Protocol of the Session on April 10, 2014

(Minister Dr. Till Backhaus: Habe ich gerade wieder gemacht. Ich rede immerzu mit denen.)

wie man dort angesichts der Fülle der Aufgaben im Artenschutz, im Vollzug des Naturschutzrechtes, bei der Erfüllung der NATURA-2000-Managementpläne wirklich aus dem letzten Loch pfeift! Und als wären diese Aufgaben noch nicht genug, kommt von Kommunalpolitikern und Landespolitikern, kommt von Bürgermeistern, die manche Projekte als Lieblingsprojekte realisieren wollen, ein ganz schön großer Druck, bei der Umsetzung des gesetzlich verankerten Naturschutzrechtes doch nicht immer ganz genau hinzuschauen. Dazu gibt es viele Beispiele, die uns zugetragen werden. Und dann sind es gelegentlich auch mal die Umweltverbände, die mit unglaublicher Energie versuchen, diese Fehlentwicklung zu korrigieren, obwohl es nicht ihre Kernaufgabe ist, die

Verwaltung mit Gerichtsurteilen darauf hinzuweisen, wie sie ihren Job zu machen haben und sie sich zudem gern anderen Vorhaben widmen würden. Doch die gerichtlichen Überprüfungen zeigen, dass es mit dem Vollzug im Naturschutzrecht in unserem Bundesland immer wieder hapert.

(Zurufe von Heinz Müller, SPD, und Egbert Liskow, CDU)

Aber wenn diese grundlegenden Dinge nicht funktionieren, sehr geehrte Damen und Herren, dann wird auch das Naturschutznetz NATURA 2000 nicht funktionieren. Das liegt auf der Hand.

Und nun noch einmal direkt zu Ihnen, Herr Minister Backhaus. „Schutz durch Nutzung“ ist ein beliebtes Motto von Ihnen.

(Burkhard Lenz, CDU: Von mir.)

Herr Lenz ist heute auch darauf eingegangen.

Dieses Motto hat wirklich seine volle Berechtigung, natürlich dort, wo es angebracht ist, nämlich in den FFHLebensräumen des Grünlandes, die durch landwirtschaftliche Nutzung erhalten werden müssen, oder in den Vogelschutzgebieten, wo wir landwirtschaftlich genutzte Flächen und Äcker benötigen, die dann von Zugvögeln auf der Rast genutzt werden.

(Burkhard Lenz, CDU: Ja, und was ist mit der Küstenpopulation? Was ist mit den Amphibien?)

Aber wir haben natürlich auch Lebensräume, wo eine natürliche Entwicklung zugelassen werden muss. Im Bereich der Küsten, der Moore und im Wald finden wir viele FFH-Lebensraumtypen, die nicht genutzt werden dürfen, sondern denen man eine natürliche Dynamik ermöglichen muss. Es sind Lebensräume, die erst dann ihren ganzen Wert entwickeln.

(Zuruf von Burkhard Lenz, CDU)

Und das wissen Sie auch genau, Herr Lenz, weil wir Menschen sie eben nicht verändern, weil wir sie nicht bebauen, weil wir sie nicht umgestalten. Und da sind wir als Küstenland auch ganz besonders aufgefordert, eine unverbaute Küste mit den dort stark bedrohten natürlichen Lebensräumen zu erhalten. Das ist dann nicht nur in diesem Punkt eine Aufgabe für die Umwelt- und Landwirtschaftsressorts, das ist eine Aufgabe der gesamten Landesregierung, meine Damen und Herren.

Wir, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sind ohnehin der Auffassung, dass uns der Erhalt der biologischen Vielfalt nur dann gelingt, nur dann gelingen kann, wenn wir die Umsetzung des Europäischen Naturschutznetzwerks NATURA 2000 zu einer Querschnittsaufgabe, zu einer ressortübergreifenden Aufgabe machen. Energieressort und Wirtschaftsressort ducken sich hier immer wieder weg. Doch die Strafgelder, die Deutschland an die EU zu zahlen hat, wenn wir NATURA 2000 nicht umsetzen, betreffen unser aller Portemonnaie. Wir erwarten also auch von der Landesregierung und insbesondere von Ihnen, Herr Minister Pegel, und von Herrn Glawe in diesem Zusammenhang, dass Sie mit Ihren Beiträgen zur Landesentwicklung nicht das einreißen, was an anderer Stelle aufgebaut wurde.

(Minister Dr. Till Backhaus: Genau.)

Ich verweise hier zum Beispiel auf eine Art Wappenvogel von Mecklenburg-Vorpommern, den Schreiadler, der auch, wenn wir als GRÜNE selbstverständlich auf den Ausbau der Windenergie setzen, besonders empfindlich auf Windkraftanlagen reagiert. Der Zubau der Anlagen darf also nicht dazu führen, dass die Bemühungen des Landes, geeignete Lebensräume für den Schreiadler zu schaffen, erfolglos bleiben.

