Protocol of the Session on July 4, 2014

Wir fordern mit unserem Antrag deshalb, verbindliche Vergütungsregeln in die Verwaltungsvorschrift aufzunehmen, die die Qualifikation und Tätigkeit des Personals angemessen berücksichtigen. Die Regelung kann systematisch zum Beispiel analog zur Richtlinie über die Vergabe von Lehraufträgen an den Hochschulen des Landes durchgeführt werden oder sich auch an den tariflichen Grundsätzen des TV-L orientieren.

Und auch jeder von Ihnen, der Wahlkreisbüromitarbeiter eingestellt hat, hat vom Landtag die Empfehlung, das aufgrund unterschiedlicher Qualifikationen einzusortieren, denn sicher kann man die 35 Euro für einen freiberuflichen Akademiker für ein vierstündiges Window-ColorAngebot ausgeben. Ich glaube jedoch, dass die Kinder von einem Holzworkshop, durchgeführt von einem Bildhauer beziehungsweise von einem Musicalprojekt, angeleitet von einer Theaterpädagogin oder von einem Sänger, deutlich mehr profitieren und auch viel mehr Er- fahrung und Spaß mitnehmen. Der Holzbildhauer, die Sängerin oder die Theaterpädagogin sind aber jedenfalls nicht für 8,50 Euro zu bekommen – auch nicht in Mecklenburg-Vorpommern.

(Torsten Renz, CDU: Also auch 35 Euro, wenn sie Diplom machen.)

Darüber hinaus haben die Schulleiterinnen und Schulleiter überhaupt nur begrenzten Einfluss auf die Auswahl des zusätzlichen Personals, denn die Schulen dürfen die Honorarkräfte nicht selbst engagieren. Stattdessen sollen sie Kooperationsverträge mit Vereinen, Verbänden und Unternehmen schließen, die den Schulen dann die Honorarkräfte zur Verfügung stellen. Das heißt, eine Künstlerin, die beispielsweise einen Malkurs anbieten will, muss sich zunächst einen Verein oder Verband suchen, der dies als Kooperationspartner mit der Schule abwickelt. Diese Kooperationspartner sind dann für die Bezahlung, Versicherung und sämtliche arbeitsrechtliche Pflichten verantwortlich. Das Land entgeht damit der Rentenversicherungspflicht

(Andreas Butzki, SPD: Und dafür hat Niedersachsen die Probleme gehabt.)

und verpflichtet gleichzeitig die Verbände, für die Schulen für die fristgerechte Entrichtung sämtlicher Steuern und Sozialabgaben zu sorgen. Doch ein Großteil der Vereine und Verbände wird mit diesen bürokratischen Anforderungen völlig überfordert sein.

Die Geschäftsstelle des Landeskünstlerbundes beispielsweise ist mit einer einzigen Vollzeitstelle ausgestattet. Der Künstlerbund hat in den vergangenen 15 Jahren mit 260 Schulen im Rahmen des Projektes „Künstler für Schüler" gearbeitet. Wenn die sich nun alle – diese 260 Schulen, ungefähr die Hälfte der Schulen im Land – daran erinnern, wie erfolgreich die Projekte waren, die die Künstlerinnen und Künstler durchgeführt haben, und sagen, im Rahmen des Ganztagsschulprogramms können wir uns die Künstler wieder an diese Schulen einladen, und der Künstlerbund dann verpflichtet ist, für 260 Schulen, wie gesagt nur die Hälfte der Schulen, die Verträge abzuschließen, kann ich Ihnen sagen, reicht eine Vollzeitstelle bei Weitem nicht aus. Das überlastet die Geschäftsstelle des Landeskünstlerbundes bei Weitem.

Das Land Niedersachsen sieht daher die Möglichkeit von Arbeitsverträgen und Honorarverträgen mit der Schule vor. Dies halten wir auch in Mecklenburg-Vorpommern für sinnvoll.

(Andreas Butzki, SPD: Dass die Staatsanwaltschaft in den Schulen in Niedersachsen war, wissen Sie, ne?)

