Ich bin ausdrücklich der Auffassung, dass wir hier weiterkommen müssen. Wir fangen damit an und haben, glaube ich, erste Erfolge zu verbuchen, nämlich die Unterstützung von Projekttagen für die Schulen, auch in Zusammenar- beit mit den Imkerinnen und Imkern. In Aktivitäten an
Schulen – und da bitte ich Sie, das auch mitzunehmen – haben wir über unser Haus eine große Chance, das Verständnis zwischen der Honigbiene und den Naturprozessen weiter voranzutreiben. Hier gibt es auch eine enge Querverbindung zum Bildungsministerium. Der Landes- imkerverband engagiert sich mit uns gemeinsam, um die Jugendarbeit hier weiter voranzubringen, um die Jugend damit zu identifizieren. Wer einmal mit der Biene angefangen hat und den Honig selber produziert hat, der wird ein Leben lang davon nicht wieder ablassen.
Es gibt aktuell durch uns gefördert zwölf Bienen-AGs und Schülerfirmen, die sich mit dem Thema beschäftigen. Ich finde das bemerkenswert. Eine Erweiterung wird angestrebt. Die Schüler-AGs werden über unsere HonigRichtlinie – und das nehmen Sie bitte mit – dahin gehend gefördert, dass die Ausstattung mit bis zu 90 Prozent gefördert wird. Das haben wir auch getan, sodass tatsächlich eine Arbeitsgemeinschaft pro Jahr mit maximal 10.000 Euro gefördert werden kann. Darüber hinaus wollen wir insbesondere in den Arbeitsgemeinschaften, aber auch im Biologieunterricht die ehrenamtliche Imkerei deutlicher vorstellen.
Insofern meine ich auch, dass es richtig ist, dass wir den Punkt 5 noch kurz beleuchten, nämlich die Frage: Können wir Prämien für Flächen im Zusammenhang mit Solaranlagen hier besonders unterstützen? Ich möchte hier nicht das wiederholen, was Thomas Krüger gesagt hat. Ich halte nichts davon, Flächen, wertvolle landwirtschaftliche Nutzflächen mit Solaranlagen zu versehen.
Aber wenn sie nun da sind, dann sollte man auch hier versuchen, eine bienenfreundliche Entwicklung voranzutreiben und damit eine Doppelnutzung zu etablieren.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass mit dem vorliegenden Antrag zur Verbesserung des Nahrungsangebotes für Bienen Sie wirklich offene Türen einlaufen und wir ausdrücklich dieses Thema weiter bearbeiten werden. Die Ideen, die hierzu auf den Weg gebracht werden, sollten wir dann auch in absehbarer Zeit uns noch mal anschauen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Nach längerer Zeit konnten sich die Koalitionsfraktionen wieder auf einen agrarpolitischen Antrag einigen.
Die Biene ist bekanntlich ein kleines Tier, das muss sich aber nicht unbedingt auf den Wert dieses Antrages beziehen. Die Biene ist bekanntlich auch ein sehr wichtiges Tier im Ökosystem, aber auch das muss nicht unbedingt auf diesen Antrag übertragen werden. Ähnlich wie die fleißigen Bienen hat auch der vorliegende Antrag – nach meinem Empfinden zumindest – ein Winterlager absolvieren müssen, bevor er das Licht der Öffentlichkeit erblicken durfte.
Das erkennen Sie daran, dass zum Beispiel im Punkt 2 von der Landesregierung gefordert wird, wieder Programme zur Unterstützung des Nahrungsangebotes für Bie- nen – und hier, meine ich, sind es nicht nur die Wildbienen, sondern es sind auch die Honigbienen – in der nächsten EU-Förderperiode aufzulegen. Diese Forderung hat die Landesregierung bereits im vergangenen Jahr im Entwurf des Entwicklungsplanes für den ländlichen Raum, EPLR, bekanntlich berücksichtigt. So findet man unter anderem auf den Seiten 375 bis 377 Regelungen zu mehreren Varianten von Blühstreifen und Blühflächen.
Der EPLR liegt jetzt bekanntlich, meine Damen und Herren, in Brüssel zur Notifizierung vor. Damit kann auch in der neuen Förderperiode eine bewährte Kooperation, und ich unterstreiche das ganz bewusst, von Imkern und Landwirten aus der bisherigen Förderperiode fortgesetzt werden, die von beiden Partnern genutzt wird zum gegenseitigen Vorteil.
