Protocol of the Session on January 30, 2014

Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 61. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.

Die Fraktion DIE LINKE hat einen Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 6/2663 zum Thema „Regierungserklärung zur Zukunft des maritimen Industriestandortes Stralsund“ vorgelegt. Wir werden diese Vorlage, um die die Tagesordnung erweitert werden soll, nach angemessener Zeit für eine Verständigung innerhalb und zwischen den Fraktionen nach dem Tagesordnungspunkt 19 aufrufen. Ich werde das Wort zur Begründung dieses Dringlichkeitsantrages erteilen sowie die Abstimmung über dessen Aufsetzung durchführen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 6/2650 vor.

Fragestunde – Drucksache 6/2650 –

Der Abgeordnete Jürgen Suhr hat seine Frage zurückgezogen, deshalb entfällt die Beantwortung der Frage 4.

Ich rufe nun auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE, die Frage 1 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Ministerin! Wir haben die Frage:

1. Fand bereits eine konstituierende Sitzung der Schiedsstelle nach Paragraf 16 Absatz 3 KiföG M-V statt?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die konstituierende Sitzung der Schiedsstelle findet im Einvernehmen mit der Vorsitzenden, Frau Tamm, voraussichtlich Mitte Februar statt.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Inneres und Sport. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage 2 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister!

2. Wie viele syrische Asylbewerberinnen und Asylbewerber (über das Kontingent und über das Er- weiterungskontingent kommend) befinden sich derzeit insgesamt in Mecklenburg-Vorpommern und wie viele Deutsche oder Syrer mit einem Aufenthaltsrecht in Deutschland konnten bisher aufgrund der Aufnahmeanordnung des Ministeriums für Inneres und Sport ihre syrischen Ange- hörigen zu sich nach Mecklenburg-Vorpommern holen?

Guten Morgen, Frau Abgeordnete! Im Rahmen des ersten Aufnahmekontingents des BMI, also im ersten 5.000er-Kontingent, vom Mai 2013 sind dem Land Mecklenburg-Vorpommern vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 41 Personen zugewiesen worden, von diesen sind bisher 38 Personen eingereist. Bei den noch anstehenden Personen handelt es sich um Personen, die per eigene Anreise nach Deutschland reisen und bisher noch nicht eingetroffen sind.

Deutschlandweit sind im Rahmen dieser Aufnahmeordnung, Stand vom 23. Januar, von 6.948 Vorschlägen 4.263 Fälle abschließend bearbeitet worden, davon sind mindestens 2.307 Personen bereits in Deutschland eingereist. Über das zweite 5.000er-Kontingent sind aufgrund der Kürze der Bearbeitungszeit in MecklenburgVorpommern bislang noch keine Personen zugewiesen worden, aber das Land Mecklenburg-Vorpommern hat mit Stand vom 28.01.2014 dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bisher 32 Aufnahmevorschläge übermittelt. Aufgrund der Aufnahmeanordnung für syrische Flüchtlingsangehörige des Ministeriums für Inneres und Sport vom 26.09.2013 konnten bisher drei Personen einreisen. Die Einreise wurde durch zwei in Deutschland lebende syrische Staatsbürger ermöglicht.

Ich habe darauf hinzuweisen, dass es sich bei den oben genannten Personen gerade nicht um Asylbewerber handelt, sondern um Flüchtlinge, die aus humanitären Gründen aufgrund des syrischen Bürgerkrieges aufgenommen werden. Diese Flüchtlinge erhalten unabhängig vom normalen zu durchlaufenden Asylverfahren Visa zur Einreise und in Mecklenburg-Vorpommern Aufenthalts- titel nach dem Aufenthaltsgesetz.

Unabhängig davon gibt es auch für syrische Staats- bürger weiterhin die Möglichkeit, nach Einreise Asyl zu beantragen. Im Jahr 2013 haben in MecklenburgVorpommern insgesamt 203 syrische Staatsangehörige Asyl beantragt. In Deutschland halten sich laut Aus- länderzentralregister, Stand vom 31. Dezember 2013, insgesamt 56.901 Syrier auf, davon haben 10.566 einen Asylantrag gestellt. In Mecklenburg-Vorpommern halten sich laut Ausländerzentralregister, ebenfalls Stand vom 31. Dezember, insgesamt 570 Syrier auf, davon haben 173 Personen einen Asylantrag gestellt.

