Das Diplom, meine Damen und Herren, ist leider tot, außer wir holen es sozusagen aus der Versenkung heraus
und bauen richtige Diplomstudiengänge wieder nach. Die haben aber mit Modularisierung nichts mehr zu tun. Es ist ein ganz anderes System.
Und genau deswegen hat sich die KMK, die Kultusministerkonferenz, dafür entschieden, in ihren Ländergemeinsamen Strukturvorgaben zu erklären,
ein Masteretikett, einen Mastergrad oder einen Diplomgrad. Das ist auch logisch, weil es eigentlich Augenwischerei wäre und nicht fair gegenüber den Studierenden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich halte auch, wie gesagt, die Stoßrichtung des Antrages für die falsche, denn nicht die Akkreditierungsagenturen sind schuld an dem Problem,
sondern die KMK hat entschieden, diese Ländergemeinsamen Strukturvorgaben zu erlassen, und dort steht nun mal drin, dass es für einen Studiengang nicht zwei unterschiedliche Abschlüsse geben kann.
Deswegen müssten Sie eigentlich Herrn Brotkorb beauftragen, zu seinen Länderkollegen zu gehen und in der KMK nachzuverhandeln und zu fragen: Können wir uns nicht dieser Regelung entledigen? Aber jetzt gegen die Akkreditierungsagenturen vorzugehen, ist das Aufzäumen des Pferdes von hinten, denn die halten sich nur an die Verordnungen.
Jetzt spreche ich noch mal konkret zur CDU: Was ist jetzt eigentlich der Unterschied, sich ganz strikt an die Beflaggungsverordnung zu halten oder wenn sich die Akkreditierungsagenturen ganz strikt an die Vorgaben der KMK halten?
Also Sie haben eben gerade gesagt, das ist Rechtsstaatlichkeit. In gewisser Weise kann ich das auch nachvollziehen, aber, …
Na ja, wissen Sie, wegen so einem kleinen bunten Wimpel kann ich auch mal ein Auge zudrücken. Das schaffe ich, Herr Renz.
(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Martina Tegtmeier, SPD: Der Vergleich hinkt doch wieder, wie immer.)
wo es auch wirklich darum geht, dass Studienleistungen zum Schluss anerkannt werden an anderen Universitäten und dass man im öffentlichen Dienst entsprechend bezahlt wird, da kann ich kein Auge zudrücken.
Also wir müssen unbedingt bei der KMK vorstellig werden, dort die Vorgaben verändern und nicht gegen die Akkreditierungsagenturen vorgehen, die sich einfach strikt an diese Vorgaben – aus dem politischen Raum im Übrigen – halten.
Und, meine Damen und Herren, zum Abschluss – ich will mich heute auch gar nicht so lange aufhalten an diesem Antrag –, zum Abschluss sei mir bitte der Hinweis gewährt, dass diese aufgewärmte Debatte um die Wiedereinführung des Diploms die Hochschulen nicht wirklich voranbringt.
Dann bräuchte der Landtag im Übrigen heute auch nicht auf Antrag der Koalition darüber zu beraten und zu beschließen, ob die überschaubaren Kosten
(Torsten Renz, CDU: Ich glaube, Sie sprechen gar nicht mehr zum Thema. Herr Saalfeld, Ihre Taktik habe ich durchschaut.)
Wenn man eine entsprechende Finanzausstattung hat, dann kann eine Hochschule auch alleine einen Prozess führen und muss nicht den ganzen Landtag damit beschäftigen, diese marginalen Kosten zu übernehmen.
wenn denn die Hochschulen dagegen vorgehen wollen und es die Möglichkeit gibt, das Geld von der Landesregierung mitzunehmen, dann werden wir uns da nicht in den Weg stellen.
Aber ansonsten ist dieser ganze Antrag, der 50 Prozent Ihrer Antragslage darstellt in der Koalition, einfach völlig unnötig.
Denn „an der Gesetzeslage festhalten“, das hätten Sie als Koalition uns hier natürlich mehrfach um die Ohren gehauen, wenn wir als Opposition das als Antrag gestellt hätten, ja?
Unglaublich! Also das hätten wir natürlich, das brauchen wir nicht, das macht die Landesregierung schon.
Da müssen wir gegenüber unseren Studierenden auch ehrlich sein und sagen, die Hochschulen können Diplomgrade selbst heute noch nach geltendem Recht verleihen, aber dann mit den entsprechend untersetzten Studiengängen,