Protocol of the Session on April 10, 2014

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2833. Wer dem zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. –

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Frau Berger, Sie müssen zustimmen.)

Die Gegenprobe. – Und die Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2833 abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, CDU, Fraktion DIE LINKE und Fraktion der NPD und bei keinen Stimmenthaltungen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 22: Das ist die Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Freihandelsabkommen TTIP – Bedenken öffentlicher Verbände und Behörden ernst nehmen, Drucksache 6/2824.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Freihandelsabkommen TTIP – Bedenken öffentlicher Verbände und Behörden ernst nehmen – Drucksache 6/2824 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Borchardt von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Thema Freihandelsabkommen TTIP haben wir bereits im vergangenen Jahr thematisiert. Insofern, denke ich, wissen Sie alle, worum es geht, und ich kann mir eine umfangreiche Erklärung sparen.

(Vizepräsidentin Regine Lück übernimmt den Vorsitz.)

Damals haben wir Ihnen auch gesagt, dass wir nicht grundsätzlich gegen jegliche Art von Freihandelsabkommen sind. Die Frage ist nur: Was wird dort verhandelt? Nach jetzigen Einschätzungen und nach dem, was bisher bekannt ist, sehen wir begrenzte wirtschaftliche Gewinne auf der einen Seite und beträchtliche Abwärtsspiralen, und zwar insbesondere bei den Standards, auf der anderen Seite.

Wir möchten gern wissen, wo die roten Linien, die Punkte sind, die man nicht zur Verhandlung stellt. Wenn es bei einem solchen Abkommen um den Abbau von Bürokratie oder die Reduzierung von Einfuhrzöllen geht, kann man sicherlich über alles reden. Geht es aber um den Abbau von Verbraucherschutz- oder Umweltstandards, um Arbeitnehmer- oder Gewerkschaftsrechte oder die kommunale Daseinsvorsorge, brauchen wir über diese Punkte nicht zu reden. Das sind Punkte, bei denen die heutigen europäischen Standards für uns das absolute Minimum darstellen können.

Problematisch ist, dass die Herstellung der vollen Transparenz, die wir hier letztes Jahr gefordert haben und die von SPD und CDU abgelehnt wurde, noch immer nicht geschehen ist. Offiziell ist das Verhandlungsmandat der Europäischen Union der Kommission noch nicht bekannt und auch die Verhandlungsprotokolle sind noch nicht öffentlich. Weiterhin haben die Verhandlungen in der Sache selbst nicht richtig begonnen. Deshalb waren wir auch bisher recht zurückhaltend, was die Forderungen hinsichtlich des Verhandlungsstopps angeht. Wenn Verhandlungen noch nicht begonnen haben und wir nicht wissen, worüber genau verhandelt wird, halten wir es für sinnvoller, zunächst die Informationspolitik zu rügen. Das haben wir in unserem Antrag vom letzten Jahr getan und in gewisser Weise tun wir das auch heute.

Meine Damen und Herren, natürlich ist es uns bewusst, dass es bereits eine Resolution des Bundesrates gibt, die einen Teil der Punkte unseres Antrages behandelt. Tatsache ist aber auch, dass diese Resolution bisher keine Beachtung fand, denn die Bedenken vom Städte- und Gemeindetag und vom Bundesumweltministerium wurden erst nach der besagten Bundesratsresolution geäußert. Darüber sollten Sie nachdenken.

Lassen Sie mich nun etwas genauer auf die im Antragstext genannten Schreiben eingehen. Da wären zunächst die Bedenken des Städte- und Gemeindetages zur kommunalen Daseinsvorsorge. Es wurden noch andere Probleme genannt, aber das ist das, was dem Städte- und Gemeindetag als Verband sicherlich am meisten auf den Nägeln brennt. Genannt waren hier das Beispiel der Privatisierung kommunaler Dienstleistungen wie Wasserversorgung und Abwasserentsorgung.

