Typisch sind in diesem klassischen Privatbereich – weil wir jetzt die 10-kW-Grenze angesprochen haben – im Übrigen Anlagengrößen zwischen 3 und 5 kW, damit man so ein Gefühl kriegt, wo da üblicherweise die Fotovoltaikgröße auf dem eigenen Dach liegt. Solche Anlagen zwischen 3 und 5 kW benötigen je nachdem, welchen Solarmodultyp Sie verwenden, zwischen 30 und 100 Quadratmeter Grundfläche. Wenn man so ein Eigenheim mit seinem Dach vor Augen hat, dann weiß man auch in etwa, was mit dieser Grenze erfasst ist und was den Regelfall komplett erfassen wird. Diese Eckwerte verdeutlichen auch, dass die im Gesetz beschriebene 10-kW-Grenze im Re- gelfall keine Restriktion für den Ausbau der Fotovoltaik auf Eigenheimen darstellt.
Ebenso hinreichend großzügig ist nach unserer Einschätzung die dabei zusätzlich vorgesehene maximal eigen- verbrauchte Stromobergrenze von 10.000 Kilowattstunden. In den überwiegenden Haushalten liegt im Übrigen der jährliche Verbrauch in der Regel unter 5.000 Kilowattstunden, sodass erkennbar ist, auch dieser Beritt ist damit komplett erfasst. Daher geht die Landesregierung davon aus, dass die Bagatellgrenze hinreichend gestaltet wurde.
Soweit Sie darauf abstellen und sagen, Mensch, aber der Handelskrieg – der Handelskonflikt, versuchen wir es mal freundlicher zu formulieren – zwischen Europäischer Union und China, der da ein Stück weit auf dem Rücken mancher Handwerker und Produzenten ausgetragen wird, da müssen wir eine Lösung im EEG finden, finde ich das nicht ganz einfach. Wenn wir jetzt am EEG schrauben, weil wir einen Handelskonflikt haben und demnächst, wenn der Handelskonflikt hoffentlich irgend
wann beendet ist, wieder schrauben, also das zur Grundlage machen einer größeren Änderung, die am System nicht unerheblich an den Schrauben dreht, finde ich das nicht ganz einfach vermittelbar.
Zudem – ich will jetzt für die Eigenstrom-EEG-Umlage an sich werben –, zudem finden sich nach unserer Einschätzung gute Gründe dafür, auch den Eigenstromerzeuger an der EEG-Umlagefinanzierung zu beteiligen. Mit der EEG-Umlage wird ein Stück weit versucht, die umstellungsbedingten Lasten der Energiewende solidarisch zu verteilen. Das ist ein Umlagesystem, aber, und das ist das Wesentliche, diese Umlage orientiert sich an den, salopp formuliert, tatsächlich aus dem öffentlichen Stromnetz entnommenen Kilowattstunden. Selbstversorger reduzieren eben gerade diese konkrete Entnahme in Kilowattstunden im öffentlichen Netz. Sie behalten aber im Regelfall ihren Anschluss an das öffentliche Netz für den Fall der Fälle, was ich gut verstehen kann. Es wird nämlich in der Regel kaum jemanden geben, der sagt, ich bin selbst so sicher versorgt, dass ich auf die Anbindung an das öffentliche Stromnetz verzichten kann.
Daher ist die künftig anteilige Mitfinanzierung dieses Solidarsystems EEG-Umlage nach meiner Überzeugung wie bei einer Versicherung durchaus gerechtfertigt. Denn mit diesem großen Anschluss, den ich mir ja trotzdem bewahre, für den Fall der Fälle wohlgemerkt, habe ich die Versicherung. Wenn es darauf ankommt, kriege ich meine Leistung, die ich brauche, und zwar in vollem Umfang und nicht nur auf eine kleine Menge beschränkt.
Ja, die sind auch im System der EEG-Umlage dabei, weil sie eine Gesamtkapazität bereithalten müssen, eine Gesamtkapazität, die bereitsteht, nicht nur die Netzentgelte, eine Gesamtkapazität, die bereitsteht und den Strom auch gibt, wenn ich denn die Energie benötige.
Ich bezahle aber dann in der Tat mit dem Strom eben nur eine EEG-Umlage für den entnommenen Teil und nicht die für die darin enthaltenen Bereitstellungskosten, die auf eine immer kleinere Zahl von notwendigen Fremdversorgern, die auf das Netz zugreifen müssen, umgelegt wird.