Danke, Herr Caffier.

Ich bitte nun den Abgeordneten Michael Andrejewski, Fraktion der NPD, die Frage 3 zu stellen.

Herr Minister!

3. Ist die Zunahme der von der Polizei entdeckten Cannabisplantagen in Mecklenburg-Vorpom-

mern eher auf verstärkten Polizeieinsatz oder auf intensivierte kriminelle Aktivitäten zurückzuführen?

(Vizepräsidentin Silke Gajek übernimmt den Vorsitz.)

Herr Abgeordneter, die Polizei unternimmt seit Jahren große Anstrengungen, um die Rauschgiftkriminalität in Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich zu bekämpfen. Zur Bekämpfung des illegalen

Cannabisanbaus wurde im letzten Jahr eine entsprechende Rahmenkonzeption in Kraft gesetzt, auch innerhalb der Polizei, auch im Rahmen neuer technischer Ermittlungsmöglichkeiten. Das vermehrte Auftreten von Cannabisplantagen ist insoweit auch ein Ergebnis von kontinuierlicher und zum Teil konzentrierter Polizeiarbeit unterschiedlicher Organe, inklusive der Behörden. Es ist aber wohl auch zu verzeichnen, dass wir einen vermehrten Anbau und Aktivitäten in kleineren, also nicht in Großplantagen, aber doch immer wieder in kleineren Einheiten festzustellen haben und dementsprechend weiter vorgehen werden.

Eine Zusatzfrage: Hinter der Zunahme der Plantagen, steckt da schon koordiniertes Vorgehen organisierter Kriminalität?

Ich möchte sie jedenfalls nicht verneinen, die Frage.

Guten Morgen!

Guten Morgen!

Eine Zusatzfrage: Die Betreiber dieser Plantagen, sind das ansässige Bürger Mecklenburg-Vorpommerns oder kommen die von außerhalb und nutzen das Flächenland, die spärliche Besiedlung, um hier ihre kriminellen Plantagen zu installieren?

Also bei den ermittelten Fällen, die mir derzeit bekannt sind, hält sich das etwa die Waage.

Es hält sich die Waage. – Danke schön.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Bau und Tourismus. Hierzu bitte ich die Abgeordnete und Vizepräsidentin Regine Lück, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 5 und 6 zu stellen. Bitte.

Guten Morgen, Herr Minister!

Guten Morgen, Frau Kollegin!

5. Welche strukturellen Veränderungen des Landesförderinstituts sind aus welchen Gründen vorgesehen und welche Entscheidungen, beispielsweise zur Schließung von Außenstellen, sind bereits getroffen oder bereits wirksam geworden?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegin Lück! Mit Entscheidung vom 22. Januar dieses Jahres hat die Geschäftsleitung des LFI nach Befassung des Vorsitzenden des Kuratoriums des Landesförderinstituts die Schließung der Außenstelle in Rostock beschlossen. Die Schließung soll zum 30. April dieses Jahres wirksam werden. Begründet wird diese Entscheidung einmal mit finanziellen Einspareffekten durch die Zusammenführung der Mitarbeiter an einem Standort. Und Auslöser war die Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter.

Ich möchte gern eine Zusatzfrage stellen: Auf welcher Grundlage wollen Sie diese strukturellen Veränderungen vornehmen, also gibt es eine Kostenanalyse oder Variantenvergleiche? Und vielleicht könnten Sie in dem Zusammenhang auch noch mal sagen – ich habe ja Ihre Antwort entgegen- genommen zur Außenstelle Rostock und möchte die Frage stellen –, warum es gerade die Außenstelle Rostock ist, da sie ja die größte und wirtschaftlich stärkste Stadt ist, und dann die erste Schließung. Das ist meine Frage.

