Protocol of the Session on May 15, 2014

Sprachkurse für Asylbewerberinnen und Asylbewer

ber und Geduldete gleich nach der Ankunft

und Geld statt Wertgutscheine, dies verhindert Stig

matisierung und fördert die Selbstbestimmung.

Lassen Sie uns den Weg gemeinsam gehen! Hier vor Ort haben wir direkte Einflussmöglichkeiten auf humane Lebensbedingungen und bessere Chancen für alle Zuwanderer. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Minister für Inneres und Sport Herr Caffier. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete!

Lieber Herr Dr. Al-Sabty, erstens machen wir eine europafreundliche Ausländerpolitik, in Gänze macht das Europa,

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Na ja. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

und zweitens arbeiten die Ausländerbehörden nicht nach Willkür, sondern so, wie es die Gesetzeslage vorsieht. Und die Gesetzeslage ist gut und richtig und an der Gesetzeslage besteht auch kein Änderungsbedarf. Deswegen …

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das sehen wir anders.)

Ja, deswegen sind Sie ja auch Opposition.

Und im Übrigen ist es so,

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

im Übrigen ist es so, dass die Zuführung von weiteren Drittstaaten als sichere Drittstaaten, dass diese Entscheidung ja gemeinsam getroffen worden ist aufgrund der vor Ort vorliegenden Situation, und nicht aus irgendeiner willkürlichen Entscheidung.

Aber wie so oft machen Sie sich das als Fraktion DIE LINKE hier ein wenig einfach. Sich dafür einzusetzen, die Aufnahmeverfahren für Flüchtlinge aus Syrien in ihren Abläufen so zu gestalten, dass diese beschleunigt und bestmöglich ausgeschöpft werden, genau das wird ja bereits gemacht in Mecklenburg-Vorpommern, in der Bundesrepublik Deutschland. Das Leben spielt sich aber eben nicht nur allein bei uns im Land ab, sondern macht in Asylfragen auch an den Bundesgrenzen nicht halt.

Zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge – Sie haben schon mal kurz darauf verwiesen – gibt es insgesamt zwei Bundesprogramme, ein Landesprogramm und darüber hinaus das normale Asylverfahren. Aufgrund der Aufnahmeanordnung des BMI vom 30. Mai 2013 – oder, wie hier aufgeführt, als 5.000er-Kontingent bezeichnet – können bis zu 103 Personen vom Land Mecklenburg-Vorpommern

aufgenommen werden. Ausgewählt wurden die Personen für dieses Kontingent vom Flüchtlingswerk der Vereinten Nationen. Mecklenburg-Vorpommern sind nach aktuellem Stand 92 Personen zugewiesen worden, davon sind bis dato 91 Personen eingereist. Nach Auskunft des BMI sollen aber alle 5.000 Personen aus diesem Kontingent noch in diesem Monat in Deutschland eingereist sein.

Im Rahmen des zweiten 5.000er-Kontingents des Bundes vom Dezember 2013 konnte Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 92 Personen selbst vorschlagen. Es hatte der Abteilung für Aufnahmeanordnung des zuständigen Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, die ich in Zukunft jetzt nur noch BAMF nenne, Aufnahmevorschläge für insgesamt 148 Personen übermittelt. Mecklenburg-Vor- pommern wird nach Königsteiner Schlüssel 103 Personen im Rahmen dieses Kontingents aufnehmen. Bisher wurden Anträge von 48 Personen vom Bundesamt bearbeitet. Entsprechende Aufnahmezusagen sind zur Bearbeitung an die zuständigen Botschaften weitergeleitet worden. Dort wird das erforderliche Visumverfahren durchgeführt und nach erfolgter Visaerteilung ist mit der Einreise zu rechnen. Bislang konnten 5 Personen nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen, eine komplette Familie in dem Fall.