Nun versucht man, sowohl vonseiten der Bundesregierung als auch vonseiten der Europäischen Kommission diese Befürchtungen zu zerstreuen. Man wolle derartige Dinge gar nicht verhandeln und ohnehin gebe es dafür kein Mandat für die Kommission. Allerdings wissen wir von Abgeordneten des Europäischen Parlaments, dass diesbezüglich sehr wohl eine Arbeitsgruppe im Zusammenhang mit TTIP gebildet wurde.

Meine Damen und Herren, so leicht gehe ich über diese Brücke nicht. Tatsache ist, dass das Verhandlungsmandat immer noch nicht offiziell veröffentlicht wurde. Somit bleibt sein Inhalt weiterhin Spekulation. Tatsache ist auch, dass es eine Arbeitsgruppe gibt, die explizit das Thema der kommunalen Daseinsvorsorge verhandeln soll. Das Thema liegt also auf dem Verhandlungstisch.

Ich erläutere Ihnen mal den Hintergrund: Es ist nämlich so, dass die Europäer an die amerikanischen öffentlichen Beschaffungsmärkte heranwollen und deshalb Angst haben, das Thema „kommunale Daseinsvorsorge“ vom Tisch zu nehmen, weil sie befürchten, die Amerikaner verhandeln dann nicht mehr über die Beschaffungsmärkte. Das ist der Hintergrund. Insofern hegen wir auch Befürchtungen. Am Ende ist es im Zweifel egal, ob man die Daseinsvorsorge verhandeln wollte oder nicht oder ob es dafür überhaupt ein Mandat gab, nämlich dann, wenn trotzdem ratifiziert wird, weil einem das Ergebnis in der Gesamtschau passt. So viel zum Grundsätzlichen.

Hinzu kommt noch, wie weit man in der Sache selbst geht. Nur weil keine Pflicht zur Privatisierung kommunaler Dienstleistungen besteht, heißt das nicht, dass die Gefahr gebannt ist. Auf die Gefahren von freiwilliger Privatisierung möchte ich an dieser Stelle nicht tiefer eingehen. Das ist ein kommunalpolitisches Problem und ich denke, Sie kennen unsere Auffassung dazu. Eigentlich könnte man die Frage der kommunalen Daseinsvorsorge grundsätzlich aus der Verhandlungsmasse herausnehmen.

Das, was die europäische Seite allerdings im Blick hat, das öffentliche Beschaffungswesen, ist in den USA Sache der Bundesstaaten. Da hat ein großer Teil bereits angekündigt, über dieses Thema nicht zu verhandeln. So ist die Situation. Man wird auf europäischer Seite nicht bekommen, was man will, also täte die Kommission gut daran, ihrerseits die kommunale Daseinsvorsorge vom Verhandlungstisch zu nehmen. Das wäre am sinnvollsten, bevor noch jemand Unfug damit treibt.

Kommen wir nun zu dem Schreiben des Bundesumweltministeriums. Ich denke, hieran wird die ganze Problematik um TTIP deutlich. So äußerte sich das Ministerium dahin gehend, dass es grundsätzliche Gefahren aus umweltpolitischer Sicht und eine Verwässerung der in der Regel höheren EU-Standards im Umwelt- und Verbraucherschutz sehe. Auch der geplante Investorenschutz wurde als problematisch angesehen. Das sind genau die

Punkte, die auch häufig von TTIP-Kritikern vorgebracht werden. Das verwundert doch arg. Schließlich behauptet man vonseiten der EU-Kommission häufig, die Skepsis gegenüber TTIP kommt in erster Linie wegen schlechter Informationen beziehungsweise Fehlinformationen.

Entsprechend gab die Kommission vor Kurzem ein Papier heraus, wo Fehlinformationen von Fakten getrennt werden sollten. Da hieß es dann auch, dass die Europäische-Union-Verhandlungsführer wöchentlich die Vertreter der demokratisch gewählten Regierungen der Mitgliedsstaaten träfen, um sie vor, während und nach den Verhandlungsrunden live über den Verhandlungsstand aufzuklären und deren Positionen einzubeziehen.

