Protocol of the Session on July 2, 2014

(Vincent Kokert, CDU: Sehr richtig.)

Und deswegen sage ich Ihnen: Wenn wir über Dynamisierung reden – und ich bin sehr froh, dass es gelungen ist, dass das Land sich erstmals dazu bekennt, das zu machen, das war eine harte Diskussion –, wenn wir von Dynamisierung reden, dann reden wir natürlich von mehr als 1,36 Prozent in Bezug auf den Landesanteil. Ansonsten haben wir in ein paar Jahren die nächste Reform. Das muss dann so sein, dass man die Kostenentwicklung auch ausgleichen kann. Aber man wird auch darüber diskutieren müssen, ob die Kommunen ebenfalls mitmachen bei der Dynamisierung.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: So ist es.)

Das Kernproblem ist doch am Ende ein Standort, nämlich Neustrelitz. Und dann reden wir noch einmal zusammengefasst über die Fakten: Greifswald und Stralsund geben 8 Millionen Euro als Kommunen in das Theater und das Land auch, etwa. Das Land gibt nach Neustrelitz und nach Neubrandenburg auch etwa 8 Millionen, ein bisschen weniger, und die kommunale Ebene 4,5. Wir haben keine Ost-West-Ungleichbehandlung, wir haben inner

halb des Ostens ein Ungleichgewicht. Neustrelitz als Stadt gibt 390.000 Euro in das Theater rein und hat 135 Stellen und Greifswald gibt 4 Millionen Euro rein mit 120 Stellen. Das ist die eigentliche Schwierigkeit, vor der wir stehen.

(Vincent Kokert, CDU: Ja, so ist das wohl.)

Und deswegen kann ich sehr gut verstehen, dass es in Neustrelitz große Befürchtungen gibt und große Sorgen. Ich stehe auch nicht hier mit breitem Lächeln und sage, das ist toll, das macht mich glücklich, was wir hier tun müssen. Dafür habe ich großes Verständnis.

Ich möchte auch sagen, was Herr Kokert gesagt hat, möchte ich ausdrücklich unterstreichen. Das ist keine undiskutierbare Grundlage von mir. Das ist ein Konzeptentwurf und alle sind jetzt eingeladen,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Genau.)

eigene Vorschläge zu machen, bessere Vorschläge,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Auch Herr Koplin.)

und die müssen zwei Kriterien erfüllen: Sie müssen künstlerisch überzeugend sein und sie müssen betriebswirtschaftlich aufgehen. Und wenn andere Vorschläge kommen, bin ich der Erste, der bereit ist, da mitzumachen. Das muss aber vielleicht für den Träger in Neustrelitz auch mal bedeuten, die Frage zu stellen, ob 390.000 Euro nicht ein etwas geringes Engagement sind für ein so großes Theater.

(Vincent Kokert, CDU: Völlig richtig.)

Und dann muss sich die Stadt auch bekennen. Es kann nicht sein, dass, obwohl wir da schon so eine Schieflage in der Finanzierung haben im Vergleich zu Greifswald und Stralsund, dass dann irgendein anderer das bezahlt. Dann muss die Stadt Neustrelitz auch sich selbst die Frage stellen: Bin ich in der Lage und willens, für ein tolles Theater auch mehr auf den Tisch zu legen, als ich das bisher getan habe?

Das sage ich nicht von Ungefähr. Ich weiß, dass diese Debatte vor Ort geführt wird. Ich weiß, dass Stadtvertreter selbst sagen, wenn man ehrlich ist, sind 390.000 Euro für ein 135-Mann-Theater vielleicht nicht so richtig viel.

(Vincent Kokert, CDU: Die haben 13 Millionen Euro in der Rücklage. Das muss man mal dazusagen.)

