Herr Eifler, warum sollten die GRÜNEN einen Antrag zurückziehen, wenn das beschlossene Gesetz ihren inhaltlichen Vorstellungen nicht entspricht und wir noch dazu vor der Bundesratssitzung sind, in der nicht nur die grünen Minister, sondern auch unsere Minister Mitspracherecht haben?
Ich habe mir in Vorbereitung auf diese Debatte noch mal die Aussprache in der Landtagssitzung im April ange- sehen. Damals ging es ja um den Entwurf der EEGNovelle. Jetzt ist das Gesetz beschlossen von der Mehrheit im Bundestag, der gleichen Mehrheit, wie wir sie hier im Lande haben.
Eigentlich könnte ich mir neue Ausarbeitungen sparen. Ich könnte die gleiche Rede halten wie im April, denn seitdem hat sich nicht viel zum Positiven entwickelt, außer, wenn man das kleine Zugeständnis in Bezug auf Offshore-Wind mal beiseitelässt. Ich werde natürlich nicht die gleiche Rede halten, denn wir haben ja einen konkreten Antrag auf dem Tisch. Aber dieser Antrag, Herr Kollege Eifler, behandelt nur scheinbar ein kleines Pünktchen in der EEGNovelle. Dieser Antrag berührt die Probleme „Teilhabe“ beziehungsweise „Was haben die Menschen davon?“.
Es geht wieder darum, wie umweltfreundlich, versorgungssicher und bezahlbar die Energieerzeugung und -versorgung zukünftig sein wird. Es geht also um Ihr energiepolitisches Dreieck, wenn wir über diesen kleinen Punkt reden. Sie sehen, in diesem Antrag geht es nur scheinbar um den ausschließlichen Eigenstromverbrauch. Er beinhaltet viel mehr.
Insofern herzlichen Dank, Kollege Jaeger. Seit Ihr Antrag eingereicht werden musste, haben sich ja im Bundestag aufgrund der EU-Interventionen einige Nuancen verändert. Grundsätzliches hat sich allerdings nicht verändert. Sie haben darauf hingewiesen und einen Änderungsantrag vorgelegt. Vorweg möchte ich sagen, wir stimmen dem Antrag zu. Aber der Reihe nach:
Nach dem Holterdiepolter im Vorfeld der Diskussion um das Gesetz im Bundestag war es zunächst schwierig herauszufinden, was denn nun eigentlich in Bezug auf das hier zu besprechende Problem beschlossen wurde. Aber das herauszufinden, ist mir natürlich gelungen. Eigenstromversorgung liegt vor, wenn ein und dieselbe Person Strom erzeugt und den auch verbraucht. In der Regel war diese Eigenversorgung bisher von der EEG-Umlage befreit, und zwar ohne darauf zu schauen, ob es Strom aus erneuerbaren Quellen war oder nicht. Das haben wir von den LINKEN sowohl im Bundestag als auch hier im Landtag immer heftig kritisiert. Für Bestandsanlagen soll sich dies auch nicht ändern. Strom aus Anlagen, die vor dem Inkrafttreten des neuen EEG am 1. August 2014 in Betrieb genommen werden, kann auch weiter selbst verbraucht werden, ohne dass die EEG-Umlage fällig wird.
Künftig, so heißt es, muss bei der Eigenversorgung grundsätzlich die volle EEG-Umlage gezahlt werden. Bei der Eigenversorgung aus neuen Erneuerbare-EnergienAnlagen oder neuen hocheffizienten Kraft-WärmeKopplungs-Anlagen muss eine verminderte EEG-Umlage gezahlt werden. Im Interesse eines gleitenden Einstiegs in die neue Regelung und für Erneuerbare-EnergienAnlagen und hocheffiziente KWK-Anlagen beträgt der reduzierte Umlagesatz zunächst bis Ende 2015 30 Prozent und im Kalenderjahr 2016 35 Prozent. Diese Prozentsätze gelten nur in diesen Jahren, und auch alle später in Betrieb genommenen Erneuerbare-EnergienAnlagen und hocheffiziente KWK-Anlagen müssen ab 2017 eine EEG-Umlage in Höhe von 40 Prozent zahlen.
