Also ich bin der Sportminister und nicht der Bauminister. Ich kenne die Anforderungen. Ich weiß, dass sie round about in einem ersten Schritt ungefähr 3 bis 3,5 Millionen Euro bräuchten, um die erste Anforderungsstufe zu erfüllen und auch den Spielbetrieb realisieren zu können, und dann noch Mittel in irgendeiner Größenordnung zwischen 1,5 und 2 Millionen Euro möglicherweise für weitere Anforderungen. Also sagen wir mal round about, alles in allem bedarf es irgendeiner Größenordnung um die 5 Millionen Euro, die als Investition notwendig wäre, um die Anforderungen, die der Deutsche Fußballbund stellt, erfüllen zu können.
regierung nach dem Erlöschen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreistag von Vorpommern-Greifswald dieser auf Antrag einer Fraktion im Hinblick auf Paragraf 110 Absatz 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet, die Ausschüsse vollständig neu zu besetzen?
Herr Abgeordneter Andrejewski, eine solche Verpflichtung besteht nicht. Die Neubesetzung setzt nach der genannten Vorschrift voraus, dass eine Wahlstelle frei wird. Das Erlöschen einer Fraktion bewirkt kein Freiwerden einer Wahlstelle, da die auf Vorschlag der fraglichen Fraktion gewählten Ausschussmitglieder ihr Mandat als Ausschussmitglied grundsätzlich behalten, unabhängig davon, ob es erlischt oder nicht.
Eine Nachfrage: Was versteht das Ministerium unter dem im Gesetz genannten, aber im Kommentar nicht definierten, auch in keinem Wörterbuch definierten Begriff „Wahlstelle“?
desregierung der Wahrheit, dass, wie kürzlich behauptet, die ärztliche Versorgung der Bewohner der Asylbewerberunterkunft Nostorf-Horst schlecht sei?
Herr Abgeordneter, der Landesregierung ist derzeit nicht bekannt, dass kürzlich behauptet worden wäre, dass die ärztliche Versorgung in der Aufnahmeeinrichtung in Horst schlecht sei. Eine derartige Behauptung entspräche jedoch auch nicht der Tatsache und ist insofern zurückzuweisen, wenn sie denn getätigt worden wäre.
Im Übrigen hat das Ministerium für Inneres und Sport in den Antworten der Landesregierung zu den Kleinen Anfragen der Abgeordneten Frau Gajek auf der Drucksache 6/2322 „Verbesserungsbedarf bei der Erstaufnahmeuntersuchung von Asylbewerbern“ und Drucksache 6/2587 „Medizinische Versorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern durch das Krankenhaus Boizenburg“ umfassend zu Fragen rund um den medizinischen Dienst in der Aufnahmeeinrichtung Horst Stellung genommen. Dort ist alles ausführlich dargestellt und insofern ist dem nichts hinzuzufügen, was die angebliche Kritik betrifft.
lich, auf Antrag einer Fraktion über einen Antrag zur Erweiterung der Tagesordnung beziehungsweise über einen Änderungsantrag zu einer Beschlussvorlage namentlich abstimmen zu lassen?
Herr Abgeordneter Müller, das Fraktionen eingeräumte Recht, eine namentliche Abstimmung zu verlangen, ist nach dem Wortlaut des Paragrafen 31 Absatz 2 Satz 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommerns nicht auf ausschließlich
abschließende Abstimmungen über Sachanträge beschränkt. Nach Auffassung meines Hauses ist diesbezüglich auch keine einschränkende Auslegung der Vorschrift nach Sinn und Zweck geboten.
träge auf namentliche Abstimmung durch den Vorsitzenden der Gemeindevertretung rechtliche Auswirkungen auf die jeweiligen Beschlüsse?
Herr Abgeordneter, die Nichtbeachtung eines Antrages auf namentliche Abstimmung würde zu formellen Rechtswidrigkeiten des gefassten Beschlusses führen. Diese Rechtswidrigkeit müsste allerdings, um Auswirkungen zu entfalten, verbindlich festgestellt werden. Dies kann durch einen Widerspruch des Bürgermeisters, durch rechtsaufsichtliche Beanstandungen oder durch verwaltungsgerichtliche Entscheidung geschehen. Da hier die Möglichkeit der Verletzung subjektiver Fraktionsrechte in Rede steht, wäre die Fraktion regelmäßig auf den Rechtsweg verwiesen.
und dort in welchen Ortsteilen sind künftig Sammelunterkünfte für Asylbewerber und/oder Asylanten mit welchen Kapazitäten vorgesehen und wann sollen diese von wem in Betrieb genommen werden?
Herr Abgeordneter Petereit, sagen Sie mir beim nächsten Mal bitte Bescheid, wenn ich mir die Antwort auf die Frage gleich aufheben kann, denn die gleiche Frage haben Sie in der letzten Fragestunde gestellt. Ich will sie aber gerne noch mal beantworten.
Gegenwärtig ist die Einrichtung von zwei Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Vorpommern-Rügen in Planung, der auch Träger dieser Einrichtung sein wird. Eine Gemeinschaftsunterkunft wird in Barth, im Ortsteil Barth-Süd, mit einer nunmehr vom Landkreis verringerten Kapazität auf 100 Plätze voraussichtlich noch im zweiten Quartal 2014 in Betrieb genommen werden. Die andere Einrichtung wird in der Hansestadt Stralsund, im Ortsteil Dänholm, mit einer Kapazität von circa 200 Plätzen voraussichtlich im dritten Quartal 2014 entstehen.
Die Betreiber beider Einrichtungen werden durch Ausschreibungen gewonnen, deswegen kann ich Ihnen noch nicht beantworten, wer die Betreiber sein werden. Aber das Verfahren ist so geplant und wird auch so umgesetzt werden.
Können Sie mir bestätigen, dass sich Planungen auch ändern können und deshalb Nachfragen jeden Monat wiederkommen könnten?
Insofern schließe ich nicht aus, dass es Veränderungen gibt, und Sie können die Frage so häufig stellen, wie Sie wollen.
Zweitens weise ich Sie darauf hin, dass ich auf das Entschiedenste Ihre Formulierung, die Sie in der Fragestellung gebraucht haben in Bezug auf die Benennung der Asylbewerber, zurückweise.
Wir haben ganz bewusst entschieden in diesem Haus, diese Frage nicht im Vorfeld zu reklamieren, weil wir schon Wert darauf legen, dass auch hier im Haus deutlich wird, mit welchen diskriminierenden Äußerungen Sie Menschen belegen. Aber das hindert uns nicht daran …