Der Artikel 12 der Verfassung hebt das ganz deutlich heraus, nämlich dass das Land, die Landkreise und die Gemeinden die Alleen schützen und pflegen. Das heißt – auch da sind wir uns einig –, das ist nicht allein die Aufgabe des Landes, sondern die Landkreise und Gemeinden haben genauso eine hohe Verantwortung.
Im Übrigen – auch das ist mir wichtig –, wir haben nicht nur die Eichen-, Linden- oder Kastanienalleen, sondern wenn Sie durch den ländlichen Raum fahren, dann sehen Sie auch Obstbaumalleen. Ich selbst habe immer wieder, gerade auf der Insel Rügen, Kornelkirschen und auch seltene Baumarten gepflanzt, die maßgeblich zur Biodiversität, zum Klimaschutz, zum Staubschutz oder zum Lärmschutz zusätzlich beitragen.
Allerdings sind viele unserer Bestände überaltert und ich bin froh – das darf ich hier ausdrücklich sagen –, dass die beiden Häuser – das Infrastrukturministerium mit Herrn Pegel und wir – in einem sehr, sehr guten Dialog sind, um möglichst viel für unsere Alleen zu tun. Aber eins ist auch klar, ich betone das noch mal: Eine Reihe von Alleen sind überaltert und müssen erneuert werden. Vor der Wende sind eben auch nur wenige neue Alleen gepflanzt worden. Es gilt, das uns hinterlassene Erbe zu pflegen und weiterzugeben. Auch da sage ich ganz klar, dass wir das wollen.
Seit 2010 wurden durch die Straßenbauverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Kompensation immerhin 17.899 Bäume gepflanzt. Bitte vergessen Sie das nicht! Nicht immer nur die Negativbotschaften senden, sondern auch das, was die Straßenbauverwaltung gemacht hat! Es gibt sehr wohl durch die Straßen- bauverwaltung enorme Anstrengungen, hier voranzukommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Schutz der Alleen liegt uns gemeinsam am Herzen, überhaupt gar keine Frage.
Aber leider ziehen Sie wieder gemeinsam an einem Strick, aber in die falsche Richtung. Ich will Ihnen das auch erläutern. Ihr Antrag ist in der gestellten Form für mich jedenfalls ein durchsichtiges Mittel, um einen Profilierungsversuch zu entfalten. Selbstverständlich werden die Alleenerlasse wie angekündigt weiterentwickelt. Daran arbeiten die beiden Häuser. Dazu bedarf es keines Antrages. Das hätte ich Ihnen im Ausschuss gern erläutern können.
Es geht nicht nur um die Weiterentwicklung dieses Erlasses aus dem Jahr 2002, sondern es geht um die Zusammenführung der Erlasse. Das habe ich dem BUND immer wieder angedeutet und auch darauf hingewiesen. Da sind wir uns mit dem BUND einig. Sie haben die Tagung, die der BUND dankenswerterweise macht, erwähnt und ich finde, dass die Mitarbeiterin dort ein sehr hohes Engagement zeigt.
Über die wesentlichen Eckpunkte, wie etwa die Kompensationsverhältnisse, wurde auf der politischen Ebene zwischen mir und Minister Pegel bereits Einigkeit erzielt. Zu den einzelnen Vorschlägen will ich in aller Kürze nur so viel sagen: Ja, die Jungbaumpflege kann bereits jetzt erfolgen. Auch das halte ich für einen guten Kompromiss, den wir erreicht haben, um gerade die nachgepflanzten Bäume sehr klar in ihrem Gesundheitsstatus weiterzuentwickeln. Im Übrigen scheitert dies oft nicht an den fehlenden Mitteln, sondern an der Betreuung nach Ablauf der Gewährleistungsfrist. Auch hier müssen wir weiter vorankommen.
