Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Zwei Punkte: Dass ich nicht näher auf die von Herrn Al-Sabty vorgetragenen Punkte des Antrages eingegangen bin – das hat sich für mich insofern erledigt, als dass wir schon mehrfach die Anträge gestellt haben, unsere Position klar ist und ich hier die Chance genutzt habe, die Waffenlieferungen in den Irak zu thematisieren und dass es, glaube ich, nicht so einfach ist, dafür eine Position zu finden.
Das Zweite, warum ich nach vorne gekommen bin – Herr Al-Sabty hat das eben dankenswerterweise noch mal aufgenommen –: Herr Glawe hat ja in Vertretung des Innenministers Caffier gesagt, dass der Abschiebestopp seit 2008 vorhanden ist.
Ich habe hier noch mal recherchiert und vor 14 Tagen wurde uns von einer Referatsleiterin im Innenministerium gesagt, dass es keinen Abschiebestopp gibt. Also von daher bitte ich das Ministerium, uns zu informieren,
wie der Sachstand ist, weil hier zwei unterschiedliche Aussagen sind. Ich finde es sehr merkwürdig, dass gesagt wird, das ist 2008 so und der Flüchtlingsrat und andere wissen nichts davon. Da bitte ich um mehr Transparenz,
uns Abgeordnete dies zur Verfügung zu stellen, wo das steht, welche Auswirkungen das hat und dann vielleicht auch noch mal zu prüfen, was Herr Al-Sabty eben gesagt hat, wie das dann vereinbar ist, wenn es angeblich so einen Beschluss gibt. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3299 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3299...
Also ich bitte doch jetzt um ein bisschen Disziplin. Wir sind in der Abstimmung und ich würde jetzt gerne das Abstimmungsergebnis störungsfrei verkünden.
Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3299 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksa- che 6/3257 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3257 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 27: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Bildungs- und Teilhabepaket abschaffen – Kindergrundsicherung einführen, Drucksache 6/3258.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Bildungs- und Teilhabepaket abschaffen – Kindergrundsicherung einführen – Drucksache 6/3258 –
(Peter Ritter, DIE LINKE: Bernhardt, Jacqueline. – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bernhardt. – Heiterkeit bei Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Was war das denn eben?!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Bildungs- und Teilhabepaket – bürokratisch, monströs
Das ist nicht nur unsere Meinung, das war die Meinung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes auf seiner
(allgemeine Unruhe – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Um die Zeit noch so böse. – Zurufe von Andreas Butzki, SPD, und Heinz Müller, SPD)
Dabei war das Bildungs- und Teilhabepaket doch einst als familienpolitisches Instrument zur Förderung gesellschaftlicher Teilhabe und außerschulischer Bildung gedacht, nachdem die Regelsätze nach dem SGB II von Kindern und Jugendlichen durch das Bundesverfassungsgericht 2010 für verfassungswidrig erklärt wurden.
Der Gesetzgeber war damals durch das Urteil verpflichtet, eine Regelung im Sozialgesetzbuch zu schaffen, die sicherstellt, dass der besondere Bedarf von Kindern und Jugendlichen gedeckt wird. Der besondere Bedarf wurde und wird nicht durch das BuT gedeckt. Es schrammt gnadenlos an den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen und Familien und ihrer Lebenswirklichkeit vorbei. Zu beidem komme ich in meiner Ausspracherede.
Der Paritätische Gesamtverband in Deutschland hat das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung bereits im Januar 2014 als komplett gescheitert erklärt und ein Alternativkonzept zur Reform des Bildungs- und Teilhabepaketes vorgelegt. Wir haben als Fraktion DIE LINKE in der Vergangenheit immer wieder Kleine Anfragen zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes, kurz BuT, in Mecklenburg-Vorpommern gestellt, um das fragwürdige Instrument und deren Umsetzung kritisch zu beleuchten.
Die Antworten haben gezeigt: Das Bildungs- und Teilhabepaket auch in Mecklenburg-Vorpommern erzielt nicht die gewünschte Wirkung.
Es werden zu wenig anspruchsberechtigte Kinder im Land erreicht. Die Umsetzung ist zudem mit einem zu
hohen und unverhältnismäßigen Bürokratie- und Verwaltungsaufwand verbunden und drittens bleibt viel zu viel Geld unverbraucht. So wurden in den vergangenen Jahren jeweils nur zwei Drittel der verfügbaren Mittel ausgeschöpft. Ich möchte das im Folgenden anhand von Zahlen verdeutlichen:
Im Jahr 2012 standen in Mecklenburg-Vorpommern rund 42,7 Millionen Euro für Leistungen aus dem BuT zur Verfügung. Davon wurden 27,1 Millionen Euro ausgegeben und sage und schreibe 15,6 Millionen Euro blieben übrig.
