Sehr geehrte Damen und Herren, der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hilft den freien Schulen nicht auf dem Weg, realistische Lösungen und umsetzbare Verfahren für die Finanzierung zu erwirken. Aber wenn die schon fast mantraartig wiederholten Bekenntnisse der CDU und SPD zu den Schulen in freier Trägerschaft wirklich wahr sind, dann lassen Sie uns schnell und realistisch eine neue Verordnung gemeinsam mit den Schulträgern auf den Weg bringen, anstatt den Umweg über das Gericht zu gehen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat uns auch etwas erstaunt. Und es stellte sich die Frage: Welches Problem haben Sie, werte Kollegin Berger, denn eigentlich mit unserem Rechtsstaat?
In der Debatte im März forderten Sie den Bildungsminister auf, die höchstrichterliche Rechtsprechung zu ignorieren. Jetzt soll die Landesregierung eine Verordnung überprüfen lassen, die sie selbst für rechtmäßig hält.
Bildungsminister Mathias Brodkorb hat sich an gleicher Stelle ausführlich mit den Argumenten Ihres Gutachters Professor Dr. Wolfgang März auseinandergesetzt und sie widerlegt. Herr Butzki hat Ihnen bereits erklärt, dass die Landesregierung nicht gegen geltendes Recht verstoßen wird. Ich will diesen juristischen Diskurs nicht wiederholen, aber die Reden haben deutlich gezeigt, dass es keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Privatschulverordnung gibt und die höchstrichterliche Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Greifswald zu beachten ist. Eine von Ihnen nun angestrebte ab- strakte Normenkontrollklage ist ein verfassungsrechtliches Rechtsmittel, mit dem man höchstverantwortlich umgehen muss. Und sie darf nicht zur politischen Profilierung dienen.
Der Bildungsminister Mathias Brodkorb hat in seinen Reden und in seinen Mitteilungen an die Medien die Rechtmäßigkeit der Privatschulverordnung verteidigt. Deshalb ist es sehr verwunderlich, dass Sie dem Mi- nister unterstellen, dass er die eigene Verordnung für nichtig hält, nur weil er erklärt hat, dass die Möglichkeit besteht, dass ein Gericht auch einer anderen Auffassung sein kann. Deshalb bleibt es dabei: Die Landes- regierung hält die eigene Rechtsnorm keinesfalls für nichtig.
Wir geben den Tipp, die Rede des Ministers vom 12. März noch einmal gründlich zu lesen, und vielleicht gewinnt man schon dann neue Erkenntnisse.
Ich möchte noch einmal sehr deutlich betonen, dass die SPD-Fraktion zu den Schulen in freier Trägerschaft steht. Wir stehen zu unserem Koalitionsvertrag und das haben wir insbesondere mit unserem Antrag im Herbst des letzten Jahres sehr deutlich gemacht. Die Schulen in freier Trägerschaft sind ein wichtiger Bestandteil unserer Bildungslandschaft. Die Eltern haben ein Wahlrecht, insbesondere in den größeren Städten unseres Landes.
Bei unseren zahlreichen Gesprächen mit Lehrerinnen, Lehrern und Eltern werden wir oft gefragt, ob sich die GRÜNEN nur für die freien Schulen interessieren. Man darf nämlich nicht vergessen, dass ungefähr 90 Prozent aller schulpflichtigen Mädchen und Jungen in die öffentlichen Schulen gehen. Mit dem 50-Millionen-Euro-Paket und den zusätzlichen ESF-Mitteln werden viele Probleme im Bildungswesen unseres Landes angegangen. Die Werbekampagne des Bildungsministeriums für neue Lehrerinnen und Lehrer an unseren Schulen scheint ein großer Erfolg zu werden.
