Die Diskussion um das Streusalz im Winter ist nicht neu. Eine Minimierung des Einsatzes liegt in unser aller Interesse. Eine generelle Abkehr des Winterdienstes vom Tausalz zugunsten salzfreier Formen des Winterdienstes zum Schutz der Alleenbäume muss aber im Interesse der Verkehrssicherheit und damit des Schutzes der Verkehrsteilnehmer abgelehnt werden.
noch die Empfehlung, die Ihnen Herr Lenz schon mitgegeben hat: Sie sollten sich im Interesse der Gesundheit der Menschen, aber auch der Gesundheit der Eichenalleen endlich zu der Maßnahme des Landes zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners bekennen! Ihren Antrag lehnen wir ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Werte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. Alle Fraktionen jeder Couleur haben bislang hier zu Ohren gebracht, wie wichtig ihnen die Alleen sind, wie sehr sie ihnen am Herzen liegen und dass alles zukünftig dafür getan werden soll, dass es ihnen gut, besser und noch besser geht. Aber auf die zentralen Punkte unseres Antrages und meiner Einbringungsrede habe ich eine Antwort vermisst beziehungsweise war die Antwort völlig verdreht.
Ich fange mal mit dem von mir eingangs sehr ausführlich dargestellten Defizit bei Nachpflanzungen an den Bundes- und Landesstraßen an. Dazu habe ich keine Antwort gehört. Wie wollen Sie denn mit diesem Missgeschick, mit diesem Ungleichgewicht zukünftig umgehen? Ich habe keine Antwort gehört. Deswegen kann ich mir nicht vorstellen, dass die Ernsthaftigkeit wirklich so ernst ist, wie sie hier zu Gehör gebracht wurde.
Auf einen anderen Aspekt möchte ich noch mal eingehen, das ist der mehrfach erwähnte Alleenbericht, der eigentlich zur Jahreswende 2013/2014 fällig gewesen wäre. Ich hatte mal in der Fragestunde mündlich gefragt, wann er denn käme, und bekam zu hören, der kommt jetzt erst mal nicht, weil noch Abstimmungsprobleme diverser Natur ausstehen. Heute hat Herr Dr. Backhaus zu Gehör gebracht, das, was er hier in der Rede präsentiert hat, sei jetzt der Alleenbericht,
Das ist kein Alleenbericht, wie ihn die Bürger und die Bürgerinnen dieses Landes wollen, meine Damen und Herren. Das ist irgendwie so ein Verstecken und Wegducken. Ich wundere mich.
Wenn es diesen Alleenbericht nicht geben darf, dann würde ich mich fragen: Was steht denn da Schlimmes drin? Ist es vielleicht noch viel schlimmer als diese 10.000 Bäume, die ich eingangs erwähnt habe und die laut dem Protokoll vom Energieausschuss Mitte Mai 2013 überfällig sind? Was ist denn so schlimm daran, den Alleenbericht zu machen?
… wir würden fordern, dass man eine generelle Abkehr vom Tausalz durchsetzen wolle. Dann möchte ich doch einen Blick in den 6. Punkt von unserem Antrag werfen. Da sagen wir ausdrücklich, dass der „gesetzlich nicht geforderte und die Alleebäume schädigende Einsatz von Tausalz im Rahmen des Winterdienstes in der Regel außerhalb von Gefahrenstellen“ – diesen Passus haben wir ja drin – „zur Wahrung der Gesundheit von Alleebäumen durch bewährte salzfreie Formen des Winterdienstes ersetzt (wird)“. Das ist kein generelles Abkehren vom Tausalz. Selbstverständlich gibt es Straßenbereiche, wo unübersichtliche Kreuzungssituationen bestehen – die sind ja bekannt – oder Ähnliches, wo nach wie vor unserer Meinung nach Tausalz das Mittel der Wahl sein sollte.