Und wenn sich die Stadt entschließt zu sagen, ja, wir sind bereit, anzupassen nach oben, und wir gehen auch einen anderen Weg in Neustrelitz, zum Beispiel zum Erhalt des Schauspiels – das ist mit Sicherheit ein harter Vorschlag von mir, ob der zwingend ist, davon bin ich auch nicht überzeugt –, wenn es also gelingt, über zusätzliche Mittel auf kommunaler Ebene und einen anderen Reformvorschlag vielleicht das Schauspiel zu erhalten, dann bin ich mit dabei. Wenn das überzeugend ist, bin ich mit dabei, und ich glaube, es wird sich hier niemand im Parlament oder in den Koalitionsfraktionen gegen einen solchen Vorschlag stellen. Es muss aber aufgehen. Die Debatte ist offen und wir werden die nächsten Monate gemeinsam diese Debatte zu führen haben. Es muss bloß am Ende jeder wissen, was auf dem Spiel steht.

Herr Koplin sagt selbst, die Debatte muss zeitnah beendet werden. Das sehe ich ganz genauso.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: So ist es.)

Und am Ende werden wir uns entscheiden müssen: Gelingt es uns, Land und Trägern, einen Kompromiss zu finden? Und da müssen wir uns alle bewegen. Ein Kompromiss funktioniert nicht so, dass einer sich voll durchsetzt.

Und wenn das nicht gelingt, dann stehen folgende Angebote zur Disposition – Herr Kokert hat noch untertrieben, es gibt ein weiteres Angebot, ich baue noch mal aus –:

Erstens. Einstieg des Landes in die Gesellschaft. Das ist auch die Bereitschaft des Landes, Verantwortung und Risiken zu übernehmen.

Zweite Zusage: Dynamisierung der Theatermittel und damit eine langfristig tragfähige Struktur.

Die dritte ist Rückkehr zum Flächentarifvertrag. Und wenn Sie an die Schauspieler denken oder an die Harfenspieler, die die Harfe durch den Winter schleppen,

(Vincent Kokert, CDU: Barfuß.)

würde ich auch bitten, darüber nachzudenken, dass unser Angebot heißt, zehn Prozent mehr Lohn. Es sind nicht nur Zumutungen, es sind auch Verbesserungen für die Theatermitarbeiter. Also: Flächentarifvertrag!

Viertens. Etwas vergessen wurde das Thema Umstrukturierungsbeihilfen. Das Land hilft bei der Umstrukturierung.

Und der fünfte Punkt ist ganz untergegangen. Das Land hat sich erklärt, dass es grundsätzlich bereit ist, auch Investitionen mit zu finanzieren.

Wir sagten, am Beispiel Parchim haben wir das schon avisiert, da muss man noch über die Höhe reden. Aber das gilt selbstverständlich auch für den Osten. Und am Ende der Debatte muss sich jeder überlegen, ob er dieses Angebot des Landes, dass es noch nie in der Geschichte des Landes gegeben hat, dieses Angebot, das sichern könnte, dass die Theater über viele Jahre Planungssicherheit haben, Freiheit für die Kunst, ob man dieses Angebot ausschlägt und damit die Theater in größte dauerhafte Schwierigkeiten bringt, oder ob es gelingt, einen inhaltlichen Kompromiss zu bekommen, gemeinsam, wo sich jeder bewegen muss, wo aber diese Theaterdebatte auf lange Zeit beendet ist und Schauspieler, Tänzer, Musiker et cetera endlich in Ruhe das tun können, weshalb sie eigentlich das sind, was sie sind, nämlich Kunst für uns alle zu produzieren, Herr Koplin, vor allem für die Zuschauerinnen und Zuschauer aus Mecklenburg-Vorpommern und darüber hinaus.

In diesem Sinne stehen uns spannende Monate bevor, in denen wir in aller Offenheit und Konstruktivität Gespräche führen müssen. Aber an einer Reform wird am Ende nichts vorbeiführen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sehr richtig.)

Vielen Dank, Herr Minister Brodkorb.

Wir sind damit am Ende des Tagesordnungspunktes 1 angelangt.

Ich schließe die Aussprache und rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Bestimmungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 6/2791, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Finanzausschusses auf Drucksache 6/3092. Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE auf den Drucksachen 6/3112 und 6/3113 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3114 vor.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Bestimmungen des Landes Mecklenburg- Vorpommern (4. LBesÄndG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/2791 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (4. Ausschuss) – Drucksache 6/3092 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/3112 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/3113 –

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/3114 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Finanzausschusses Herr Koplin.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor Ihnen liegt auf der Drucksache 6/3092 die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Bestimmungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Darin enthalten ist der Bericht über die entsprechenden Beratungen im Ausschuss.