Meine Damen und Herren Abgeordnete, die Landesregierung hat die Notwendigkeit einer Verlängerung der ursprünglich am 28. Februar 2014 auslaufenden Aufnahmeverordnung gesehen und diese in Abstimmung mit dem BMI inhaltlich unverändert bis zum 30. September 2014 verlängert. Die in diesem Rahmen abzugebende Verpflichtungserklärung zur Unterhaltssicherung wurde seinerzeit bundesweit in die Landesaufnahmeordnung aufgenommen. Die Übernahme sämtlicher Lebensunterhaltungskosten, wie von Ihnen hier aufgeführt scheinbar, kann jedoch von Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen eines Landesprogrammes definitiv nicht zugesagt werden. Hierfür bedarf es vielmehr abgestimmter europäischer Verfahren, für die aber im Hinblick auf die europäische Gesamtverantwortung und ein europäisches Gesamtvorgehen derzeit keine Spielräume bestehen, und deswegen wird das Land auch keine Veränderungen in seinem Landesprogramm vornehmen. Die Ursachen für die …

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Oh, Mensch!)

Ja, ich kann ja nichts dafür, wenn es für Sie komisch ist.

Die Ursachen für die zunächst relativ schleppende Einreise syrischer Flüchtlinge resultieren allerdings aus mehreren Gründen. Die libanesischen Behörden hatten nur ein bestimmtes Kontingent an Flüchtlingen, welches sie wöchentlich bearbeiten konnten oder wollten, wie auch immer. Hinzu kam die schwierige Sicherheitssituation in Syrien. Diese führte für die noch dort befindlichen Flüchtlinge dazu, dass die Reisen nach Beirut, in die Türkei zur Visaerteilung beziehungsweise die Ausreise stark erschwert wurden. Des Weiteren konnten ganze Familien ihre Einreisetermine nicht wahrnehmen, da Familienmitglieder nicht flugfähig waren und erst deren Gesundheit stabilisiert werden musste. Auch das gehört zum Gesamtkomplex dazu. Schlussendlich waren die deutschen Botschaften in den Krisenregionen im Libanon und in der Türkei stark ausgelastet und kamen mit der Bearbeitung der Visaanträge auch nicht nach. Insbesondere die personelle Situation der betroffenen Botschaften

ist aber inzwischen deutlich verbessert worden, auch in Absprache mit uns Ländern und mit Unterstützung durch die Länder.

Auch das BAMF leistet aus unserer Sicht eine sehr gute Arbeit, um das zweite Kontingent zügig zum Abschluss zu bringen. Die bisher aufgelegten beiden Bundeskontingente sind nach hiesigem Kenntnisstand ausgeschöpft. Die Gespräche zu einem möglichst dritten Kontingent, und das haben Sie richtig ausgeführt, haben mitnichten etwas mit Herrn Gauck zu tun. Sie haben schon lange vor Herrn Gaucks Ausführungen stattgefunden, finden aktuell auf der Ebene der Landesinnenminister gemeinsam mit dem Bundesinnenminister statt und werden, davon gehe ich aus, auf der Innenministerkonferenz im Frühjahr oder im zeitigen Sommer dieses Jahres dann auch entschieden werden.

Wir reden allerdings immer sehr viel über die Kontingente. Ich möchte an der Stelle doch mal klarstellen, dass die größte Hilfeleistung in Deutschland über das allgemeine Asylverfahren erfolgt. Im Jahr 2013 haben in Deutschland 11.851 Syrier um Asyl gebeten. Im ersten Quartal 2014 ist diese Zahl sowohl im Bund als auch im Land im Verhältnis nochmals gestiegen. Ich betone: im ersten Quartal 2014! Allein vierteljährlich werden nun mehr als 5.000 Asylanträge durch Syrier in Deutschland gestellt. Dies wird in dieser gesamten Diskussion immer wieder unterschlagen. In Deutschland sind inzwischen 68.715 Syrier aufhältig. Deutschland – und damit die Bundesländer, also auch Mecklenburg-Vorpommern – leistet somit in der Aufnahme von Asylbewerbern im europäischen Ländervergleich Herausragendes. Auf die einschlägigen Zahlen habe ich bereits in der Landtagssitzung vom Dezember 2013 verwiesen. Es sind daher nun alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union aufgefordert, einen entsprechenden solidarischen Beitrag bei der Unterbringung und Aufnahme von Asylbewerbern in Europa zu leisten.

