(Egbert Liskow, CDU: Darum gehts doch gar nicht. Es geht doch um neue, es geht doch um neue Studiengänge.)
keine Ressourcen, um zweispurig, zweigleisig zu fahren und sowohl Masterstudiengänge anzubieten als auch Diplomstudiengänge. Jetzt sozusagen die Billigvariante, ein Studiengang und zum Schluss können wir uns mal auswählen, welche Grade wir verleihen,
Also, meine Damen und Herren, das ist ein Beispiel bemühter Politik, die allerdings vom Ziel her völlig dahin gehend fehlgeleitet ist, dass sie nicht den richtigen Punkt trifft, denn eigentlich hätte es die KMK treffen müssen und nicht die Akkreditierungsagenturen,
aber gleichzeitig, wir stellen uns dem Anliegen, den Hochschulen mehr Geld zu geben, falls entsprechende Gerichtskosten und Verfahrenskosten auf sie zukommen.
Sehr geehrter Herr Saalfeld, ich finde es ja nahezu atemberaubend, dass Sie unserem Antrag dem Grunde nach zustimmen wollen.
(Heinz Müller, SPD: Obwohl er ihn als Etikettenschwindel bezeichnet. – Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Nein, ich nehme einfach das Geld für die Hochschulen.)
Und, Herr Al-Sabty, also ich bedanke mich dafür, dass Sie eigentlich nur an dem parlamentarischen Verfahren Kritik geäußert haben und in der Sache dem Ganzen zustimmen wollen.
In meiner ersten Rede gab ich eine kurze Einführung zu den Hintergründen, die letztendlich in diesen vorliegenden Antrag münden. Der Minister Brodkorb hat in seiner Rede noch einmal dargestellt, wie es 2010 zu dem Landtagsbeschluss gekommen ist, und vor allen Dingen hat er auch schon einige Hinweise dazu gegeben, was das Wissenschaftsministerium bereits unternommen hat, damit es eben zu einer gütlichen Einigung mit den Akkreditierungsagenturen kommt. Vielleicht sagt er dann noch mal das eine oder andere dazu.
So könnte auf den ersten Blick der Eindruck entstehen, dass wir hier in M-V ein besonders kleines renitentes Bundesland seien,
das sich vehement gegen den Bologna-Prozess stemmt, aber das sind wir nun garantiert nicht. Das Land hat sich den Herausforderungen der EU-weiten Umstrukturierungen in der beruflichen Bildung gemeinsam mit seinen Hochschulen erfolgreich gestellt und den inhaltlichen und fachlichen Vorgaben nach den Beschlüssen der Konferenz in Bologna auch.
Wenn wir uns jetzt mal die Ziele des Bologna-Prozesses anschauen, und zwar waren es die, dass wir in der EU die vorhandenen Strukturen in der beruflichen Bildung bestmöglich harmonisieren wollen, das heißt, die Schaffung eines europäischen Hochschulraumes zu garantieren mit der Absicht, die Mobilität zu verbessern, dann kann man sagen, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern eben durch dieses zweigestufte Studiensystem Bachelor/Master genau diesen Prozess bewirken konnten. Und wenn wir jetzt dazu den Diplomstudiengang als Option einführen, dann hat das doch überhaupt nichts damit zu tun,
dass es ein Etikettenschwindel ist, denn es gibt diese Option Diplom auch in anderen Ländern, und dort wird
sie anerkannt. Das kann doch nicht sein, wenn es woanders anerkannt wird, dass wir in Deutschland zum Beispiel sagen,
Das habe ich auch nicht gesagt, Herr Saalfeld, dass die Agenturen allein schuld sind, sondern sie berufen sich ja mit dem Akkreditierungsrat auf die Beschlüsse der KMK, und nun kommt es aber auch, denn: Ist das Land Mecklenburg-Vorpommern an die Beschlüsse der KMK überhaupt gebunden?
Ja, und das ist die große Frage. Da gibt es ein Gutachten, auf das ich mich hiermit berufen möchte, das ist das von Professor Dr. Clasen vom 23.06.2011. Und in diesem Gutachten – ich weiß nicht, ob Sie es kennen – …
… wird eben gesagt, dass es zwar einen Sonderweg in M-V gibt, diesen Sonderweg „Option Diplom“, aber dass es zulässig sein könnte, nein, eigentlich zulässig wäre,
diese Option in die Landesgesetzgebung einfließen zu lassen, und dass das Land Mecklenburg-Vorpommern überhaupt nicht an die Beschlüsse der KMK gebunden ist – schauen Sie sich das mal an! –,
weil nämlich der Beschluss der KMK als Verwaltungs- abkommen der Länder keine Bindung an Landesrecht entfaltet. Und so können wir sagen, dass das, was die Akkreditierungsagenturen mit dem Verweis auf den Beschluss des Akkreditierungsrates tun, für uns ja überhaupt keine Bindung hat.
Dem entsprechend würde ich sagen, dass wir gemeinsam alles dafür tun, dass unsere Hochschulen weiterhin die Option Diplom anbieten können, einerseits aus der juristischen Sichtweise heraus und andererseits auch, weil es für unsere Studierenden günstig und angenehm ist, diesen Diplomgrad vorweisen zu können. Das ist
eben kein Etikettenschwindel und das ist nicht einfach nur unsere Überlegung, dass wir hier als Land M-V etwas Besonderes anbieten wollen und vielleicht auch den einen oder anderen Vorteil sehen, sondern, und das zeigt die Praxis, dass dieser Studienabschluss sehr gerne von den Hochschulabsolventen angenommen wird.
Herr Al-Sabty, was die Finanzierungsgeschichte in Ihrem Änderungsantrag anbelangt: Also der Vorschlag, den Sie jetzt unterbreiten, bedeutet ja nichts anderes, als dass wir unseren Antrag abschwächen, und das wäre sehr schade, denn unsere Hochschulen brauchen unsere Unterstützung, unsere finanzielle Unterstützung, das hat Herr Saalfeld auch bereits gesagt. Deswegen bitte ich Sie, gemeinsam mit uns zusammen diesem Antrag zuzustimmen, so, wie er ist. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Das Wort hat jetzt noch einmal der Abgeordnete Herr Saalfeld für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist doch ein sehr schönes, spannendes Thema, gleichwohl jetzt hier ein bisschen im Raum steht, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern sich offensichtlich aus dem KMK-Verbund lösen möchte. Das sind hochinteressante Entwicklungen, aber ich glaube, so meinten Sie es nicht.
Ich möchte bloß noch mal eines klarstellen: Die Akkreditierung ist ein Gütesiegel. Das braucht man nicht. Man kann heute auch ein Diplom verleihen, dann ist es bloß ein nicht akkreditiertes Diplom. Wer ein Gütesiegel möchte, der muss sich eben unter das Regime dieses Prüfverfahrens sozusagen setzen,