Protocol of the Session on July 2, 2014

Vielen Dank Herr Koplin.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Gundlack für die Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Zweiten Lesung und Beschlussfassung zum vorliegenden Gesetzentwurf entscheiden wir über zwei wesentliche Bausteine im Bereich der Bildungspolitik unseres Landes. Mit der Verabschiedung des Gesetzes kann ab dem 1. August 2014 die Verbeamtung für Lehrerinnen und Lehrer in MecklenburgVorpommern beginnen. Auch die Anhebung der Professorenbesoldung W2 und W3 wird gesetzlich verankert und kann rückwirkend zum 01.01.2013 in der Praxis umgesetzt werden.

Um den wichtigen Themen Lehrerverbeamtung und Professorenbesoldung eine entsprechende Aufmerksamkeit zu geben, hat der Finanzausschuss am 8. Mai 2014 eine öffentliche Anhörung durchgeführt.

Ich möchte an dieser Stelle einige wesentliche Aspekte nennen, zunächst zur Professorenbesoldung. Die SPDFraktion stellt fest, dass alle Sachverständigen in ihren Stellungnahmen zum Gesetzentwurf den Regelungsinhalt grundsätzlich begrüßt haben. Ebenso einhellig war deren Einschätzung, dass sich Mecklenburg-Vorpom- mern mit der Anhebung der Grundgehälter für die W2- und W3-Professuren im oberen Viertel der Besoldungshöhe im Bundesvergleich befindet. Daraus leitet die SPD-Fraktion die Schlussfolgerung ab, dass sich mit der Gesetzesänderung die Wettbewerbsfähigkeit für die W2- und W3-Professuren in unserem Land erheblich ver- bessert.

Aus unserer Sicht gab es in den Stellungnahmen zwei wesentliche Kritikpunkte. Zunächst einige Worte zur Anrechnung von 75 Prozent der Leistungsbezüge auf die Anhebung der Grundbezüge in W2 um 500 Euro und W3 um 600 Euro sowie zu den Leistungsbezügen für die W1Besoldung. Der Hochschullehrerbund Landesverband M-V, Herr Professor Dr. Ehrhardt, kritisiert die Novellierung der Leistungsbezüge und hält es für wünschenswert, wenn Leistungsbezüge für die W1-Besoldung eingeführt würden. Der Deutsche Hochschulverband M-V, Herr Professor Dr. Wildenhain, gab zu bedenken, dass die Anrechnung der Leistungsbezüge früher oder später zu Klagen führen könnte.

Entgegen dieser Auffassung vertritt Herr Professor Dr. Brinktrine von der Universität zu Würzburg in seiner Stellungnahme, dass rein besoldungsrechtlich der Beamte nur einen Anspruch auf die amtsangemessene Alimentation besitzt. Durch die Anrechnung trete keine Schlechterstellung ein. Die Beamten hätten keinen Anspruch auf eine bestimmte Zusammensetzung der Besoldung. Die Struktur der Besoldung stehe vielmehr im Gestaltungsermessen des Gesetzgebers.

Dies können Sie auch so, wie es gesagt worden ist, im Grundgesetz nachlesen. Gerade in Kommentaren finden Sie dieses immer so wieder. Die Berechtigung zur Diffe

renzierung nach regionalen Verhältnissen durch Betonung der Eigenständigkeit sollte durch die Übertragung der Gesetzgebungskompetenz zur Besoldung und Versorgung auf die Länder gerade gestärkt werden.

Die Landesrektorenkonferenz M-V, Herr Professor

Schareck, erklärte, dass der Gesetzentwurf wie vorliegend in engem Konsens mit den Hochschulen des Landes abgestimmt wurde. Er sprach sich dafür aus, dass das Leistungsprinzip erhalten bleiben, jedoch nicht bei den W1-Professoren eingeführt werden sollte. Dies sei durch das Bemühen, eine Anschlussprofessur von W2 oder W3 zu erlangen, per se extrem leistungsorientiert.

Der Argumentation von Herrn Professor Dr. Brinktrine und Herrn Professor Schareck folgend hält die SPD es für sachgerecht, dass eine 75-prozentige Anrechnung der Leistungsbezüge in der Besoldung erfolgt. Leistungsbezüge oder eine Grundgehaltsanhebung für W1Professoren lehnen wir ab.