Bei der Eigenversorgung aus allen sonstigen konventionellen Anlagen muss hingegen künftig die volle EEGUmlage gezahlt werden. Eine reduzierte Umlage für Industrieunternehmen, wie ursprünglich im Regierungsentwurf geplant, wird es so nicht geben. Allerdings wird die Eigenversorgung bei Unternehmen, die nach der besonderen Ausgleichsregelung befreit sind, entsprechend berücksichtigt. Ausgenommen von der Belastung beim Eigenverbrauch sind Kleinanlagen bis 10 Kilowatt, soweit die selbst verbrauchte Strommenge 10 Megawattstunden nicht überschreitet. Reine Inselanlagen, der Kraftwerkseigenverbrauch und Letztverbraucher, die sich vollständig aus erneuerbaren Energien ohne Inanspruchnahme einer Förderung versorgen, sind ebenfalls von der Belastung ausgenommen.
Was heißt das nun? Grundsätzlich, so heißt es, muss auch bei der Eigenversorgung die volle EEG-Umlage gezahlt werden. Das klingt nach Gerechtigkeit, aber hier haben wir wieder das Wörtchen „grundsätzlich“. Es gibt Ausnahmen, Staffelungen. „Grundsätzlich zahlen alle“ heißt nichts anderes als, es zahlen alle privaten Verbraucherinnen und Verbraucher, es zahlt der Handel, das Gewerbe, die Dienstleistungen, also die kleine und mittelständische Wirtschaft. Kleinanlagen bis zu 10 Kilowatt Leistung bleiben ausgenommen. Wie großzügig!
Natürlich stimmen wir Ihrer Forderung zu, die Bagatellgrenze wenigstens auf 100 kW zu erhöhen. Meine Bundestagsfraktion hatte gefordert, bis auf 250 kW zu gehen, aber 100 wären ja schon mal was. Das Gesetz ist aber beschlossen, zunächst mit all seinen widersinnigen Regeln.
Kommunen, öffentliche Einrichtungen und auch private Unternehmen, die möglicherweise geplant hatten, durch Fotovoltaik auf ihren Dächern ihre Betriebskosten etwas zu senken, werden nun zweimal überlegen müssen, ob sich das überhaupt noch rechnet. Aber das Widersinnigste an der neuen Eigenstromregelung ist, dass Kohlekraftwerke keine EEG-Umlage zahlen müssen, auch zukünftig nicht. Sie zahlen nicht nur grundsätzlich keine, sie zahlen keine. Punkt! Das nenne ich wahrhafte Förderung der erneuerbaren Energien und vollen Einsatz für den Klimaschutz.
Ja, auch wir wollen eine CO2-Steuer. Ich habe das namens meiner Fraktion hier schon mehrfach gefordert und dabei geht es überhaupt nicht um ein schnelles Mitbeschließen. Schon in der vergangenen Legislatur des Bundestages haben sowohl die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN als auch unsere Fraktion konstruktive und sehr umfangreiche Vorschläge gemacht, wie man das regeln könnte. Wir meinen, solange die EU nicht dazu bereit ist, die Emissionszertifikate zu einem wirklichen Instrument der Senkung des CO2-Ausstoßes zu machen, brauchen wir ein nationalstaatliches Instrument, um die Kohlewirtschaft zurückzudrängen. Das wäre ein erster Schritt zu einem Kohleausstiegsgesetz, das meine Fraktion ebenso wie die LINKE im Bundestag fordert.
Ich möchte Sie alle noch einmal daran erinnern, dass es vor allem um die Bezahlbarkeit des Stroms ging, mit der Schwarz-Gelb und auch Minister Gabriel die Notwendigkeit der Novellierung des EEG begründet haben.
Abgesehen davon, dass ich dabei bleibe, dass nicht in erster Linie der Strompreis das Problem ist – zumal die großzügigen Möglichkeiten der Industrie, sich um die wirklichen Kosten herumzumogeln, nicht kleiner geworden sind –, das Problem sind die Kosten für Kraftstoff und Heizung. Hat das etwas mit erneuerbaren Energien zu tun? Nein, leider noch nicht. Da sind die fossilen Energieträger die Basis und deren Preise werden weiter steigen. Gerade gestern ist dazu eine neue Verbraucherstudie veröffentlicht worden.