Denn wenn diese Eigenversorgung zusammenbricht – das ist ja die Idee –, wird natürlich erwartet, dass das öffentliche Netz einspringt, und zwar in vollem Umfange, in vollem Umfange der dann jeweils individuell benötigten Leistung. Gerade bei größeren Unternehmen, die sich selbst versorgen, sind das nicht selten auch durchaus größere Leistungsumfänge, die da gefordert sind. Deshalb muss diese Leistung im Hintergrund permanent bereitstehen. Selbst wenn sie nicht aktuell abgefragt wird, muss sie im Zweifel im Pik, in der Spitzenlast, da sein, damit, wenn es im Worst-Case-Szenario dazu kommt, dass alle zugreifen, auch entsprechende Energiemengen bereitstehen. Das Problem ist, keiner weiß genau, wann so eine Situation eintritt, vor allen Dingen ist das bei Havarien von Eigenversorgungsanlagen nicht ausgeschlossen. Damit sind sie ein Stück weit in der
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die EEGUmlage ist die Grundlage für die Finanzierung des Ausbaus der erneuerbaren Energien. Daher ist das, was wir dann als Systemflucht begreifen, mit der Gefahr einer einseitigen Überbeanspruchung verbunden, vor allem natürlich auch mit der Gefahr, dass das System der EEGUmlage an sich insgesamt von denen, die nicht ausscheren können, infrage gestellt wird, insbesondere aber mit der Gefahr, dass ansonsten die Kosten der Energiewende immer stärker bei all denen hängenbleiben, die sich eben mangels Eigenheims, mangels Möglichkeiten eine eigene Fotovoltaikanlage – von Balkonlösungen mal abgesehen, ich glaube, jemanden, der sich so begeistert, den gibt es ganz selten – nicht leisten können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Befreiung des Eigenverbrauchs von Kraftwerken ist hinterfragt und angesprochen worden. Ich würde mir erlauben, der Vollständigkeit halber Folgendes zu erwähnen – ich glaube nicht, dass wir da im Dissens sind –: Diese Befreiung gilt nicht nur für Kohlekraftwerke, Braunkohle und Steinkohle, sondern sie gilt für alle Kraftwerke. Es ist ein Befreiungstatbestand, der alle Kraftwerke erfasst. Dies soll den Strom, der in den Neben- und Hilfsanlagen einer Stromerzeugungsanlage zur Erzeugung von Strom im technischen Sinne verbraucht wird, freistellen. Diese Befreiung gilt übrigens auch für andere Eigenversorger, aber eben nur dann, wenn die sich komplett vom Netz abgekoppelt haben, was eher seltene Fälle sind.
In diesem Zusammenhang bleibt zu betonen, dass die Regelungen zur künftigen Gestaltung dieses gesamten Kapazitätsmarktes, des Reservemarktes, wie auch immer man den mit den richtigen Formulierungen benennen will, noch ausstehen. Das wird uns mit Sicherheit in den nächsten 18 Monaten mehr als intensiv bewegen, auf der bundespolitischen Energiedebattenebene wird das ein Hauptpunkt der Argumentation sein. Insofern scheint es mir durchaus folgerichtig, dass aktuell im EEG noch keine Unterscheidung nach Kraftwerksarten, noch keine Priorisierung von Kraftwerksarten vorgenommen wird, wie es hier von den GRÜNEN in ihrem Antrag für zwei Kraftwerkstypen, nämlich – so habe ich das verstanden – für Braunkohlekraftwerke und für Steinkohlekraftwerke priorisiert wird. Diese Debatte steht noch aus.
Ob dann am Ende des Tages in solchen Reservekapazitäten oder in Kapazitätsmärkten vorhandene Steinkohlekraftwerke, die wie in Rostock mit der Fernwärmeversorgung durchaus eine ganz gute Auslastungseffizienz der eingesetzten Kohle mit sich bringen, ob das dazu führt, dass die alle tatsächlich abgeschaltet werden, oder ob man nicht auch so die Bauenergieaufwände für Gaskraftwerke mit einbezieht, dass also eine sehr große Debatte stattfindet, da bin ich zurzeit noch nicht so sicher, wohin wir am Ende wirklich im Ergebnis kommen.
Sowohl für die Versorgungssicherheit als auch für die Netzstabilität benötigen wir im Übrigen aktuell irgendwelche fossilen Kraftwerke – Sie haben ja stärker auf Gas abgestellt –, die zurzeit allerdings nicht so ganz einfach finanzierbar sind, nicht ganz so einfach rentabel sind. Vor diesem Hintergrund mussten die Zahlen für Kapazitätsmärkte erst noch erarbeitet werden. In dem Kontext wird mit Sicherheit dann auch die Frage stehen, wie man hinterher mit den Kraftwerken, die man nicht mehr unbe
Ich gehe davon aus, dass das noch mal eine neue EEGAnpassung erfordern wird, im Zweifel eine EnWGAnpassung. Da gibt es eine Menge Gesetze, die in Betracht kommen. Ich gehe allerdings davon aus, dass wir bis dahin an diesen Punkten nicht schrauben, sondern jetzt erst mal schauen, was passiert eigentlich in dieser konkreten Debatte.
