Protocol of the Session on July 4, 2014

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Jetzt hören wir die Erfahrung. – Peter Ritter, DIE LINKE: Vom Sitzen am Lagerfeuer.)

Frau Präsidentin! Meine …

Ich sitze nicht am Lagerfeuer. Ich habe eine Zentralheizung in einem schönen Plattenbau. Danke.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Schön, dass ein Vertreter der LINKEN die Gegenrede gehalten hat. Sie haben jahrzehntelang prophezeit, dass der Kapitalismus an seinen eigenen Widersprüchen scheitern würde, so lange, bis Sie dann an Ihren eigenen Widersprüchen untergegangen sind.

(Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE)

Und jetzt will ich Sie mal auf einen Widerspruch hinweisen, der Ihrem schlichten Denken bisher entgangen ist: Sie fordern hier Vielfalt bis zum Abwinken. Sie fordern einerseits eine Gesellschaft, die Homosexualität besonders herausstellt und toll findet, andererseits aber auch die multikulturelle Gesellschaft mit der zahlreichen Einwanderung aller möglichen Kulturen. Gerade gestern stand im „Stern“, dass in 70 Ländern dieser Welt Homosexualität als Straftat gilt, in 7 Ländern ist sie mit der Todesstrafe bedroht, zum Beispiel Uganda.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das finden Sie gut?)

Und wenn Sie nun all diese Menschen nach Deutschland einwandern lassen,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das finden Sie gut, ja?)

dann beißt sich das etwas mit Ihrer Begeisterung für die Freiheit von Homosexuellen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Finden Sie das gut, ja oder nein?)

Wie wollen Sie das denn …

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja oder nein?)

Ihre Fragen beantworte ich nicht.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja oder nein, Herr Andrejewski?)

Sie sind hier kein Richter. Überschätzen Sie sich mal nicht! Sie sind nur ein kleiner gescheiterter Politiker, weiter nichts.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Ich gebe die Frage an Sie zurück. Wenn Sie so viele Menschen, die die Homosexualität ablehnen aus kulturellen Gründen – über 70 Länder –, nach Deutschland nicht einmarschieren, aber einwandern lassen, wie vereinbaren Sie das dann mit Ihrer liberalen homosexuellen Toleranzpolitik?

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was ist das für eine krude Interpretation?!)

Sie wissen doch ganz genau – was Sie immer verschweigen –, dass die meisten Gewaltakte gegen Homosexuelle von islamischen Jugendlichen ausgehen, dass das arabische Jugendbanden sind, die in Berlin Jagd auf Homosexuelle machen, sodass die jetzt Selbstverteidigungskurse machen. Das beißt sich alles total, und auch das wird an seinen inneren Widersprüchen scheitern.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Und wovon träumen Sie nachts?)

Das ist so. Wenn Sie mal Zeitung lesen würden, was anderes als „Neues Deutschland“, würden Sie das sehen.

Und noch ein Wort dazu: Was Sie hier vertreten, Herr Foerster, das ist so eine Scheinmoral, die nichts kostet, als Ersatz dafür, dass Sie keine richtige Moral haben. Moral ist normalerweise etwas, was Opfer kostet oder Verzicht. Wenn ich irgendwo 1.000 Euro finde und die abliefere beim rechtmäßigen Besitzer, muss ich Verzicht leisten. Wenn ich meine Doktorarbeit selber schreibe und nicht abschreibe, muss ich Verzicht leisten auf Freizeit. Das ist mit Moral verbunden. Was Sie hier aber verkündigen als moralisch, ist etwas, was jeder Zuhälter und jeder Sklavenhändler unterschreiben kann, nämlich Toleranz und keine Unterschiede zwischen den Rassen, Religionen und so weiter. Es gibt den Begriff „multikulturelle Sklaverei“. Das haben die Römer praktiziert. Die hatten keine Rassenvorurteile. Die haben jeden versklavt ungeachtet der Hautfarbe. Das ist das Einzige, was Sie noch an Rest Scheinmoral haben,

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

dass Sie für Toleranz sind und keine Unterschiede machen wollen und dass Sie gegen rechts sind. Deswegen hält sich Herr Edathy auch für einen moralischen Menschen, ganz egal, was er gemacht hat. Er ist gegen rechts. Das reicht für Sie. Man ist gegen rechts, dann ist man moralisch, und das ist einfach nur erbärmlich.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD – Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/3056.

