Protocol of the Session on April 10, 2014

Meine Damen und Herren, eine Zeitungsnotiz vom 2. April in der Rügener „Ostsee-Zeitung“ veranlasst mich, etwas zum Personalproblem zu sagen. In dem Artikel „Nationalpark: Rangertouren ab Hagen gestrichen“ wird beschrieben, dass im Nationalpark Jasmund die Zahl der Ranger aufgrund des Personalkonzeptes der Landesregierung weiter reduziert wird.

Im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft, der sich übrigens über jährlich steigende Besucherzahlen freuen kann, jedes Jahr kommen da drei Millionen Besucher hin, kommen 3 Ranger auf 10.000 Hektar. Im Bayrischen Wald – nur mal so als Beispiel – kommen 20 Ranger auf die gleiche Fläche. Im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft leidet darunter besonders der Schutz der umfangreichen Wasserflächen.

Ranger sind nicht nur Touristenführer, sondern vor allem Schützer und Kontrolleure. Wenn diese Mitarbeiter in allen Naturschutzverwaltungen im Lande immer mehr abgebaut werden, schadet das der Gegenwart und der Zukunft des Naturschutzes im Land, es schadet aber auch der Wertschöpfung vor Ort, der Tourismuswirtschaft.

Ich erwähne hier auch gern die Aussage des Ministers im Agrarausschuss anlässlich der Diskussion des Doppelhaushaltes, dass er die Durchführung der gesetzlichen Pflichtaufgaben des Ministeriums aufgrund der Personalsituation nicht mehr umfassend gewährleistet sieht – eine sehr bemerkenswerte Aussage, wie ich finde. Ich meine aber auch die unteren Naturschutzbehörden in den Landkreisen, in denen nach der Kreisgebietsreform im Wesentlichen die Kontrolle der Managementpläne beheimatet ist und die vor schier unlösbaren Aufgaben stehen.

Der vorliegende Antrag weist ebenfalls auf die Personalsituation hin. Eine Sache ist es, die Personalsituation zu kritisieren, und Sie merken ja, das tun wir ebenso heftig. Eine andere Sache ist es aber, die Realität auszublenden bei der Erteilung von Aufträgen zum Beispiel. Das umfangreiche Berichtsverlangen des Antrages ist nach meiner Kenntnis schlicht nicht zu leisten, schon gar nicht zu

dem verlangten Zeitpunkt. Wir sollten uns aber mit den Berichten befassen, die der Bund alle sechs Jahre gegenüber der EU zu verfassen hat. Für den Bundesbericht, der Minister hat es schon gesagt, sind circa 500.000 Einzeldaten erfasst worden. Es ist mein Fehler, ich weiß, aber ich kenne den neuesten von 2013, da war der letzte fällig, noch nicht. Aber das können wir uns doch in den Ausschuss holen. Ich habe dazu gestern gerade einen Antrag an den Ausschussvorsitzenden gestellt,

(Torsten Renz, CDU: Echt?)

und dann können wir entscheiden, welche weiteren Informationen wir dringend benötigen.

Klar ist aber schon heute, für das NATURA-2000-Netz- werk besteht rechtlich verbindlich ein Verschlechterungsverbot. Das Ziel, den Verlust der biologischen Vielfalt bis 2010 aufzuhalten, haben wir verfehlt. Trotzdem ist der Aufbau des NATURA-2000-Netzwerkes ein Erfolg und sowohl für den Erhalt der biologischen Vielfalt in Europa als auch weltweit unverzichtbar.

Die EU-Länder stehen in der Pflicht, den Schutz der NATURA-2000-Gebiete zu gewährleisten. Was getan werden muss, ist für jeden Lebensraum und für jede Art bekannt. Folglich ist jetzt die Politik mit der Durchsetzung gefragt. Es kommt auf den politischen Willen an und das Augenmaß, um Anspruch und Erfordernis an unsere natürlichen Lebensgrundlagen gut auszubalancieren. Einfacher ist die Welt auf Dauer nicht zu haben, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen.

Sehr geehrte Frau Dr. Karlowski, ich schätze Sie sehr und achte Ihr Engagement für Natur und Umwelt. Die Natur hat leider nicht sehr viele Anwälte. Und ich teile Ihre Sorge, dass es in diesem Land Kräfte gibt, die immer noch nicht begriffen haben, welchen Schatz wir zu bewahren haben für uns heute und für unsere Nachfahren.