Meine Damen und Herren, ich freue mich über den Überweisungsvorschlag von den LINKEN, schließe mich diesen Überweisungsvorschlägen natürlich an und würde beim Tausalz vielleicht noch einen Aspekt kurz erwähnen wollen. Stellen Sie sich vor, die Alleenbäume werden ja durch das Tausalz aktiv geschädigt, die werden dadurch krank und werden auch standunsicherer und brüchiger. Das stellt eine Verkehrsgefährdung dar. Das muss man genauso berücksichtigen und mit in die Waagschale werfen wie die von Ihnen geschilderte Verkehrsgefährdung. Also denken Sie über diesen Antrag nach! Ich würde mich freuen, wenn wir im Ausschuss ausführlich noch einmal dazu weiterberaten könnten. Soweit von meiner Seite. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den An- trag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3068 zur federführenden Beratung an den Agrarausschuss sowie zur Mitberatung an den Wirtschaftsausschuss sowie an den Energieausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Überweisungsvorschlag abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, CDU und der Fraktion der NPD und bei keinen Stimmenthaltungen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksa- che 6/3068. Wer dem zuzustimmen wünscht, den oder
die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3068 abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, CDU und der Fraktion der NPD und bei keinen Stimmenthaltungen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 23: Das ist die Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Bagatellgrenze bei der Belastung des erneuerbaren Eigenstromverbrauchs mit der EEG-Umlage erhalten – EEG-Novelle darf nicht zum Rettungsprogramm für Kohlekraftwerke werden, auf der vorliegenden Drucksache 6/3066. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3122 vor.
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bagatellgrenze bei der Belastung des erneuerbaren Eigenstromverbrauchs mit der EEG-Umlage erhalten – EEG-Novelle darf nicht zum Rettungsprogramm für Kohlekraftwerke werden – Drucksache 6/3066 –
Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Jaeger von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Deutsche Bundestag hat abschließend beraten und am letzten Freitag zum Thema EEG entschieden. Jetzt kommt das neue EEG, oder die EEG-Novelle, in den Bundesrat.
Ursprünglich war geplant, die Bagatellgrenze für Kleinstanlagen wegfallen zu lassen. Das heißt also bei Anlagen ab der ersten Kilowattstunde: Sollten sie Eigenstrom produzieren beziehungsweise Strom aus dieser Anlage selbst verbrauchen, sollte dieser mit einer EEG-Umlage belegt werden. Das ist auf den letzten Metern zum Glück wieder rausgeflogen. Deswegen könnte man meinen, der Antrag habe sich komplett erledigt. Aus meiner Sicht aber nicht, weil sich dieser Antrag noch ausdrücklich mit dem Thema Fotovoltaik beschäftigt beziehungsweise mit dem großen Thema „Entlastung der Kohlekraftwerke“.
Wie Sie wissen, hat die Bundesregierung geplant, bei den erneuerbaren Energien, aber auch bei Kleinstproduzenten in Zukunft stärker den Eigenstromverbrauch mit in die EEG-Umlage einzubeziehen. Das soll dem Solidarprinzip dienen und mehr Geld in die Umlagekasse befördern. Ein Stück weit stimmt das auch. Aber gleichzeitig sind es die großen Bereiche der konventionellen Energien, nämlich die Braun- und Steinkohlekraftwerke – da geht es nicht um den Bergbau, sondern tatsächlich um die Kraftwerke –, die erhebliche Strommengen selbst verbrauchen. Dieser Eigenverbrauch wird nach wie vor nur marginal in die EEG-Umlage mit einbezogen. Das halten wir für absolut kritikwürdig, weil es der Klimapolitik von Deutschland im Moment absolut zuwiderläuft.
Wir alle beklagen, dass die Gaskraftwerke kaum noch finanzierbar sind und aus dem Markt rausgehen müssen. In Deutschland werden immer mehr Gaskraftwerke stillgelegt. Durchweg laufen aber zurzeit vor allen Dingen die Braun- und Steinkohlekraftwerke neben den Atomkraftwerken, die ja in den nächsten Jahren abgeschaltet werden sollen. Deswegen ist es interessant, sich mit diesem Thema noch mal zu beschäftigen und zu sagen, wie steht unsere Landesregierung beziehungsweise die Koalition in unserem Land dazu. Was wird eingebracht in die Verhandlungen des Bundesrates, um zu verhindern, dass das Wirklichkeit wird, wie es im Moment aussieht, nämlich, dass die Fotovoltaik weiter unter Druck gesetzt wird? Das Thema Fotovoltaik ist eben mehr als nur das Thema „Besteuerung des Eigenverbrauchs“. Das ist tatsächlich so.
Die kleinen Privatanlagen bis 10 kW auf den Einfamilienhäusern sind ausgenommen. Aber bei den etwas größeren Anlagen schlagen wir eben vor, bis 100 kW auf die Besteuerung des Eigenverbrauchs zu verzichten. Die sind dort nicht ausgenommen und das ist ein ganz großes Problem für das Thema „Fotovoltaik in Deutschland“, weil die Fotovoltaik einen wichtigen Beitrag zur Energiewende liefern muss, aber im Moment die Ausbauzahlen dramatisch zurückgehen.
