Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte ganz gerne, bevor ich anfange, eines voranstellen, und das ist mir ganz besonders wichtig. Der öffentliche Gesundheitsdienst wird hier oftmals in ein Licht gestellt, was er, wie ich finde, absolut nicht verdient hat.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Zurufe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU: Genau.)
Wer sich selber vor Ort mal überzeugt hat, mit wie viel Engagement die Ärztinnen und Ärzte arbeiten, dann, finde ich, ist die Art und Weise, wie hier das Bild des öffentlichen Gesundheitsdienstes wiedergegeben wird,
ganz schön traurig, weil hier nichts anderes gemacht wird, als die Arbeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes infrage zu stellen.
Wenn man, und das muss man auch sehen, so etwas hier anspricht, muss man sich auch Zuständigkeiten ganz genau angucken. Man muss differenzieren, wo tatsächlich die Zuständigkeit liegt. Die liegt nämlich auf der kreislichen Ebene
beziehungsweise bei den Kreisen – stopp! – und die Fachaufsicht liegt beim Ministerium. Das ist in der Tat korrekt, aber – und das muss man auch sehen,
wenn man dieses Thema betrachtet – Fachaufsicht hat Grenzen. Und wenn man aufmerksam zugehört hat, was Herr Häusler als Sprecher und Vorsitzender von den Ärzten des öffentlichen Gesundheitsdienstes gesagt hat,
Dann, finde ich, war das sehr, sehr bezeichnend. Er hat gesagt, wir haben ein gutes Gesetz und es ist unsere Aufgabe, gemeinsam mit meinem Haus dieses auszufüllen. Und was haben wir gemacht? Wir werden uns mit den betroffenen Gesundheitsämtern auch zusammensetzen und dieses tun.
Und das Zweite, was man auch bei der Debatte immer wieder wissen muss, ist: Wie viel Einflussmöglichkeit haben wir denn als Land bei der Besoldung der Ärzte? Keine, sondern nur über den Bund. Und das ist der entscheidende Punkt.
Hier werden Dinge angemahnt, die wir landesseitig längst auf den Weg gebracht haben, nämlich über die GMK beziehungsweise über den zuständigen Ausschuss über mehrere Jahre.
2013 war die letzte Aktion dazu. Wir haben jetzt wieder eine Ministerkonferenz und werden es wieder einbringen, denn, und da muss man sich doch nichts vormachen, warum haben wir im öffentlichen Gesundheitsdienst diesen Ärztemangel?
Das heißt, die logische Konsequenz ist doch, da eine Veränderung vorzunehmen. Und bei aller Liebe zu dem, was hier vorgetragen worden ist, da fehlen mir einfach nur noch die Worte.
Ich finde, das ist ein Aufriss einer Problematik, der wir uns längst schon gestellt haben. Insofern kann ich nur an alle appellieren,
dass wir gemeinsam mit den öffentlichen Gesundheitsdiensten, mit den Landkreisen und kreisfreien Städten hier eine Lösung finden im Sinne unserer Kinder
(Egbert Liskow, CDU: Ja, dann stell mal wenigstens ein bisschen was richtig! – Torsten Koplin, DIE LINKE: Genau.)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich muss mich schon wundern, wenn ich da junge Menschen sehe im Zuschauerraum. Wenn ich so gucke, kann ich keinen Kranken erkennen.
(Regine Lück, DIE LINKE: Dann gehen Sie mal in die Förderschule und gucken sich die gesunden jungen Leute an!)
und heute werfen Sie einen Antrag in dieses Haus, der das ÖGDG in seinen Rechten und tatsächlichen Grundsteinen infrage stellt.
Selbstverständlich haben Sie eine Kleine Anfrage gestellt, haben auch aus dieser Kleinen Anfrage zitiert, aber Sie haben nicht alles wiedergegeben.
Die Ministerin sprach es schon an, die Landkreise sind für die Durchführung der schulärztlichen Untersuchung zuständig. Man hat auch benannt, warum es so ist, nämlich weil nicht genügend Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst gefunden werden. Das Nachwuchsproblem besteht nicht nur in den kleinen Landpraxen, sondern auch im öffentlichen Gesundheitsdienst.
(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das ist überall. – Torsten Koplin, DIE LINKE: Dann war es das.)
Und ein zweiter Punkt ist, man kann nicht die Zahlen einfach so darstellen, dass viele junge Menschen, viele Kinder an den Untersuchungen nicht teilgenommen haben.