Fakt ist, dass Minister Gabriel genau da weitermacht, wo Rösler und Altmaier aufgehört haben. Die wirklichen Kostentreiber werden nicht angepackt. Die Strompreisentwicklung wird allein den erneuerbaren Energien angelastet. Wer nur auf die EEG-Umlage schaut und ihre künstliche Aufblähung durch überzogene Industrierabatte nicht erwähnt, wer kein Wort verliert über die Preismanipulationen der Stromanbieter und über die verborgenen Kosten des Kohle- und Atomstroms, will offensichtlich täuschen.
Insofern fehlt mir der Glaube, dass der Strompreis tatsächlich wenigstens stabil bleiben wird, die Preise für Heizung und Kraftstoffe bleiben es ohnehin nicht. Die
EEG-Novelle ist für Mecklenburg-Vorpommern, für seine Bewohnerinnen und Bewohner, für seine kleinteilige Wirtschaft keine gute Nachricht. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, es stimmt, die Fotovoltaik ist unverzichtbar für die Energiewende. Darin, glaube ich, gibt es eine große Übereinstimmung.
Diese Solarbranche durchlebt zurzeit schwere Zeiten. Wir verzeichnen einen dramatischen Einbruch des Zubaus von Fotovoltaikanlagen. Bis Ende Mai dieses Jahres waren nur 818 MW in Deutschland installiert. Das ist ein 40-prozentiger Rückgang gegenüber 2013, übrigens noch ohne neues EEG. Die im neuen EEG vorgesehenen Ausbauziele für Fotovoltaik mit 2.500 Megawatt werden also voraussichtlich in 2014 und auch in den Folgejahren gar nicht erreicht, wie es momentan aussieht. Das heißt, es ist neben dem Lippenbekenntnis „Fotovoltaik, Solarenergie ist unverzichtbar für die Energiewende“ zurzeit leider ein Trend zu verzeichnen, dass wir bei einem der zukunftsträchtigen Energieträger und auch einem der Energieträger, der am meisten und am besten von den Menschen akzeptiert wird, eine sehr, sehr rückläufige negative Entwicklung haben.
Damit geht der Verlust von Arbeitsplätzen einher, nicht nur im Bereich der Modulproduktion. In MecklenburgVorpommern gibt es nur noch Centrosolar in Wismar, die sich gerade so retten konnten. Im Insolvenzverfahren konnten von ursprünglich 400 Arbeitsplätzen momentan 70/80 gerettet werden. Alle anderen Modulproduzenten in Mecklenburg-Vorpommern gibt es inzwischen nicht mehr, auch aufgrund des Preiskriegs mit China, aber nicht nur deswegen, sondern weil sich die Rahmenbedingungen in Deutschland für die Fotovoltaikbranche leider stark verschlechtert haben. Das ist sehr bedauerlich, vor allem vor dem Hintergrund, dass gerade Deutschland in der Vergangenheit Vorreiter in der Fotovoltaikbranche war und man diese Vorreiterrolle zurzeit nicht mehr hat. Man hat sie abgegeben an Japan, China, die USA und andere Staaten.
Die Eigenstromverbrauchsproduktion war für die Fotovoltaikbranche immer ein ganz wichtiges wirtschaftliches Standbein, weil sie eigentlich die Chance war, Verluste bei der Einspeisevergütung mit dem durchaus wirtschaftlich attraktiven Geschäft der Eigenverbrauchsproduktion und des Eigenverbrauchs praktisch zu kompensieren und dann letztendlich gegenzurechnen gegen die steigenden Strompreise. Dies wird auch zukünftig möglich sein, aber es ist durch das neue EEG stark gestutzt, wobei ich sagen muss, zwischendurch sah es schon schlechter aus. Zwischendurch gab es eine Woche vor Beschlussfassung im Bundestag mal die Information: Wegfall der Bagatellgrenze von 10 kW, alles sollte grundsätzlich mit 40 Prozent belastet werden. Das ist Gott sei Dank in den letzten Verhandlungen noch abgebogen worden, sodass wenigstens die Bagatellgrenze von 10 kW – und das ist
gut so – bei Neuanlagen erhalten bleibt. Alle anderen Anlagen oberhalb von 10 kW, wir haben es gehört, werden in den Zwischenstufen auf 30, 35 Prozent und bis 2017 dann auf 40 Prozent belastet.