Ihr Vorschlag nimmt inhaltlich offenbar Bezug auf die jüngste Alleentagung. Selbstverständlich wird die Neuanpflanzung als Kompensationsmaßnahme auch in Zukunft vorrangig bleiben müssen. Gleichwohl ist es aus Gründen des Alleenschutzes unabdingbar, ergänzend zur Kompensationszahlung den Alleenfonds zu speisen. Im Übrigen haben wir dort aktuell 1,3 Millionen Euro drin und es ist richtig, dass wir uns im Wesentlichen darauf verständigt haben, dass die Kompensationszahlung in einer Höhe von 4,9 Millionen Euro erfolgen wird und diese dann auch sukzessive bei dem Stau, den wir beim Nachpflanzen haben, beziehungsweise beim Anlegen zum Teil neuer Alleen einsetzen werden.
Selbstredend wird der neue Erlass auch Regelungen zu Radwegen, zur Richtlinie zum passiven Schutz an Straßen und zur Definition von schützenswerten Alleen, Baumreihen und einzeln stehender Baumreihen ent- halten.
Sie fordern die gesetzliche Einführung von Alleenentwicklungskonzepten der Landkreise. Das sehe ich als nicht notwendig an. Wir wissen – Sie haben selbst darauf hingewiesen –, dass es in den einzelnen Straßenbauämtern solche Konzepte gibt.
Ich will hier ausdrücklich die Insel Rügen herausstreichen. Sie wissen das wahrscheinlich, dass die Insel Rügen als erster Landkreis ein Alleenkonzept erarbeitet hat, und selbstverständlich fällt es den Landkreisen anheim, solche Initiativen weiterzuentwickeln.
Die im Antrag angesprochene regelmäßige Alleenkartierung und ein auf Basis eines Geoinformationssystems erstelltes Alleenkataster halte ich im Übrigen für wünschenswert, auch vor dem Hintergrund von Kalamitäten. Stichwort – und da bin ich dankbar, dass wir in diesem Jahr diese Maßnahmen in Ruhe haben umsetzen kön- nen –, da geht es gegebenenfalls um Problemfelder zum Beispiel mit dem Eichenprozessionsspinner. Wie bereits zu der Kleinen Anfrage, die ich Ihnen gemeinsam mit dem Energieministerium beantwortet habe, ausgeführt, sind damit verbundene finanzielle und personelle Aufwendungen derzeit nicht zu leisten. Wir haben andere Prioritäten zu setzen und deswegen bitte ich da um Verständnis.
Die im Antrag erwähnte Richtlinie für den ländlichen Wegebau wird gegenwärtig in unserem Haus geprüft und Sie können sich vorstellen, dass dies mit der neuen Förderperiode, die dann im nächsten Jahr anlaufen wird, im laufenden Verfahren zu betrachten sein wird, sodass ich mich hier nicht endgültig positionieren möchte.
Dann kommt seit Jahren die Diskussion über die Forderung von Einzelnen nach genereller Abkehr des Winterdienstes mit Tausalz zugunsten salzfreier Formen des Winterdienstes zum Schutz der Alleen. Die muss in der hier angeführten Form, in der Art und Weise abgelehnt werden. Ich bitte hier wirklich um Verständnis. Wenn Sie morgens bei Glatteis und bei Schnee auf nicht behandelten Straßen zur Arbeit fahren müssen und davon noch leben müssen, dann, glaube ich, wird klar, dass der Einsatz von Streusalz nur an besonderen Gefahrenstellen das Leben der Menschen in unverantwortlicher Weise gefährden würde, wenn wir hier nicht vernünftig arbeiten würden.
Gerade in Mecklenburg-Vorpommern sind viele Bürgerinnen und Bürger auch im Winter auf ihr Fahrzeug angewiesen. Auf viel befahrenen Straßen ist der Einsatz von Tausalz oft unverzichtbar, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Die Träger der Straßenbaulast sollen nach den entsprechenden straßenbaulichen Vorschriften und nach besten Kräften die öffentlichen Straßen von Schnee räumen und bei Schnee und Eisglätte auch abstumpfen und streuen.
