die unvorhersehbare notwendige Ausgaben für dringende Reparaturen, Krankheitskosten oder plötzliche Gebührensteigerungen, aber auch ausbleibende Lohnzahlungen
nicht sofort auffangen und kompensieren können. Nicht selten erhalten die Betroffenen auch keinen anderen Kredit und haben daher gar keine andere Wahl, als auf den Dispo zuzugreifen.
Banken machen fantastische Margen. Minister Backhaus hat hier auch eindrucksvolle Zahlen genannt. Banken machen sich zunutze, dass man ein Konto eben nicht so einfach wechseln kann wie den Telefonanbieter oder den Stromversorger. Deshalb reicht es nicht, sich hinter der Illusion des mündigen Verbrauchers zu verschanzen, der sich angeblich einfach eine andere Bank suchen kann, ganz abgesehen davon, dass es ja auch so viele Banken gibt, die unter 10 Prozent anbieten. Es gibt nämlich kaum Banken, die das tun. Das sind mitunter einige Internetbanken, die Dispozinsen von um die 80 Prozent verlangen, um die 8 Prozent verlangen.
Aber längst nicht für jeden oder für jede ist eine Internetbank eine Lösung. Wer nämlich eine Filialbank benötigt, der kommt nicht unter 10 Prozent davon. Selbst das Argument der angeblich hohen Kosten für diese flexiblen Kredite zählt nicht, wenn man sich vor Augen hält, dass in anderen europäischen Ländern durchaus deutlich geringere Zinssätze möglich sind: Überziehungszinsen in Österreich etwa durchschnittlich 5,5 Prozent, in den Niederlanden durchschnittlich 6,7 Prozent, in Finnland
7,1 Prozent. Wenn wir uns den Euroraum insgesamt angucken, dann liegen wir da bei einem durchschnittlichen Überziehungszins von 8,4 Prozent.
Und wie sich längst zeigt – das ist heute hier auch mehrfach schon gesagt worden –, die viel beschworene Selbstverpflichtung der Banken ist völlig unrealistisch. Die SPD hat dies im Unterschied zur CDU immerhin erkannt. Verbraucherschutzminister Heiko Maas bezeichnete es als überzogen und inakzeptabel, dass viele Institute trotz des historisch niedrigen Leitzinses Dispozinsen von mehr als 10 Prozent verlangen. Eine Lösung muss her, ich denke, da sind wir uns einig, jawohl. Die Frage ist nur: Wie und wann? Ohne eine gesetzliche Deckelung jedenfalls geht es nicht, meine Damen und Herren. Lediglich Warnhinweise bei mehrfacher Überziehung und Beratungsgespräche sind nicht wirklich ein Fortschritt. Jeder und jede kann ohnehin schon auf dem Kontoauszug lesen, wie hoch die Schulden sind, und, ich denke, ein fettes Minus ist wohl Warnhinweis genug. Beratungsgespräche werden durchaus auch längst angeboten – nicht verpflichtend, das ist richtig.
Es ist also erfreulich, dass sich die Verbraucherschutzminister auf einen entsprechenden Beschluss im Hinblick auf eine gesetzliche Deckelung der Dispo- und Überziehungszinsen verständigen konnten. Zwar gab man den Banken noch mal sechs Monate Zeit, um zu reagieren, aber immerhin. Wir sollten heute die Position der Verbraucherschutzminister nochmals unterstützen. Deshalb ist es unbedingt sinnvoll, ein positives Signal von hier auszusenden. Es regt sich etwas, aber wir haben eben noch längst keine Lösung.
In Richtung der GRÜNEN möchte ich nur sagen: Wir werden dem Änderungsantrag zustimmen. – Vielen Dank.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3120 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Enthaltungen? – Danke. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3120 abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU und keinen Stimmenthaltungen.
Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, über die Ziffern I Nummern 1 bis 3, 4 und Ziffer II des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3059 einzeln abzustimmen.
Wer der Ziffer I Nummern 1 bis 3 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3059 zuzustimmen wünscht, die oder den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Danke. Und die Enthaltungen? – Damit sind in Ziffer I die Nummern 1 bis 3 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3059 abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und
Wer der Ziffer I Nummer 4 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3059 zuzustimmen wünscht, die oder den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Danke. Und die Enthaltungen? – Damit ist in Ziffer I die Nummer 4 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3059 abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei keinen Stimmenthaltungen.