(Beate Schlupp, CDU: Wir wollen die eierlegende Wollmilchsau.)

Zum Schluss meiner Ausführungen jedoch noch einmal zurück zum Ehrenamt und einer der wichtigen Aufgaben, die unser Land im Rahmen des NATURA-2000-Systems zu leisten hat, das Monitoring. In diesem Zusammenhang fragen wir – und das sollte Gegenstand des Berichtes durch die Landesregierung sein, vielleicht erfahren wir das ja jetzt wenigstens im Ausschuss –, ob hier im Land alles Notwendige getan wird, um die Entwicklung der NATURA-2000-Arten und die Veränderung der Lebensräume zu erfassen. Das Monitoring verlangt einen hohen fachlichen Standard. Das kann deshalb nicht immer vom Ehrenamt geleistet werden.

Aus Gesprächen haben wir erfahren, dass manchmal der Standard, der notwendig wäre, auch nicht immer eingehalten wird. Manchmal ist die Stichprobenzahl zu klein oder es werden zu wenige Freilandbegehungen finanziert.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Ohne diese ausreichenden Daten kann die Landesregierung aber gar nicht wissen – die berühmte Blackbox –, was zum Erhalt der Arten und der Lebensräume zu tun ist. Die für das Monitoring eingeplanten finanziellen Positionen und Personalressorts sind im Haushalt des Umweltministeriums verstreut, deshalb schwer zu finden für uns und schwer zu überblicken. Das muss transparenter werden. Andere Länder sind da durchsichtiger, klarer.

(Torsten Renz, CDU: Das habe ich auch schon gehört.)

Wichtig ist uns auch die Betreuung der Naturschutzgebiete als wichtige Säule des NATURA-2000-Netzwerkes. Die Einbindung des Ehrenamtes muss deutlich intensiviert werden. Da geht es auch um Nachwuchsförderung. Da muss man an die Hochschulen und Umweltverbände intensiver als bisher herantreten und man muss raus in die Fläche, mit Nutzern und Schützern einen regen Kontakt pflegen und deren Belange ernst nehmen. Wir haben oft von engagierten Gebietsbetreuern gehört, dass beispielsweise die Fachverwaltung nicht oder spät reagiert, wenn wieder einmal während der Brutsaison in Horstschutzzonen Forstarbeiten stattfinden.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Wir wollen das Schutzgebietsnetz NATURA 2000 deutlich stärker in den Fokus rücken und wir bitten natürlich um Unterstützung für unseren Antrag. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Burkhard Lenz, CDU)

Vielen Dank, Frau Dr. Karlowski.

Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2834. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2834 bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE und von zwei Abgeordneten der NPD-Fraktion abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 24: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Einführung eines Prädikates „Landeskulturerbe Mecklenburg-Vorpommern“, auf Drucksache 6/2826.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Einführung eines Prädikates „Landeskulturerbe Mecklenburg-Vorpommern“ – Drucksache 6/2826 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Torsten Koplin für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Linksfraktion, das ist eben angekündigt worden, schlägt dem Parlament vor, den Titel „Landeskulturerbe Mecklenburg-Vorpommern“ einzuführen. Ein solches Prädikat soll nach unseren Überlegungen letztendlich als Kulturmarke etabliert werden, welche das materielle wie auch das immaterielle kulturelle Erbe des Landes würdigt. In Betracht kommt dabei das, was in besonderer Weise prägend für die kulturelle Entwicklung unseres Landes war oder ist.

Eine jede zivilisierte Gemeinschaft muss sich mit der Frage auseinandersetzen, wie sie mit der eigenen Kulturgeschichte umgeht, wie sie das kulturelle Erbe wahrnimmt, bewahrt und pflegt. Geradezu prominent fasste Goethe die Beschäftigung hiermit in den Satz: „Was du ererbt von deinen Vätern hast, erwirb es, um es zu besitzen.“ In diesem Gedanken steckt, wie so oft bei Goethe, Weisheit, drückt er doch aus, dass das, was wir beispielsweise als kulturelles Erbe übernommen haben, erst wahrhaftig das Unsere ist, wenn es in einem produktiven Sinne angeeignet, erarbeitet wird.

Der Umgang mit unserem kulturellen Erbe verlangt nach Aktivität, nach produktivem Umgang, nicht allein nach einem Bewahren und Konservieren. Vielerorts geschieht das, oftmals unter schwierigen Umständen, auf kommunaler Ebene in Museen, Bibliotheken, Archiven und Sammlungen, in archäologischen Stätten oder beim Denkmalschutz. Und denen, die sich um unser kulturelles Erbe verdient machen, gilt, denke ich mal, unser Dank.

Natürlich spielen die Welterbestätten unseres Landes, die Städte Wismar und Stralsund in diesem Zusammenhang eine herausgehobene Rolle. Zu nennen sind diesbezüglich auch das Schweriner Schloss oder das Doberaner Münster, die aufgrund unseres Beschlusses für die Aufnahme auf die nationale Tentative List, einer notwendigen Vorstufe auf dem Weg zur Anerkennung als Welterbestätte, vorgesehen sind.

