Protocol of the Session on March 13, 2014

Vielen Dank, Frau Gajek.

Ich darf nun den Abgeordneten Johann-Georg Jaeger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bitten, die Frage 7 zu stellen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister!

7. Wie viele Kontrollen von Transporten mit radioaktiver Ladung wurden im Jahr 2013 in Rostock (einschließlich Rostocker Hafen) durchgeführt und in wie vielen Fällen wurden bei diesen Kontrollen Mängel festgestellt?

Schönen guten Morgen, Herr Abgeordneter Jaeger! Vielleicht kurz vorweg: Sie wissen, im Land sind die Zuständigkeiten ein bisschen unterschiedlich geregelt. Der Innenminister ist zuständig für die Fragen des Strahlenschutzes. Für die Fragen der gesamten Kontrollen ist das LUNG zuständig, das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie als die für die atomrechtliche Aufsicht bei der Beförderung von Kernbrennstoffen auf dem Land- und Wasserweg zuständige Behörde. Das ändert nichts an der Tatsache, dass wir zusammenarbeiten und so etwas auch kontrollieren.

Es sind in dem Zusammenhang vier unangemeldete Kontrollen von Kernbrennstofftransporten in Zusammenarbeit mit der Wasserschutzpolizei im Rostocker Hafen durchgeführt worden. Bei diesen vier Kontrollen wurden keinerlei Mängel festgestellt.

Weiterhin wurden im Jahr 2013 keine anzeigepflichtigen Transporte von sonstigen radioaktiven Stoffen über den Rostocker Hafen durchgeführt. Es fanden somit hierzu auch keine Kontrollen durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales, das LAGuS, statt als der hierfür zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde.

Durch das Präsidium Rostock sowie durch das Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern

erfolgte im Jahr 2013 im Rahmen der polizeilichen Tätigkeiten in der Stadt Rostock einschließlich des Rostocker Hafens eine Vielzahl von Gefahrgutkontrollen. Bei den durchgeführten Gefahrgutkontrollen durch die Polizei wurden Mängel bei Transporten mit radioaktiver Ladung nicht festgestellt. Das heißt nicht, dass bei anderen Transporten keine Mängel festgestellt wurden, aber zumindest bezogen auf die mit radioaktiver Ladung wurden keine Mängel festgestellt.

Danke schön.

Vielen Dank, Herr Jaeger.

Ich bitte nun den Abgeordneten Michael Andrejewski, Fraktion der NPD, die Fragen 8 und 9 zu stellen.

Guten Morgen, Herr Minister!

8. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu dem von dem Mitglied des Wahlausschus- ses des Landkreises Vorpommern-Greifswald Helmut Wolf gestellten Antrag, dass der Wahlausschuss bezüglich der Bürgermeisterwahl in Pasewalk erneut zusammentreten und entscheiden solle?

Herr Abgeordneter Andrejewski, guten Morgen noch mal! Die Bürgermeisterwahl in Pasewalk findet ja bekanntermaßen am 23. März 2014 statt. Der Kreiswahlausschuss als Beschwerdeinstanz gegen die Nichtzulassung eines Bewerbers hat bis zum 38. Tag vor der Wahl zu entscheiden. Das war – also der 38. Tag – in dem Fall der 19. Februar 2014. An diesem Tag hat der Kreiswahlausschuss getagt und entschieden.

Warum der Kreiswahlausschuss erst so spät getagt hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Das ist eine Festlegung, die man kommunal vor Ort getroffen hat, aber es war der letzte Tag, an dem man das entscheiden konnte. Ich bin allerdings der Meinung, dass der Wahlausschuss – aber das ist meine persönliche Meinung, die sei ja erlaubt – den Bewerber hätte nicht zulassen dürfen, da begründete Zweifel an der Verfassungstreue bestanden. Der Wahlausschuss hat aber entschieden, wie er entschieden hat. Am Tag der Entscheidung war es der letzte Termin, an dem über die Beschwerde des Bewerbers hätte entschieden werden können.

Schon wegen des Ablaufs dieses gesetzlich vorgege- benen Termins – also gesetzlich vorgegeben – gibt es keine rechtliche Möglichkeit für eine erneute Sitzung des Kreiswahlausschusses. Spätere Entscheidungen des Kreiswahlausschusses wären bereits aus formalen Gründen ohne rechtliche Bedeutung. Das Wahlrecht sieht wegen der Termingebundenheit nur wenige Möglichkeiten vor, während der Wahlvorbereitung eine Überprüfung zu erreichen. Nach der Wahl kann im Wege der Wahlanfechtung die Entscheidung über die Zulassung des Kandidaten wieder angegriffen werden. Dabei kann dann auch nötigenfalls gerichtlich geklärt werden, ob bei der Einladung zur Sitzung des Kreiswahlausschusses Formfehler passiert sind. Und wenn wirklich ein Fehler festgestellt werden sollte, der das Wahlergebnis beeinflusst haben kann, wird am Ende der Wahlprüfung möglicherweise die Wiederholung der Wahl stehen.

Insofern kann ich die Frage dahin gehend ganz kurz beantworten, dass wir die Rechtsauffassung nicht teilen. Die ist auch relativ einfach zu widerlegen, weil am letzten Tag, an dem man tagen konnte, entschieden worden ist, und dann kann ich nicht später sagen, ich möchte jetzt noch mal tagen, egal, welche Fehler möglicherweise bei einer Ladung oder Sonstigem eingetreten sind.

Eine Nachfrage: Hat das Mitglied des Wahlausschusses Herr Wolf als ehemaliger Verwaltungsrichter, meine ich, neue Aspekte in die Diskussion gebracht mit seinem Antrag?

Selbst wenn er welche gebracht hätte, die Frist ist verfallen.

Gut, vielen Dank.