Obwohl wir da inzwischen Kosten aufrufen zwischen 9 und unter 15 Cent pro Kilowattstunde, also die EEGUmlage nicht mehr wirklich belastet ist, kommt es aber kaum noch zum Ausbau, weil die Modulpreise aufgrund des Handelskrieges zwischen der Europäischen Union und China nicht mehr weiter sinken können. Da sind die Modulpreise praktisch eingefroren. Deswegen würgen wir im Moment ganz langsam den Fotovoltaikmarkt in Deutschland ab.
Das hat dramatische Auswirkungen auf Handwerksbetriebe, die sich mit dem Thema durchaus über Wasser halten und in diesem Thema weiter engagiert bleiben wollen. Das schaffen die nicht mehr, weil die Modulpreise einfach so weit nach unten gehen und das EEG davon ausgeht, dass es einen wissenschaftlichen oder auch produktionstechnischen Fortschritt gibt, dadurch die Preise sinken können und man das in diesem sogenannten „atmenden Deckel“ berücksichtigt, sodass die Vergütung immer weiter nach unten sinkt, weil es ja diese Erfolge gibt. Die finden aber tatsächlich praktisch zurzeit nicht statt.
Deswegen, glaube ich, brauchen wir ein klares Bekenntnis zum Thema Fotovoltaik, um diese Industrie und vor allen Dingen auch unsere Handwerksbetriebe in unserem Land über die nächsten Monate oder vielleicht sogar Jahre hinwegzubringen, damit der Handelskrieg zwischen China und Europa geklärt wird und wir dann unter Umständen wieder von sinkenden Modulpreisen profitieren können.
Ich glaube, zum Einbringen reicht das erst mal. Wir werden dann ja noch eine Debatte dazu haben. – Danke schön.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Sehr geehrter Herr Jaeger, herzlichen Dank zunächst. Ich war angesichts der aktuellen EEG-Gesetzesbe- schlüsse im Bundestag davon ausgegangen – und ich bin dankbar für den Änderungsantrag, den Sie selber eingebracht haben –, dass sich der Antrag zumindest in einem wesentlichen Punkt erledigt hat. Der Änderungsantrag greift das jetzt auf. Wir dürften uns einig sein, also gehe ich davon aus, die Anlagen bis 10 kW sind momentan aus dem Schwierigkeitsfeld heraus, also diejenigen, die eine Bagatellgrenze brauchen, das sind vor allen Dingen kleine Selbstversorger – das war das Ziel dieser 10-kW-Grenze –, beispielsweise private Fotovoltaikanlagen, Solaranlagen auf den Eigenheimen, dass die freigehalten werden.
Es bleiben nach dem neuen EEG also auch Anlagen mit einer Leistung von höchstens 10 Kilowattstunden beziehungsweise einer jährlichen Eigenverbrauchssituation von maximal 10 Megawattstunden von der EEG-Umlage ausgenommen. Diese vorgesehene Bagatellgrenze ist nach unserer Einschätzung durchaus nachvollziehbar und erfüllt auch nach Einschätzung der Landesregierung die Aufgabe, den klassischen Privathaushalt – den klassischen Privathaushalt! – mit seiner Anlage auf dem Dach freizuhalten.
Typisch sind in diesem klassischen Privatbereich – weil wir jetzt die 10-kW-Grenze angesprochen haben – im Übrigen Anlagengrößen zwischen 3 und 5 kW, damit man so ein Gefühl kriegt, wo da üblicherweise die Fotovoltaikgröße auf dem eigenen Dach liegt. Solche Anlagen zwischen 3 und 5 kW benötigen je nachdem, welchen Solarmodultyp Sie verwenden, zwischen 30 und 100 Quadratmeter Grundfläche. Wenn man so ein Eigenheim mit seinem Dach vor Augen hat, dann weiß man auch in etwa, was mit dieser Grenze erfasst ist und was den Regelfall komplett erfassen wird. Diese Eckwerte verdeutlichen auch, dass die im Gesetz beschriebene 10-kW-Grenze im Re- gelfall keine Restriktion für den Ausbau der Fotovoltaik auf Eigenheimen darstellt.