Was heißt das konkret? Das heißt konkret für jeden Investor, für jeden Hauseigentümer, für jeden, der sich für diese Investition interessiert, er muss zukünftig bei Anlagen über 10 kW mit zusätzlich 2,5 Cent Belastung pro Kilowattstunde rechnen. Das sind exakt diese 40 Prozent, wenn man nach dem jetzigen EEG-UmlagenGesetz geht. Damit werden die Anlagen natürlich unwirtschaftlicher, das ist völlig klar. Somit ist zu befürchten, dass die PV-Branche zukünftig große Schwierigkeiten haben wird, auch weiter praktisch ihren Beitrag zur Energiewende zu leisten.
Unabhängig davon bin ich aber trotzdem der Meinung – ich bleibe auch bei der Energiewende einfach ein Optimist –, dass die Solarbranche, weil eben die Sonne keine Rechnung schickt, dieses Wellental oder diese schwierige Situation überstehen wird, leider mit sehr vielen Verlusten, was Investitionen und Arbeitsplätze betrifft. Aber ich bin davon überzeugt, die PV-Branche wird dieses Tal der Tränen durchstehen, aus zwei Gründen:
Zum einen, meine Damen und Herren, werden die Strompreise weiter steigen. Mit mindestens 2 Prozent Dynamisierung werden sie jetzt schon pro Jahr angesetzt. Ich gehe davon aus – das sind Wirtschaftlichkeitsberechnungen, wer sich zurzeit für PV-Anlagen interessiert, da geht man von Prognosen aus – der Strompreis insgesamt wird sich auf 40 Cent und davon natürlich entsprechend die EEG-Umlage erhöhen, aber der jetzige durchschnittliche Strompreis von 28 Cent liegt dann vielleicht in 10/12 Jahren bei 40 Cent. Insofern werden Eigen- stromerzeugung und Eigenstromverbrauch in Kürze noch attraktiver, weitaus attraktiver, als den PV-Strom einzuspeisen. Entscheidend ist, dass man als Verbraucher wenigstens 30 Prozent Eigenverbrauch hat, zukünftig vielleicht noch mehr, und dann geht die wirtschaftliche Rechnung hoffentlich auch wieder auf.
Es gibt einen zweiten Grund neben steigenden Strompreisen, der der PV-Branche helfen wird. Das ist die Innovation. Wenn es eine Branche gibt, die unterschätzt wird, dann ist es die Solarbranche. Es gibt keine andere Branche, die eine dermaßen innovative technologische Lernkurve hingelegt hat wie die PV-Branche. Bei zurzeit 2.000 Patenten, die im Bereich der erneuerbaren Energien 2013 angemeldet wurden, sind fast 1.000 Patente nur aus dem Bereich PV. Das heißt, dort wird intensiv geforscht und auch intensiv bereits die angewandte Forschung praktisch vorangetrieben mit neuen Technologien, sodass wir davon ausgehen können, dass zukünftig auch bei einer Belastung von 40 Prozent – wenn es denn bei der EEG-Umlage von 2,5 Cent bleiben würde –, wie gesagt, Anlagen wieder attraktiv sein können.
Meine Damen und Herren, trotz aller Schwierigkeiten, die es momentan mit der PV-Branche insgesamt gibt, bleibe ich dabei: Die Solarenergie ist unverzichtbar für die Energiewende. Und ich bleibe auch dabei, dass wir gerade in Mecklenburg-Vorpommern, wenn man mal daran denkt, wie viele freie Dachflächen wir noch haben, die wir mit Anlagen unter 10 kW bestücken könnten,
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns das gemeinsam erschließen! Dann, glaube ich, geht es mit der Energiewende insgesamt auch vorwärts. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.