Anderenfalls gehen viele Chancen für eine größere Vielfalt des Ganztagsangebotes und eine echte Bereicherung der Schulen im bürokratischen Dickicht ver- loren.

(Andreas Butzki, SPD: Die Rentenversicherungsträger haben Anzeige erstattet.)

Schließlich ist es uns wichtig – damit komme ich zum letzten Punkt unseres Antrages –, dass die Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern stärkere Mitspracherechte bekommen, denn das zusätzliche Ganztagsangebot ist kein Unterricht, sondern eine Verbindung zwischen pädagogischer Betreuung und Freizeitgestaltung. Weil die Schülerinnen und Schüler an gebundenen Ganztagsschulen zur Teilnahme verpflichtet sind, müssen sie aus unserer Sicht auch an der Ausgestaltung mitwirken können.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Genau.)

So sollen zum Beispiel die Schülervertretungen und die Schulkonferenz an der Auswahl der Angebote beteiligt werden. Gern hätten wir diese Verordnung und vor allen Dingen auch unsere Bedenken, die ich eben gerade vorgetragen habe, gemeinsam mit Ihnen und den Betroffenen im Vorfeld diskutiert. Am 10. April haben wir deshalb im Bildungsausschuss die Aufsetzung eines Tagesordnungspunktes zur Beschlussfassung einer öffentlichen Anhörung zum Entwurf der Verwaltungsvorschrift „Errichtung und Betrieb von vollen Halbtagsschulen und Ganztagsschulen in Mecklenburg-Vorpommern“ beantragt. Just vier Tage später – ein Schelm, der Böses dabei denkt – erließ das Bildungsministerium diese Verwaltungsvorschrift. Unser Antrag wurde dann entsprechend auch von den Regierungsfraktionen abgelehnt, weswegen wir diese Punkte deshalb heute mit Ihnen hier diskutieren wollen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat zunächst der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Herr Brodkorb.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! In der Antwort auf Ihre Kleine Anfrage vom 17. Juni 2014 auf Drucksache 6/3022, sehr geehrte Frau Berger, hatte ich mich bereits zu ähnlich lautenden Fragen wie in diesem vorliegenden Antrag geäußert. Aber ich bin natürlich gern bereit, meine Darlegungen zu wiederholen und auch noch etwas weiter auszuführen.

Die vollen Halbtagsschulen und Ganztagsschulen schaffen für unsere Schülerinnen und Schüler mit ihren unterrichtsergänzenden Angeboten eine Vielfalt an zusätzlichen, interessanten und anregenden Lernangeboten. Nicht mehr wegzudenken ist in diesem Kontext die Öffnung der Schule in ihr kommunales Umfeld, die Kooperation mit außerschulischen Partnern sowie die Einbindung außerschulischer Lernorte. Die Nutzung dieser gesellschaftlichen Ressourcen ist für die Gestaltung von Schule unverzichtbar.

Damit volle Halbtagsschulen und Ganztagsschulen ihre Zielsetzungen im Interesse der Schülerinnen und Schüler bestmöglich erfüllen können, bedarf es ihrer konsequenten qualitativen Stärkung und Ausgestaltung. Als eine Maßnahme auf diesem Weg hat die Landesregierung diesen Schulen die Möglichkeit eröffnet, ihre zusätzlichen Lehrerwochenstunden für unterrichtsergänzende Angebote,

beginnend mit dem Schuljahr 2014/15, auch in Form von finanziellen Mitteln in Anspruch zu nehmen. Damit kann die einzelne Schule ihren außerschulischen Kooperationspartnern für die Durchführung ihrer Angebote eine Vergütung beziehungsweise Aufwandsentschädigung zahlen. Auf der Basis gemeinsamer Verträge entstehen so verbindliche dauerhafte Kooperationen, die die ganztagsspezifische Angebotspalette und deren Attraktivität an der einzelnen Schule erheblich erweitern und den Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schule unterstützen können.