Meine Damen und Herren Abgeordnete der LINKEN, so viel zu Ihren Forderungen bezüglich Syriens. Aber auch Ihre Forderungen nach einer tatsächlichen Willkommenskultur für andere Personengruppen, wie vorhin von Ihnen bereits angesprochen, zum Beispiel von Sinti und Roma, gehen an der Sache total vorbei. Sie fordern dazu auf, besonders gefährdete und verfolgte Personengruppen nicht zur Abschiebung anzumelden beziehungsweise rückzuüberstellen, bis die Bedrohung im Herkunftsland nachweislich nicht mehr existiert.

Meine Damen und Herren Abgeordnete der LINKEN, einer Abschiebung auch von vermeintlich besonders gefährdeten und verfolgten Personengruppen geht ein Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge voraus. Das Bundesamt prüft dabei insbesondere, ob aufgrund der Situation im Herkunftsland ein Schutzstatus zu erkennen ist oder ob aufgrund der Situation im Herkunftsland Abschiebungsverbote gegeben sind. Wird dies im konkret geprüften Einzelfall abgelehnt, entsteht eine Ausreiseverpflichtung, welche, sofern eine freiwillige Ausreise nicht erfolgt, gegebenenfalls auch zwangsweise durchzusetzen ist. Hierzu besteht eine bundesgesetzliche Verpflichtung für die Ausländerbehörden und die setzen wir auch in Mecklenburg-Vorpommern um. Eine Überprüfung der Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge erfolgt dabei durch die Ausländerbehörden nicht. Lediglich in Bezug auf aktuell vorliegende inlandsbezogene Abschiebungshindernisse, wie

zum Beispiel Erkrankungen, hat die Ausländerbehörde eine Entscheidungskompetenz, von der wir auch Gebrauch machen. Mit Blick auf die umfassende Erkenntnislage des Bundesamtes, auch gestützt auf Erkenntnisse des Auswärtigen Amtes, das sind ja keine alleinigen Erkenntnisse des BAMF, wird mithin die Gefährdungslage auch der in Rede stehenden Personengruppen vollständig berücksichtigt.

Ich sage es hier in aller Deutlichkeit und in aller Klarheit: Ich habe gemeinsam mit meinen Mitarbeitern fachliches Vertrauen in die Entscheidungen des Bundesamtes und es kommt für mich deshalb auch nicht infrage, einen Abschiebestopp für diesen Personenkreis durch die oberste Landesbehörde, dies ist ja sicherlich die Intention des Antrages, zu erlassen. Das wird es nicht geben.

Mecklenburg-Vorpommern ist ein Flächenland, aufgrund gestiegener und weiterhin steigender Zugangszahlen ist es eine Herausforderung, ausreichend Unterbringungskapazitäten in zentralen,

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Deswegen dezentral.)

in zentralen Orten zur Verfügung zu stellen. Der Landkreis und kreisfreie Städte greifen bei der Unterbringung von Asylbewerbern zunehmend auf das Instrument der dezentralen Unterbringung zurück. Hierbei ist den Kommunen in Absprache mit meinem Haus zugestanden worden, sofern geeigneter Wohnraum nicht in ausreichendem Maße an zentralen Orten zur Verfügung steht, auch eine Unterbringung außerhalb dieser Orte in Betracht zu ziehen. Es wird also auf die Gegebenheiten in den Landkreisen und kreisfreien Städten Rücksicht genommen.