Im Jahr 2013 sah es nicht besser aus. Zunächst standen weniger Mittel zur Verfügung. Es waren nur 33,9 Millionen Euro, was auf die geringe Inanspruchnahme 2012 zurückzuführen war. Es waren insgesamt 8,8 Millio- nen Euro weniger, die die Bundesregierung zur Verfügung stellte. Davon wurden knapp 23 Millionen Euro ausgegeben, also 4,1 Millionen Euro weniger als noch 2013. 10,9 Millionen Euro, und damit ein Drittel der zugewiesenen Mittel, blieben auch hier unverbraucht.
Insgesamt, meine Damen und Herren, blieben fast 42 Millionen Euro in den Jahren bis Ende 2013 unverbraucht, 42 Millionen Euro, die unverbraucht blieben, die für die kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe armutsgefährdeter Kinder notwendig gewesen wären, und das gerade in unserem Land Mecklenburg-Vorpommern, wo jedes dritte Kind in Armut lebt. Das ist aus meiner Sicht ein Skandal!
Diese Nichtnutzung von Bundesmitteln, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist kein Zeichen von Wirtschaftlichkeit oder Überfluss, sondern ein Zeichen eines nicht funktionierenden familienpolitischen Instruments und von zu großen Hürden bei der Inanspruchnahme durch die Anspruchsberechtigten.
Die nicht verbrauchten BuT-Mittel aus der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterbringung werden zwar als zweckgebundene Mittel in das Jahr 2014 übertragen und eingesetzt, dennoch steht dieses Konzept auf sehr wackligen Füßen, wie aktuelle Entwicklungen zeigen. Das Bundesarbeitsministerium forderte aktuell 284 Millionen Euro von 14 der 16 Bundesländer zurück. Im Fall von Mecklenburg-Vorpommern beträgt die Rückforderung 9,6 Millionen Euro. In den Monaten Mai, Juni und Juli wurde entsprechend jeweils ein Drittel von den monatlichen Ansprüchen vom Bund einbehalten. Die Landesregierung hat dem ausdrücklich widersprochen, hat aber nicht den Klageweg beschritten. Es soll jedoch über eine Musterprozessvereinbarung verhandelt werden, die dann auch für Mecklenburg-Vorpommern gelten könnte.
Ich frage mich dennoch, warum Mecklenburg-Vorpom- mern nicht Mitkläger ist. Die aktuellen unterschiedlichen Rechtsauffassungen vom Bund und von den Ländern sind auf die damals hektischen Vermittlungsverfahren im Frühjahr 2011 zurückzuführen, was auf die Vorgaben des oben genannten Bundesverfassungsgerichtsurteils zurückzuführen ist. Das Bildungs- und Teilhabepaket wurde damals schnell erarbeitet, mit vielen Mängeln. Das belegen nicht nur die aktuellen Rückforderungen oder die kürzlich verkündeten Erleichterungen bei der außerschulischen Lernförderung. Auch bei den Fahrtkosten zu Vereinen und Verbänden fand gerade aktuell durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil eine Änderung statt.
Das alles zeugt von Flickschusterei und nicht von einem gut durchdachten familienpolitischen Instrument, was Kindern und Jugendlichen gesellschaftliche Teilhabe umfassend ermöglichen soll.
Hinzu kommt ein in unseren Augen weiterer Skandal: Von den zwei Dritteln der verausgabten Mittel wird mindestens ein Drittel allein für die Verwaltung ausgegeben. Die Kosten für die Verwaltung des Bildungs- und Teilhabepaketes im Land sind weiter angestiegen, von 6,5 Millionen Euro noch im Jahr 2012 auf 7,9 Millionen Euro im Jahr 2013. Das kann es nicht sein, meine Damen und Herren! Wenn landesweit ungefähr ein Drittel der ausgegebenen Mittel für die Verwaltung eingesetzt und trotzdem immer noch nicht alle berechtigten Kinder und Jugendlichen erreicht werden und zu viel Geld ungenutzt übrig bleibt, dann ist das keine Erfolgsstory, sondern ein Bürokratiemonster und keine Entlastung für die Familien.
Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass das Bildungs- und Teilhabepaket als familienpolitisches Instrument nicht die gewünschte Wirkung zeigt. Wir fordern dessen Abschaffung und einen sinnvollen Einsatz des Geldes, damit möglichst alle Kinder davon profitieren können. – Vielen Dank.