Wer der Ziffer II des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3059 zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer II des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3059 abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU und keinen Stimmenthaltungen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zwischen den Fraktionen besteht Einvernehmen, den Tagesordnungspunkt 32 nach dem Tagesordnungspunkt 25 aufzurufen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 22: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Greening wissenschaftlich begleiten und evaluieren, die Drucksa- che 6/3058.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Greening wissenschaftlich begleiten und evaluieren – Drucksache 6/3058 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die nachhaltige Gestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union, die sogenannte GAP, für den Zeitraum bis 2020 hat meine Fraktion seit 2010 mehrfach hier im Landtag thematisiert. Für uns ist diese Gestaltung bedeutsam hinsichtlich der Entwicklung der einheimischen Landwirtschaft und der Entwicklung der ländlichen Räume, aber auch die Akzeptanz der Gesellschaft für diese Landwirtschaft, für diese moderne Landwirtschaft wird durch sie maßgeblich beeinflusst.
Im Großen und Ganzen stehen die Maßnahmen und Möglichkeiten der GAP inzwischen fest. In zähen und langwierigen Verhandlungen, in denen erstmalig das Europäische Parlament – Sie wissen das – ein gewichtiges Wort mitgesprochen hat, und dem Ringen um Kompromisse zwischen den Mitgliedsstaaten und Interessengruppen liegen nun neue Regeln für die Förderung in der sogenannten Ersten und Zweiten Säule vor. Diese europäischen Regeln national auszugestalten und in deutsches Recht umzusetzen, wurde mit Kompromissen in der Agrarministerkonferenz, im Bundestag und vor Kurzem im Bundesrat auf den Weg gebracht.
Kern der neuen GAP ist der Übergang zu verpflichtenden sogenannten Greening-Leistungen, die die Landwirte künftig erbringen müssen. Landwirte erhalten nur dann
100 Prozent der Direktzahlungen, wenn sie Mindeststandards in Bezug auf die Kulturpflanzenvielfalt und die Erhaltung von Dauergrünland erfüllen sowie mindestens 5 Prozent ihrer Ackerfläche im Umweltinteresse nutzen. Werden die Standards der breiten Palette der GreeningMaßnahmen nicht erreicht, erhalten Landwirte nur 70 Pro- zent der ohnehin gekürzten Gesamtsumme.
Von den bisher gezahlten Flächenprämien um die 300 Euro pro Hektar werden in der neuen Förderperiode nur noch um die 260 Euro pro Hektar übrig bleiben, und das natürlich auch nur, wenn die Auflagen erfüllt werden. Wir LINKEN sehen das als eine große Herausforderung für die Landwirte. Wir sind aber überzeugt, dass diese es leisten können. Das Greening steht also für die Ökologisierung der Agrarpolitik und stellt, wie schon gesagt, ein wichtiges Anliegen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik dar.
Die wesentlichen Komponenten des Greenings sind die Anbaudiversifizierung im Ackerbau, die Erhaltung des bestehenden Dauergrünlands und die Ausweisung einer Flächennutzung im Umweltinteresse auf einem bestimmten Anteil der Ackerflächen, den sogenannten ökologischen Vorrangflächen. Auf Letztere will ich besonders eingehen, da die EU-rechtliche Verpflichtung zur Bereitstellung ökologischer Vorrangflächen am stärksten in die Nutzungsrechte der Landwirte eingreift.
In der Begründung zum Antrag steht unter anderem, dass sich „besonders um die Ausweisung und die bisher bekannten Nutzungsmöglichkeiten der ökologischen Vorrangflächen … das Diskussionsspektrum vom ‚Schritt in die richtige Richtung‘ über ‚ökologisch nutzlos‘ bis hin zur ‚ruinösen Stilllegung von wertvoller landwirtschaftlicher Nutzfläche‘ mit erheblichen ökonomischen Folgen“, verbunden „mit Arbeitsplatzverlusten“ bewegt. Das bringt genau die vielfältigen Ansichten und Stimmungen vor allem zur Greening-Maßnahme „Ausweisung der ökologischen Vorrangflächen“ zum Ausdruck.