Nun zu der Forderung zur Einführung von Erfahrungsstufen in der Besoldungsgruppe W3. Der Deutsche Beamtenbund Mecklenburg-Vorpommern sowie weitere Sachverständige sprachen sich dafür aus, die Einführung von Erfahrungsstufen in der W2- und W3-Besoldungsgruppe zu prüfen. Grundsätzlich wäre das natürlich möglich, jedoch gilt es zu bedenken, dass Erfahrungsstufen auf niedrigem Niveau beginnen. Im Einzelfall kann es zur Schlechterstellung gegenüber der vorgesehenen Regelung kommen. Außerdem bewirkt die Einführung von Erfahrungsstufen eine Verschlechterung bei der Einstiegs- besoldung und erschwert dadurch die Gewinnung von wissenschaftlichem Nachwuchs. Diese Nachteile wollen wir aber nicht. Wir haben uns gegen die Einführung von Erfahrungsstufen in der W-Besoldung entschieden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun zur Lehrerverbeamtung. Im Grundsatz begrüßen alle Sachverständigen den Gesetzentwurf. Aus unserer Sicht gab es zwei wesentliche Kritikpunkte seitens der Sachverständigen. Die GEW kann die Einstufung von Grundschullehrerinnen und Grundschullehrern mit Masterabschluss oder gleichwertigem Abschluss in die Besoldungsgruppe A12 nicht nachvollziehen. Des Weiteren drängte sie auf einen finanziellen Ausgleich für diejenigen tarifbeschäftigten Lehrkräfte, die wegen der veränderten Höchstaltersgrenze nicht verbeamtet werden. Was die GEW bei ihrer Kritik aber verschweigt, ist, dass die Mehrzahl der derzeitig im Landesdienst beschäftigten Lehrkräfte nicht die notwendige Ausbildung für eine A13 oder E13 erfüllen würde. Dafür wird der Abschluss eines mindestens vierjährigen Hochschulstudiums benötigt. Selbst bei den neu ausgebildeten Grundschullehrkräften trifft dies nicht in jedem Fall zu.

Es ist nach unserer Auffassung schon ein erheblicher Unterschied, ob eine Lehrkraft in der Grundschule oder im Gymnasium unterrichtet.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Oh, oh, oh, oh!)

Die Lehrkräfte werden nach Lehrämtern ausgebildet. Eine Lehrkraft mit einer Ausbildung für die Gymnasialstufe kann an einer Grundschule arbeiten, erhält jedoch nur die dafür vorgesehene Gehaltsstufe. Auch bei anderen Berufsgruppen, zum Beispiel bei Juristen, gibt es Unterschiede je nach Einsatzstelle. Juristen, die auf eine Stelle

als Richter am Landgericht kommen, erhalten eine R2 und diejenigen an einem Amtsgericht die R1, dabei haben die Juristen alle die gleiche Ausbildung und die gleichen Prüfungen absolviert. Eine grundsätzliche Einstufung der Grundschullehrerstellen auf A13 oder E13 lehnen wir daher ab.

Meine Damen und Herren, Mecklenburg-Vorpommern erhält 450 Millionen Euro jährlich aus dem Länderfinanzausgleich zur Angleichung der Lebensverhältnisse. Bei aller Hochachtung und Anerkennung für unsere Lehrkräfte können wir nicht mehr Gehalt zahlen, als es die Geberländer Bayern und Baden-Württemberg tun. Die Klage gegen den Länderfinanzausgleich dürfte allen bekannt sein und auch die darin enthaltene Argumentation.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es liegen uns Änderungsanträge der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE auf bereits vorgenannten Drucksachennummern vor. Ich möchte unsere Ablehnung kurz begründen, möchte aber auch gleichzeitig sagen, dass diese Begründung und die Argumente eher in die Richtung der Fraktion DIE LINKE gehen, weil Sie meines Erachtens immer noch offen für Argumentationen sind, was ich bei den GRÜNEN, gerade bei Herrn Saalfeld, immer vermisse.

