Nun dauert das Angebot 67,5 Minuten, was nicht nur praxisfern ist, wenn der Kurs am Ende des Tages liegt, sondern besonders putzig, wenn wir über einen rhythmisierten Tagesablauf an Ganztagsschulen sprechen. Da hat dann Theo in der dritten Stunde einen Geschichtskurs, der höherwertiger ist als der Kurs von Pia. Dadurch kann Pia erst 22,5 Minuten später aus dem Kurs in die nachfolgende Mathematikstunde gehen,
weil Peter gar nicht zum Matheunterricht geht, weil sein Ganztagskurs nämlich 90 Minuten dauert. Aber in der fünften Stunde dürften sich dann alle wiedertreffen, wenn nicht die nächsten Kurse auf sie warten.
Sieht man aber genauer hin und führt man sich das Grundprinzip der Lehrerarbeitszeit vor Augen, gibt es nur einen gangbaren Weg: Das einzige Maß kann nur die Unterrichtsstunde sein, und diese dauert 45 Minuten. 45 Minuten entsprechen einer Unterrichtsstunde.
Auch 45 Minuten Ganztagsschulangebot müssen eine Lehrerwochenstunde sein. Jede Lehrerarbeitszeit muss gleich viel wert sein, egal, ob man Mathematik unterrichtet oder Sport, egal, ob man in kleineren Klassen arbeitet oder in Klassen mit fast 30 Schülerinnen und Schülern, denn jede Lehrkraft hat in einer Schule immer beides: kleinere und größere Klassen, Klassen mit ganz besonderen Herausforderungen und Klassen, die in ihrem Arbeits- und Sozialverhalten stabil sind. Eine Differenzierung nach der Wertigkeit der Art des Ganztagsangebotes ist daher ungerecht und auch unverständlich.
Sehr geehrte Damen und Herren, in seiner Pressemitteilung zum neuen Lehrerbildungsgesetz führt der Bildungsminister aus, ich zitiere: „Ziel sei, die Zwei-Klassen- gesellschaft in den Lehrerzimmern zu beenden und die Forderung ,Gleicher Lohn für gleiche Arbeit‘ auch in der Schule umzusetzen.“ Ende des Zitats. Deshalb bitte ich Sie, den Minister bei der Umsetzung dieser Forderung zu unterstützen und unserem Änderungsantrag auch in diesem Punkt zuzustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt heute der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema „Für gesicherte Qualität und faire Bezahlung im Ganztagsschulbereich“ vor.
Ich war schon sehr erstaunt, als ich mir diese vielen Antragspunkte durchlas. Auf der einen Seite fordern die Bündnisgrünen immer, die Selbstständige Schule und die staatlichen Schulen sollen möglichst von den Arbeitsweisen der freien Schulen lernen, und auf der anderen Seite wollen Sie immer schärfere Vorschriften, wie zum Beispiel mit diesem Antrag.
Deshalb möchte ich zuerst einmal, sehr geehrte Frau Berger, aus Ihrem Wahlprogramm zum Thema Bildung zitieren.
(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach, Sie quatschen immer dazwischen und wir dürfen das nicht?!)
Ich quatsche nicht, Frau Gajek. Ich denke, ich rede zum Thema. Es ist einer Vizepräsidentin nicht würdig, so eine Äußerung zu treffen.
(Zurufe von Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Michael Andrejewski, NPD)
Also jetzt zu Ihrem Wahlprogramm. Sie scheinen sich ja ein bisschen aufzuregen. Ich zähle jetzt mal...
Also ein paar Zwischenrufe sind ja möglich, aber wenn der Redner hier vorne nicht mehr zu verstehen ist, dann ist das zulässige Maß überschritten. Ich bitte doch, zukünftig darauf Rücksicht zu nehmen.
Wir wollen Bildung und Schule mehr als bisher zur Sache der Kommunen machen. Deshalb befürworten wir das Konzept der regionalen Bildungslandschaften. Wir sehen es als Aufgabe der Kommunen, BildungsakteurInnen in der Region zu vernetzen.“ Und später heißt es in Ihrem Programm: „Schulen sollen über finanzielle Mittel weitgehend eigenständig verfügen können. Dazu sollen ihnen Budgets für Sach- und Personalmittel übertragen werden“.
Was macht das Bildungsministerium zum 1. August 2014? Es schafft jetzt die Möglichkeit der Budgetierung von Mitteln in vollen Halbtagsschulen und Ganztagsschulen.
