Protocol of the Session on December 15, 2011

Für mich ist die Frage, dass es in diesem Land, in der Bundesrepublik Deutschland, mittlerweile über Parteigrenzen hinweg eine einheitliche Meinung dazu gibt, dass die NPD verboten gilt. Dazu gehört,

(Stefan Köster, NPD: Das gab es in der DDR zu den Bürgerrechtlern auch, alles ein Sumpf!)

dazu gehört unter anderem auch, dass wir über ein umfassendes und aussagekräftiges Material verfügen, um bei einem möglichen Verbotsverfahren dementsprechend Bestand zu haben. Und insofern ist es keine neue Erkenntnis, dass in den Bundesländern und in der Bundesrepublik Deutschland natürlich auch V-Männer zum Einsatz kommen, um Informationen zu gewinnen.

(Stefan Köster, NPD: Um zu Straftaten zu animieren.)

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2003 den Ländern eine klare Hausaufgabe aufgegeben, was es von den Ländern erwartet, wenn man zu einem erfolg- reichen Urteil kommt. Diese Ausgangslage kennen alle Länder, die kennt auch Mecklenburg-Vorpommern. Daraufhin hatten alle Kollegen lange genug Zeit, sich da- rauf einzustellen. Und deswegen halte ich erstens die Maßnahme für richtig, zweitens den Beschluss für richtig und, …

Ich hatte unter Billigung von Rechtsverstößen gefragt.

… und drittens, …

Herr Pastörs, Sie haben den Minister ausreden zu lassen.

… und drittens sind die Einsatzmöglichkeiten und die Einsatzverwendungen rechtlich einheitlich in der Bundesrepublik Deutschland geregelt.

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Insofern kann ich Ihre Frage weder bestätigen noch nachvollziehen.

Ich hatte nach Rechtsverstößen, unter Billigung von Rechtsverstößen konkret gefragt, wie es nachweislich in anderen Bundesländern auch schon gewesen ist,

(Stefan Köster, NPD: Auch hier in Mecklenburg-Vorpommern.)

vom Bombenlegen in Celle angefangen bis zu Aufforderungen zu schweren Straftaten

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ist das hier ein Dialog, oder was ist das hier?)

vonseiten der Behörden gegenüber sogenannten Agenten, die angeworben wurden. Das war meine konkrete Frage.

Ich kann Ihre Frage nicht erkennen. Sie machen hier ein „Wort zum Sonntag“, das ist aber jetzt nicht Ihre Aufgabe.

Nein, Sie machen hier eine Show, indem Sie sich hier …

Die Fragestunde ist jetzt beendet.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Bitte schön, bitte schön, Herr Pastörs! Das war doch wirklich erhellend. – Peter Ritter, DIE LINKE: Bitte schön!)

Damit ist dieser Tages- ordnungspunkt geschlossen.

Die Fraktion der NPD hat eine Auszeit von 25 Minuten beantragt. Wir unterbrechen die Sitzung bis 11.35 Uhr.

Unterbrechung: 11.11 Uhr

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Wiederbeginn: 11.37 Uhr

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD – Ostsee-Adria-Korridor: Bahnstrecke Strecke Berlin – Rostock zügig ausbauen, Drucksache 6/171.

Antrag der Fraktionen der CDU und SPD Ostsee-Adria-Korridor: Bahnstrecke Strecke Berlin – Rostock zügig ausbauen – Drucksache 6/171 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Eifler von der CDU-Fraktion. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Am 19. Oktober dieses Jahres hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, die Straßen- und Schienenverbindung Berlin–Rostock sowie den Hafen Rostock in das transeuropäische Verkehrskernnetz aufzunehmen.

Ziele der gemeinsamen EU-Verkehrspolitik sind unter anderem der Ausbau einer gemeinsamen Verkehrsin- frastruktur für den gemeinsamen europäischen Markt, die Entkopplung der Wachstumsprozesse von Wirtschaft und Verkehr sowie die Stabilisierung der Anteile bei den einzelnen Transportmitteln. Hierbei wird zwischen den unterschiedlichen Verkehrsträgern Straßenverkehr, Schienenverkehr, Luftverkehr, Seeverkehr und Binnenschifffahrt unterschieden. Zu den Hauptsäulen der Verkehrsinfrastrukturplanung gehört der Ausbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes.