Bevor ich diese Abstimmung vornehme: Herr Andrejewski, ich mache Sie noch mal darauf aufmerksam, dass Sie nicht das Recht haben, hier Menschen zu verunglimpfen, Menschen hier in eine Ecke zu stellen

(Stefan Köster, NPD: Das hat er nicht gemacht.)

und vor allen Dingen Menschengruppen gegeneinander aufzuwiegeln. Im Unterschied zu einer Religion ist Sexualität weder erlernbar noch praktizierbar in der Form, dass man daran was ändern kann. Das ist eine biologische Veranlagung.

(Stefan Köster, NPD: Sie sollen nicht Ihre persönliche Meinung hier kundtun. – Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

Und nun könnte man darüber streiten, ob das dazu berechtigt, dann hier Kritik daran zu üben, Herr Andre

jewski. Ich glaube nicht. Deshalb bitte ich Sie nachdrücklich: Halten Sie sich zurück, in dieser Art und Weise hier im Plenum aufzutreten!

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag der Fraktion der NPD zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/3056 abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 31: Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Für gesicherte Qualität und faire Bezahlung im Ganztagsschulbereich, auf Drucksache 6/3067. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3111 vor.

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Für gesicherte Qualität und faire Bezahlung im Ganztagsschulbereich – Drucksache 6/3067 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/3111 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Berger für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

Am 1. August 2014 tritt die neue Verwaltungsvorschrift „Errichtung und Betrieb von vollen Halbtagsschulen und Ganztagsschulen in Mecklenburg-Vorpommern“ in Kraft. Mit der neuen Verwaltungsvorschrift haben die Schulen die Wahl, ob sie für das Ganztagsangebot eigene Lehrerinnen oder Lehrer beziehungsweise externe Honorarkräfte einsetzen. Die zusätzlichen Lehrerwochenstunden, die den Schulen für das Ganztagsangebot zugewiesen werden, werden dazu in ein Finanzbudget umgewandelt, und gleichzeitig regelt die Verordnung, wie und in welchem Umfang die Umwandlung der Lehrerstunden erfolgen soll.

Grundsätzlich begrüßen wir die Kapitalisierung der Lehrerstunden, denn dies bedeutet eine Öffnung der Schulen nach außen und zudem die Möglichkeit, das Leben und Lernen an der Schule im Ganztagsunterricht vielfältiger zu gestalten. Leider blieben aber viele Fragen offen. So hatte der Bildungsminister zunächst zugesagt, dass die Honorarkräfte analog zum öffentlichen Dienst bezahlt werden sollten, eben entsprechend ihrer Qualifikation, so, wie das auch die Entgeltstufen im Tarifvertrag der Länder vorsehen. Die Richtlinie schreibt nun jedoch lediglich vor, dass mindestens der Mindestlohn gezahlt werden muss und zugleich der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eingehalten werden soll.

(Torsten Renz, CDU: Wo ist das Problem an der Stelle?)

Gleichzeitig trifft die Verwaltungsvorschrift gar keine Aussage darüber, welche Qualifikation die externen Lehrkräfte haben sollen.

Ich möchte klarstellen: Auch wir halten das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit für die Basis öffentlichen Handelns. Andererseits muss aber auch klar sein, dass gleicher Lohn für gleiche Arbeit gezahlt wird, wenn sie von Menschen mit vergleichbarer Qualifikation ausgeübt wird.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Torsten Renz, CDU: Haben Sie denn da schon einen Überblick, wer sich überhaupt beworben hat?)

Legt man nun die Entgeltstufe E13/2 zugrunde, ergibt sich ein Stundenlohn für freiberufliche Akademiker von 35 Euro. Das ist weit entfernt vom Mindestlohn.

(Torsten Renz, CDU: Ja, das stimmt.)

Wir fordern mit unserem Antrag deshalb, verbindliche Vergütungsregeln in die Verwaltungsvorschrift aufzunehmen, die die Qualifikation und Tätigkeit des Personals angemessen berücksichtigen. Die Regelung kann systematisch zum Beispiel analog zur Richtlinie über die Vergabe von Lehraufträgen an den Hochschulen des Landes durchgeführt werden oder sich auch an den tariflichen Grundsätzen des TV-L orientieren.