Wie kommt das Bundesumweltministerium also zu seiner Einschätzung? Ich denke, fachliche Kompetenz scheidet als Ursache aus. Fachkompetenz sollte in einem Bundesministerium genug vorhanden sein, da bin ich mir sicher. Also bleiben eigentlich nur zwei Alternativen: Entweder das Bundesumweltministerium äußert seine Bedenken in Kenntnis aller Informationen und allen Hintergrundwissens. Wenn dem so ist, haben Kritiker dieses Abkommens mit ihren Befürchtungen recht. Oder das Bundesumweltministerium gab eine Fehleinschätzung ab, die auf falschen Informationen beruhte. Dann gibt es aber ein Transparenzproblem, dass selbst ein Bundesministerium im Dunkeln tappt. Wenn das der Fall ist, haben alle Kritiker mit ihren Befürchtungen recht. Wie Sie es auch wenden, Sie kommen über den Punkt nicht hinweg, dass diesem Abkommen ein grundlegendes Problem anhaftet.

Zur Stellungnahme des DGB möchte ich Folgendes sagen: Diese Stellungnahme ist schon etwas älter und noch vor der Erteilung des Mandates datiert. Sie ist aber insofern bemerkenswert, als dass sie nicht nur Befürchtungen äußert oder Panik macht, sie deutet auf Risiken hin und stellt im Gegenzug positive Forderungen auf. Insofern bleibt die Stellungnahme unabhängig von ihrem Alter aktuell, bis die letzte Forderung aus ihr umgesetzt wurde.

Meine Damen und Herren, wir haben uns bewusst in unserem Antrag nicht auf Spekulationen und Mutmaßungen bezogen. Es sind Stellungnahmen und Schreiben von Gremien, die es wissen müssen. Es ist also keine wilde Panikmache. Das bitte ich Sie, bei Ihrer Entscheidung zu berücksichtigen, und ich bitte um Ihre Zustimmung. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Schulte von der SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion, das will ich gleich am Anfang ganz deutlich sagen, ist für Freihandelsabkommen, ist für Verhandlungen – sowohl für die Verhandlungen, die jetzt zwischen der Kommission und den Vereinigten Staaten geführt werden als auch für sonstige Verhandlungen auf internationaler Ebene,

die den internationalen Handel sichern, ihn vereinfachen und in allen beteiligten Ländern mehr Wohlstand schaffen. Das ist die Grundaussage.

Wir reden ja heute nicht zum ersten Mal über das Freihandelsabkommen TTIP, das in der Kommission ein Auftrag ist – und das ist wichtig, denn letztendlich entscheidet nicht die Kommission über das Verhandlungsergebnis, sondern die Mitgliedsstaaten entscheiden, weil die Kommission nicht im eigenen Namen, sondern für die 27 Mitgliedsstaaten und den sie beauftragenden Ministerrat die Verhandlungen führt.

Deswegen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist es natürlich richtig, dass man die Bedenken, die man hat, beizeiten entsprechend ausführt, darauf hinweist und die Bedenken, die andere, wie zum Beispiel der Städte- und Gemeindetag geäußert haben, aufnimmt und transportiert.

Aber, sehr geehrte Frau Kollegin Borchardt, was natürlich nicht richtig sein kann, ist, dass man sich in einer Plenardebatte im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hinstellt und sagt, letztendlich ist uns das Verhandlungsmandat egal, selbst wenn bestimmte Dinge von diesem Verhandlungsmandat nicht umfasst werden, gehen wir einfach mal davon aus, dass auch jenseits dieses Verhandlungsmandates entsprechende Verhandlungen ge- führt werden.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, gerade weil die Frau Kollegin Borchardt eine mangelnde Transparenz angesprochen hat, muss man darauf hinweisen, dass sich die Kolleginnen und Kollegen des Europaparlaments in der letzten Zeit weit über die jeweiligen Fraktionsgrenzen hinaus – und die sind dort ohnehin sehr transparent, sehr fließend im Europäischen Parlament – dafür ausgesprochen und deutlich gemacht haben, dass die Kommission ein erheblich höheres Maß und ein sehr gutes Maß an Transparenz, an Informationspolitik gegenüber dem Europäischen Parlament an den Tag legt, wesentlich besser, als es zum Beispiel bei früheren Verhandlungen der Kommission gewesen war. Ich erinnere nur an die entsprechenden Verhandlungen, die in der Vergangenheit zu Freihandelsabkommen geführt worden sind und letztendlich auch unter anderem aufgrund der mangelnden Transparenz gescheitert sind. Deswegen kam am Anfang noch mal die Aussage: Wir sind für Verhandlungen, wir begrüßen Verhandlungen.