Gestatten Sie mir einen kleinen Rückblick. Im Jahre 2009 wurde das Blühstreifenprogramm aufgelegt. Jeder landwirtschaftliche Betrieb, der sich an diesem Programm beteiligte, erhielt eine Fördersumme von 540 Euro pro Hektar – es durften pro Betrieb zwei Hektar angebaut werden, wir haben eben gehört, dass es in Zukunft fünf Hektar sein werden –, wenn der jeweilige Betrieb insektenfreundliche Saatmischungen ausbrachte. In diesem Rahmen wurden seit 2009 in Mecklenburg-Vorpommern mit insgesamt 575 Betrieben entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen und für 883 Hektar angelegte Blühflächen Fördermittel in Höhe von rund 477.000 Euro ausgereicht. Weitere Details der bisherigen Zusammenarbeit von Imkern und Bauern können Sie auch in meiner Kleinen Anfrage, Drucksache 6/460, „Entwicklung der Imkerei in Mecklenburg-Vorpommern“, nachlesen.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir nutzen für uns täglich zahlreiche Gratisleistungen der Natur, wie die frische und saubere Luft, wie gutes Wasser und das Wirken der bestäubenden Insekten, unter anderem der Wild- und der Honigbienen. Diese beispielhaften unentgeltlichen Ökosystemleistungen sind Grundlage unseres Lebens und gleichzeitig auch Grundlage der Landwirtschaft. Sie kosten erst mal nichts. Wir haben aber die Verpflichtung, sie zu erhalten und zu mehren und maßvoll, das heißt nachhaltig mit ihnen umzugehen. Dazu gibt uns die neue Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik mit zahlreichen ökologischen und sozialen Komponenten, wie zum Beispiel dem Greening, der Förderung des ökologischen Landbaus oder der Weiter- und Ausbildung und der umfangreicheren Beratung, einen guten Rahmen. Den im Sinne der Erhaltung der Biodiversität auszugestalten, ist auch eine vorrangige Aufgabe sowohl der ökologisch als auch der konventionell wirtschaftenden Landwirte.
Die Art und Weise der Landbewirtschaftung ist entscheidend für den Lebensraum Acker, seine Organismen, für die angrenzenden Lebensräume und, wie wir wissen, auch für die Ernährung der Bienen. Extensive und ökologische Anbauverfahren belasten die Umwelt weniger, weil sie zum großen Teil auf Pflanzenschutzmittel und vielfach auch auf anorganische Düngemittel verzichten. Daher haben wir uns auch in einem Antrag für die nachhaltige Förderung vor allem durch Begleit- und Anwendungsforschung für den ökologischen Landbau eingesetzt.
Leider müssen wir feststellen, dass sowohl in diesem Jahr als auch im kommenden Jahr ein Rückgang des ökologischen Landbaus im Lande zu verzeichnen ist beziehungsweise zu erwarten sein wird. Dazu haben wir mehrfach im Plenum gesprochen. Umso mehr steht die Aufgabe aus der Sicht der LINKEN, die ökologischen Leistungen der konventionellen Betriebe zu erhöhen, damit wir den Erhalt der Artenvielfalt, in diesem Falle der Bienen, sichern können.
Die im Biodiversitätskonzept „Erhaltung und Entwicklung der Biologischen Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern“ genannte Bewirtschaftung ohne extensive Schonstreifen und mit engen Fruchtfolgen und engen Saatabständen sind einige Ursachen für den Nahrungsmangel für blütensuchende und bestäubende Insekten, wie eben den Wild- und den Honigbienen. Vor allem dann, wenn nach der Rapsblüte im Mai zu wenig Nahrung in Form von Pollen und Nektar zur Verfügung steht, benötigen wir mehr Alternativen.
Meine Damen und Herren, Maispollen sind da nur eine wenig geeignete Alternative, sodass vielerorts die Bienen schlecht versorgt sind. Es fehlt an Blühpflanzen. Hier könnte, und da stimme ich mit dem Antrag voll überein, auch ein in Zusammenarbeit mit den Landesimkerverbänden – es sind ja immerhin mehrere – erstellter Bienenweidekatalog behilflich sein. Ich gehe mal davon aus, dass dieser nach dem Beispiel des Bienenweidekatalogs in Baden-Württemberg erarbeitet werden soll, den kürzlich der grüne Umweltminister Bonde vorgestellt hat. Zur weiteren Verbesserung der Bienenweide und des Artenreichtums in Mecklenburg-Vorpommern sollten damit alle daran Interessierten im Lande eine Anregung beziehungsweise auch Hilfestellung und Anleitung erhalten.