Aber zurück zu den freien Schulen. Die Finanzhilfe für die Schulen in freier Trägerschaft in unserem Bundesland ist richtig und wichtig. Die Finanzhilfe kann nur auf der Grundlage der schulgesetzlichen Bestimmungen gezahlt werden. Mit der geänderten Privatschulverordnung wird dem Rechnung getragen. Die freien Schulträger müssen künftig die gesetzeskonforme Verwendung der öffentlichen Finanzhilfen transparent nach- weisen.
Der Landesrechnungshof hat in seinem aktuellen Bericht festgestellt, dass es bei einzelnen freien Schulen zu einer Überförderung gekommen ist. Es ist mehr Finanzhilfe geflossen, als tatsächlich an Gehältern an die Lehrkräfte gezahlt wurde. Der Landesrechnungshof hat das Bildungsministerium aufgefordert, künftig die Verwendung der Gelder genau zu überprüfen. Gerade diesem Sachverhalt wird durch die geänderte Privatschulverordnung vom August letzten Jahres Rechnung getragen. Der Minister ist den Forderungen des Landesrechnungshofes bereits nachgekommen.
Wenn einzelne Schulträger freier Schulen beziehungsweise der Verband der freien Schulen der Meinung sind, dass die Privatschulverordnung verfassungswidrig oder mit dem Schulgesetz nicht vereinbar ist, können sie es gerichtlich klären lassen, wie es ja augenscheinlich schon passiert. In diesem Zusammenhang hat der Bildungsminister stets erklärt, dass er ein Urteil entsprechend umsetzen wird. Die Verwaltungsgerichte werden
Die SPD-Fraktion ist der Meinung, dass ein solcher Klageweg von den Trägern freier Schulen beschritten werden kann und nicht vom Landtag oder, wie im Antrag der Bündnisgrünen vorgeschlagen, von der Landesregierung erfolgen soll. Aus den von mir genannten Gründen wird die SPD-Fraktion diesen Antrag ablehnen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Minister Brodkorb, ich habe Ihnen gesagt, ich diskutiere sehr gern mit Ihnen inhaltlich, wenn denn das, was wir hier sagen, der Wahrheit entspricht. Jetzt haben Sie gemeint, dass ein Träger einer Schule in freier Trägerschaft zukünftig vielleicht auch mehr Geld bekommt, als er bisher bekommt. Da frage ich mich, wie das möglich ist, wenn wir doch diese Kappungsgren- ze von bis zu maximal 85 Prozent haben, die ja nicht außer Kraft gesetzt wurde durch diese Verordnung, und wenn wir eine Kappungsgrenze nach oben haben, die auch vorher schon galt, die nach wie vor gilt, dass die Träger dann zukünftig mehr Geld beziehen können sollen.
An die CDU-Fraktion gewandt möchte ich sagen: Herr Renz und auch Ihr Fraktionsvorsitzender Herr Kokert, der jetzt leider hier nicht anwesend ist, Sie erklären immer landauf, landab, Sie wollen die Schulen in freier Trägerschaft nicht im Regen stehen lassen. Stattdessen sehen Sie tatenlos zu, wie die SPD-Fraktion die Rechte der Schulen in freier Trägerschaft immer weiter aushöhlt.
Sie haben nicht verhindert, dass Schüler an freien Schulen von der kostenlosen Schülerbeförderung ausgeschlossen wurden. Sie haben nicht verhindert, dass Schulgenehmigungen plötzlich verweigert wurden mit dem Argument, sie seien eine Konkurrenz für die staatlichen Schulen. Sie haben nicht verhindert, dass die Zuschüsse für Berufsschulen von mindestens 60 auf 50 Prozent abgesenkt wurden. Sie haben auch nicht verhindert, dass deshalb an mehreren Berufsschulen Schulgelder von mehreren 100 Euro erhoben werden
mussten, während das Land für diese Zweige gar keine Ausbildung mehr vorhält. Sie haben nicht verhindert, dass viele Ausgaben an öffentlichen Schulen bei der Zuschussberechnung für freie Schulen gar nicht berücksichtigt werden. Und Sie haben auch nicht verhindert, dass Schulen mit der neuen Verordnung derart unter Druck geraten, dass sie bereits jetzt die Schulgelder erhöhen müssen.
