Protocol of the Session on September 18, 2014

(Zuruf von Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)

Wir werden Ihren Antrag ablehnen,

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

und das nicht etwa, weil uns das Wohl von Kindern aus benachteiligten Familien nicht am Herzen läge.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Hochmut kommt vor dem Fall!)

Im Gegenteil, schauen Sie doch einfach mal auf die Verbesserungen, die wir beispielsweise im KiföG eingezogen haben in den letzten Jahren. Gute Chancen bestehen eben nicht nur aus einfach mehr Geld, das man jemandem zur Verfügung stellt, sondern aus guten Rahmenbedingungen.

(Heiterkeit und Zuruf von Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)

Unserer Ansicht nach sind diese Rahmenbedingungen mit dem bestehenden Bildungs- und Teilhabepaket für die betroffenen Kinder und Jugendlichen deutlich besser

(Zuruf von Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)

als die von Ihnen skizzierte Alternative.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Harry Glawe, CDU: Sehr gut.)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Andrejewski von der Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Bildungs- und Teilhabepaket bringt natürlich konkrete Verbesserungen, auch wenn eine Erhöhung der Regelsätze uns besser gefallen hätte, aber ein Mittagessen ist was Konkretes, ein Schulausflug ist was Konkretes und Musikunterricht auch.

Man müsste es aber ergänzen durch eine Art Notfallprogramm, denn das Teilhabepaket ist ja ausgerichtet auf den zwar bescheidenen, aber doch stabilen Normalfall. Das heißt, da ist eine arme Familie mit Hartz IV oder auf andere Weise finanziell eingeschränkt – mit niedrig bezahlter Arbeit und es gibt regelmäßige Einkünfte, wenn sie auch noch so niedrig sind. Aber was ist denn, wenn gegen eine Bedarfsgemeinschaft eine Sanktion ausge

sprochen wird, etwa eine hundertprozentige Sanktion, die es ja leider immer noch gibt? Das würde dann bedeuten, dass sowohl die Kosten der Unterkunft nicht gezahlt werden als auch die Regelsätze für die Eltern drei Monate lang. Drei Monate lang hat diese Familie dann gerade mal das Sozialgeld des Kindes.

Wenn es ein achtjähriges Kind ist, sind das 254 Euro im Monat. Davon muss diese Familie dann drei Monate lang, also pro Monat von 254 Euro leben. Da macht es natürlich keinen großen Spaß, wenn man vom Schulausflug zurückkommt, vom Musikunterricht oder vom Sport und dann in solche Verhältnisse reinkommt. Man hat zwar das warme Mittagessen in der Schule, das ist dann in der Tat die kleine Linderung, aber was ist mit Abendessen, was ist mit Frühstück, was ist mit den Verhältnissen unter dem Diktat dieser Sanktion? Wie ist das, mit 254 Euro überleben zu müssen? Das trifft das Kind voll. Es gibt keine Regelungen, die Kinder von solchen, gegen die Eltern gerichteten Sanktionen abschirmen.

Und was ist, wenn da noch Stromsperren dazukommen? Von Stromsperren sind jedes Jahr Hunderttausende von Menschen betroffen, darunter natürlich gerade Hartz-IVEmpfänger, die vielleicht Sanktionen bekommen haben oder sonst wie in finanzielle Schwierigkeiten gekommen sind. Dann kommt das Kind von der Schule, vom Musikunterricht, vom Ausflug, vom Schulausflug nach Hause in die kalte Wohnung, in die dunkle Wohnung, kann keine Hausaufgaben machen.

(Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD)

All das kann das Bildungs- und Teilhabepaket eben nicht mehr einschränken beziehungsweise beseitigen, für solche Extremsituationen ist es gar nicht gemacht. Also müsste man sich hier überlegen, inwieweit man Kinder abschirmt von solchen, gegen die Erwachsenen, gegen ihre Eltern gerichteten Maßnahmen, weil es nicht sein kann, dass Kinder in Sittenhaftung genommen werden für entweder tatsächliche Verfehlungen der Eltern oder für irgendwelche Willkürmaßnahmen der Behörden.

