad nicht neu erfinden. Ich denke, ein Kontakt mit Alexander Bonde in Stuttgart könnte sehr hilfreich sein. Lassen Sie sich sein Manuskript schicken! Und bedenken Sie, alles, was Sie an der Stelle einsparen, können Sie einsetzen an den Stellen, wo die Kontrolle von Tierhaltungsanlagen vonnöten ist. So können wir dort mehr Personal in der Kontrolle wiederfinden.
Zu der Forderung Nummer 2 des Antrages. Wir wissen ja nun, dass das Bienenweideprogramm im neuen EPLR fortgesetzt werden soll. Daher ist eigentlich die Forderung in dem Punkt 2 entbehrlich. Warum sollte denn der Minister zu etwas aufgefordert werden, was er sowieso vorhat?
Wir wissen nun auch, dass glücklicherweise die Begrenzung von nur zwei Hektar pro Betrieb auf fünf Hektar angehoben werden soll. Das ist auch sehr erfreulich. Diese sperrige und fragwürdige Grenze war nicht nachvollziehbar in der Praxis.