Die Modalitäten hinsichtlich der Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern wurden in der Verwaltungsvorschrift „Errichtung und Betrieb von vollen Halbtagsschulen und Ganztagsschulen in Mecklenburg-Vor- pommern“ vom 14. April 2014 beschrieben und geregelt. Mit Blick auf die Selbstständige Schule wurde dabei natürlich dem Grundsatz „So viel Regelung wie nötig und so wenig Regelung wie möglich“ gefolgt, um das gesetzlich verankerte Leitbild der Selbstständigen Schule nicht mit unnötigen Detailregelungen zu unterlaufen.

Es ist unstrittig, dass, wie in Punkt 1 des Antrages gefordert, die Qualität der unterrichtsergänzenden Angebote für die Schülerinnen und Schüler auch bei der Einbeziehung externer Partner gesichert werden muss. Entsprechende Voraussetzungen sind allerdings geschaffen. Auf der Grundlage des pädagogischen Konzeptes der Einzelschule werden die Art und der Umfang der von außerschulischen Kooperationspartnern durchzuführenden

Angebote in enger Zusammenarbeit zwischen der Schule und den Kooperationspartnern abgestimmt und in gemeinsamen Verträgen geregelt.

Die Qualitätssicherung erfolgt unter anderem mit einem Leistungsnachweis, den der Kooperationspartner zu führen hat und der auch der Leistungsabrechnung beizufügen ist. In einer entsprechenden sich in Vorbereitung befindlichen Handreichung zur Nutzung des ganztagsspezifischen Finanzbudgets an öffentlichen vollen Halbtagsschulen und Ganztagsschulen in Mecklenburg-Vor- pommern werden den Akteurinnen und Akteuren vor Ort präzise Hinweise für die Umsetzung der in dieser Verwaltungsvorschrift getroffenen Regelungen in der Praxis gegeben.

Ein Schwerpunkt liegt hier auch auf der Qualitätssicherung der Kooperation mit außerschulischen Partnern und der Auswahl von Angeboten. So werden Maßstäbe beschrieben, an denen sich insbesondere die gebundene Ganztagsschule messen soll. Die Schule erhält so ein Instrument, mit dessen Hilfe sie ihren auf das schulinterne pädagogische Konzept abgestimmten Weg bei der Erfüllung ihrer Zielsetzung bestmöglich gemeinsam mit den externen Partnern beschreiten kann.

Und, meine Damen und Herren, die Handreichung befindet sich deshalb noch in Bearbeitung, weil wir davon ausgehen, dass zum Schuljahr 14/15 allein aus schulorganisatorischen Gründen mit nur sehr geringem Umfang von diesem neuen Angebot Gebrauch gemacht werden wird und weil wir ausdrücklich mit der Rückmeldung aus der Praxis die Fragestellung, die es aus den Schulen gibt, aufgreifen wollten, um auf dieser Grundlage eine Handreichung zu erstellen, die den Anforderungen der Praxis auch gerecht wird.

Ich vertraue dabei im Übrigen auf die verantwortungsbewusste Herangehensweise sowohl seitens unserer Schulen als auch seitens der Kooperationspartner, um im Interesse der Schülerinnen und Schüler zu agieren. Ich stimme ebenfalls der den Punkten 2 und 4 des vorliegenden Antrages zugrundeliegenden Zielrichtung zu, dass externe Partner unserer Schulen für die Durchführung ihrer den Unterricht ergänzenden Angebote eine angemessene Bezahlung erhalten und die Beteiligung einer Vielzahl von Anbietern möglich ist.

Die Bedingungen dafür sind jedoch bereits geschaffen worden, auch wenn einige wesentliche Eckpunkte dabei Beachtung finden müssen. Lassen Sie mich dies vielleicht kurz darlegen. Im Rahmen der Realisierung von unterrichtsergänzenden Angeboten an vollen Halbtagsschulen und Ganztagsschulen ist eine Zusammenarbeit der Schulen sowohl mit juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, wie beispielsweise mit gemeinnützigen Vereinen, Institutionen und Verbänden, insbesondere aus den Bereichen Jugendarbeit, Sport, Kultur, Bildung oder Umwelt, den Kirchen als auch mit ehrenamtlich tätigen Einzelpersonen möglich.