Soweit Sie zu guter Letzt – das wäre jetzt sozusagen der dritte große Punkt, das ist so ein Antrag mit einem größeren Fächer an Punkten – Diskussionen über neue Lenkungssteuern und Lenkungsabgaben quasi in einer Art Artikelantrag mit aufgenommen haben, finde ich es nicht ganz einfach, das im Vorbeigehen mitzudiskutieren. Das Feld, was Sie da anschneiden, ist komplex, ver- fassungsrechtlich komplex und vor allen Dingen auch europarechtlich voller Stolperfallen. Da sind wir nicht ganz ohne. Das merken wir ja momentan schon bei den EEG-Debatten. Weil Sie hier mit einer zusätzlichen CO2Besteuerung reingehen, kommen wir auch in europarechtlich bereits vorgeprägte Bereiche, die zurzeit andere Regelungsinstrumentarien eingeführt haben, über deren Wirksamkeit wir uns mit Sicherheit beide relativ einig sind. Zurzeit hat es nicht die durchschlagende Be- deutung.
Gleichwohl scheint mir dieses Thema für eine schnelle Mitbeschlussfassung deutlich eine Nummer zu komplex. Das wird uns mit Sicherheit noch mal intensiver bewegen, deshalb wäre ich auch da zurzeit zurückhaltend, mal eben aus der Hüfte geschossen eine Antwort mit auf den Weg zu geben. Ich wünsche der Beratung viel Erfolg. – Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Konsequent wäre Ihrerseits gewesen, diesen Antrag zurückzuziehen, nachdem der Bundestag am vergangenen Freitag die Novelle des EEG beschlossen hatte und am kommenden Freitag die Entscheidung im Bundesrat ansteht. Es wäre einfach konsequent gewesen.
Derzeit werden die deutschen Stromverbraucher jährlich mit 23 Milliarden Euro EEG-Umlage belastet, das heißt je Kilowattstunde 6,2 Cent EEG-Umlage. In den zurückliegenden Jahren hat sich diese Belastung dramatisch entwickelt. Sie stellt die wirtschaftliche Entwicklung, das soziale Gleichgewicht und die politische Akzeptanz der erneuerbaren Energien infrage.
Es gilt, das von uns immer wieder ins Gespräch gebrachte sogenannte energiepolitische Dreieck nicht aus den Augen zu verlieren. Aus diesem Grunde haben sich die Koalitionäre auf Bundesebene dahin gehend geeinigt, bis zum 1. August die mit dem Erneuerbare-EnergienGesetz eingehenden Kosten drastisch zu dämpfen und ein überarbeitetes erweitertes Erneuerbare-EnergienGesetz in Kraft zu setzen. Am vergangenen Freitag hat der Gesetzentwurf, wie ich schon erwähnt habe, bereits den Bundestag passiert. Vor diesem Hintergrund erübrigt sich eigentlich die Debatte zum vorliegenden Antrag.
Dennoch möchte ich kurz auf Ihren Antrag, meine Damen und Herren von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingehen. Wieder einmal suchen Sie sich einzelne Punkte aus einem 200-seitigen Gesetz heraus, um eine Scheindebatte im Landtag zu führen. Denn wenn man sich die Grundsätze der Reform des EEG genau anschaut, so gehen diese viel weiter als nur um die Kostenfrage. Wenn schon die Kostenfrage und die Kostenentwicklung angesprochen werden, dann will ich nicht außer Acht oder unerwähnt lassen, dass eines der Grundprinzipien der EEG-Reform darin besteht, die gegenwärtigen Kosten von 17 Cent je Kilowattstunde auf 12 Cent je Kilowattstunde zu verringern. Klar ist jedoch dabei auch, dass die Bundesregierung nicht im rechtsfreien Raum agiert.
So hat die Europäische Kommission mehrfach die Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz moniert. Obwohl die Bundesregierung in zahlreichen Bereichen der Europäischen Union entgegengekommen ist, steht bis heute noch nicht fest, inwieweit der Gesetzestext seitens der Kommission akzeptiert wird. Vielmehr wird seitens der EU gefordert, dass sämtliche Eigenerzeuger von Ökostrom die EEG-Umlage bezahlen müssen. Gleichzeitig steht die Forderung im Raum, dass für den aus dem Ausland eingeführten regenerativen Strom keine Umlage gefordert werden darf. Der Wettbewerbskommissar Almunia hat deutlich gemacht, dass auch für Eigenstrom die EU-Beihilferegeln gelten, und dass dies seit der Veröffentlichung der Energiebeihilferichtlinie im April deutlich gemacht wurde.