Nicht von ungefähr nimmt unsere Idee für ein Prädikat „Landeskulturerbe“ durchaus Anlehnung an den Begriff „Weltkulturerbe“. Gleichwohl gibt es hierzu klare qualitative Unterschiede. Für den Titel „Weltkulturerbe“ gibt es zehn Kriterien. Sie unterstreichen die Extravaganz dieses Status eines Welterbes. So ist hierfür zu bezeugen, dass es sich in einem solchen Fall um ein Meisterwerk menschlicher Schöpferkraft handelt, dass es einen Schnittpunkt menschlicher Werte in Bezug auf Architektur oder Technologie darstellt, beziehungsweise ist zu belegen, dass es sich um eine kulturelle Tradition oder Lebensform von außergewöhnlicher universeller Bedeutung handelt.

Zwischen eben diesen höchst anspruchsvollen Kriterien und den zahllosen, wenngleich nicht derart bedeutsamen Beispielen kulturellen Erbes in Museen, Archiven beziehungsweise den Denkmälern in den Städten und Gemeinden gibt es aus unserer Sicht Zeitzeugnisse, die es wegen ihrer Bedeutung für die Entwicklung unserer beiden Landesteile verdienen, den Titel „Landeskulturerbe“ zu tragen.

Warum unterbreiten wir Ihnen diesen Vorschlag? Dafür möchte ich sieben Gründe nennen.

Erstens, weil ein solcher Titel für unser Land identitätsstiftend ist und in besonderem Maße weithin seine Kulturgüter preist.

Zweitens, weil ein solcher Titel den indirekten Aufruf er- hebt, sich mit der Kulturgeschichte des Landes Mecklenburg-Vorpommern intensiv auseinanderzusetzen, Besonderheiten zu erkennen und zu benennen. Wer weiß denn heute zum Beispiel noch im Land, was die Kultur und das Leben der Slawen unverwechselbar machte

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ich.)

und wie Landschaft und Kultur sich gegenseitig formten, …

Glaube ich Ihnen gern, aber wünschenswert ist natürlich, dass viel mehr als lediglich Expertinnen und Experten sich damit auseinandersetzen,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Da haben wir in Groß Raden das Museum, Herr Kollege.)

… weiterhin welche Völkerwanderungen den kulturellen Wandel im Land beeinflusst haben, welche Kulturpraktiken, Tänze, Sprachentwicklungen, Bräuche, Kleidung, Handwerkskünste, Handelsbeziehungen, künstlerische

Strömungen und Stile et cetera pp. regional einzigartig sind, welche Rolle dabei zum Beispiel eine fast 800-jährige Dynastie der mecklenburgischen Herzöge spielte, welche politischen Veränderungen welche kulturellen Entwicklungen nach sich zogen und ziehen, welche Möglichkeiten heute daraus für Mecklenburg-Vorpommern erwachsen?

Drittens. Eine solche Titelvergabe bildet einen symbolischen Akt. Sie stellt Sichtbarkeit her, ruft ins Bewusstsein, erreicht durch die Erfüllung von besonderen Qualitätskriterien, die ja noch zu erarbeiten wären, eine besondere Wertschätzung und Anerkennung der Kultur in der öffentlichen Wahrnehmung.

Viertens. Sie ist eine Wertschätzung für das Kulturgut per se, materiell oder auch immateriell, unabhängig von den Bemühungen Einzelner, sich dem Kulturgut anzunähern,

dafür einzustehen oder sich an dem Kulturgut selbst verdient gemacht zu haben – also keine Ehrung oder Auszeichnung von Personen, wie das zum Beispiel beim Friedrich-Lisch-Denkmalpreis oder dem Denkmalpreis für Kinder und Jugendliche der Fall ist. Personen könnten diesen Preis quasi nur stellvertretend für die Sache in Empfang nehmen.

Fünftens. Es handelt sich nicht nur um einen zeitlich eng eingegrenzten Raum für Aktionismus zu bestimmten kulturellen Themenfeldern – wobei „Aktionismus“ nicht abwertend gemeint ist, sondern die Aktion hier ein besonderes Gewicht hat –, also Aktionismus zu bestimmten kulturellen Themenfeldern mit wiederkehrender, aber kurzzeitiger Wirkung, wie zum Beispiel am Museumstag, Tag des offenen Denkmals, et cetera, da der Preis auch dazu verpflichtet, in der Sache aktiv zu bleiben und das Kulturgut nachhaltig zu sichern.

Sechstens. Durch die Auszeichnung mit dem Prädikat „Landeskulturerbe“ wird Kulturgut im Land fokussiert, unabhängig von seiner internationalen beziehungsweise weltweiten Bedeutsamkeit.