Ich will bloß mal ein Beispiel sagen: Am Anfang der Legislaturperiode war der Schulfahrtenerlass wirklich Schwerpunkt in vielen Hinweisen, Anregungen, Beschwerden, die wir bekommen haben.
Hier nahmen wir in unserer Aussprache auch mit unserem Koalitionspartner eine Finanzierung oder eine Verbesserung der Finanzierung vor, eine Vereinheitlichung, vor allen Dingen auch eine Vereinfachung.
In der letzten Woche war ich beim Arbeitsbesuch in der Jugendherberge in Mirow. Und da wurde zum Beispiel diese Regelung, die wir hier getroffen haben, sehr gelobt. Ich habe da in meinen Gesprächen nur Positives gehört, zum Beispiel jetzt zu diesem Schulwanderfahrtenerlass.
Lernbedingungen sind natürlich wichtig, um Chancengleichheit herzustellen, aber die Feststellung brauchen wir nicht. Wenn wir ins Schulgesetz gucken, in Paragraf 4 Absatz 2 Satz 1 steht Folgendes: „Schule und Unterricht sind auf gleiche Bildungschancen für alle Schülerinnen und Schüler auszurichten. Eine den einzelnen Schülerinnen und Schülern angemessene Förderung von Fähigkeiten, Interessen und Neigungen ist zu gewährleisten.“ Also die Feststellung in Punkt 1 ist damit eigentlich hinfällig.
Im zweiten Punkt beziehen Sie sich ausschließlich auf Rechtsvorschriften. Aber zu vergleichbaren Lern- und Unterrichtsbedingungen gehören auch, und da kann ich jetzt mal aufzählen: Schulgebäude, die soziale Situation vor Ort, die Zusammensetzung der Lehrerschaft, die Leitungsfähigkeit von Schulleitungen, das Engagement der einzelnen Lehrerinnen und Lehrer, die Zusammenarbeit mit dem Schulträger, die Kooperation mit Sport- und Kulturvereinen, auch die Nutzung pädagogischer Einrichtungen vor Ort.
Ich kann das wirklich nur aus meinem Heimatort Neustrelitz wieder sagen, wir können das Shool_Lab von DLR nutzen, das Energie_Lab beim Leea, naturwissenschaftlicher Unterricht im Tiergarten kann stattfinden, Geschichtsstunde im Slawendorf oder auch ein Besuch im Landestheater im Fach Deutsch ist dort durchzuführen. Woanders sind die schulischen Partner das Müritzeum, das Ozeaneum, das Darwineum oder eine Hochschul-
einrichtung. Andere wiederum nutzen die nahegelegenen Naturpfadeinrichtungen des Naturschutzes oder besuchen ein Museum. Für die Schulen vor Ort lässt sich die Exkursion dorthin viel leichter organisieren als für die anderen Schulen. Wie wollen Sie, werte Damen und Herren der Linksfraktion, da eine Vergleichbarkeit herstellen? Es ist gut, dass es in Mecklenburg-Vorpommern wirklich so viele außerschulische Lernorte gibt. Jeder Standort ist wichtig, hat seine Einmaligkeit und Eigenständigkeit.
Zur Vergleichbarkeit gehören auch die Lehr- und Lernmittel. Das schnelle Internet steht nicht im ganzen Land zur Verfügung. Die technische Ausstattung in den einzelnen Schulen ist altersmäßig höchst verschieden. Und bei den Neuen Medien, das wissen wir selbst, machen manchmal schon einige Monate den Unterschied aus.
Aus den von mir genannten Gründen lehnt meine Fraktion die Einförmigkeit der Schulangebote ab und unterstützt und fördert die Profilierung der Selbstständigen Schule. Das kann an der einen Schule ein sportliches Profil sein, eine andere Schule stellt kulturelle Angebote in den Vordergrund, eine weitere Schule hat im naturwissenschaftlichen Bereich große Stärken oder fördert besonders sprachliche Begabung. Eine Kontingentstundentafel ist dabei sehr hilfreich und wurde aus diesem Grund auch eingeführt, da es die Profilierung der Einzelschule natürlich ermöglicht.
