Protocol of the Session on July 3, 2014

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Fast!)

aber dafür bin ich auch dankbar.

Ich glaube, dass die Situation, wie sie sich in diesem Land darstellt, von Professor Tack richtig beschrieben worden ist. Seit Monaten schlagen wir uns nur noch mit einem Thema herum: ELER und die Umsetzung. Seit 2010 sind wir im Haus damit beschäftigt, und es war wirklich ein langer, schwerer und steiniger Weg, aber er ist von Erfolg gekrönt. Dass wir erreicht haben, dass wir die Direktzahlung und den ELER mit insgesamt – runde Zahl – 3,6 Milliarden Euro für diese Förderperiode zur Verfügung haben, daran haben viele nicht geglaubt, ich im Übrigen auch nicht, dass wir das hinkriegen. Umso mehr ist es jetzt wichtig, dass wir die richtigen Weichen stellen.

Ich kann mich noch sehr gut erinnern – und der eine oder andere von Ihnen auch – an die Agrarministerkonferenz 2010 in Plön in Schleswig-Holstein. Damals ging es bereits um die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik auf der Bundesebene. Mecklenburg-Vor- pommern stellte damals schon den Antrag, Deutschland möge sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, Agrarzahlungen stärker an öffentliche Leistungen zu binden. Ich habe damals den Spruch geprägt: „Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“. Ich habe dazu auch unser Modell vorgestellt damals in Plön, 2010. Das ist heute weitestgehend Teil der deutschen und europäischen Agrarpolitik. Seinerzeit war ich ein Geisterfahrer auf der agrarpolitischen Autobahn in Deutschland und in Europa.

(Thomas Krüger, SPD: Genau.)

Schaut man sich das heute an, dann nehme ich zur Kenntnis: Von Bayern bis Schleswig-Holstein, überall gibt es die Befürworter dieser Grundthese. Wie sich doch die Zeiten ändern!

(Thomas Krüger, SPD: Genau.)

Menschen können immer dazulernen, das ist ja das Wunderbare. Wenn der Kopf dann auch noch will, schaffen wir Lösungen. Irgendwann gilt es als sicher, auch für Zeitgenossen, die der guten alten Zeit, der Ausgleichszulage nachtrauern oder der Art und Weise, wie wir die Umsetzung des ELER hier im Land vornehmen. Natürlich bin ich traurig gewesen, dass insbesondere der Bauernverband dem ELER in der Form, wie wir es vorgelegt haben, nicht zugestimmt hat, aber auch damit müssen wir leben. Der Friede von Schwerin mit dem Bauernverband ist ja wiederhergestellt.

ln der ersten und der zweiten Säule der europäischen Agrarpolitik sind nunmehr, und das ist hier richtig dargestellt worden, mindestens 30 Prozent der öffentlichen Mittel an öffentliche Leistungen im Sinne der Umwelt, des Klimaschutzes und des Ressourcenschutzes zu binden. Ich sage mal eine runde Zahl: Das sind 89 Euro pro Hektar, die sind daran gebunden. Kernpunkt der nationalen Umsetzung des Greenings sind Vorgaben zu den ökologischen Vorrangflächen, die sind hier eben genannt worden.

Im Übrigen bin ich schon ein bisschen stolz darauf, dass es mir gelungen ist, das Grünlandumbruchverbotsgesetz, das wir im Land haben, jetzt auf die gesamte Bundesrepublik Deutschland auszudehnen.

(Zuruf von Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es darf in Deutschland kein Grünland mehr umgebrochen werden und das ist ein großer Erfolg.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Oder auch die Grundauffassung, die ich ja seit Jahren habe – auch dank der Unterstützung dieses Hauses, das will ich ausdrücklich sagen –, nämlich in die Richtung, eine Eiweißpflanzenbaustrategie auf den Weg zu kriegen, haben wir für die Greening-Flächen mit eingearbeitet. Das hat uns mehrere Nächte gekostet, auch meinen Staatssekretär, was die Verhandlungen anbetrifft, aber wir haben es geschafft, sodass auf den ökologischen Vorrangflächen stickstoffbindende Pflanzen angebaut werden können und diese dann mit 0,7-Anteil angerechnet werden können.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Und gedüngt werden dürfen.)