Ich habe das Empfinden, dass Ihre Anträge, auch der hier vorliegende, ein tiefsitzendes Misstrauen widerspiegeln gegenüber der Verwaltung, aber auch gegenüber vielen Menschen in unserem Land. Es ist richtig, dass wir insbesondere im Naturschutz klare Regeln brauchen, ansonsten gerät er unter die Räder, und ich meine genauso wie Sie, dass der alte Spruch „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ seine Berechtigung hat. Aber ich kenne sehr viele engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Umweltverwaltung, auf jeder Ebene unseres Landes, die genauso wie wir den uns gegebenen Schatz bewahren und mehren wollen.

Es ist mir ein Anliegen, diese zu unterstützen, auch gegen Widersacher in den Reihen der Koalition. Aber überall, wo wir es mit Menschen zu tun haben, müssen wir Abwägungsprozesse in Kauf nehmen. Meine Aufgabe sehe ich darin, darauf zu achten, dass die Natur die Kompromisse verkraften kann. Manchmal muss man auch Verbote aussprechen, aber vor allem müssen wir überzeugen. Wir werden uns zu Ihrem Antrag der Stimme enthalten. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Dr. Schwenke.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Katharina Feike von der Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Antrag „Lebensräume und Arten brauchen mehr Schutz – Europäisches Naturschutznetz NATURA 2000 zum Erfolg führen“ unterstellt der Landesregierung Defizite in der Umsetzung des Schutzgebietsnetzes in Mecklenburg-Vorpommern.

Als Anlass dient dafür, wie hier mehrfach schon erwähnt, die Veröffentlichung der Ergebnisse über den Erhaltungszustand von Arten und Lebensräumen im Europäischen Naturschutzgebietsnetz NATURA 2000 für Deutschland vom März 2014. Diese Daten wurden von der Kommission auf der Ebene der biografischen Regionen, die länderübergreifend sind, zusammengefasst. Das Monitoring nach den Berichtspflichten über die biografischen Regionen lässt aber keinerlei unmittelbaren Rückschlüsse auf die konkreten Erhaltungszustände in den einzelnen FFH- und Vogelschutzgebieten in unserem Land zu. Das Umweltministerium hat jedoch für die Ergebnisse in Mecklenburg-Vorpommern den Bericht entsprechend betrachtet und wird auch, so vertrauen wir als SPD-Fraktion, entsprechende Maßnahmen für die Schutzgebiete dann einleiten.

Was Sie aber fordern, meine Damen und Herren Abgeordnete der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, gehört weder zu den Berichtspflichten gegenüber der EU, noch ist es in einem vertretbaren Aufwand leistbar. Ihren Antrag lese ich eher wie einen Wunschzettel zu Ostern.

(Heiterkeit bei Heinz Müller, SPD)

Mehr Berichte, mehr Qualitätssicherung, mehr personelle Kapazitäten, mehr fachliche Kontrolle, mehr Maßnahmen, mehr Managementmaßnahmen, mehr Datenerhebung, mehr finanzielle Mittel, mehr, mehr, mehr, mehr. Ich frage Sie: Woher sollen die Gelder kommen? Und die zweite Frage, die ich mir immer stelle: Kann man nicht auch so den Naturschutztod verwalten?

Wir wollen Naturschutz mit Herz, aber auch mit Verstand. Dazu gehört aber auch, dass wir die Ausweisung spezifischer Schutzgebietsverordnungen mit Verboten und Geboten für alle FFH-Gebiete ablehnen. Zum einen stellt sich eine solche Herangehensweise als ein unvertretbarer Aufwand dar und zum anderen entsprechen solche ordnungsrechtlichen Maßnahmen nicht dem kooperativen Ansatz, den uns die FFH-Richtlinie vorgibt. Zur Akzeptanzsteigerung von Naturschutz, sind wir der Meinung, brauchen wir die Einbindung der Eigentümer bei der Umsetzung der FFH-Richtlinien. Mit kleinstteiligen Verboten und Geboten erreichen wir nichts. Wir setzen daher auf eine FFH-Landesverordnung, die uns auch der Minister in seiner Rede zugesichert hat.

(Zuruf von Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Abschließend möchte ich den Naturschützer Hubert Weinzierl noch einmal hier zitieren: „Wir wollen, daß der Kuckuck, der aus dem Walde ruft, und das Männlein, das im Walde steht, nicht mehr nur in Kinderliedern existieren. Wir wollen, daß die Linde vor dem Tore nicht nur im Volkslied vorkommt,“

(Michael Andrejewski, NPD: Wer hat das denn geschrieben?)

