Organisation der Mittleren-Reife-Prüfung, Wegfall der Berufsreife mit Leistungsfeststellung nach Klasse 9, Wegfall der Pflicht der Archivierung von Klassenarbeiten, Landeskonzept über Schule/Beruf, Lehrervorbereitungsdienstverordnung mit Seiteneinsteigern, Referendarausbildung, Berufsanerkennung, ausländische und DDRAbschlüsse werden leichter anerkannt.
Wie Sie, werte Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE, aus meinen Ausführungen entnehmen können, werden wir keinen Punkt Ihres Antrages unterstützen. Wir lehnen den Antrag ab. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Und erneut komme ich nicht umhin, Ihnen vorzuhalten, dass der Antrag hinfällig wäre, gäbe es nur ein bundeseinheitliches Bildungssystem.
Zu diesem konsequenten und folgerichtigen Vorstoß waren beziehungsweise sind Sie allerdings nicht bereit. Stattdessen fantasierte Frau Oldenburg damals bei der Behandlung unseres Antrages davon, dass, wenn der Föderalismus abgeschafft werde, die nationale Erhebung unmittelbar bevorstünde. Ihre Parteivorsitzende Kipping und eine ganze Reihe von LINKEN sehen das übrigens anders. Frau Kipping wörtlich: „Wir brauchen endlich ein bundeseinheitliches Bildungssystem. Das betrifft sowohl die Lehrpläne, als auch die Schulformen.“
Wie dem auch sei, inzwischen ist die Erkenntnis inso- weit gereift, dass die LINKEN wenigstens vergleichbare Unterrichtsbedingungen für Mecklenburg-Vorpommern schaffen wollen,
denn, auf den Punkt gebracht, das macht den Wechsel zwischen Schulen und Schularten einfacher für die Schüler. Und das stimmt natürlich. Irgendwann wird wohl auch die Erleuchtung kommen, dass es Menschen gibt, die aus unterschiedlichsten Gründen in andere Bundesländer ziehen und dass eben auch Schüler davon betroffen sind.
Übrigens: Der vielgelobte Föderalismus führt überhaupt erst dazu, dass wir uns hier mit den Anträgen beschäftigen, die im Ergebnis Selbstverständliches einfordern.
Erstens, Herr Butzki, wenn Sie wirklich zugehört hätten, was mich jetzt so ein bisschen enttäuscht, hätten Sie gehört, dass wir nicht alles irgendwo vereinheitlichen wollen, und auch nicht auf die einzelnen Sachen, die Sie jetzt noch mal gesagt haben mit den außerschulischen Lernorten. Da haben Sie vollkommen recht, das kann man nicht vereinheitlichen. Darum geht es doch gar nicht. Es geht darum, dass wir die Grundlagen im Bildungssystem vereinheitlichen. Und auch von Chaos, von einer Chaosbeschreibung auch, Herr Renz, habe ich, weit entfernt, habe ich nichts gesagt. Ich habe aufgezählt, was alles mangelhaft ist, wo wir nachbessern müssen.
Die Leistungsbewertungsverordnung ist nicht zu Ende gedacht. Sie regelt in Mathematik, Deutsch und Englisch die Anzahl der Klassenarbeiten.
Und wenn ich sage, alle anderen Klassenarbeiten bleiben den Schulen freigestellt, ist das natürlich möglich, aber dann kann ich nicht, sehr geehrter Herr Minister, die Prozentzahlen festlegen, wie viel wert denn eine Klassenarbeit ist, wenn sie freiwillig geschrieben werden kann.
Diese Verordnung sagt, jede Schule kann selbst entscheiden, ob sie in irgendwelchen Fächern Klassenarbeiten schreibt oder nicht. Aber gleichzeitig legt sie fest, wie viel wertig eine Zensur dann ist. Wenn ich als Schule die Freiwilligkeit habe, dann möchte ich auch keine Festsetzung haben, dass, wenn ich eine Klassenarbeit schreibe, die 25 Prozent wert ist, und wenn ich zwei Klassenarbeiten schreibe, dass die dann 40 Prozent wert sind. Das funktioniert nicht. Wenn ich sage, es ist jedem selbst überlassen, was durchaus möglich ist, dann kann ich nicht die Prozente festlegen, die dann diese einzelnen Klassenarbeiten haben.