In Ihrem Antragspunkt 1.1 fordern Sie die Landesregierung auf, die Qualität der außerschulischen, außerunterrichtlichen Angebote von externen Honorarkräften zu sichern. Wer soll definieren, was Qualität ist – die oberste Schulaufsichtsbehörde in Schwerin oder vielleicht die unteren Schulaufsichtsbehörden in den Staatlichen Schulämtern? Nehmen wir mal an, eine Schule will ihren Schülerinnen und Schülern ein Schachangebot unterbreiten. Wer kennt die Situation vor Ort besser als die handelnden Personen an der Schule? Und nach Schulgesetz Paragraf 39a ist für die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung die Selbstständige Schule zuständig. Ich kann Ihnen, werte Frau Berger, aus eigener Erfahrung sagen, das ist gut so, denn die außerunterrichtlichen Angebote gehören genauso zur Qualität einer Schule wie der Unterricht. Die Schulleitungen haben die Verantwortung bei der Kooperation mit außerschulischen Partnern und achten auf die Qualität.
Was Sie mit Ihrem Antragspunkt 1.2 bezwecken wollen, verstehe ich nun nicht. Denn die Gefahr von Dumpinglöhnen besteht nicht, da in den Budgetierungsregeln unter anderem Verweise auf das Vergabegesetz und den Mindestlohn enthalten sind. Im Punkt 9.3 der Ganztagsschulverordnung heißt es, dass „außerschulische Kooperationspartner“ nur „juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts“ sein können. Damit ist ein Lohndumping durch Einzelpersonen ausgeschlossen.
In unseren ländlich geprägten Regionen wird die Konkurrenz vergleichbarer Angebote eher gering und damit der Wettbewerbsdruck fast ausgeschlossen sein. In den größeren Städten ist mit dem Verweis auf den Mindestlohn eine Lohnuntergrenze gezogen. Es muss hier noch einmal ganz deutlich betont werden, dass es sich bei der Budgetierung um eine zusätzliche Alternative für ein gutes und qualitativ hochwertiges außerschulisches Ganztagsangebot handelt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll endlich auch ihr Misstrauen gegenüber den Schulleiterinnen und Schulleitern der staatlichen Schulen unterlassen.
denn die Verantwortlichen in den Schulen üben ihr Amt nach Recht und Gesetz aus und werden diese Regelung entsprechend auch umsetzen.
In Punkt 1.3 fordern Sie die Mitbestimmung der Schüler- und Elternvertretung bei der Ausgestaltung der außerschulischen Angebote. Ich empfehle Ihnen, werte Frau Berger, sich einmal das Schulgesetz anzuschauen und dann auch sinnerfassend zu lesen.
In Paragraf 76 Absatz 5 heißt es: „Die Schulkonferenz berät und beschließt über alle wichtige Fragen der Zusammenarbeit von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und deren Vertretungen“.
In Paragraf 88 Absatz 3 ist es ähnlich formuliert: „Der Schulelternrat vertritt die schulischen Interessen aller Erziehungsberechtigten der Schule, beteiligt sich an der Verwirklichung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule und fördert die Mitwirkungs- und Verantwortungsbereitschaft der Erziehungsberechtigten.“
Bei der Erstellung und beim Beschließen des Schulprogramms sind die Elternvertreterinnen und Elternvertreter ebenfalls mit einbezogen. So ist die Mitbestimmung gegeben. Beim Abschluss der Kooperationsvereinbarung sind dann die Schulleitung und die Schulaufsicht in der Pflicht. Genauso verhält es sich bei der Unterrichtsorganisation. Über den Einsatz der Lehrkräfte entscheidet auch die Schulleitung.
Im nächsten Antragspunkt 1.4 wollen Sie die Vielfalt externer Anbieter gewährleistet wissen. Da alle GRÜNEN-Landtagsabgeordneten aus den größten Städten des Landes kommen, kann man diese Forderung natürlich auch machen.
Sie geht jedoch vollkommen an der Realität an den meisten Ganztagsschulen des Landes vorbei. Hier ist nicht die Vielzahl der Angebote gefragt, sondern die Qualität. Es gibt Entscheidungskriterien und diese müssen eingehalten werden. Außerdem würde dieser Antragspunkt dem Schulgesetz Paragraf 39a Absatz 1 widersprechen. Da heißt es: „Jede Schule gestaltet auf der Grundlage der Rechts- und Verwaltungsvorschriften den Unterricht, die Erziehung, das Schulleben sowie ihre personellen und sächlichen Angelegenheiten selbstständig und in eigener Verantwortung.“
Sie, werte Abgeordnete der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, müssten sich einmal entscheiden, ob die Schulen des Landes mehr Selbstständigkeit oder mehr