Aus diesem Grunde stimmen wir zwar diesem Antrag nicht zu, wir halten es für vernünftiger, wenn man das Teilhabepaket, wie es jetzt ist, als Grundstein nimmt und einfach darauf aufbaut eine Grundsicherung, die auch in Notfällen die Kinder trägt, aber wir wollen doch sehr daran erinnern, dass die Behörden bei solchen Sanktionen, auch bei Stromsperren, keinerlei Rücksichten nehmen, dass die Kinder immer mit erwischt werden mit den Eltern, und dass solche Verhältnisse nicht zugelassen werden können.

(Beifall Tino Müller, NPD)

Das Wort hat nun die Abgeordnete Frau Bernhardt von der Fraktion DIE LINKE.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Sie hören zu viel, Herr Renz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir haben an dieser Stelle viel gehört, womit eine familienpolitische Fehlkonstruktion gerechtfertigt werden soll. Ich kann an mancher Stelle echt nur den Kopf schütteln. Es ist unverantwortlich gegenüber den Kindern und

Jugendlichen im Land, ein nachweislich fehlgeschlagenes familienpolitisches Instrument, das viele Millionen Euro verschlingt, ohne bei den Kindern anzukommen, weiter zu legitimieren.

(Vincent Kokert, CDU: Mensch, das hat doch noch Frau Schwesig verhandelt!)

Kinder und Jugendliche aus einkommensarmen Familien müssen Bildungs- und Teilhabeangebote unbürokratisch und direkt wahrnehmen können, wie Sie schon sagten, Frau Hesse. Voraussetzung ist, dass die Familien im Land über die notwendigen Mittel verfügen, um selbstbestimmt Freizeit, Schulbedarfe, Nachhilfe und dergleichen mehr in Anspruch nehmen zu können, und zwar dann, wenn sie es benötigen, und nicht, wenn Behörden es genehmigen können, denn hier gerade ist es so, dass das Bildungs- und Teilhabepaket nur auf Antrag gewährt wird. Eine direkte Inanspruchnahme kann ich darin wirklich nicht erkennen.

Und gerade wenn man sich den aktuellen Bericht des Bürgerbeauftragten anschaut, ist immer wieder zu erkennen, dass es gerade beim Bildungs- und Teilhabepaket zu langen Bearbeitungszeiten kommt. Wie da von einer zeitnahen und direkten Inanspruchnahme die Rede sein kann, das verstehe ich nun wirklich nicht.

Vereine und Verbände kritisieren die mangelnde Orientierung auf die tatsächlichen Lebensbedarfe der Familien. So decken gerade die Sport- und Musikgutscheine im Wert von lediglich 10 Euro oftmals nur einen Teil der Vereins- und Teilnahmegebühr.

(allgemeine Unruhe)

Für Familien, die am Existenzminimum leben, ist eine zusätzliche Finanzierung nicht leistbar. Armutsgefährdete Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel und Kultur mitmachen können. Welche Musikschule kostet bitte 10 Euro? In der Musikschule Wismar zum Beispiel kostet Gruppenunterricht ab drei Personen monatlich 25 Euro, musikalische Früherziehung oder Kinderchor kosten monatlich 16 Euro. Damit liegen sie im Vergleich zu anderen Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern noch sehr gut. Was ist mit einem Kinobesuch, gehört das nicht zur gesellschaftlichen Teilhabe? Für die meisten Kinder ist es jedoch Luxus. Sie können einen Eindruck der neuesten Filme lediglich über die Plakate in den Schaufenstern erhaschen.

Kommen wir zum nächsten Beispiel, Schwimmen in der Schwimmhalle oder im Freibad sind ebenfalls teure Vergnügen. Eineinhalb Stunden Schwimmen in der Halle kostet für Kinder bereits mit Ermäßigung im Durchschnitt 2,50 Euro.

(Andreas Butzki, SPD: Es gibt einen Sozialpass in der Stadt, der ist kostenlos!)

Diese Beispiele belegen, das Bildungs- und Teilhabepaket geht an der Wirklichkeit vorbei. Warum werden die Gelder den Kindern nicht einfach zugewiesen, und zwar direkt?

(Andreas Butzki, SPD: Damit können sie kostenlos in den Kindergarten gehen und ins Freibad.)