Sie wissen, dass der Standort in einer Villa ist, dass dort acht Mitarbeiter beschäftigt sind und Mietkosten von über 60.000 Euro im Jahr anfallen. Die Frage war am Ende, wie ich es gesagt habe, der Mietvertrag wurde gekündigt und dann gab es – Sie scheinen ja gut informiert zu sein – Variantenvergleiche, mindestens zwei Variantenvergleiche über fünf Jahre, und die haben klar ergeben, dass die Schließung der Außenstelle einmal fiskalisch zu begründen ist, andererseits die Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz in Schwerin finden werden, und damit ist der Variante 1, Schließung der Außenstelle Rostock und Umzug nach Schwerin, der Zuschlag gegeben worden.

Meine zweite Frage:

6. Was wird mit den strukturellen Veränderungen des Landesförderinstituts bezweckt und welche Änderungen ergeben sich dadurch in Bezug auf die wahrzunehmenden Aufgaben durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber vor allem auch durch die Förderantragsteller und durch die bisher Geförderten?

Für die Förderantragsteller wird sich nichts ändern. Es wird weiterhin verlässlich im LFI gearbeitet und die Kundenwünsche werden wie bisher vernünftig abgewogen und mit einem Bescheid oder mit einer Ablehnung versehen. Die Konzentration der Mitarbeiter der Wohnungsbauförderung soll am Standort Schwerin erfolgen und das ist auch der Zweck. Die meisten Mitarbeiter sind auch dazu bereit, das gilt allerdings nicht für alle acht.

Danke.

Bitte.

Danke.

Jetzt rufe ich auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Und hierzu bitte ich die Abgeordnete Frau Dr. Ursula Karlowski, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage 7 zu stellen.

Guten Morgen, Herr Minister!

7. Wann wird für die Kegelrobbe im Greifswalder Bodden, eine Art, für die aufgrund der EU-FFHRichtlinie besondere Schutzerfordernisse und Maßnahmenerfordernisse bestehen, aufgrund des bestehenden Mangels an geeigneten Wurf- und Liegeplätzen eine Aufschüttung des Großen Stubbers durchgeführt und wenn nicht, warum erfolgt das nicht?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Dr. Karlowski! Sie wissen sehr genau und wir gemeinsam, dass die Kegelrobbe eine wandernde Art ist, deren Aktionsraum weit über die FFHGebiete und Landesgrenzen Mecklenburg-Vorpommerns hinausgeht und damit die gesamte Ostsee umfasst. Ich glaube und hoffe, da sind wir uns einig.

Der Bestand der Kegelrobben innerhalb der Ostsee, worüber wir uns freuen, hat sich seit dem Bestandstief der 80er-Jahre mehr als verzehnfacht. Von circa 2.500, die damit quasi vom Aussterben bedroht waren, haben wir heute nach den aktuellen Hinweisen, die wir wahr- genommen haben, über 30.000 Kegelrobben in der Ostsee. Das heißt, die Ostseekegelrobbe ist aktuell nicht gefährdet, was im Übrigen ja auch ein Zeichen dafür ist, dass das Ökosystem, glaube ich, in der Ostsee ganz gut funktioniert.

Ich darf dabei einflechten, Sie können sich vorstellen, dass der heutige Tag für mich auch ein Erfolg ist, weil der ICES erklärt hat, dass wir tatsächlich in der Ostsee jetzt an der Nachhaltigkeitsschwelle sind und damit eine nachhaltige Fischerei haben. Und das, glaube ich, ist ein großer Erfolg. Der Stubber hat hier schon mehrfach eine Rolle gespielt und nicht erst, seit die GRÜNEN im Landtag sitzen, sondern es hat da immer wieder Diskussionen gegeben. Im Übrigen ist der Stubber ja mal abgetragen worden, das wissen Sie wahrscheinlich, und ich bedauere das auch im Nachhinein. Aber unterm Strich ist es so, dass auch die HELCOM-Liste erklärt, dass die Kegelrobbe eben nicht mehr vom Aussterben bedroht ist. Das ist ein gutes Zeichen.