Und jetzt erklären Sie mir, wenn ich zwei Klassenarbeiten schreibe, sollen die Klassenarbeitsnoten 40 Prozent sein. Jetzt schreibe ich aber nur, das wissen Sie, Herr Butzki,
Das heißt, die Klassenarbeitsnote im ersten Halbjahr ist 40 Prozent wert, weil ja die zweite erst im zweiten Halbjahr kommt. Das heißt, diese Klassenarbeitsnote entscheidet in so einem großen Umfang über sechs Monate Schülertätigkeit. Das kann es nicht sein. Erklären Sie mir, wie ich 50 Prozent berechnen soll bei Mathe, Deutsch und Englisch,
wenn ich im ersten Halbjahr eine schreibe und im zweiten Halbjahr zwei! Dann ist die Drei im Deutschaufsatz 50 Prozent der Halbjahresnote wert. Das kann natürlich nicht hinkommen. Das heißt, wenn wir sagen, es ist jedem selbst überlassen, Klassenarbeiten zu schreiben, dann muss ich auch sagen, dass dann die Prozente jedem selbst überlassen werden. Oder man geht einfach
Auf der anderen Seite etwas freizustellen und auf der nächsten Seite dann aber hier Prozente festlegen, das funktioniert nicht. Das ist auch nicht zu Ende gedacht. Diese Regelung kann nicht angewandt werden. Das funktioniert einfach nicht wegen dieser 25, 40 und 50 Prozent. Das Schuljahr besteht aus zwei Halbjahren. Ich kann nicht einer einzigen Note eine 40-Prozent-Wertigkeit geben, wenn die zweite Note erst im zweiten Halbjahr erfolgt. Das haut hinten und vorne nicht hin.
Und dann finde ich besonders putzig die Wertigkeit von einer Klassenarbeit. Wenn ich eine Klassenarbeit schreibe, hat diese eine Wertigkeit von 25 Prozent. Auf der anderen Seite steht in der Verordnung, dass drei Noten gegeben werden müssen, die nicht aus einer Klassenarbeit entstehen. Damit habe ich vier Noten. Ja, wie viel wert ist denn jede Note? Die ist doch sowieso ohnehin 25 Prozent viel wert. Also, diese Regelung muss unbedingt geändert werden, damit sie anwendbar ist. Wie gesagt, wenn ich keine Klassenarbeiten vorgebe, was durchaus in Ordnung ist, dann kann ich aber auch nicht die Prozente vorgeben, die dann gelten, wenn eine Klassenarbeit geschrieben wird. Das ist nicht vergleichbar, diese Regelung ist einfach nicht umsetzbar.
Und warum die Anfrage ist, ist natürlich, weil wir keine vergleichbaren Lernbedingungen haben, weil wir Schulen haben, die schreiben Klassenarbeiten, andere Schulen haben keine Klassenarbeiten. Das wäre nicht weiter wild, wenn nicht diese Prozentangabe hier wäre.
Zu den Übergängen zum Gymnasium: In MecklenburgVorpommern ist es nicht geregelt, wann ein Kind ans Gymnasium geht. Es bekommt aber die Schullaufbahnempfehlung. Auf Grundlage welcher Kriterien wird diese Schullaufbahnempfehlung gemacht, auf Grundlage welcher Kriterien? Ich bin sehr wohl für den Elternwillen, aber dann muss man gucken, dass von Schule zu Schule die gleichen Kriterien gelten, meinetwegen auch ein Leistungsdurchschnitt, aber niemals auf den Elternwillen verzichtet, niemals auf die Probezeit verzichtet.