weil die zu dem Zeitpunkt, wo Landtagswahlen stattfinden, auch noch nicht wahlberechtigt sind, weil sie nämlich hineinfallen in diesen 5-Jahres-Zeitraum.
Ich glaube, es ist uns allen bei den Diskussionen sehr anschaulich vorgeführt worden, die wir bei „Jugend im Landtag“ geführt haben,
Die, die Sie treffen, indem Sie sich jetzt dagegenstellen, das sind genau die jungen Menschen, die wir brauchen, die engagierten, die, die interessiert sind,
(Vincent Kokert, CDU: Wir stellen uns dagegen? 67 Prozent wollen es nicht, aber Sie als Nischenpartei müssen sich auch um die Randgruppen kümmern.)
die interessiert sind an der Demokratie. Das sind diejenigen, die sich einmischen wollen und die Sie jetzt durch dieses Verhalten der CDU-Fraktion schlicht und ergreifend frustrieren.
Und wenn ich jetzt einmal auf die Expertenanhörung eingehe, auch da will ich zitieren – nur nebenbei eigentlich, das können Sie alles nachlesen –, da, wo das Wahlalter tatsächlich schon umgesetzt wurde, in Bremen oder in Brandenburg, die machen hervorragende Erfahrungen,
(Vincent Kokert, CDU: Super Beispiele! Top Bundesländer, da können wir uns eine Scheibe von abschneiden.)
Wenn Sie zum Beispiel den Verfasser der Shell-Studie fragen, Professor Dr. Hurrelmann, der eine schriftliche Stellungnahme abgegeben hat, auch hier zitiere ich einmal. Der sagt, also er argumentiert, dass sich das Jugendalter in körperlicher und psychischer Hinsicht in den letzten hundert Jahren um zwei Jahre vorverlegt habe. Damit sei eine frühere Ablösung von den Eltern verbunden. Jugendliche seien ökonomisch, sozial und in ihrer Wertorientierung weitgehend selbstständig. Die Frage des Wahlalters hinge vornehmlich von der politischen Urteilsfähigkeit ab.
Das ist auch eine, wie ich finde, sehr zutreffende Argumentation, weshalb man sich nicht auf Unreife zurückziehen kann, wenn man das Wahlalter mit 16 ablehnt.
Ich bin mal sehr gespannt, wir haben jetzt eine Situation, die hatten wir 2011 und die haben wir jetzt bei den Europawahlen und bei den Kommunalwahlen wieder. Da vermitteln Sie, oder müssen Sie jungen Menschen vermitteln, und das ist rational nahezu nicht mehr begründbar, warum sie in der Lage sein sollen, einen Oberbürgermeister, einen Landrat, eine Bürgerschaft, eine Stadtvertretung, einen Kreistag zu wählen, und warum sie nicht in der Lage sein sollten, einen Landtag, einen Bundestag oder ein Europaparlament zu wählen.
Und da, Herr Innenminister, ist das Argument der gesetzgebenden Gewalt auch nicht stichhaltig, weil Sie
genau wissen, dass auf kommunaler Ebene, was zum Beispiel das Satzungsrecht angeht, was Gebührenordnungen et cetera angeht, weitreichende Entscheidungen getroffen werden können, die in der Kompetenz der Kommunen liegen und wo junge Menschen durchaus die Möglichkeit der Mitgestaltung haben. Im Übrigen, das Argument, dass gerade hier im Landtag die Zuständigkeit für Bildungspolitik liegt, also für einen wichtigen Bereich der Politik, der Jugendliche auch angeht, glaube ich, ist an der Stelle sehr, sehr stichhaltig.
Sie wollen das einfach nicht. Sie haben sich – ich spreche die CDU an –, Sie haben sich darauf zurückgezogen, dass Sie eine Umfrage bemühen, um irgendwie noch argumentieren zu können, warum Sie das nicht wollen.
Ich sage aber auch in Richtung der SPD, offensichtlich war Ihnen das nicht wichtig genug, um es gegenüber dem Koalitionspartner durchzusetzen. Das war mir in meiner Wahrnehmung deutlich zu oberflächlich.
Meine Fraktion wird für die Gesetzentwürfe stimmen und ich bin froh, Frau Borchardt, dass Sie hier namentliche Abstimmung beantragt haben,
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde, die Opposition macht es sich leicht.
Anstatt Ihre Anträge sachlich und fundiert zu begründen, fordern Sie von uns, unsere Ablehnung zu begründen, und fordern von uns zu sagen, warum wir Ihren Anträgen nicht folgen. Ich denke, das haben wir hinlänglich auch in den zurückliegenden Beratungen der Ausschüsse getan.
Die Argumentation unseres Koalitionspartners, wir wollten ja, aber der Koalitionsvertrag hindert uns daran, ist leider nicht besonders hilfreich, das gebe ich zu, aber das müssen wir jetzt wohl mal so hinnehmen.
Die vorliegenden Anträge, meine Damen und Herren, haben ihren Ursprung in einer von Rot-Rot geschaffenen Ungleichheit. Das war 1999. Seinerzeit hatte Rot-Rot das Wahlalter für die Kommunalwahlen auf 16 Jahre abgesenkt, das Wahlalter für die Landtagswahl aber ohne weitere Begründung bei 18 Jahren belassen.
Mit Ihrem Antrag, meine Damen und Herren von der Opposition, oder mit den Anträgen versuchen Sie nun, die Handlungsweise der damaligen rot-roten Koalition –