Ich möchte das selbstgewählte Stichwort „Raps“ noch einmal aufnehmen. Vielleicht kennen Sie auch das Problem des zeitweisen Verbots von Neonicotinoiden durch die EU-Kommission. Diese hat zum Schutz von Bienen den Einsatz von entsprechenden Pflanzenschutzmitteln eingeschränkt. Mit diesen Mitteln wird das Rapskorn vor der Aussaat behandelt, sozusagen inkrustiert, gebeizt sagt der Fachmann dazu. Damit wird punktgenau und sparsam das Pflanzenschutzmittel gegen den Rapserdfloh und die Kleine Kohlfliege dahin gebracht, wo es wirken kann, nämlich an die keimende Saat. Nebenwirkungen waren meines Erachtens nicht bekannt.
Jedoch bei einer Falschanwendung – und ein Beispiel war vom Kollegen Krüger genannt worden – kamen Bienenvölker zu Schaden. Nach dem Aussetzen der Zulassung dieser Wirkstoffe für zwei Jahre, verbleibt jetzt nur wiederholtes Spritzen der gesamten Fläche der jungen Pflanzen mit anderen Insektiziden. Damit ist eine viel höhere Wirkstoffmenge pro Hektar nötig, als das bei der Beizung der winzigen Rapskörner der Fall ist. Diese Spritzmittel wirken allerdings nur gegen den Rapserdfloh, nicht aber gegen die Kleine Kohlfliege. Dadurch entstehen derzeit hohe Ausfälle in der Rapssaat durch den Fraß der Larven an den Wurzeln. Die Befürchtung eines stärkeren Rückgangs des Rapsanbaus im Lande, und das würde wieder zulasten der Fruchtfolgen und der Bienennahrung gehen, ist gegeben.
Ich spreche dieses Thema deshalb an, weil zum einen Raps für die Wild- und Honigbienen die Hauptnahrung im April/Mai eines Jahres ist und der beliebte Rapshonig auch die Haupteinnahmequelle der Imker darstellt. Zum
anderen haben sich Rapsschrot und Rapskuchen als hervorragender Sojaersatz, als Eiweißfuttermittel in der Tierhaltung etabliert. Sie sehen, auch hier hängt alles mit allem zusammen, und es ist in der nächsten Zeit ein komplexes Problem zu lösen.
Zu zwei Punkten des Antrages will ich mich noch kurz äußern. Das Interesse und Verständnis für Natur, das Verständnis für die Bienen und für die Imkerei kann gar nicht früh genug geweckt und gefördert werden. Deshalb muss jedwede Förderung der Erhaltung und Entwicklung der Wild- und Honigbienen selbstverständlich mit der Kinder- und Jugendarbeit verknüpft werden. Diese geht im Übrigen über Projekttage hinaus. Aus eigenem Erleben kann ich dieses nach einem Besuch einer Schau- imkerei bei Güstrow mit meinen Enkeln eindeutig unterstreichen. Wir sollten bei der Behandlung des Antrages im Agrarausschuss auch diese Frage vertiefen und mit den Landesimkerverbänden über andere und weitere Möglichkeiten der Unterstützung der Arbeit mit Kindern und des notwendigen Imkernachwuchses reden.
Wir hatten 2002 noch 1.603 Imkerinnen und Imker im Lande. 2010 waren es gemäß der Antwort auf meine Kleine Anfrage 1.443. Und wenn ich jetzt hier eine optimistische Zahl von Minister Backhaus gehört habe mit 1.800, dann freut mich das natürlich sehr.
Interessant ist auch folgende Zahl: Derzeit haben wir 0,013 Bienenvölker je Hektar. Eigene wissenschaftliche Untersuchungen über den notwendigen Mindestbesatz zur Absicherung einer optimalen Bestäubung werden von der Landesregierung zwar nicht durchgeführt, aber verschiedene Quellen sprechen von einem durchschnittlichen Bedarf von bis zu zwei Bienenvölkern je Hektar zur Absicherung einer optimalen Bestäubung. Wir haben also noch sehr viel Bedarf im Lande.