Es geht nicht um Düngung, sondern es geht nur darum, anfangs im Jugendstadium ein bisschen Anschub zu geben. Aber die volle Düngung schließt sich bei Leguminosen im Übrigen sowieso aus.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das ist bekannt.)

Nach der Ernte – das ist das wichtige Stichwort, das will ich ausdrücklich betonen –, das haben wir durchgesetzt, muss, um die Stoffeinträge – Stickstoffeinträge oder Nährstoffeinträge – zu verhindern, eine Winterkultur oder eine Winterzwischenfrucht angebaut werden, und die muss bis spätestens 1. Oktober eingesät sein.

Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Zwischenfruchtanbau hat für mich auch eine ökologische Funktion. Vielleicht nicht unbedingt, was sich die GRÜNEN erhofft haben, aber, ich glaube, gerade für unser Bundesland ist es so wichtig, dass wir Zwischenfrüchte, Winterzwischenfrüchte anbauen, auch vor dem Hintergrund der Wasser-, der Winderosion und der Biodiversität. Ich bin froh, dass wir das hinbekommen haben und dass dafür weder chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, noch dürfen mineralische Düngemaßnahmen vorgenommen werden. Es darf auch kein Klärschlamm auf diesen Flächen mehr ausgebracht werden.

Ich habe durchgesetzt, dass die Regelungen zum Erhalt des Dauergrünlandes umgesetzt werden, das heißt, ab 2015 darf in Deutschland kein Grünland mehr umgebrochen werden. Ich glaube auch, dass das Angebot richtig ist, die naturschutzfachlichen Beratungen für die Landwirtschaft und insbesondere für die Landwirte durch die LMS zu unterstützen, und ich wünsche mir sehr, dass die bestgeeignetsten Varianten zur Anwendung des Greenings dann in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt werden.

Wir haben in unserem Land mehrere Workshops – vielleicht ist der eine oder andere von Ihnen dabei gewe- sen – und wir haben Demonstrationsbetriebe. Das alte System – der Erfahrungsaustausch ist nämlich immer noch die beste und einfachste Investition – haben wir umgesetzt, sodass wir in den Demonstrationsbetrieben

damit auch die naturschutzfachliche Beratung umsetzen können.

Mecklenburg-Vorpommern bietet mit seinen Agrarumweltmaßnahmen – das ist mir noch mal ganz wichtig, dass wir das jetzt vielleicht auch über den Sommer mitnehmen in die Betriebe – als eines der ganz wenigen Bundesländer eine Kombination zwischen Greening und den Agrarumweltmaßnahmen an. Die Nachbarländer um uns herum machen das in der Form nicht, da sind wir die Einzigen. Im Übrigen muss ich da noch mal unterstreichen, ich bin total froh, fast könnte ich sagen, glücklich, dass die Umweltverbände mit uns, auch mit dem Bauernverband, diese Grundlagen jetzt akzeptieren und angeschoben haben.

Wir werden im Übrigen – das hatten wir heute Morgen schon, Frau Dr. Karlowski – sowohl Gewässerrandstreifen im Rahmen der ökologischen Vorrangflächen anbieten als auch als gesondertes und anrechenbares Greening-Programm mit Schonstreifen. Diese Streifen werden im Übrigen eine Breite von 9 bis 30 Metern haben in Mecklenburg-Vorpommern, zwischen 9 und 30 Metern. Wir werden in dem Zusammenhang ausdrücklich das Programm der Bienenweide erhalten und weiter ausbauen und – einmalig im Übrigen in Deutschland – wir werden zum ersten Mal einen Alleenschutzstreifen auf den Ackerflächen anbieten, sodass die Landwirte mit dem Zahlungsanspruch pro Hektar – runde Zahlen – bis auf 884 Euro an Ausgleichszahlung kommen können.