So sagt zum Beispiel das von Thünen-Institut Braunschweig voraus, dass die EU-Agrarreform voraussichtlich nur geringe Verbesserungen für die biologische Vielfalt in Agrarlandschaften bringen wird. Teilweise kann es durch das Zusammenwirken verschiedener Komponenten des neuen agrarpolitischen Regelwerks nach ihrer Auffassung sogar zu einer Verschlechterung der Biodiversität kommen, so die Wissenschaftler in einer Mitteilung vom 7. April dieses Jahres. Auch der Präsident des vTI Professor Dr. Folkhard Isermeyer hat mir das in einem persönlichen Gespräch bestätigt.
Andererseits machte der regionale Bauernverband Nordwestmecklenburg auf dem traditionellen „Agrarpolitischen Tag“ in Malchow auf Poel am 13.06. folgende Rechnung auf: Die Greening-Fläche im Einzugsbereich dieses Verbandes beträgt 7.200 Hektar. Das entspricht circa 50 Arbeitsplätzen, die aus ihrer Sicht wegfallen würden. 36.000 Tonnen Früchte würden dort nicht wachsen, das entspräche 1.440 Lkw-Ladungen, die nicht mehr transportiert würden. Zehn Mähdrescher würden nicht gekauft und gewartet werden. Ausgangspunkt ist natürlich die Annahme, dass die Festlegung von fünf Prozent der Ackerfläche als ökologische Vorrangfläche einer Stilllegung gleichkäme.
Es geht also, wie Sie sehen und hören, um ökologische, soziale und ökonomische Auswirkungen des Greenings. Und ich will zu diesen Nachhaltigkeitskernen noch einen hinzufügen: Es geht auch um die gesellschaftliche Akzeptanz der modernen Landwirtschaft. Ich meine damit, wenn vom Greening für die Öffentlichkeit nichts zu sehen und zu spüren ist, wird es immer schwerer, die begründete Notwendigkeit der Direktzahlungen zu vermitteln.
Meine Partei hat sich klar dafür ausgesprochen, dass die ökologischen Vorrangflächen so wirtschaftlich genutzt werden können, dass sie dann auch einen Beitrag zu mehr biologischer Vielfalt sowie zum Gewässer- und Klimaschutz leisten können. Es ist natürlich klar, dass es bei den streng reglementierten Bearbeitungs-, Düngungs- und Pflanzenschutzmöglichkeiten auf den Vorrangflächen zu einer weiteren Einkommenssenkung der Betriebe durch Ertragsminderung auf diesen fünf Prozent der Ackerfläche kommen wird.
Der Ihnen heute vorliegende Antrag „Greening wissenschaftlich begleiten und evaluieren“ greift die Tatsache auf, dass wir uns mit der neuen GAP und den GreeningKomponenten auf absolutem Neuland bewegen. Wir wissen erstens nicht, wie sich die Einrichtung der fünf Prozent ökologischer Vorrangflächen wirklich auf die Biodiversität und die Umwelt insgesamt auswirkt. Der in Deutschland mit der nationalen Umsetzung der GAP eingeschlagene Weg beinhaltet die Nutzung der gesamten Palette von EU-Vorschriften, die zu dieser Frage gegeben sind. Für eine solche Nutzung im Umweltinteresse kommen unter anderem Puffer- und Randstreifen ohne landwirtschaftliche Nutzung sowie Landschaftselemente infrage, die in der Regel bereits heute über die Cross-Compliance-Regelung geschützt sind.
Auf solchen ökologischen Vorrangflächen sollen auch Zwischenfrüchte oder stickstoffbindende Pflanzen, Leguminosen, angebaut werden können. Das gefällt mir sehr gut, damit können dann die eigene Futterbasis erweitert und die Bodenfruchtbarkeit sowie die Anbaustruktur verbessert werden. Dabei dürfen keine synthetischen Pflanzenschutzmittel, keine mineralischen Stickstoffdüngemittel und kein Klärschlamm verwendet werden. Wirtschaftsdünger dürfen jedoch ausgebracht werden. Bei den Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen, die nach dem EU-Recht mit einem Faktor von 0,7 als Vorrangfläche angerechnet werden sollen, muss nach der Ernte der Leguminosen zur Vermeidung von Stickstoffeinträgen in Gewässer eine Winterkultur oder Winterzwischenfrucht angebaut werden. In jedem Fall werden eine Startdüngung und Pflanzenschutz nach guter fachlicher Praxis auch auf diesen ökologischen Vorrangflächen zulässig bleiben.