Nächste Frage:

9. Wie beurteilt die Landesregierung das Vorgehen der Ausländerbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald hinsichtlich der von linksgerichteten Kräften als Verletzung von Menschenrechten kritisierten Abschiebung der aus der Russischen Föderation stammenden Familie M. aus Greifswald?

Herr Abgeordneter, die Ausländerbehörde des Landkreises handelt nach geltendem Bundesrecht. Während des Verfahrens ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig. Die Ausländerbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald hat lediglich den Vollzug der Ausreise zu planen und zu überwachen. Das Vorgehen der Ausländerbehörde in den zumindest uns bekannten beiden Fällen des Landkreises wird seitens der Landesregierung, also auch seitens meines Ministeriums und von mir persönlich nicht beanstandet.

Eine Zusatzfrage: Die Abschiebung wird also vom Bundesamt für Migration durchgeführt, wobei der Landkreis Hilfestellung leistet?

Die Ausländerbehörde handelt nach dem Bundesrecht. Der Vollzug wird vor Ort durch die jeweiligen lokalen Behörden vorgenommen.

Die Frage 10 soll schriftlich beantwortet werden, da der Fraktionsvorsitzende der NPD-Fraktion Udo Pastörs nicht anwesend ist.

(Heinz Müller, SPD: Wir bedauern das nicht.)

Ich bitte jetzt den Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD, die Frage 11 zu stellen.

Herr Caffier!

11. Für welche Orte Mecklenburg-Vorpommerns

und dort in welchen Ortsteilen sind künftig Sammelunterkünfte für Asylbewerber und/oder Asylanten mit welchen Kapazitäten vorgesehen und wann sollen diese von wem in Betrieb genommen werden?

Herr Abgeordneter Petereit, gegenwärtig ist die Errichtung von zwei Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Vorpommern-Rügen in Planung, der auch Träger dieser Einrichtung sein wird. Eine Gemeinschaftsunterkunft wird in Barth, dem Ortsteil Barth-Süd, mit einer Kapazität von mindestens 133 Plätzen voraussichtlich noch im zweiten Quartal dieses Jahres in Betrieb genommen werden. Die andere Einrichtung wird derzeit in der Hansestadt Stralsund geplant, im Ortsteil Dänholm, mit einer Kapazität von circa 200 Plätzen und es ist vorgesehen, dass sie im dritten Quartal 2014 entsteht. Die Betreiber beider Einrichtungen werden durch Ausschreibungen gewonnen und dann wird dementsprechend der Zuschlag erteilt.

Ich betone aber ganz klar, dass das der derzeitige Planungsstand ist. Es ist Ihnen bekannt, dass wir erhebliche Asylbewerberzuweisungen in allen Bundesländern, damit auch in Mecklenburg-Vorpommern haben und möglicherweise weitere Unterkünfte benötigen, sowohl Einzelunterkünfte als auch Sammelunterkünfte. Wir stellen ja im Land beide Möglichkeiten zur Verfügung und deswegen kann ich Ihnen auch nur den derzeitigen Planungsstand vortragen, wo es feste Absprachen beziehungsweise feste Planungen gibt.

Eine Nachfrage: Wenn Sie von festen Planungen sprechen, gibt es dann schon Überlegungen für weitere Sammelunterkünfte, Gemein

schaftsunterkünfte?

Überlegungen gibt es auf jeden Fall, aber die Überlegungen sind nicht so weit vorangekommen, dass man die jetzt hier im Parlament vortragen muss, um dann möglicherweise Diskussionen oder Sonstiges zu betreiben. Wir führen die Überlegung gemeinsam mit den lokalen Verantwortlichen, mit den kommunalen Verantwortlichen durch und wenn es so weit ist, werden auch dementsprechend die regionalen Entscheidungsträger mit einbezogen.

Eine weitere Nachfrage: Das heißt, wenn es so weit ist, dann ist es auch so, dann gibt es keine Überlegungen mehr, sondern es ist beschlossene Sache und dann wird die Bevölkerung informiert?

Nein, das ist nicht richtig. Sie wissen ganz konkret am Beispiel Barth, wie der Entscheidungsprozess getroffen worden ist. Sie wissen es am Beispiel von Torgelow, wo der Bürgermeister eingeladen hat zur Einwohnerversammlung, wo die Problematik der Unterbringung von Asylbewerbern gemeinsam erörtert worden ist und wie man damit umgeht. Dementsprechend ist von Anfang an bei der Frage Transparenz gewährleistet, und das ist auch gut so. Die möge Ihnen nicht passen, aber die Bürgerinnen und Bürger können das auch akzeptieren.

Ja, die Unterstellung weise ich zurück, ansonsten danke.

Herr Petereit, ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie hier die Antworten des Ministers nicht zu kommentieren haben,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das lernt der nie.)

sondern dass Sie sie nur entgegennehmen können. Im Übrigen weise ich den Begriff „Asylant“ an der Stelle als unparlamentarisch und diskriminierend zurück.

Ich bin gleich wieder dran.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Justizministerin und bitte den Abgeordneten Petereit, Fraktion der NPD, die Frage 12 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Kuder!

12. Inwieweit ist es als Rechtsmittel vorgesehen und

statthaft, dass, wenn der Erstatter einer Strafanzeige in Mecklenburg-Vorpommern sowohl von der zuständigen Staatsanwaltschaft als auch nach der Beschwerde beim Generalstaatsanwalt von diesem mitgeteilt bekommt, dass Ermittlungen mangels Anfangsverdacht nicht aufgenommen werden, der Anzeigeerstatter hinsichtlich dieser Entscheidung direkt bei der Justizministerin Beschwerde einlegt?

(Zurufe von Dr. Norbert Nieszery, SPD, und Simone Oldenburg, DIE LINKE)