Ausführlich ist zur dezentralen Unterbringung auch bereits im Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2245 hier am gleichen Ort Stellung genommen worden. Im Übrigen wird darauf aufmerksam gemacht, dass sowohl die Landkreise und kreisfreien Städte als auch die Landesregierung sich an dem Asylverfahrensgesetz zu orientieren haben. Danach sollen Ausländer, die einen Asylantrag gestellt haben, in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Die dezentrale Unterbringung kann laut Gesetz somit nur eine Ausnahme von der Regelunterbringung in Gemeinschaftsunterkünften darstellen. Mit der derzeitigen Verfahrensweise von vermehrt dezentralen Unterbringungen wurden bereits in Mecklenburg-Vorpommern auch in Absprache mit den Ausländerbehörden viele Ausnahmen ermöglicht, und das ist auch eine richtige Entscheidung.

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzuganges für Asylbewerber und geduldete Ausländer möchte die Bundesregierung einen schnelleren Arbeitsmarktzugang als bisher ermöglichen. Asylbewerbern kann nach geltendem Recht erst nach Ablauf einer Wartefrist von neun Monaten die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt werden. Für Ausländer mit einer Duldung beträgt die Wartezeit ein Jahr. Während dieser Zeiträume erhalten sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Der Gesetzentwurf sieht nun vor, dass die Wartefrist für eine Beschäftigung der Asylbewerber und Ausländer, die eine Duldung besitzen, auf drei Monate verkürzt wird. Das, glaube ich, ist eine

gute Entscheidung, und ich denke, das wird auch im Deutschen Bundestag so beschlossen werden.

Meine Damen und Herren Abgeordnete, die Bedarfsdeckung an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheit und Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts in Form von Sachleistungen ist aus meiner Sicht nicht zu beanstanden. Die gewährten Geldleistungen stehen zur freien Verfügung. Das bestehende System ist an den Vorgaben des Asylbewerberleistungsgesetzes ausgerichtet. Es ist kosten- effizient, aus fachlicher Sicht zielführend und ist insofern auch nicht infrage zu stellen.

(Dr. Hikmat Al-Sabty, DIE LINKE: Aber es wird doch in Rostock gemacht, Herr Minister. In Rostock wird es doch gemacht.)

Wer sich mit Asylbewerberpolitik beschäftigt, muss die Gesetzeslage, die Verwaltungsverfahren und Zuständigkeiten kennen und er muss auch die entsprechenden Zahlen nennen. All dies tut der Antrag der Fraktion DIE LINKE nicht, daher sind die Forderungen auch am Ziel vorbeigehend und der Antrag ist in der Form abzulehnen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Herr Minister, Sie haben Ihre Redezeit überzogen, sie steht den Oppositionsfraktionen zusätzlich zur Verfügung.

Das Wort hat nun die Abgeordnete Frau Kaselitz von der Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor gut einem Jahr gab es hier an dieser Stelle Zustimmung aller demokratischen Fraktionen zu einem Antrag über eine Willkommenskultur in Mecklenburg-Vorpommern für Menschen mit Migrationshintergrund.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja.)

An der Beschlusslage dieses Antrages ändert sich nichts. Dieselbe Abstimmungssituation werden wir heute nicht haben. Mit dem vorliegenden Antrag gelingt es der LINKEN nicht, ein Thema zu fokussieren. Es ist einmal mehr ein Rundumschlag, der so ziemlich jeden Bereich der Flüchtlingsproblematik auf EU-, Bundes- und Landesebene aufgreift.

(Heinz Müller, SPD: Richtig.)

Nach Gesprächen beim Flüchtlingsrat und in der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Friedland wurde mir klar, dass wir bei den vielfältigen Schwierigkeiten, mit denen besonders Flüchtlinge aus Syrien oder dem Libanon zu kämpfen haben, keineswegs immer von einer Willkommenskultur sprechen können. Die Gründe hierfür sind aber nicht allein im Handeln des Landes begründet, sondern haben ihre Ursachen auch in den Rahmenbedingungen, die uns der Bund vorgibt.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Und wer regiert auf Bundesebene? – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja. Deswegen kann man die ja mal angehen, ne?)