Und wir wissen selbst, und das kennen wir auch von den Planungen her, die eingeräumten Freiräume sind aber sehr moderat in der Selbstständigen Schule. Man hat den Grundsatz wirklich zu beachten, dass die Anzahl der Jahreswochenstunden für jeden Gegenstandsbereich in der einzelnen Jahrgangsstufe ausgewogen und zu verteilen sind. Wir haben zum Schluss zentrale Abschlussprüfungen, in der 10. Klasse und auch in der 12. Klasse. Auch das haben nicht alle Bundesländer, das muss man hier auch noch mal ganz deutlich sagen.
Zahlenmäßig sind diese Probleme bei einem Wechsel vom Gymnasium zur Regionalen Schule oder bei einem Wechsel von einer freien Schule zur Regionalen Schule oder bei einem Wechsel von einem anderen Bundesland nach Mecklenburg-Vorpommern viel, viel größer als der Wechsel unterhalb der Regionalen Schulen. Da sind natürlich die Probleme vorgegeben. Verantwortungsvolle Schulen schaffen schnelle, individuelle und wirklich gezielte und effiziente Förderung für die Jungen und Mädchen.
Das Abschaffen der Kontingentstundentafel würde dieses spezifische Problem somit nicht lösen, es sei denn, man will eine gleiche Stundentafel am Gymnasium und an der Regionalen Schule. Das wäre mit Blick auf die zweite und dritte Fremdsprache am Gymnasium oder AWT an der Regionalen Schule, denke ich, eher sehr schwierig und aus unserer Sicht, denke ich, auch nicht anstrebenswert.
Am 1. August dieses Jahres sind die Fünfte Verordnung zur Änderung der Abiturprüfungsverordnung – der Minister hatte es schon gesagt – und die Leistungsbewer
tungsverordnung in Kraft getreten. Hierbei gelten erst mal landeseinheitliche, verbindliche Regelungen zu den Kriterien und Verfahren der einheitlichen Leistungsbewertung,
welche die Gesamtheit der allgemeinbildenden Schulen aller Bildungsgänge erfassen. Über die Leistungsbewertungsverordnung gilt für den Primärbereich und den Sekundarbereich I gleichermaßen ein einheitlicher Bewertungsmaßstab für alle Klassenarbeiten.
Ich habe mir heute nach der Notiz aus der OZ schnell die Mühe gemacht und mal wahllos drei Schulleiterinnen antelefoniert. Die 40 Prozent standen da ja so im Raum. An allen drei Schulen war die Note „Vier“ 40 Prozent, das muss ich jetzt sagen. Sicherlich waren es bei anderen Schulen 50 Prozent, aber das ist kein großer Einbruch. Und ich kann auch noch ein Zitat bringen, der Minister hat gerade was dazu gesagt.
Einer hat mir auch eine E-Mail geschickt, auch da ging es speziell um die Abfrage der Fraktion der GRÜNEN zu den Klassenarbeiten.
Auch er hat gesagt, er hat andere Probleme, als sich laufend nur mit den Prozenten zu beschäftigen. Schulpraktiker sehen es für notwendig an, in der Oberstufe durch eine andere Aufgabenkultur und unter Berücksichtigung der drei Anforderungsbereiche auch einen anderen Bewertungsmaßstab zugrunde zu legen. Für die Prüfung der Mittleren Reife ist eine Angleichung – der Minister hat es schon gesagt – der Bewertung in Vorbereitung.
In der Leistungsbewertungsverordnung sind Anzahl, Umfang und Gewichtung der Klassenarbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen des Pflichtunterrichts geregelt worden. In allen anderen Fächern soll es im Rahmen der Selbstständigen Schule schon interne Lösungen geben. Die Forderung der Fraktion DIE LINKE nach einer Vereinheitlichung für alle Fächer wird im Land sehr unterschiedlich
Die GEW, der Minister sagte es, und der VBE haben das auch schon abgelehnt aus pädagogischen Gründen. Und auf alle Unterrichtsfächer, das sind nun auch die Fächer Sport, Musik, Kunst …
(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Außerdem gibt es Schulen, die in Sport selbstverständlich Klassenarbeiten schreiben, Herr Butzki.)
Aber nicht in jedem Jahrgang und in allen Schulen. Wollen wir das wirklich? Ansonsten ist für die Leistungsermittlung eine Mindestanzahl festgelegt worden. Im Rahmen der Diskussion zur Inklusion in unserem Bundesland ist diese Forderung noch schlechter nachvollziehbar, muss man so deutlich sagen.