„die Brunnen vor dem Tore nicht nitratverseucht sind und das Tor selbst nicht vom Steinfraß zerfressen wird.“

Liebe Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ich glaube, in diesem Wollen sind wir uns einig, nur lassen wir dabei im Gegensatz zu Ihnen die Kirche im Dorf.

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Infolgedessen lehnen wir Ihren Antrag ab und ich bedanke mich recht herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Frau Feike.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Dr. Karlowski für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, ich habe gerade schon von dem Plenum aus gesagt, die Katze ist aus dem Sack,

(Egbert Liskow, CDU: Oh! Welche?)

was zu erwarten war. Es wird offensichtlich nicht mehr angestrebt, gebietsspezifische FFH-Managementpläne zu erstellen, sondern eine FFH-Landesverordnung soll kommen, damit alles in einem Aufwasch und unspezifisch abgehandelt werde.

(Minister Dr. Till Backhaus: Na, na, na! – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Das lassen wir uns dann gern noch im Ausschuss genauer, detaillierter erklären. Wir haben das Thema ja auf eine der kommenden Ausschusssitzungen gesetzt bekommen und das begrüße ich natürlich sehr.

Ich begrüße auch, dass ich von Minister Backhaus gerade erfahren habe, dass offensichtlich der Medien- informationsdienst Agra Europe vom 7. April Sie wohl unrichtig zitiert hat. Dort war eben das gesagt worden, dass Sie sich dafür einsetzen, dass auf den ökologischen Vorrangflächen sowohl Pflanzenschutzmittel als auch Dünger möglich sein müssen. Nun haben wir das hier öffentlich gehört und das Wort des Ministers nehmen wir jetzt als bare Münze. Das begrüße ich auch, dass hier eine andere Position heute zu hören war. Das ist doch sehr erfreulich.

(Minister Dr. Till Backhaus: Die hat sich auch nie geändert bei mir.)

Lebensräume und Arten brauchen mehr Schutz und wir haben dazu jetzt mehrere Beiträge gehört. Es war auch zu erwarten, dass weder Sie, Herr Minister Backhaus, noch jemand von den Mitgliedern der Regierungskoalition hier in Sack und Asche heute gehen und zugeben würde:

(Heinz Müller, SPD: Warum auch?)

Ja, wir hängen bei NATURA 2000 mächtig hinterher. Keiner sagt das hier.

(Minister Dr. Till Backhaus: Gehen Sie mal nach Baden-Württemberg!)

Wir haben das von Frau Dr. Schwenke deutlich herausgearbeitet bekommen, wie im Ländervergleich Mecklenburg-Vorpommern durchaus sehr hinterherhinkt und nun mit einem – na ja, lassen wir es uns mal genauer erklären – spannenden Gesamtpaket in Form einer Landesverordnung schnell noch der Rückstand aufgeholt werden soll.

Zu Ihren mehr oder weniger starken oder schwachen Ausführungen sagen wir den interessierten Menschen im Land: Für die Regierungskoalition von SPD und CDU gilt, Naturschutzpolitik ist in Ihren Augen das fünfte Rad am Wagen.

(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Heinz Müller, SPD: Nein, stimmt doch gar nicht. – Burkhard Lenz, CDU: Das stimmt doch gar nicht.)

Das ist eher hinderlich, eine lästige Pflicht, die es wohl zu erfüllen gilt. Das steht dann so im Koalitionsvertrag – auch das hat vorhin Frau Dr. Schwenke schon herausgearbeitet –, aber ein Engagement ist das nicht.

(Burkhard Lenz, CDU: Das ist Ideologie, was Sie verbreiten.)

Was sehr wichtig zu erwähnen ist, ist noch, dass wir diese Blackbox haben, dass wir eine unzureichende Datenlage haben, den Erhaltungszustand überhaupt bewerten zu können. Wenn wir das nicht wissen, können wir weder spezifische Managementpläne noch eine Gesamt-FFH-Landesverordnung darauf aufbauen. Bei 11 oder auch bei 28 Arten – da gibt es verschiedene Quellen mit verschiedenen Zahlen – reicht die Datenlage nicht aus, um den Erhaltungszustand zu bewerten. Jedenfalls war das der uns vorliegende Kenntnisstand. Wir sind gespannt, ob in dem jetzt angekündigten neuen Bericht ein besserer Kenntnisstand vorhanden ist und zu diesen 11 oder 28 Arten endlich ein Erhaltungszustand ausgedrückt werden kann.

Zur Personalsituation: Herr Minister, reden Sie doch mal mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Naturschutzverwaltungen,

(Minister Dr. Till Backhaus: Habe ich gerade wieder gemacht. Ich rede immerzu mit denen.)