Pro Tag wird für ein Kind 1 Euro für die Verpflegung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket übernommen und der Rest durch andere Träger. Das ist ein wahnsinniger Verwaltungsaufwand. Und gerade wenn wir beim KiföG sind, hat es bisher das Land nicht geschafft, die Verpflegung im Kita-Bereich unbürokratischer zu regeln. Wenn man beim Kita-Essen BuT-Mittel in Anspruch nehmen will, so müssen die Eltern beim Sozialamt das Essen beantragen und der Rest wird vom Jugendamt im Rahmen der Elternbeitragsübernahme übernommen.

(allgemeine Unruhe)

Auch an den Strukturen vor Ort geht das Bildungs- und Teilhabepaket vorbei. So ist es in einem ländlich geprägten Bundesland wie Mecklenburg-Vorpommern oft unausweichlich, dass für den Besuch von Freizeit-, Kultur- und Bildungseinrichtungen längere Strecken mit dem Auto oder Nahverkehr zurückgelegt werden müssen. Wenn die Eltern die Fahrtkosten jedoch nicht bezahlen können, ist ein Gutschein für Kinder aus Geringverdienerfamilien nach wie vor nicht nutzbar.

Erst kürzlich gab es, zumindest für Kinder in Familien mit Hartz-IV-Bezug, ein Umsteuern. Mit Pressemeldung vom 12. September 2014 stehen Kindern in Familien mit Hartz-IV-Bezug laut Bundesverfassungsgerichtsurteil

zusätzliche Fahrtkosten zu, wenn sie die Gutscheine für soziale Teilhabe nutzen und etwa in einem Sportverein aktiv sind. Das gilt seit einigen Tagen, das Bildungs- und Teilhabepaket besteht aber schon seit vier Jahren.

(allgemeine Unruhe)

Seit Ende 2013 können Kinder aus sozial schwachen Familien Nachhilfeunterricht bereits gewährt bekommen, wenn ihre Leistungen sich stark verschlechtern und nicht, wie bis dahin praktiziert, wenn die Kinder bereits akut versetzungsgefährdet sind. Dies alles sind späte und kleine Zugeständnisse in Teilbereichen des BuT.

Und ich frage Sie: Müssen Kinder und Eltern die ihnen zustehenden Leistungen immer erst vor dem Bundesverwaltungsgericht einklagen auf dem langwierigen Klageweg? Ich denke, das ist nicht die Aufgabe. Unsere Pflicht und Pflicht von Politik ist es, den Bedarf von Kindern und Jugendlichen realitätsgerecht zu ermitteln. Aber es ist ja alles bereinigt, na klar, Herr Schubert.

Das Bildungs- und Teilhabepaket hat in der Zeit seines Bestehens mehr Probleme geschaffen, mehr Geld auf Nimmerwiedersehen im Rachen der Bürokratie verschwinden lassen, als Kinder und Jugendliche tatsächlich erreicht wurden. Dies, im Verhältnis gesehen, lässt nur einen Schluss zu:

(allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin)

Das Bildungs- und Teilhabepaket ist abzuschaffen und durch geeignetere Maßnahmen zu ersetzen.

Ja, die LINKE bekennt sich zu der Idee einer individuellen bedarfsgerechten Kindergrundsicherung als eigenständiges soziales Sicherungssystem für alle in der Bundesrepublik lebenden Kinder. Nur wenn wir Kinder als eigenständige Bevölkerungsgruppe mit eigenständigen Ansprüchen anerkennen, außerhalb des SGB II und eben nicht als kleine Langzeitarbeitslose, werden wir

Kinderarmut dauerhaft und wirkungsvoll bekämpfen und verhindern können. Eine automatische und auskömmliche Geldleistung, wie die Kindergrundsicherung, schafft keine Bürokratie und garantiert eine hundertprozentige Inanspruchnahme. Das ist doch alles, was wir wollen.

Und zum Schluss möchte ich noch mal auf den Vorwurf kommen, mit Abschaffung des Bildungs- und Teilhabepaketes würden wir die Schulsozialarbeit hier im Land gefährden. Ich finde es unverantwortlich – und das zeigt ja, dass die Schulsozialarbeit hier im Land auf Füße des Bildungs- und Teilhabepaketes gestellt wird –, wir wissen nicht, was ab 2016 ist, wenn die unverbrauchten Mittel nicht mehr zur Verfügung stehen sollten.

(Torsten Renz, CDU: Ja, verbreiten Sie mal wieder Panik, dass die Schulsozial- arbeiter nicht finanziert werden können!)