Die Organisation und Durchführung des Straßenwinterdienstes richten sich nach den verwaltungsinternen Vorschriften, die bundeseinheitlich aus dem Maßnahmen- katalog von 2004 umgesetzt werden. Auch dies ist hier klar abgestimmt. Das hierin enthaltene Anforderungs- niveau zum Winterdienst sieht einen differenzierten Winterdiensteinsatz in Abhängigkeit der Verkehrsfunktion von Straßen, der Zeiträume und auch der vorherrschenden Witterungssituation vor. Entsprechend werden die Räum- und Streupläne in Autobahn- und Straßenmeistereien aufgestellt.
Wenn ich das betrachte – das ist ja aus dem Haus zugearbeitet worden –, dann ist der Winterdienst – ich glaube, das kann man ausdrücklich sagen – auf dem modernsten Stand der Technologie. Der Winterdienst und die Streutechnologien sind in Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich auf das Feuchtstreuverfahren umgestellt worden.
Ja, mitunter finden die auch mal ein iPad. Ich bin froh, dass die Mitarbeiter wenigstens so ehrlich waren und mir mein iPad zurückgegeben haben. Für mich war das eine wahnsinnig tolle Erfahrung, mit den Mitarbeitern danach über ihre Arbeit zu reden. Vielleicht fahren Sie mal hin zu solchen Leuten und lassen sich erklären, mit welcher Technologie die heute arbeiten. Ich habe es jedenfalls gemacht.
Der Einsatz, um das nicht ins Lächerliche zu ziehen, von diesem angefeuchteten Salz ist aus wirtschaftlichen und verkehrsbezogenen Gründen generell zu empfehlen. Allein wegen der wirtschaftlichen Aspekte und Kosten ist
es natürlich klar, dass der möglichst minimalste Aufwand betrieben wird. Im Übrigen gibt es in den Landkreisen Abschnitte – in Ludwigslust oder auf Rügen –, wo man in den Gemeinden in Abstimmung mit dem Landkreis auf das Streuen von Salz verzichtet hat. Also auch das gibt es in unserem Lande im Sinne des Alleenschutzes.
Ich glaube, dass es wichtig ist – das sollten wir uns wünschen –, dass dort, wo es machbar ist, wo im Winter ein beschränkter Verkehr stattfindet, der weiße Winterdienst noch häufiger zum Einsatz kommt. Auch das sehen wir so.
Schließlich fordert der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Bedeutung der landestypischen Alleen für den Tourismus im Rahmen des Landesmarketings und bei der Förderung von Tourismuskonzepten durch das Land verstärkt herauszustellen. Da muss ich Ihnen sagen, dann verstehe ich langsam die Welt nicht mehr. Wenn Sie sich mal die Kalender und die Aktivitäten des Landesmarketings anschauen und auch das, was wir immer wieder quer durch die Ministerien zum Ausdruck bringen, dann gibt es wohl kein Haus, was nicht irgend- wo die Alleen in den Fokus nimmt. Ich glaube, dass die Alleen wirklich stark eingebunden sind
und dass sie einen optimalen Werbeträger für das Land Mecklenburg-Vorpommern darstellen. Sicherlich ist es immer so im Leben, dass man da noch mehr machen kann, aber dazu bedarf es nicht dieses Antrages.
Abschließend möchte ich auf die Forderung, auch den Bericht vorzulegen, eingehen. Ich glaube, das, was beide Häuser Ihnen dargestellt haben, ist eine Art Bericht. Es ist nämlich klar und eindeutig herausgearbeitet, dass der Alleenschutz in Mecklenburg-Vorpommern eine hohe Priorität hat. Gern bin ich oder wir beiden Häuser sind bereit, den Arbeitsstand für die weitere Entwicklung in den Ausschüssen bereitzustellen.