Ganz wichtig ist mir auch, dass wir über das Agrarumweltprogramm eine vielfältigere Fruchtfolge in diesem Land haben wollen. Es müssen fünf Fruchtfolgeglieder angebaut werden mit dem Ziel, die Eiweißpflanze zu integrieren und auf der anderen Seite den Maisanbau ein Stückchen zurückzudrängen. Wir setzen also klare Signale in Richtung umweltgerechtere, ökologischere Landwirtschaft zum Schutz der Natur, der natürlichen Lebensgrundlagen und natürlich zum Schutz der Umwelt.

In Zahlen ausgedrückt bedeutet das landesweit, wir haben gegenüber Brandenburg einen höheren Zahlungsanspruch von immerhin 20 Euro pro Hektar – bitte nehmen Sie das auch auf –, der reine Zahlungsanspruch. Die Betriebe, die bei uns bisher in den benachteiligten Gebieten gewirtschaftet haben und jetzt an den Grünlandprogrammen teilnehmen, können im konventionellen Bereich eine Gesamtprämienhöhe von bis zu 486 Euro pro Hektar bekommen. Wenn Sie das mal mit Brandenburg vergleichen, dann liegen dazwischen Welten.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, auch noch mal zu dem Antrag. Aus dem Greening erwächst eine große Chance für die mittelfristige Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik, dazu stehe ich. Begrünte Direktzahlungen werden auch über das Jahr 2020, aus meiner Sicht, das Mittel der Wahl sein. Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen, nur so werden wir der Allgemeinheit, der Gesellschaft erklären können, wofür die Landwirtschaft diese immensen Ausgleichszahlungen bekommt.

(Heinz Müller, SPD: Richtig.)

Das war immer meine Grundüberzeugung.

Die erste Säule wird sukzessive abschmelzen und die zweite Säule muss weiter erhöht werden, um diese Mittel

auch im Interesse der demografischen Entwicklung für die Flächenländer bereitzuhaben. Im Übrigen hat Professor lsermeyer, das ist hier schon angeklungen, auch als Chef der Bundesforschung seine Auffassung zum Greening und zur Agrarreform benannt. Ich bin da mit ihm im völligen Einklang. Wir haben mehrere Runden gedreht. Und im Übrigen, auch der Rat zur nachhaltigen Entwicklung, der von der Bundesregierung eingesetzt worden ist, der Nachhaltigkeitsrat, hat sich ausdrücklich für unser System der Zukunft entschieden.

Die Diskussionen um die Ausdehnung des Greenings werden spätestens 2017 weitergehen, nämlich zur Halbzeitbewertung. Und ich sage hier und heute auch, selbstverständlich arbeiten wir an einem Agrarkonzept, wenn man es so will, 2030. Wir brauchen das, damit wir lang- und mittelfristig unseren Landwirten eine klare Ansage machen können. Auch die Diskussion zur Umschichtung von Direktzahlungen zugunsten der ländlichen Entwicklung wird weitergehen.

Ich betone an dieser Stelle auch, ein Gedanke, der mich hier seit Monaten wieder umtreibt, ist die geringe Wertschöpfung. Ich glaube, dass wir es auf Dauer nicht verantworten können, dass reine Marktfruchtbetriebe, die keinen besonderen Beitrag zur Beschäftigung, zur Wertschöpfung in diesem Land erbringen, nicht gegebenenfalls auch mit weiteren Elementen der Veränderung rechnen müssen. Deshalb ist es vorausschauend, beide Säulen aus der Sicht einer zu erreichenden Zielbestimmung zusammen zu betrachten. Ich denke, das habe ich getan.

Das Europaparlament hat in seiner Stellungnahme zur GAP, also zur Gemeinsamen Agrarpolitik und zu den Wirkungen des Greenings eine Evaluierung verlangt und die Kommission hat das im Zuge der Halbzeitbewertung bereits zugesagt. Insoweit wird es selbstverständlich eine wissenschaftliche Begleitung geben, und zwar weit über die Landesgrenzen von Mecklenburg-Vorpommern hinaus. Zur Koordinierung wird sich – das ist besprochen auch mit dem Bundesminister, der mich im Übrigen gerade angerufen hat – das Thünen-Institut, also die Bundesforschung mit den Ländern verständigen. Dort ist es auch richtig angesiedelt. Ich glaube, da sind wir uns einig – hoffentlich auch wir beide, Professor Tack.