Noch sind nicht alle Durchführungsbestimmungen beschlossen – wir erwarten diese bis Ende August –, aber die Richtung ist jetzt schon deutlich erkennbar. Es soll auch verbindlich geregelt werden, dass die ökologischen Vorrangflächen innerhalb eines Betriebes sein müssen und nicht irgendwo dazugepachtet werden können. Das halte ich für sehr wichtig.
In unserem Antrag weisen wir auf die weiteren GreeningKomponenten hin, wie den Grünlanderhalt oder die Anbaudiversifizierung. Darauf werde ich hier allerdings nicht eingehen. Die von mir kurz beschriebenen Forderungen und Möglichkeiten für die Ausweisung und Nutzung der
ökologischen Vorrangflächen machen den beginnenden Umbruch in der Agrarförderung hin zu mehr Ökologisierung deutlich. Es kann ein erster Schritt werden, um die Forderung „Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ zu verwirklichen. Auch die Akzeptanz der Bevölkerung für eine moderne, nachhaltige Landwirtschaft kann erhöht werden.
Für die LINKEN ist es also ein erster Schritt in die richtige Richtung, was aber noch zu beweisen wäre. Diesen Beweis zu erbringen, die nächsten Schritte abzumessen und zu konzipieren, ungewollte Negativwirkungen auszugleichen oder zu verhindern, das muss Aufgabe und Ergebnis einer wissenschaftlichen Begleitung im Bund und im Land sein. Diese Begleitung muss über die EUStandard-Evaluierungsmethoden hinausgehen. Darin hat mich auch mein Kollege Professor Isermeyer bestätigt. Ich weiß auch, dass wir beispielsweise mit unserer bewährten und erfahrenen Landesforschungsanstalt, die am traditionellen Standort in Gülzow arbeitet, die aber leider immer kleiner gemacht wurde, eine Grundlage für eine solche Begleitung haben. Die Beobachtung der Betriebsergebnisse des Testbetriebsnetzes kann bei entsprechender Ausrichtung für diese Aufgabe voll mitgenutzt werden.
Potenziale sehe ich vor allem in der Vernetzung von vorhandenen Einrichtungen des Landes, wie dem LUNG, aber auch die Ergebnisse der Tätigkeit der LMS und der Agrar- und Umweltwissenschaftlichen Fakultät der Universität Rostock sollten mit einbezogen werden. Natürlich gehört diese Aufgabe, die Begleitung und Evaluierung des Greenings in erster Linie in die Hände des Bundes. Ich verweise deshalb auf den ersten Punkt unseres Antrages. Da aber Mecklenburg-Vorpommern eines der wichtigsten Agrarländer ist und die Landwirtschaft in unserem Land die wichtigste Branche darstellt, haben wir, so meinen wir, auch eine besondere Verpflichtung, einen eigenen Beitrag zur wissenschaftlichen Begleitung und Evaluierung zu leisten. Dazu kann ich mir auch eine länderübergreifende Kooperation mit der wissenschaftlichen Begleitung des Greenings, zum Beispiel mit dem ZALF Müncheberg vorstellen.
Zum Schluss noch eine Bemerkung an Minister Dr. Back- haus: Ich habe raunen gehört, Herr Kollege Dr. Backhaus, dass Sie die Auswahl des neuen Staatssekretärs auch unter dem Aspekt entschieden haben, dass die Wissenschaft einen höheren Stellenwert in der Agrarpolitik erhält. Das begrüße ich sehr. Ich würde mich deshalb freuen, wenn Sie unseren Antrag auch als Einstieg dazu unterstützen. – Vielen herzlichen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Das Wort hat der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Herr Dr. Backhaus. Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man freut sich natürlich darüber, wenn man ein gutes Klima hat, und insofern bin ich heute fast vor Scham errötet,