Protocol of the Session on April 10, 2014

Wir haben ganz bewusst entschieden in diesem Haus, diese Frage nicht im Vorfeld zu reklamieren, weil wir schon Wert darauf legen, dass auch hier im Haus deutlich wird, mit welchen diskriminierenden Äußerungen Sie Menschen belegen. Aber das hindert uns nicht daran …

(Stefan Köster, NPD: Schauen Sie sich mal die Anfragen von der CDU an!)

Herr Köster, ich bitte Sie – wir sind nicht in der Aussprache –, sich jetzt zurückzuhalten. Ich äußere mich gerade zu der Frage von Herrn Petereit.

Wir werden uns hier im Hohen Hause nicht davon abhalten lassen, diese diskriminierenden Äußerungen auch entsprechend zu rügen und darauf hinzuweisen, dass wir das nicht dulden und dass wir damit nicht einverstanden sind.

Im Übrigen verweise ich nochmals auf die Geschäftsordnung: Bei Beantwortung von Fragen, und dieser Komplex war für Sie noch nicht abgeschlossen, haben Sie am

Mikrofon stehen zu bleiben. Das sieht die Geschäftsordnung so vor

(David Petereit, NPD: Die Frage war ja beantwortet.)

und Sie haben hier keine Sonderrolle und keine Extrawürste. Das mache ich auch noch mal ganz deutlich.

Abweichend von der Drucksache 6/2867 wird der Minister für Inneres und Sport nun auch die Frage 22 beantworten. Und ich fordere den Abgeordneten Herrn Pastörs auf, diese Frage 22 zu stellen.

(Stefan Köster, NPD: Ich hoffe, er darf auch die Frage 21 noch stellen.)

Herr Abgeordneter Köster, ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf. Sie haben überhaupt nicht darüber zu befinden, wie hier die Reihenfolge der Abläufe im Landtag stattfindet. Wenn Sie irgendetwas zu kritisieren haben oder anzumerken, dann nutzen Sie bitte das Gremium, das dafür da ist, nämlich den Ältestenrat.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Er will bloß ein bisschen Stunk machen, er ist ja wieder zu kurz gekommen heute.)

Bitte, Herr Pastörs.

Ja, Herr Caffier, Frage 22:

22. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung

zur Kundenliste der kanadischen Firma „Azov Films“ in Bezug auf Besteller aus MecklenburgVorpommern?

Herr Kollege Abgeordneter, die Ermittlungen werden seit 2012 durch die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt geführt. Aus den bisher übermittelten Ermittlungsergebnissen des BKA ergeben sich zehn Tatverdächtige mit Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern. Zu weiteren Personen liegen derzeit keine Erkenntnisse vor.

Zusatzfrage: Ist es richtig, dass auf dieser Liste auch ein Name eines Polizeibeamten des Landeskriminalamts zu finden ist?

Die Frage kann ich Ihnen nicht beantworten. Zu einzelnen Personaldetails gibt es keine Auskunft und zum laufenden Verfahren auch keine.

Zusatzfrage: Planen Sie, hier Klarheit zu schaffen, inwieweit in Ihrem Hause eventuell solche Personen Bestellungen abgegeben haben könnten?

Also zunächst gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, und das gilt auch für mein Haus, grundsätzlich erst einmal die Unschuldsvermutung. Und wenn sich Verfehlungen welcher Art auch immer ergeben, wird dementsprechend disziplinarisch geahndet, gehandelt und umgesetzt. Insofern werde ich genau das tun, was das Gesetz vorschreibt und was alle erwarten, wie man damit umgehen muss. Aber dafür muss sich erst mal der Straftatbestand oder die mögliche Straftat dann auch definitiv belastend feststellen lassen.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Darum geht’s Herrn Pastörs doch gar nicht. Er will doch nur ein bisschen skandalisieren, das ist alles.)

Das ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht der Fall. Insofern kann ich noch mal bitte auf die derzeit laufende Ermittlung verweisen und dann abwarten, was sich daraus zum Ende ergibt.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Justizministe- rin des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Ich bitte den Abgeordneten Herrn Pastörs, die Frage 21 zu stellen.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Immer ruhig Blut!)

Frau Ministerin, guten Morgen!

21. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung

über Ermittlungsverfahren in Mecklenburg-Vor- pommern, die infolge des Aufdeckens eines Pädophilenrings im Jahre 2010 eingeleitet wurden?

Herr Abgeordneter, auf der Grundlage des in Ihrer Frage mitgeteilten Sachverhaltes, keine. Ihrer Frage ist bereits nicht zu entnehmen, auf welche möglichen Ermittlungen Bezug genommen werden soll. Im Übrigen ist der Landesregierung über die Aufdeckung eines Pädophilenrings im Jahr 2010 mit Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern nichts bekannt.

Zusatzfrage: Gibt es denn im Zusammenhang mit der hier formulierten Frage Ermittlungen, die auch nach diesem Zeitpunkt dafür Sorge tragen, dass eventuelle Straftaten hier verfolgt werden zu dem Komplex?

Es werden Ermittlungen immer dann erfolgen, wenn sie notwendig sind und wenn es Anhaltspunkte gibt. Ob es jetzt im speziellen Fall welche gibt, kann ich Ihnen nicht beantworten. Ich habe auf 2010 hingewiesen, danach haben Sie gefragt und darauf kann ich nur antworten.

Nach diesem Zeitpunkt ist Ihnen nichts bekannt von Ermittlungen in dieser Richtung?

Ich kann nicht auf Fragen antworten, die nur Vermutungen beinhalten.

Das ist eine konkrete Frage, auf die Sie vielleicht Ja oder Nein antworten …

Herr Abgeordneter Pastörs, Sie haben die Möglichkeit gehabt, zwei Nachfragen zu stellen. Sie haben hier keine Möglichkeit, die Antworten der Ministerin zu kommentieren, zu bewerten und so weiter.

Frau Ministerin, ich danke Ihnen ganz herzlich.

Wir sind am Ende der heutigen Fragestunde.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Gerkan und Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, gemäß § 64 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages – Auswirkungen der Rechtsprechung, hier: Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Meck- lenburg-Vorpommern vom 28. Dezember 2007 über die Unzulässigkeit von Ferienwohnungen in Wohngebieten und in unbeplanten Ortslagen, auf Drucksache 6/2734.

Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Gerkan und Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, gemäß § 64 Absatz 3 GO LT Auswirkungen der Rechtsprechung, hier: Beschluss des Oberverwaltungs- gerichtes Mecklenburg-Vorpommern vom 28. Dezember 2007 über die Unzulässigkeit von Ferienwohnungen in Wohngebieten und in unbeplanten Ortslagen – Drucksache 6/2734 –

Ich bitte den Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus an das Rednerpult und bitte den Abgeordneten Herrn Suhr, an das Saalmikrofon zu treten und die Frage 1 zu stellen.

Sehr geehrter Herr Minister, die Frage 1 lautet:

1. Wann und wie gedenkt die Landesregierung, die offensichtlich gegenüber den unteren Bauaufsichtsbehörden auf die Durchsetzung der aktuellen Rechtslage drängt, auf die „Gemeinsame Erklärung“ der Bürgerinitiativen zu antworten?

Ich will jetzt mal eine Verständnisfrage stellen: Wollen wir die Antworten hier alle vortragen oder wollen wir grundsätzlich ein paar Aussagen treffen zu der beantworteten Kleinen Anfrage?

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

Wenn ich darauf antworten darf, ich könnte einen Vorschlag machen. Ich kenne das Prozedere in dem Zusammenhang nicht.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Wir können das gern so handhaben, dass Sie insgesamt allgemeine Ausführungen machen. Ich möchte allerdings schon von meinem Nachfragerecht Gebrauch machen. Das Präsidium muss hier entscheiden, wie es das handhabt.

Also ich muss an der Stelle darauf aufmerksam machen, dass wir hier eine Situation haben, die bisher im Plenum noch nicht aufgetaucht ist. Die Antwort auf die Kleine Anfrage ist eingegangen nach der entsprechenden Frist, aber noch vor der Sitzung, also nach Aufsetzung auf die Tagesordnung.

Herr Minister, es steht Ihnen natürlich frei, sich am Mikrofon entsprechend zu äußern. Wenn der Abgeordnete darauf besteht, dass die schriftlich vorliegende Antwort vorgelesen wird, kann man das sicherlich tun, man muss es aber nicht.

Ich bestehe nicht darauf.