Es war eine Forderung der Hochschulen, dass die Besoldung der Professorinnen und Professoren leistungsgerechter sein sollte. Daher wurde seinerzeit die WBesoldung gegenüber der C-Besoldung abgesenkt und Leistungsbezüge wurden eingeführt. Das Bildungsministerium M-V hat die Hochschulleitungen bei der Erarbeitung des Gesetzesvorhabens eng und frühzeitig eingebunden. Diese konnten sich zwischen mehreren Varianten entscheiden, von einer vollständigen Anrechnung bis zu einer geringen Anrechnung, haben sie sich für die nunmehr 75-Prozentanrechnung entschieden. Dies zumindest sollten auch die GRÜNEN verstanden haben. Das ist ein Entgegenkommen des Landes, wenn nur 75 Prozent der Leistungsbezüge angerechnet werden.

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wow!)

Im Übrigen bleibt es den Hochschulen unbenommen, weiterhin herausragende akademische Leistungen von Professorinnen und Professoren mit einer Anpassung ihrer Leistungsbezüge im Rahmen des Globalbudgets herauszuarbeiten.

Die Ausgaben für die Reform der W-Besoldungen werden dauerhaft zusätzlich aufgebracht. Im Rahmen des Haushalts 2014/2015 wurde der Hochschulkorridor, für den grundsätzlich eine jährliche Steigerungsrate von 1,5 Prozent vereinbart ist, um diesen Sondereffekt erhöht. Daneben sind weitere Sondereffekte, unter anderem Tarifverträge, Mindestlohn, Mehrbedarf bei medizinischen Geräten, berücksichtigt worden. Da die Reform rückwirkend zum 01.01.2013 erfolgt, werden für die erforderlichen Nachzahlungen 2013 vom Finanzministerium Verstärkungsmittel ausgebracht. Insofern bitte ich Sie, Herr Saalfeld, hier nicht die Pferde scheu zu machen und Ihre Scheinforderungen aufzustellen.

Wie viel Geld den Hochschulen ab 2016 zur Verfügung gestellt wird, entscheidet letztlich der Landtag, also wir als Gesetzgeber, mit dem Doppelhauhalt 2016/2017. Wie Sie wissen, erwarten wir alle – mit Spannung, glaube

ich – das Gutachten des Landesrechnungshofes zur Hochschulfinanzierung. Natürlich werden die Mehrkosten für die Erhöhung der W-Besoldung ebenso wie die Tarifsteigerungen der letzten Jahre im künftigen Haushalt veranschlagt. Das ist ein ganz normales Haushaltsaufstellungsverfahren. Das müssen auch die GRÜNEN ausdrücklich verstehen.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die W2-Besoldung zu niedrig ist, also die Absenkung von C3 auf die W2 zu stark war. Mit der nunmehr vorgesehenen Anhebung der W2- und W3-Grundgehälter wäre unser Gesetz auch dann noch rechtskonform, wenn die Anhebung der W-Besoldung zu 100 Prozent auf die Leistungsbezüge angerechnet werden würde.

Zum Erfahrungsstufenmodell habe ich bereits meine Ausführungen gemacht.

Ein weiterer Punkt ist der Dienstherrenwechsel, meine Damen und Herren. Der Dienstherrenwechsel ist durch den Versorgungslastenteilungsstaatsvertrag geregelt und gilt für den Wechsel aller Beamten, folglich auch für Professoren, denn auch Professoren, Herr Saalfeld, sind Beamte. Der Staatsvertrag sieht vor, dass der aufnehmende Dienstherr die erworbenen Versorgungslasten trägt und dafür von dem abgebenden Dienstherren eine einmalige Entschädigung erhält. Insofern verstehe ich Ihre Forderung hier nicht.

Zur Forderung an einem anderen Punkt, Einstufung der Grundschullehrkräfte, habe ich bereits unsere Auffassung dargelegt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, wir werden Ihre Änderungsanträge ablehnen.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Och!)

Sehr geehrte Damen und Herren, der Finanzausschuss hat sich mehrheitlich für die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes ausgesprochen, ebenso wie der Innenausschuss und der Bildungsausschuss. Die SPD-Fraktion bittet um Zustimmung zur Beschlussempfehlung. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Herr Gundlack.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Oldenburg für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf den Anfang kommt es an. Darin sind sich immer alle am Bildungsprozess Beteiligten einig, wenn stets die besondere Bedeutung der ersten Schuljahre hervorgehoben wird, denn gerade den Lütten das Lesen, Schreiben oder Rechnen, manchmal sogar nur das Zuhören beizubringen, ist eine ganz besondere Leistung. Sie ist genauso besonders wie die Leistung, einen Schüler zur Berufsreife, zur Mittleren Reife, zum Abschluss der Förderschule oder zum Abitur zu führen. Keine der weiterführenden Schulen, keine Lehrerin oder kein Lehrer könnten die Schülerinnen und Schüler auf dem weiteren Weg begleiten, wäre der An

fang nicht getan. Wie stolz sind die Mädchen und Jungen, wenn sie die ersten Buchstaben schreiben können. Wie stolz sind Sie als Eltern oder Großeltern, sehr geehrte Abgeordnete, wenn die ersten Zeilen Ihres Kindes oder Enkelkindes gelesen werden oder wenn die Kleinen „Mimi am Zaun“ schreiben können.