Um fehlerhafte und somit rechtlich risikobehaftete Vertragsabschlüsse auszuschließen, Frau Berger, sind eigens dafür vorbereitete und von der Deutschen Rentenversicherung Nord geprüfte Musterkooperations- verträge mit ihren Anlagen zu nutzen. Die Vorgaben bezüglich der Höhe der Vergütung des eingesetzten Personals, der juristischen Personen, beschränken sich auf das für ein ausgewogenes Verhandlungsergeb- nis notwendige Maß, geben dem Vertragspartner die erforderliche Gestaltungsfreiheit zur Regelung des Einzelfalls und gewährleisten eine angemessene Bezahlung.

Die Landesregierung geht dabei grundsätzlich von einer Orientierung im öffentlichen Tarif unter Berücksichtigung der Qualifikation der Beschäftigten aus – jetzt kommt aber der entscheidende Punkt, Frau Berger –, ohne in die Tarifautonomie der Kooperationspartner einzugreifen, denn die ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen.

(Zuruf von Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sehr geehrte Frau Berger, Sie befürchten ja offenbar, dass unsere Schulleiterinnen und Schulleiter mit außerschulischen Kooperationspartnern Dumpingverträge ab- schließen, und ich bitte Sie zumindest um Verständnis dafür, dass ich eben nicht glaube, dass unsere Schulleiterinnen und Schulleiter so handeln, sondern dass sie am Ende bei ihren Entscheidungen sich am öffentlichen Tarif ausrichten, und dies wird die entsprechende Handreichung für die Schulen auch beinhalten.

Es wird zudem in den Regelungen darauf hingewiesen, dass in die vereinbarte Vergütung des Kooperationspartners neben der Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern auch alle Aufwendungen für die Umsetzung des Angebotes inklusive der Vor- und Nachbereitungszeiten, eventuelle Reise- und Sachausgaben, gegebenenfalls Gebühren für das erweiterte Führungszeugnis sowie die Teilnahme an Beratungen der Schule zu ganztagsspezifischen Fragen einfließen. Damit sind alle im Zusammenhang mit der vereinbarten Leistung entstehenden Kosten seitens des Kooperationspartners abgegolten, soweit nicht der Zuständigkeitsbereich der Schulträger berührt ist. Die bereits von mir erwähnte Handreichung geht auch auf diese Punkte näher ein und gibt den Akteurinnen und Akteuren vor Ort für die Umsetzung der Vergütungsvorgaben Hinweise und Empfehlungen für die Praxis.

Die Beteiligung von Einzelpersonen bei der Durchführung von ganztagsspezifischen Angeboten war auch von Anfang an gewünscht und stand besonders im Fokus der gemeinsamen Gespräche mit der Deutschen Rentenversicherung Nord. Folgende Sachverhalte waren zu beachten: Personen, die eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung ausüben, stehen regelmäßig in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Beschäftigung ist in diesem Zusammenhang die nicht selbstständige Tätigkeit, die insbesondere durch ihre weisungsgebundene Eingliederung im Organisationsablauf des Weisungsgebers gekennzeichnet ist. Das ist Paragraf 7 Absatz 1 Sozialgesetz, also IV. Sozialgesetzbuch. Die inhaltlich weisungsfreie Ausübung von Tätigkeiten im Unterricht, Aufsicht und Betreuung sind aufgrund der Regelung des Schulgesetzes nicht möglich. Zudem sind auch die Aufsicht und die Betreuung zeitlich und räumlich in den Schulbetrieb eingegliedert und als Bestandteil des Regelschulbetriebes zu betrachten.

Folglich würde es sich bei den Honorarkräften immer um abhängige sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse handeln. In Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein kam es gerade in solchen Fällen zu erheblichen Fehlentwicklungen und infolge dessen wurden und werden die fälligen Gesamtsozialversicherungsbeiträge in Millionenhöhe gegenüber den Ländern nacherhoben. Ein solches Szenario wollten wir für Mecklenburg-Vorpommern unbedingt vermeiden.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Seitens der Deutschen Rentenversicherung Nord wurde deshalb von einer Beschäftigung externer Honorarkräfte dringend abgeraten, Frau Berger. Aufgrund dessen ist die Beteiligung von Einzelpersonen nur außerhalb von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen gemäß Paragraf 3 Nummer 26, 26a Einkommensteuergesetz über die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen möglich. Diese betragen aktuell 2.400 Euro beziehungsweise 720 Euro pro Person und Jahr, und zwar steuerfrei.

