lange Teilstück dieser insgesamt über 2.000 Kilometer langen Strecke zwischen Sellin/Rügen und Rheinsberg in Brandenburg unter der Schirmherrschaft der damaligen Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth in Putbus auf Rügen eröffnet.
Doch fährt man heute diese Strecke in MecklenburgVorpommern über die Bundes- und Landesstraßen, so klaffen an zahlreichen Streckenabschnitten große Lücken, beispielsweise kurz vor Malchow, bei Borrentin oder südlich von Grimmen. Reisende fragen sich an diesen Stellen verwundert, ob sie noch auf der berühmten Deutschen Alleenstraße unterwegs sind oder ob sie sich verfahren haben. Diese Lücken, meine Damen und Herren, müssen geschlossen werden. Das ist nicht nur ein Gebot des Natur- und Umweltschutzes, sondern ein ganz wichtiger Beitrag zum Tourismus in unserem Land. Denn die Deutsche Alleenstraße gehört dort, wo sie ihre ganze Pracht entfaltet, zu jenen landschaftlichen Höhepunkten, die Mecklenburg-Vorpommern in ganz Deutschland bekannt machen.
Wenn wir allerdings darüber reden, warum es diese Lücken an der Deutschen Alleenstraße gibt, sind wir schon bei einem der derzeitigen Kernprobleme für den Alleenschutz im Land. Das ist die mangelnde Bepflanzung von Bundes- und Landesstraßen. Mit den Antworten auf meine aktuelle Kleine Anfrage auf der Drucksache 6/2974 zum Thema Alleenschutz wird dies durch die Landesregierung bestätigt.
Nach dem Alleenerlass muss für jede Fällung eines Baumes in einer Allee oder in einer Baumreihe Ersatz gepflanzt werden. In den letzten Jahren hat sich jedoch bei den Straßenbauämtern, die für die Bepflanzung von Bundes- und Landesstraßen verantwortlich sind – in erster Linie sind das die Straßenbauämter Stralsund und Schwerin –, eine Pflanzschuld von 10.000 Bäumen angehäuft.
Pflanzungen und/oder Pflegemaßnahmen, die aus dem Alleenfonds finanziert wurden, erfolgten hauptsächlich an Kreis- und Gemeindestraßen. Die Gründe für die zu geringen Pflanzungen an Landes- und Bundesstraßen sind vielschichtig. Da ist zum einen, Sie ahnen es, das Problem des Flächenerwerbs. In Zeiten, in denen ein Hektar landwirtschaftliche Fläche mehr als 20.000 Euro kosten kann, sind insbesondere landwirtschaftliche Betriebe immer weniger bereit, jenen notwendigen Pflanzraum zur Verfügung zu stellen, der entlang dieser Straßen für die neuen Alleenbäume notwendig wäre.
Wir von den GRÜNEN meinen, das Land MecklenburgVorpommern muss in jenen Fällen, in denen ihm potentielle Pflanzstreifen nicht mehr gehören, dringend Geld in die Hand nehmen, um diese Pflanzstreifen zu sichern – ohne Flächen, keine Pflanzung. Das Geld, von dem ich sprach, müsste vorhanden sein, denn das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung, das mit
den Straßenbauämtern für die Alleen an Landes- und Bundesstraßen zuständig ist, zahlte die Pflanzschulden der letzten Jahre in Form von 4,9 Millionen Euro
Wichtig ist uns, dass diese 4,9 Millionen Euro nicht nur für Pflanzungen an Kreis- und Gemeindestraßen verwendet werden, sondern eben für die genannten Bundes- und Landesstraßen. Wir befürchten allerdings, dass man im Infrastrukturministerium annimmt, mit der Zahlung an den Alleenfonds könne man sich der Pflicht zur Pflanzung an den genannten Landes- und Bundesstraßen entledigen, so nach dem Motto: Das Umweltministerium macht das bestimmt alles richtig und eigentlich ist es ja egal, wohin die Mittel fließen, seien es doch ruhig mal die Kreis- und Gemeindestraßen. Hier wird offensichtlich nicht auf die Allee insgesamt geguckt, sondern Hauptsache das Geld fließt weiter.
Einer solchen Herangehensweise widersprechen wir vehement. Die Pflanzungen sind ganz wichtig, denn die Kontinuität der Alleen muss gewährleistet bleiben. Die Landes- und Bundesstraßen haben es hier nötig. Deshalb fordern wir für die Umsetzung größerer Pflanzprojekte einen zügigen Flächenerwerb, zum Beispiel im Rahmen von Planfeststellungsverfahren.
Ebenso fordern wir Neupflanzungen überall dort, wo sich an Bundes- und Landesstraßen durch Fällungen größere Lücken auftun. Die oftmals vertretene Praxis, erst auf das Ende des letzten Alleenbaumes zu warten, bis dann die ganze Allee neu gepflanzt wird, lehnen wir ab. Wir denken, die Lücken müssen nachgepflanzt werden, sodass man, wenn man dort entlangfährt,
keine lückenhafte, alt werdende Allee sieht, sondern eine Allee, die gemischt ist aus älteren Bäumen und jungen Bäumen in den Lücken, wo die Hoffnung besteht, wenn man immer wieder junge hineinsetzt, dass es weitergeht, dass die Allee bestehen bleiben kann.
(Manfred Dachner, SPD: Ja, danke schön, Sie können sich setzen. – Burkhard Lenz, CDU: Schluss! – (Zuruf aus dem Plenum: Soll ich helfen?)