Ich komme damit gleich zum nächsten Punkt: Wir sprechen uns als SPD-Fraktion aber auch klipp und klar dafür aus, dass sich ein entsprechendes geplantes transatlantisches Handelsinvestitionsabkommen, sofern es denn zustande kommen sollte, das heißt, sofern die Mitgliedsländer der Europäischen Union es tatsächlich beschließen sollten, konsequent an den bestehenden Standards ausrichten muss.

Was nicht sein kann, was nicht sein darf, ist, dass geltendes Recht sowohl auf der europäischen als auch auf der nationalen Ebene dadurch unterminiert wird, dass über Freihandelsabkommen – in diesem konkreten Fall mit den USA – Rechtsstandards abgesenkt werden, die in Europa beziehungsweise in den Mitgliedsstaaten, wie zum Beispiel der Bundesrepublik Deutschland, bestehen. Diese Gefahr besteht grundsätzlich immer, ist aber, zumindest nach dem derzeitigen Stand der Verhandlungen und bei dem, was man gerade insbesondere aus der

Bundesrepublik Deutschland an Stellungnahmen verfolgen kann, derzeit nicht konkret gegeben.

Wenn man zum Beispiel, wie in dem Antrag formuliert, die Bedenken des Deutschen Gewerkschaftsbundes hinsichtlich der Anwendung und Durchsetzbarkeit von Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechten aufgreift, dann muss man auf zwei Punkte hinweisen: Es ist natürlich richtig, dass in den USA die hier geltenden Standards der International Labour Organization, kurz ILO, die über Völkerrecht in der Bundesrepublik Deutschland, über Völkerrechtsabkommen ein rechtlicher Bestandteil der Rechtsordnung sind, nicht gelten. Aber es steht weder der Kommission noch anderen zu, entsprechende Völkerrechtsabkommen für die Bundesrepublik Deutschland aufzukündigen oder einzuschränken.

Ich erwarte von jeder Bundesregierung, egal, wer daran beteiligt ist, dass entsprechende rechtliche Standards – und ich habe auch keinen Anhaltspunkt dafür, dass das durch diese Bundesregierung nicht getan wird –, dass entsprechende Standards, zu denen man sich völkerrechtlich verpflichtet hat, auch aufrechterhalten bleiben.

Zweitens. Zu diesem Punkt muss man ganz deutlich sagen, dass es gerade die Gewerkschaften sind, die unter anderem auch ein entsprechendes Abkommen begrüßen – nicht vor dem Hintergrund, dass in der Europäischen Union oder gar in der Bundesrepublik Deutschland entsprechende Rechte modifiziert werden könnten oder wie man das auch immer ausführen will, sondern vor dem Hintergrund, dass die europäischen Gewerkschaften diese Verhandlungen als ein Mittel betrachten, um die Arbeitnehmerrechte in den USA zu stärken, und zwar auch für europäische Unternehmen.

Ich erlaube mir, in dem Zusammenhang darauf hinzu- weisen, dass die Situation zum Beispiel im amerikanischen Bundesstaat Tennessee momentan so ist, dass der dortige Gouverneur des Staates Tennessee massiv versucht zu verhindern, dass in der Niederlassung des VW-Konzernes ein entsprechender Betriebsrat gebildet wird. Auch das ist natürlich etwas, wenn man gegenseitige Rechte aufführt, was dann – das hoffe ich zumindest und das erwarte ich auch – in entsprechenden Verhandlungen sichergestellt werden kann, dass Arbeitnehmer auf beiden Seiten die gleichen hohen Rechte haben,

(Henning Foerster, DIE LINKE: Das wär schön.)

beispielsweise solche wie auch in der Bundesrepublik Deutschland. Das erwarte ich von der Bundesregierung, dass sie diese Position vertritt.

Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn ich mir die Position der Bundesregierung anschaue, insbesondere die Position des Bundesministers für Wirtschaft und Energie und Parteivorsitzenden der SPD, dann habe ich auch keinen Zweifel daran, dass ein entsprechendes Engagement gerade in dieser Richtung durchgesetzt wird. Das Gleiche gilt auch, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, für den Hintergrund sowohl der in diesem Antrag aufgeführten kommunalen Belange als auch der entsprechenden Umwelt- und Verbraucherschutzstandards.

Ich erlaube mir, darauf hinzuweisen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dass zum Beispiel die Europäische

Kommission derzeit die Verhandlungen – wenn ich das richtig im Kopf habe, bis Juni 2014 – unterbrochen hat, um verschiedenen Verbänden, unter anderem auch dem Städte- und Gemeindetag, in Deutschland die Möglichkeit zu geben, sich für die aus seiner Sicht entsprechenden Erfordernisse zu engagieren. Auch vor diesem Hintergrund habe ich momentan keinen Zweifel, dass die Belange der kommunalen Ebene dort Berücksichtigung finden. Wenn Sie die Positionen der Bundesregierung verfolgen, werden Sie das sehen.

Das gilt übrigens auch – Sie haben es selber aufgeführt – für die Einhaltung der bundesdeutschen Umwelt- und Verbraucherschutzstandards. Es ist ja gerade die Bundesregierung, die darauf dringt, dass die entsprechenden Standards, die in Deutschland gelten, dort eingehalten werden.

Lassen Sie mich dann zu einem letzten Punkt kommen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bleiben wir dabei, was die Bundesregierung bereits jetzt gegenüber der Kommission fordert und was sie auch klar und deutlich gesagt hat, dass ihre Zustimmung zu einem entsprechenden Abkommen mit den Vereinigten Staaten von der Einhaltung dieser Position abhängig ist!

Das hat die Bundesregierung noch mal mit Schreiben vom 26. März 2014 in Person des Bundeswirtschaftsministers an das zuständige Kommissionsmitglied, Herrn Kommissar De Gucht, ausdrücklich ausgeführt. Und ich erlaube mir zu zitieren: „Die Bundesregierung hat ihre Haltung, dass spezielle Investitionsschutzvorschriften in einem Abkommen zwischen der EU und in den USA nicht erforderlich sind, bereits bei der Erörterung des Verhandlungsmandats deutlich gemacht. Unsere Auffassung ist, dass die USA und Deutschland hinreichenden Rechtsschutz vor nationalen Gerichten gewährleisten.“ Und weiter heißt es in dem Schreiben: „In jedem Fall muss ausgeschlossen sein und bleiben, dass allgemeine und angemessene Regelungen zum Schutz von Gemeinwohlzielen, die in demokratischen Entscheidungen rechtsstaatlich zustande kommen, ausgehebelt oder umgangen werden oder dass ein Marktzugang eingeklagt werden kann.“

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben dieses Thema schon vor einigen Monaten, wenn ich das richtig im Kopf habe, auch aufgrund des Antrages, den der Kollege Brie eingebracht hatte, debattiert. Ich habe mich für meine Fraktion klar positioniert, dass wir erwarten, dass das, was an Standards in der Bundesrepublik Deutschland, in der Europäischen Union vorhanden ist, entsprechend bei den Verhandlungen seitens der Kommission mit den Vereinigten Staaten gewährleistet wird. Aus der Position und aus den Mitteilungen der Bundesregierung, übrigens auch aus den Positionierungen der Kolleginnen und Kollegen aus dem Europäischen Parlament, habe ich derzeit keinen Anhaltspunkt dafür, dass das nicht gewährleistet wird.

Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, vor dem Hintergrund werden wir den vorliegenden Antrag ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.