Deshalb ist es nachvollziehbar, dass seitens der Europäischen Kommission im Dezember des vergangenen Jahres ein Beihilfeverfahren gegen das deutsche Ökostromkonzept eingeleitet wurde. Trotz dieser Ausgangslage wurde in der vergangenen Woche ein Gesetzentwurf im Bundestag verabschiedet, der einen Bestandsschutz im Rahmen des Eigenstromverbrauches vorsieht. Gleich- zeitig soll Strom aus konventionellen Anlagen künftig zu 100 Prozent belastet werden.
Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen oder aus KraftWärme-Kopplungs-Anlagen soll ab dem 1. August 2014 mit 30 Prozent und ab dem Jahre 2017 mit 40 Prozent der EEG-Umlage belastet werden. Ausnahmen gibt es für Solaranlagen bis 10 kW, die sogenannte Bagatellgrenze. Vielleicht will ich hier noch einfügen, Herr Jaeger, auch der Änderungsantrag ist nicht kompatibel mit dem Titel Ihres Antrages, denn da sprechen Sie von der Bagatellgrenze. Das hieße auch, dass die Bagatellgrenze erhöht werden müsste. Da wäre noch eine weitere Änderung des EEGs erforderlich.
Mit diesen beiden von der EEG-Umlage ausgenommenen Anlagen, also die Anlagen und Solaranlagen bis 10 kW – schon mit diesen Ausnahmeregelungen gehen die Ge
setzgeber ein hohes Risiko gegenüber der Europäischen Kommission ein. Sollte der Europäische Gerichtshof der Meinung der Europäischen Kommission folgen, werden diese Ausnahmeregelungen keinen Bestand haben.
Gerade erst am Dienstag dieser Woche hat der Europäische Gerichtshof die Klage eines finnischen Windkraftanlagenbetreibers entschieden. Er, der Windkraftanlagenbetreiber, wollte durchsetzen, dass auch für importierten regenerativen Strom aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die schwedische Förderung der regenerativen Energien zu zahlen sei. Wäre der Europäische Gerichtshof der Klage gefolgt, hätte dies den Kostenrahmen des EEG und damit die Energiewende in Deutschland gänzlich gefährdet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass der Bundesrat dem Gesetz in der kommenden Woche, also an diesem Wochenende, seine Zustimmung erteilen wird. Gerade hier, meine Damen und Herren von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, stellen Sie in zahlreichen Regierungskoalitionen auf Länderebene einen Regierungspartner und haben so ein Mitspracherecht im Bundesrat. Doch auch dort ist davon auszugehen – ohne zu orakeln –, dass Ihre im Antrag gestellten Forderungen bei Ihren eigenen Parteifreunden kein Gehör finden werden.
Insgesamt macht Ihr Antrag deutlich, dass Sie selbst über kein geeignetes Konzept zur Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verfügen, und in Teilbereichen nur Klientelpolitik betreiben wollen. Gerade die Schaffung einer CO2-Steuer würde unserem Erachten nach zu weiteren unvertretbaren Belastungen für die Bürger führen und die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland bremsen.
Sie, meine Damen und Herren von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, müssen sich endlich zum energiepolitischen Dreieck von versorgungssicherer, wirtschaftlicher und umweltgerechter Energieversorgung bekennen. Schon heute ist laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft der Industriestandort Deutschland aufgrund der hohen Strompreise ins Hintertreffen gelangt. Unternehmen bemängeln vor allem fehlende Planungssicherheit hinsichtlich der künftigen Entwicklung der Strompreise und Wettbewerbsnachteile gegenüber ausländischen Konkurrenten. So ist der Industriestrom im Vergleich zu Frankreich oder den Niederlanden in Deutschland rund 40 Prozent teurer. Gemessen am Durchschnitt sämtlicher EU-Staaten beträgt der Kostennachteil immer noch 15 Prozent.
Dass die Bundesregierung auf dem richtigen Weg ist, verdeutlicht auch die Umfrage des Marktforschungsservice Dukath. Die Umfrage kommt zu dem Ergebnis, dass circa 85 Prozent der Einwohner Mecklenburg-Vorpom- merns Mehrkosten, die aus der Energiewende resultieren, ablehnen.
Sehr geehrte Damen und Herren, wie gesagt hat der Gesetzentwurf den Bundestag verlassen und bedarf nunmehr der Zustimmung des Bundesrates. Inwieweit die rot-grüne Mehrheit im Bundesrat ihre Verantwortung gegenüber dem Wirtschaftsstandort Deutschland, aber auch den Bürgern gerecht wird, bleibt abzuwarten.
Meine Fraktion jedenfalls wird den vorliegenden Antrag einschließlich des Änderungsantrages aus den zuvor