Und Sie waren nicht einmal bereit, gemeinsam mit unserer Fraktion und mit den demokratischen Fraktionen diese Verordnung gerichtlich überprüfen zu lassen. Wenn das Ihre Form der Unterstützung ist, dann tut es mir leid für alle, denen die CDU ihre Hilfe angeboten hat. Wer Sie als Freund hat, braucht keinen Feind mehr.
Und zu Herrn Brodkorb möchte ich sagen: Ja, es gibt bereits eine erste Schule, die vor dem Verwaltungsgericht klagt.
Frau Oldenburg, da ist die Zeit, die Klagedauer vor einem Verfassungsgericht von ein bis zwei Jahren durchaus noch erträglich im Vergleich zu dem, was den Schulen in freier Trägerschaft droht, wenn sie jetzt den Klageweg beschreiten müssen.
Und ich will Ihnen zum Abschluss noch einen anderen wichtigen Grund nennen, warum wir eine zügige Überprüfung durch das Verfassungsgericht für dringend geboten halten. Es ist nämlich nicht unbedingt so, dass die Rechtsposition des Bildungsministeriums bei der Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft vor Gericht immer oder wenigstens fast immer Bestand hätte. Diese Annahme klang ja auch gerade bei Frau Kaselitz durch. Die Regierung ist ein großer Apparat mit vielen Juristen, die werden schon recht haben, wenn sie etwas tun.
Tatsächlich musste das Ministerium zum Beispiel im Jahr 2012 Finanzhilfen in Höhe von 977.795,36 Euro an Schulen in freier Trägerschaft nachzahlen, nachdem diese in insgesamt 14 Verfahren gegen das Land geklagt hatten. Die nachzuzahlenden Summen lagen zwischen 5.000 und 320.000 Euro.
Die Klageverfahren haben damals alle mehrere Jahre gedauert. Das OVG-Urteil, in dem das Land unterlag – und ich kann es nicht oft genug wiederholen –, hat sieben Jahre gedauert, bis diese Klageeinreichung überhaupt die erste Instanz erreicht hatte. Wie sollen Schulen in freier Trägerschaft überleben, wenn ihnen über Jahre hinweg jedes Jahr 200.000 bis 300.000 Euro fehlen, die ihnen dann irgendwann mal zugesprochen werden, vielleicht auch mit den entsprechenden Zinsen? Wenn sie nicht insolvent gehen wollen, müssen sie das Schulgeld erhöhen. Welche Möglichkeiten hätten sie denn sonst? Und wie viele Schulträger geben angesichts dieses jahrelangen Klageweges auf oder schließen vorher einen Vergleich, anstatt noch auf unbestimmte Zeit in dieser finanziellen Unsicherheit zu leben? Das Land wiederum hat hier keine Zeitnot und daher immer den längeren Atem. Aber das Land hat nicht das Recht, diese überlegene Position so schamlos auszunutzen.
Dabei sage ich ausdrücklich, es kann immer mal zu Klagen kommen, und hier stimme ich ja wieder überein mit der Position des Bildungsministers: Mal gewinnt das Land, mal gewinnen die Kläger. Das wird nie zu verhindern sein. Aber angesichts der von mir eben hier vorgetragenen Klagebilanz, angesichts der vielen juristischen Bedenken gegen diese neue Verordnung und angesichts der schon angekündigten Klageflut, die ja auch schon begonnen hat, sollte die Landesregierung jetzt handeln und mit einer Normenkontrollklage endlich für Rechtsfrieden sorgen.
Ich glaube, das ist angesichts dieser wichtigen Frage für viele Schulen, Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler in diesem Land nicht zu viel verlangt.
(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Michael Andrejewski, NPD: Sonst droht der Bürgerkrieg.)