Die Landesregierung hat diesen Gesetzentwurf am 9. April 2014 in den Landtag eingebracht. Wir haben ihn federführend an den Finanzausschuss und zur Mitberatung an den Innen- sowie den Bildungsausschuss überwiesen. Der Finanzausschuss hat eine öffentliche Anhörung durchgeführt. An dieser Stelle möchte ich mich im Namen des gesamten Finanzausschusses bei allen Sachverständigen für ihre mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen recht herzlich bedanken.

Sehr geehrte Damen und Herren, die im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen betreffen unter anderem die zukünftige Professorenbesoldung im Land und stellen weiterhin die Weichen für die Umsetzung der geplanten Verbeamtung von Lehrkräften an den öffentlichen Schulen unseres Landes.

Die Anzuhörenden haben die getroffenen Regelungen grundsätzlich begrüßt. Einen Schwerpunkt innerhalb der Anhörung bildete die Anpassung der Professorenbe- soldung. Die Anhebung der Besoldungsgruppen B2 und W3 werde aus Sicht der Anzuhörenden dazu führen, dass die Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler attraktiv bleiben. In diesem Zusammenhang wurde allerdings auch angeregt, die für Juniorprofessuren relevante Besoldungsgruppe W1 ebenfalls zu berücksichtigen. Außerdem wurde die geplante Anrechnung der leistungsbezogenen Zulagen sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach durch die Anzuhörenden infrage gestellt. Die Schritte zur Verbeamtung der Lehrkräfte wurden von den Anzuhörenden ausdrücklich begrüßt. Damit werde aus Sicht der Sachverständigen die Attraktivität des Lehrerberufs in Mecklenburg-Vorpommern gestärkt.

Kritik an der Umsetzung der Verbeamtung wurde jedoch insbesondere an der schulartabhängigen Eingruppierung der Lehrkräfte geäußert. Auch die Altersgrenze für die Verbeamtung von 40 Jahren wurde kritisch gesehen. Darüber hinaus wurden die anrechenbaren Vorzeiten von fünf Jahren als relativ kurz erachtet, was zu einem Wettbewerbsnachteil führen könne.

Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Gesetzentwurf trägt Mecklenburg-Vorpommern im Ergebnis den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Professorenbesoldung Rechnung und bereitet den Weg für eine reibungslose und zeitnahe Verbeamtung der Lehrkräfte.

Insgesamt stand unserem Ausschuss dank der Ausführungen der Sachverständigen eine große Menge an Material zur Verfügung. Die mündlichen sowie schriftlichen Stellungnahmen liegen der Ausschussarbeit zugrunde. Darüber hinaus haben die mitberatenden Fachausschüsse mehrheitlich die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes empfohlen. Dieser Empfehlung ist der Finanzausschuss mehrheitlich gefolgt.

Die Fraktion DIE LINKE hat im Ergebnis der Beratungen Änderungen im Bereich der Professorenbesoldung, insbesondere die Berücksichtigung der Besoldungsgruppe W1 in Artikel 1 des Gesetzentwurfes, beantragt. Diesen Antrag hat der Ausschuss mehrheitlich abgelehnt. Zudem wurde seitens der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN jeweils die Verabschiedung einer Entschließung beantragt. Die Entschließung der Fraktion DIE LINKE beinhaltete die Anhebung der Vergütung der Lehrkräfte an Grundschulen und der Mitglieder von Schulleitungen. Diese Entschließung hat der Ausschuss ebenfalls mehrheitlich abgelehnt. Die Entschließung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betraf die Anrechnung von Leistungsbezügen bei der Professorenbesoldung, die Finanzierung der Anpassung der W-Besoldung, die anrechenbaren Dienstzeiten und die finanzielle Gleichstellung von Grundschullehrkräften. Auch diese Entschließung wurde vom Ausschuss mehrheitlich abgelehnt.

Abschließend möchte ich Sie nunmehr um Ihr Votum zur vorgelegten Beschlussempfehlung bitten und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Heinz Müller, SPD)

Vielen Dank Herr Koplin.