Die nationale Umsetzung der GAP wurde durch den Bund und die Länder gemeinsam nach langer Diskussion vereinbart und insofern muss auch eine Evaluierung bundesweit erfolgen. Mecklenburg-Vorpommern ist nur eine von 14 Agrarregionen in Deutschland, weil die Stadtstaaten da ja nicht mitzählen. Für mich ist es auch so: Ein eigenständiges begleitendes Landesforschungsprogramm halte ich nicht für das Mittel der Wahl. Wir müssen hier länderübergreifend zusammenarbeiten. Ich glaube, dass es Sinn macht, im Norden eine stärkere Evaluierung vorzunehmen, weil die Länder zum Teil auch unterschiedliche Programme fahren werden.

An der Hochschule Neubrandenburg gibt es im Übrigen ein umfassendes Projekt, das will ich gerne einmal im Ausschuss vorstellen, nämlich „Verringerung von Risikopotenzialen aufgrund landwirtschaftlicher Nutzung für den Naturschutz …“.

Auch mit der Universität Rostock sind wir im Gespräch. Insofern ist eins klar, dass sich die Agrarfakultät Rostock, im Übrigen auch mit den Leibniz Instituten, aktuell mit

Forschungsarbeiten über die Effektivität der Agrarumweltprogramme in Bezug auf die Tierhaltung auseinandersetzt, und dass da eingebunden die Landesforschung mit der Beratung eine wichtige Funktion hat, das ist schon angeklungen. Sie kennen alle die Grundlagen und ich kenne natürlich auch die realen Verhältnisse in unserem Bundesland.

Ich will mich noch mal ausdrücklich an die Kritiker wenden. Ich glaube, die Kritik, die wir in den letzten Tagen von den Wirtschaftsverbänden vernommen haben, die muss man ernst nehmen. Ich habe das auch angeboten, dass wir in einen weiteren Dialog gehen, und ich will ausdrücklich noch mal unterstreichen, dass die Diskussion um den Masterplan und das, was wir hier auf den Weg gebracht haben, im ELER und in den Gedanken und Überlegungen, die wir in die Programme hineingeschrieben haben, ihren Niederschlag gefunden haben.

Ich glaube insofern, dass wir natürlich als Landesregierung den Agrarausschuss über die Ergebnisse der Evaluierung des Greenings 2017 – spätestens dann – informieren werden. Ich werde das sehr gerne tun, weil wir auch in Richtung der weiteren Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume Handlungsbedarf sehen, die Ausrichtung stärker auf die ökologische und wirtschaftliche Komponente zu richten und sie zum Wohle der gesamten ländlichen Räume weiter voranzubringen.

In dem Sinne wünsche ich mir jedenfalls, dass der Dialog hier auf hohem Niveau passiert, bis es weitergeht. Ich betone noch mal, für die Landwirte beginnt jetzt eine Phase der großen Anstrengung, und ich wünsche wirklich, dass die Landwirtschaft eine gute Ernte einfährt und dass wir von Havarien und anderen Dingen verschont bleiben. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Danke, Herr Backhaus.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Schütt von der CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit der Einführung der Gemeinsamen Agrarpolitik im Jahre 1957 ist diese maßgeblich durch die Sicherung der Versorgung der Bevölkerung geprägt. Trotz zahlreicher Agrarreformen konnten aufgrund von nationalen Interessen die Ziele der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes bis 1999 nicht in die Agrarpolitik aufgenommen werden. Ab dem Jahr 1999 wurde neben den sogenannten Direktzahlungen das Instrument der Agrarstrukturbeihilfe, welches insbesondere durch Agrarumweltmaßnahmen geprägt war, eingeführt.