Um ein Höchstmaß an Sicherheit bei den Vertragsabschlüssen und die Einhaltung aller vorgegebenen Regelungen vor Ort zu gewährleisten, wurde gemeinsam mit den unteren Schulbehörden ein entsprechendes Prüf- und Kontrollverfahren eingerichtet. Es sind kompetente Ansprechpartner in Bezug auf alle Fragen rund um das Thema Budgetierung an allen vier Staatlichen Schulämtern benannt worden.

Die Forderung unter Punkt 3 des vorliegenden Antrages, eine stärkere Mitbestimmung der Schülerinnen und Schüler und der Erziehungsberechtigten bei der Ausgestaltung der unterrichtsergänzenden Angebote zu gewährleisten, unterstellt, dass die besagten Personengruppen bisher kaum davon Gebrauch machen können. Dem ist nach meiner Kenntnis allerdings nicht so. Die Mitwirkung sowohl der Schülerschaft als auch der Erziehungsberechtigten an Entscheidungsprozessen der Schule ist im Schulgesetz klar geregelt.

(Andreas Butzki, SPD: Eindeutig geregelt, genau.)

So sind Angelegenheiten der vollen Halbtagsschulen und der Ganztagsschule, hier also das pädagogische Konzept der Einzelschule, in das die unterrichtsergänzenden Angebote von der Schulkonferenz eingebettet werden, in der beide Personengruppen vertreten sind, zu beraten und zu verabschieden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine Überar- beitung der bereits getroffenen Regelung der Verwaltungsvorschrift, wie hier im vorliegenden Antrag gefordert, halte ich aus den vorgenannten Gründen weder für notwendig noch für sachgerecht. Ich möchte nicht ausschließen, dass wir in überschaubarer Zeit, wenn wir entsprechende Praxiserfahrungen vorliegen haben, auch diese Verwaltungsvorschriften noch weiter zu entwickeln haben. Aber bevor die Finanzbudgetierung an den vollen Halbtagsschulen und Ganztagsschulen überhaupt begonnen hat und entsprechende Erfahrungen gesammelt werden konnten, über eine Änderung dieser Verwaltungsvorschrift erneut nachzudenken, würde höchstens den Schulen den Betrieb des Schuljahres 2014/2015 erschweren. Ich glaube, das würde in keiner Weise hilfreich sein.

Deshalb, meine Damen und Herren, bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Verständnis dafür, dass ich Ihnen empfehlen muss, diesen Antrag abzulehnen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Renz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir als CDUFraktion werden der Empfehlung des Ministers sehr gern folgen und diesen Antrag auch zum Abschluss der Debatte ablehnen.

Beim ersten Lesen des Antrages habe ich mich gefragt, wer für die Fraktion der GRÜNEN diesen Antrag einbringen wird. Ich habe also fest damit gerechnet, dass es Frau Gajek sein wird als arbeitsmarktpolitische Sprecherin, da dem Antrag bildungspolitische Inhalte – und auch dem, was wir heute gehört haben – nur in sehr geringem Umfang zu entnehmen sind. Die Debatte hat jetzt auch gezeigt, bei dem, was bisher gelaufen ist, es geht – und zwar ein bisschen versteckt – um die Mindestlohndebatte.

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die ist doch schon abgeschlossen, Herr Renz.)

Man traute sich nicht, es ganz so konkret auszusprechen, es geht um finanzpolitische Probleme und am Ende sind der größte Bestandteil dann noch Rechtsfragen. Also insofern hätte man drei Sprecher zur Auswahl gehabt, den rechtspolitischen, den finanzpolitischen oder auch den arbeitsmarktpolitischen Sprecher.