Zusammenfassend möchte ich jedenfalls noch mal feststellen: Die Landesregierung bekennt sich ausdrücklich zum Alleenschutz. Die Landesregierung handelt und muss nicht aufgefordert werden, sich dem Alleenschutz noch stärker zu widmen. Insofern hoffe ich, dass wir Ihnen mit den Informationen ein Stückchen weitergeholfen haben. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin von diesem Antrag doch wieder ein bisschen ergriffen.
Ja, es gibt immer wieder Leute, die wollen die Welt retten, und dabei sind andere schon viel weiter.
Aber lassen Sie mich bei diesem Thema nicht sehr emotional werden. Ich gehörte übrigens mit zu denen, die 1993 bei der Eröffnung der Deutschen Alleenstraße in Putbus waren. Ich bin in einer Stadt zu Hause, die geprägt ist durch Bäume, durch eine Alleestraße. 1988 hat man die Linden abgenommen, alle alten Linden heruntergenommen. Ich bin im Oktober 1988 nach einer langen Seereise zurückgekommen und habe gedacht, ich bin in einer falschen Stadt. Es fehlten die ganzen Linden in der Alleestraße. Da habe ich erst mal gemerkt, was für ein Verlust eine Allee oder so ein großer Anteil von Bäumen sein kann.
Zum Glück hat man damals auch schon daran ge- dacht, dass man das, was unsere Vorfahren geschaffen haben, nachpflanzt. Und so ist es für Leute, die heute nach Putbus kommen, nicht mehr zu erkennen, dass bis ins Jahr 1988 dort 300 bis 400 Jahre alte Linden standen, sondern die Linden, die jetzt dastehen, sind schon so, dass man unter ihnen Schatten findet und dass der Alleencharakter wieder da ist.
Aber kommen wir mal direkt zu Ihrem Antrag, liebe Frau Dr. Karlowski, liebe Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Sie haben eine Zahl von 4.300 Kilometern Alleen und einseitigen Baumreihen genannt, Frau Dr. Karlowski.
Bei uns gibt es an 1.800 Kilometern der Bundes- und Landesstraßen Alleen oder einseitige Baumreihen. Das heißt, dass über 35 Prozent des übergeordneten Straßennetzes über Alleen verfügt. Insbesondere unsere Insel – das wurde schon mehrfach angesprochen – zeichnet sich durch einen hervorragenden Alleenbestand aus. Ich habe gerade auf einer meiner Öffentlichkeits- seiten eine Allee als Titelbild aufgenommen. Diese Alleen prägen das Landschaftsbild. Eine der schönsten Alleen, die keiner erwähnt hat, ist die, glaube ich, zwischen Garz und Kasnevitz, die Krimlindenallee. Frau Dr. Karlowski, die werden Sie ja kennen.
Dass unsere Vorgänger 1990 den Wert der Alleen erkannt haben, das, glaube ich, zeigt die Verfassung unseres Landes. Unser Bundesland Mecklenburg-Vorpommern hat die umfangreichsten rechtlichen Regelungen zum Schutz der Alleen. Der Artikel 12 der Verfassung ist genannt worden. Weitere Regelungen finden Sie im Straßen- und Wegegesetz des Landes, im Erlass zum Schutz, zur Erhaltung und Pflege der Alleen in Mecklenburg-Vorpommern aus dem Jahre 1992 sowie in dem vom Minister schon erwähnten Erlass zur Neuanpflanzung von Alleen und einseitigen Baumreihen in unserem Land aus dem Jahre 2002.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, wir als CDU haben uns schon in den zurückliegenden Jahren sehr für den Schutz der Alleen eingesetzt. Ich kann Ihnen ein aktuelles Beispiel aus meiner Gemeindevertretung sagen. Da haben sich die Ortsgruppe und die Fraktion der CDU dafür eingesetzt, dass eine alte Eichenallee erhalten bleibt und diese aus einem B-Plan herausgenommen wird. Auch wir kümmern uns um den Schutz der Alleen. Es sind nicht nur die GRÜNEN, die sich um den Schutz der Alleen kümmern,