Im Punkt II 2 fordern Sie, was die Landesregierung bereits geklärt hat über die Mittlere-Reife-Prüfungs- verordnung. In Gymnasien sind unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Bildungsganges die Bedingungen weitgehend an die reguläre Prüfung zum Erwerb der Mittleren Reife angepasst worden. 2014 sind erstmals identische schriftliche Prüfungen absolviert worden. Die Regelungen zur Ermittlung der Endnoten sind ebenfalls identisch.
In der Diskussionsrunde – wir beide saßen ja am Tisch – „Jugend im Landtag“ erklärten Schülerinnen und Schüler, dass es an einigen Gymnasien höchst unterschiedliche Regelungen beim Übergang nach Klasse 11 beziehungsweise beim Abgang aus Klasse 10 oder 11 gibt. Ich hatte vor zwei Tagen noch ein längeres Gespräch mit einem Schulleiter eines sehr bekannten Gymnasiums hier bei uns im Land. Hier wurde mir mitgeteilt, dass die Regelungen eindeutig und gut sind. Vielleicht ist die subjektive Empfindung der Schülerinnen und Schüler eine andere. Unser SPD-Bildungsarbeitskreis wird dieses Problem aber auf einer der nächsten Sitzungen noch mal besprechen und gegebenenfalls auch im Ausschuss thematisieren, wenn es wirklich so sein sollte.
Die größten Probleme gibt es beim Übergang von Klasse 6 nach 7, das muss man so deutlich sagen, also nach der Orientierungsstufe. Die Schülerinnen und Schüler erhalten durch die Schule eine Empfehlung, aber letztendlich entscheidet der Elternwille. Und das ist ein Problem, das wissen wir alle.
Deswegen haben wir auch in einigen Regionen eine relativ hohe Übergangsquote zum Gymnasium. Mit einer Verlängerung der Probezeit können wir auch nichts erreichen. Verlängert man die Probezeit auf ein Jahr, haben die Schülerinnen und Schüler sogar das Anrecht auf Wiederholung. Und wollen wir wirklich so die Verlängerung der Probezeit? Auch das könnten wir vielleicht im Ausschuss auch noch mal intensiver diskutieren.
Auch aus meinen Erfahrungen weiß ich, dass die meisten Schülerinnen und Schüler, die die Leistungsanforderung am Gymnasium nicht erfüllen, erst in die Klasse 9 oder 10 an die Regionale oder Gesamtschule wechseln.
Die Probezeit wird an den Gymnasien aus den unterschiedlichsten Gründen zu einem Wechsel des Bildungsganges nur selten genutzt.
An der Vereinfachung und Reduzierung von Vorschriften arbeitet das Bildungsministerium kontinuierlich. Was alle Schulen des Landes begrüßen, ist die Vorgehensweise: keine neuen Verordnungen, Erlasse und Verwaltungsvorschriften im laufenden Schuljahr. Da haben wir im letzten Jahr oder wirklich vor etlichen Jahren immer große Schwierigkeiten gehabt, wenn im laufenden Jahr Verordnungen und so weiter immer neu kamen und immer das, was man am Schuljahresanfang gesagt hat, zu Weihnachten schon nicht mehr gültig war. Alle, die mit Schulen zu tun haben, können davon ein Lied singen. Bei dem jetzt gültigen Verfahren haben die Lehrerinnen und Lehrer die Möglichkeit, den Schüler/-innen und den Eltern die gültigen Vorschriften zum Schuljahresbeginn zu erklären, und die gelten dann auch das ganze Schuljahr.
Ich will zum Schluss noch mal ein paar Vereinfachungen beziehungsweise klare Regelungen im System Schule, die in den letzten Jahren vorgenommen wurden, hier kurz darstellen: Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens – man kann das kritisch sehen, manche sind dafür oder dagegen, aber es gibt klare Regelungen –, die Leistungsbewertungsverordnung, der Schulfahrtenerlass,
Organisation der Mittleren-Reife-Prüfung, Wegfall der Berufsreife mit Leistungsfeststellung nach Klasse 9, Wegfall der Pflicht der Archivierung von Klassenarbeiten, Landeskonzept über Schule/Beruf, Lehrervorbereitungsdienstverordnung mit Seiteneinsteigern, Referendarausbildung, Berufsanerkennung, ausländische und DDRAbschlüsse werden leichter anerkannt.