Nunmehr hat die Europäische Kommission das Ende der Förderperiode 2007 bis 2013 zum Anlass genommen, um die Agrarförderinstrumente der Gemeinsamen Agrarpolitik grundsätzlich neu auszurichten. Dabei geht es insbesondere darum, dem internationalen Welthandelsrecht und der Globalisierung gerecht zu werden. So wurden bereits im Jahre 2010 erste Vorschläge seitens der Kommission zum sogenannten Greening vorgelegt. Diese Entwürfe wurden ab dem Jahre 2011 breit diskutiert, wobei erhebliche Differenzen zwischen der Kommission und den Mitgliedsstaaten zutage traten.

Nach wie vor ist meine Fraktion der Auffassung, dass das Greening der Gemeinsamen Agrarpolitik nicht dazu führen darf, dass hochwertige landwirtschaftliche Nutzfläche brachliegt. Trotzdem müssen auch wir zur Kenntnis nehmen, dass mit der Gemeinsamen Agrarpolitik ein Paradigmenwechsel stattgefunden hat. Grundlegende Elemente des Greenings sind die ökologische Bedingtheit der Agrarbeihilfen, das heißt, dass die Direktzahlungen an die Einhaltung von ökologischen Anforderungen gebunden sind. Hierzu zählen unter anderem das Grünlandumbruchverbot, die Diversifizierung der Anbaukulturen, aber auch die Ausweisung von ökologischen Vorrangflächen. Die Höhe der Greening-Prämie, die die Landwirte für die obligatorische Erbringung dieser zusätzlichen Leistungen erhalten, beträgt bereits ab dem kommenden Jahr deutschlandweit 30 Prozent der Direktzahlungen.

Meine Damen und Herren, bei der nationalen Ausgestaltung soll eine nachhaltige landwirtschaftliche Nutzung der bereitzustellenden ökologischen Vorrangflächen ermöglicht werden, das heißt, insbesondere Möglichkeiten zum Anbau von Zwischenfrüchten und stickstoffbindenden Pflanzen neben der Anrechnung von Stilllegungsflächen, Terrassen, Pufferstreifen und auch ökologischen Vorrangflächen zu schaffen. Damit sollen der zusätzliche Flächenverlust und der damit einhergehende Produktionsrückgang vermieden werden. Zudem sollen ökologisch wertvolle Landschaftselemente wie Hecken, Knicks und Baumreihen durch eine Berücksichtigung als Vorrangfläche geschützt oder ein Anreiz zu ihrer Ausweitung gegeben werden.

Meine Damen und Herren, mittlerweile hat das Gesetz zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen der Unterstützungsregelung der Gemeinsamen Agrarpolitik den Bundestag passiert. Die Einführung des Greenings wird sowohl der Politik als auch den Landwirten in den kommenden Jahren vieles abverlangen, umso mehr, da in der Vergangenheit jede Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik einer Überprüfung, wie auch immer genannt, unterlag.

Die Halbwertszeit der jetzigen Agrarreform ist als äußerst gering zu bezeichnen. Ob die Überprüfung dann Halbzeitbewertung oder Gesundheitscheck heißen wird, sei dahingestellt. Klar ist, dass diese Ausrichtung der Agrarpolitik nicht bis zum Jahr 2020 Bestand haben wird. Vor diesem Hintergrund sehe ich es nicht als notwendig an, Landesforschungsprogramme zur Bewertung der Greening-Maßnahmen durchzuführen. Sämtliche Vorgaben der Agrarpolitik werden sowohl auf Bundesebene als auch auf europäischer Ebene evaluiert und einer Neuausrichtung unterzogen werden. Deshalb ist es nach unserer Auffassung nicht notwendig, ein begleitendes Landesforschungsprogramm zu etablieren. Bereits in den Jahren 2016/17 wird die Überprüfung der laufenden Ausrichtung der Agrarpolitik eingeleitet werden. Bis dahin können durch Landesforschungsprogramme keine aussagefähigen Ergebnisse vorliegen. Aus diesem Grund werden wir den uns vorliegenden Antrag ablehnen. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)