Sehr geehrte Damen und Herren, als im Jahr 2002 der Erlass zur Neupflanzung von Alleen und einseitigen
war das eine gute gemeinsame Initiative des damaligen Umweltministeriums und des damaligen Wirtschaftsministeriums, das zu jener Zeit noch für den Alleenschutz zuständig war. Er regelt zahlreiche wichtige Fragen um die ganz praktischen Dinge des Baumschutzes in Alleen und Baumreihen, doch ist dieser Erlass etwas in die Jahre gekommen und bietet heutzutage Anlass, über Ergänzungen zu reden.
Das ist zum einen die Frage der qualifizierten Baumpflege, die insbesondere in den ersten Jahren nach der Neupflanzung für das weitere Wachstum der Jungbäume von entscheidender Bedeutung ist. Die Gelder für eine qualifizierte Jungbaumpflege werden bei Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen oftmals nicht eingeworben und können laut Lage des bisherigen Alleenerlasses auch nicht eingeworben werden. Deshalb sollten diese Mittel aus dem Alleenfonds kommen, in den bei Baumrodungen durch den Verursacher der Rodungen Mittel für die Jungbaumpflege eingezahlt werden müssten.
Wir schlagen in dem Zusammenhang auch eine neue Kompensationsregel für den Ersatz gefällter Bäume vor. Für alle Alleenbäume, für die bisher ein Ausgleich von 1 : 3,5 und 1 : 3 zu leisten war, da könnte man runter- gehen auf 1 : 2. Im Gegenzug könnte aber pro Baum 250 Euro Pflegegeld in den Alleenfonds eingezahlt werden. Diskutieren Sie darüber! Denken Sie ruhig mal darüber nach!
Der Alleenerlass bietet darüber hinaus noch weiteren Anpassungsbedarf. Durch vorausschauende Planungen sollten die Radwege, die entlang von Altbaumalleen angelegt werden, so geplant werden, dass zukünftige Pflanzstandorte für eine neue Allee nicht durch den Radweg belegt werden. So beobachten wir, dass immer häufiger Neupflanzungen außerhalb der ursprünglichen Allee, also nicht mehr zwischen Radweg und Straße erfolgt. Damit wird der Querschnitt der Allee deutlich vergrößert, der landestypische Kronenschluss der Bäume geht verloren und der Charakter der Allee ist nicht mehr so, wie wir ihn kennen. Wir von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN denken, der Alleenerlass wäre genau die Vorschrift, um das anders zu regeln.
Neben den Anpassungen des Alleenerlasses an die heutigen Erfordernisse unter Wahrung der bewährten Regeln sind weitere Stellschrauben zu bewegen, um dem zunehmenden Druck auf die Alleen zu begegnen. Eine wichtige Voraussetzung ist auch im Alleenschutz der Erhalt von qualifiziertem Personal in den Straßenbauämtern – darauf kommen wir eigentlich meistens in unseren Reden –, das die fachgerechte Pflege der Alleen, insbesondere an den vorhin erwähnten Bundes- und Landesstraßen gewährleistet.
Wir meinen, es braucht Alleenentwicklungskonzepte. Das erste Alleenentwicklungskonzept eines Straßenbauamtes in Mecklenburg-Vorpommern ist im Jahr 2003 in Güstrow entstanden.
Derartige Alleenentwicklungskonzepte sind seither auch andernorts entstanden. Sie sind Grundlage für einen guten Alleenschutz. Auf Grundlage einer Zustands- und Bedarfsanalyse bieten sie für die Behörden den notwendigen Fahrplan für Pflege und Neupflanzungen und helfen, insbesondere den Finanzbedarf zu planen.
Die Erstellung derartiger Konzepte ist allerdings im Alleenland Mecklenburg-Vorpommern bisher eine freiwillige Leistung der Behörden, Landkreise und Kommunen. Weil sie für den Fortbestand der Alleen so ungemein wichtig sind, sollten sie gesetzlich festgeschrieben werden – ebenfalls ein Punkt unserer Forderungen für einen besseren Alleenschutz.
Ja, soweit zu unserem Antrag. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bin gespannt auf die Debatte.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Alleen prägen unser Land und wenn man, Frau Dr. Karlowski, in das Jahr 1680 zurückblickt,
dann sind dieser Ort und dieser Zeitpunkt schon spannend, denn wenn Sie einmal in die Gartenanlage dieses wunderbaren Schlossparkes gehen, dann werden Sie erkennen, dass die Anfänge der Alleen in MecklenburgVorpommern vom Schloss Schwerin ausgegangen sind. Insofern ist es richtig, den Ursprung der Alleen in Mecklenburg-Vorpommern gibt es aus dem Jahr 1680.
Sie haben richtigerweise erwähnt, dass die Alleen unser Bundesland Mecklenburg-Vorpommern prägen und dass sich diese wunderbare Landschaft mit den Alleen, wenn man es so will, wie eine Perlenkette hindurchzieht und damit diesem Land ein unverwechselbares Gesicht gibt. Für viele Menschen sind sie Teil der Heimat und immer wieder werden sie bewundert. Darauf sind die Menschen zu Recht auch stolz. Die Menschen kommen gerade wegen der Alleen und der durch die Alleen geprägten Regionen nach Mecklenburg-Vorpommern. Ja, die Alleen haben daher nicht nur einen emotionalen, einen ökologischen und einen ästhetischen, sondern sie haben auch einen unschätzbaren wirtschaftlichen Wert für Mecklenburg-Vorpommern.
Da sind wir uns tatsächlich einig. Ich habe auch an der Verfassung mitwirken dürfen, da haben Sie noch nicht davon geträumt, jemals hier sitzen zu dürfen.