Diesen Stolz muss Mecklenburg-Vorpommern auch auf diejenigen übertragen, die die ganz Kleinen ganz groß rausbringen, diejenigen, die ihnen mühevoll beibringen, dass es besser ist, in der Pause zu spielen als im Unterricht, diejenigen, die den Mädchen und Jungen das Al- phabet und die Malfolgen umsichtig und dauerhaft lehren. Genau auf diese Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer muss der Stolz übertragen werden.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Helmut Holter, DIE LINKE: Ja, richtig.)

Diese bewundernswerte große Leistung darf nicht länger kleingehalten werden. Sie muss anerkannt werden, nicht nur wortreich, sondern auch in der Vergütung. Meine Fraktion fordert deshalb die Landesregierung auf, diese Ungerechtigkeit in der Vergütung der Grundschullehrkräfte mit Beginn des kommenden Doppelhaushaltes beziehungsweise zum Schuljahr 2015/2016 durch die fließenden BAföG-Millionen des Bundes zu beenden. Diese Anpassung der Vergütung...

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Die haben wir doch gerade für die Theater ausgegeben.)

Ja, wir wollten Ihnen Auswahl lassen dort.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ach so. Also doch entweder/oder, ah!)

Diese Anpassung der Vergütung fordert meine Fraktion für alle Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer gleichermaßen, denn in diesem Zusammenhang ist es vollkommen unangebracht, versuchen zu wollen, einen Keil zwischen diejenigen zu treiben, die ihren Abschluss an einer Fachhochschule machen konnten, und denen, die von einer Ausbildung an einer Hochschule profitierten. Das ist nicht nur ungerecht, sondern verkennt im Kern die Kompetenzen jeder Lehrkraft, die in Mecklenburg-Vorpommern unterrichtet. Niemand von Ihnen würde heute hier sitzen, wenn nicht beide Lehrergenerationen gleichermaßen dafür Sorge getragen hätten.

(Ministerin Heike Polzin: Und Kita-Erzieher erst.)

Sehr geehrte Damen und Herren, der Bildungsminister beschreibt in der Broschüre „Wunschberuf Lehrer/in in MV“, ich zitiere: „… keine Frage: Lehrerin oder Lehrer zu sein, gehört zu den spannendsten Berufen, für die man sich entscheiden kann. Wer täglich junge Menschen auf die Herausforderungen des Lebens vorbereitet und ihnen dabei erfolgreich Wissen und Spaß am Lernen vermittelt, der trägt zugleich eine große Verantwortung für unsere Gesellschaft.“ Ende des Zitats.

Genau, Herr Minister. Es ist nämlich vollkommen egal, wie groß die Kinder sind, die eine Lehrkraft unterrichtet. Jede und jeder trägt dafür eine gleich große Verantwortung. Bei Ihrer Werbung für den Lehrerberuf machen Sie keine Unterschiede in der Schulart, in der die Lehrerinnen und Lehrer unterrichten. Sie differenzieren nicht nach dem Alter der Kinder, die unterrichtet werden. Sie

legen Ihr Augenmerk auf jede Lehrkraft, die erfolgreich Wissen vermittelt, und genau das muss auch der Maßstab der Vergütung sein: die Vermittlung von Wissen, der Lernfortschritt.

Jeder Lernfortschritt ist gleich viel wert, egal, ob die Schülerinnen und Schüler den Lernfortschritt an der Grundschule, der Förderschule oder am Gymnasium erzielen. Hier darf, genau wie beim Erlernen und Verinnerlichen von Verhaltensregeln, keine Differenzierung zwischen den einzelnen Schulstufen gemacht werden. Und deshalb ist für mich auch die an den Haaren herbeigezogene Begründung zum Gesetzentwurf nicht nachvollziehbar.