Damit die relativ wenigen Bienenvölker trotzdem gute Leistungen vollbringen können, müssen sie gesund sein. Die Varroamilbe und die Amerikanische Faulbrut setzen den Völkern weiterhin stark zu. Neben verschiedensten Arzneien und seuchenhygienischen Maßnahmen ist eine wichtige Gesundheitsgrundlage jedoch gerade die ausreichende, die gesunde Ernährung der Bienen. Die wiederum hängt mit einem guten Nahrungsangebot in der gesamten Saison in dem jeweiligen Territorium zusammen. Davon handelt ja auch der Antrag.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ähnlich wie bei den gerade erwähnten Projekttagen sollten wir auch mit dem Prüfungsauftrag zu den ebenerdigen Solarflächen umgehen. Keinerlei Widerspruch zu dem, was hier gesagt wird: So wenig wie möglich Acker nutzen, aber wenn dann die Solaranlagen dort schon sind, sollte geprüft werden, ob dieser Standort auch als Bienenweide genutzt werden kann. Das beantworten häufig die Bienen mit Ja, wenn das dort wachsende Unkraut blüht. Das tut es auch ohne unsere Förderung und ganz im Sinne der Biodiversitätsstrategie des Landes, in der mehr Flächen für Wildkräuter – im Volksmund werden sie auch einfach als Unkraut bezeichnet – gefordert werden, da dieses die beste Nahrungsgrundlage für die Bienen ist.
Jetzt gilt es zu prüfen, ob ein Anlegen von Blühstreifen dort in den Anlagen möglich ist – maschinell geht das wohl nicht –, und es ist zu prüfen, ob das überhaupt ein Gewinn für die Biodiversität ist. Das können wir, glaube ich, hier in diesem Plenum nicht klären. Daher beantrage
Den Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchten wir in den einzelnen Punkten abstimmen. Der Forderung nach 20 Prozent ökologischem Landbau, wie in Punkt 1 des Antrages formuliert, kann ich nicht zustimmen. Dazu ist hier bereits ausreichend im Plenum in etlichen Sitzungen und auch im Agrarausschuss argumentiert worden. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach diesen drei sehr ausführlichen Berichten zur Wichtigkeit und, Professor Tack, entschuldigen Sie, zur Größe der Biene, erspare ich es mir, das von den Kollegen Gesagte hier noch mal zu wiederholen. Über die Wichtigkeit der Biene ist genügend gesprochen worden.
Es freute mich allerdings auch, nicht nur zu lesen, sondern heute auch vom Minister noch mal zu hören, dass das Bienenweideprogramm weitergeführt und besser ausgestattet wird, dass die Imker und auch die Landwirte noch besser, als bisher geschehen, bei uns im Land zusammenarbeiten können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Etablierung von dauerhaft angelegten Biotopen oder von ein- oder mehrjährigen Blühflächen, die anschließend wieder ackerbaulich genutzt werden können, ist hier nur ein Anliegen im Interesse der Imker. Dabei darf es allerdings nicht dazu kommen, dass mehrjährige Blühflächen aufgrund der extensiven Nutzung zu Schutzgebieten erklärt werden.
Im Rahmen des Entwicklungsprogrammes Ländlicher Raum wurden auch Unterstützungsmaßnahmen für das Nahrungsangebot für Bienen benannt. Das haben meine Vorredner schon erwähnt. Aber hier gilt es, auch in Zukunft die Förderung so auszurichten, dass für die Landwirtschaft sowohl hinsichtlich der Flächenausdehnung der Bienenweide als auch der finanziellen Kompensation der Mindererträge ausreichend Kriterien festgelegt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Bildung, das wurde ebenfalls schon gesagt, spielt in allen Bereichen des Lebens, so natürlich auch in der Imkerei eine entscheidende Rolle. Nur wer die Zusammenhänge kennt, kann auch die richtigen Entscheidungen treffen. Deshalb ist
die Unterstützung von Projekttagen in Schulen zum besseren Verständnis der Imkerei zwingend nötig, denn Unwissenheit, meine sehr verehrten Damen und Herren, führt zu Fehlentscheidungen und Akzeptanzverlusten.
Dies wird gerade an dem Beispiel des Verbots der Rapsbeizung noch einmal sehr deutlich. Ich möchte darauf jetzt nicht ausführlich noch einmal eingehen, das hat mein Kollege Herr Professor Dr. Tack getan, das hat mein Kollege Krüger getan. Hier kann man nur sagen, dass solche Fehleinschätzungen natürlich genau das Negative erzeugen, denn jetzt wird aufgrund von Mehreinsatz von Insektiziden pro Hektar mehr Gift auf den Boden gestreut, als vorher durch das Beizen des Rapses erfolgt ist.
Ja, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich kann mich eigentlich kurzfassen. Ich würde Sie bitten, dem Antrag zuzustimmen. Zum Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird mein Kollege Herr Krüger ausführlich etwas sagen. – Ich danke Ihnen.