Rechtsgrundlage für den Aufbau der transeuropäischen Netze bieten die Artikel 154 bis 156 im EG-Vertrag. Wesentliche Ziele der transeuropäischen Netze sind dabei

die Verbesserung der Vernetzung im Binnenmarkt, die Vereinheitlichung der Verkehrssysteme, die Stärkung der umweltfreundlicheren Verkehrsträger und die Verbesserung der Infrastruktur. Die transeuropäischen Netze umfassen Straßen, Eisenbahnstrecken, Binnenwasserstraßen, das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz, Häfen und Flughäfen.

Die Planungen sehen vor, dass bis zum Jahr 2020 circa 75.000 Kilometer Straßen, 78.000 Kilometer Schienen, 12.000 Kilometer Binnenwasserstraßen, 330 Flughäfen, 270 internationale Seehäfen und 210 Binnenhäfen im Rahmen der transeuropäischen Netzprojekte entwickelt werden. Hierfür werden Gesamtkosten von 600 Milliarden Euro veranschlagt. Davon sind allein 225 Milliarden Euro für prioritäre Projekte im Bereich der Bahn und der Binnenschifffahrt vorgesehen. Die Projekte sollen durch nationale und europäische Gelder, Kredite, private Investoren oder Nutzungsentgelte finanziert werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Europäische Kommission hat nun am 19. Oktober 2011 aktuell einen Vorschlag unterbreitet, mit dem die Straßen- und Schienenverbindung Berlin–Rostock sowie der Hafen Rostock in das transeuropäische Kernnetz aufgenommen werden sollen. Mit der Aufnahme dieser Verbindung würde der Raum Rostock an den sogenannten Ostsee-AdriaEntwicklungskorridor angeschlossen werden, in dem zurzeit circa 90 Millionen Menschen leben. Dieser Anschluss würde eine höhere Wirtschaftsdynamik für die Gesamtregion Rostock und den Hafen ermöglichen und damit Wertschöpfung und Arbeitsplätze generieren.

Der Ausbau der Verbindungen zwischen Berlin und Rostock sichert die Anbindung an die wirtschaftlichen Zentren Deutschlands und die dynamisch wachsenden Märkte und Metropolen in Mittel- und Osteuropa. Mit der Verlängerung der transeuropäischen Achse 22 über Athen, Sofia, Budapest, Wien, Prag, Nürnberg, Berlin nach Rostock wäre der Hafen Rostock stärker als bisher an die Wirtschaftsräume Süd- und Osteuropas angebunden.

Vor diesem Hintergrund ist der zügige Ausbau der Bahnstrecke Rostock–Berlin notwendig und zu unterstützen. Die Unterstützung bezieht sich auch auf die Konzentration und Beschleunigung der damit einhergehenden Planungsverfahren. Deshalb begrüßt meine Fraktion ausdrücklich, dass sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag darauf festgelegt hat, die Weiterentwicklung der transeuropäischen Verkehrsnetze und die Ergänzung der bestehenden Planung unter der Berücksichtigung der deutschen Projekte voranzutreiben und eine Anpassung des Bundesverkehrswegeplanes vorzunehmen.

Gleichzeitig haben sich bereits die Wirtschafts- und Verkehrsminister der norddeutschen Bundesländer im Dezember 2009 darauf verständigt, dass der Ausbau der Schienenverbindung Berlin–Dresden nach Prag und darüber hinaus nach Südosteuropa bei einer Erweiterung der transeuropäischen Netzkorridore Nummer 1 und 22 über Berlin nach Rostock sowie Sassnitz-Mukran notwendig ist.

Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der aktuellen Situation hat es meine Fraktion für notwendig erachtet, sich nochmals deutlich für den Ausbau der Bahnstrecke Berlin–Rostock zu verwenden,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Zum tausendsten Mal.)

um die wirtschaftlichen Chancen der Region durch die Aufnahme in das transeuropäische Verkehrsnetz zu verbessern. Obwohl seitens des Bundes und der Landesregierung, wie bereits ausgeführt, diesbezügliche Maßnahmen ergriffen wurden, wollen wir uns im Landtag mit einem einheitlichen Votum für den Ausbau dieser Strecke aussprechen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erster hat der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung das Wort. Bitte, Herr Minister.

(Minister Volker Schlotmann spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.)

Als ich Anfang des Jahres die Aufnahme der Strecke Berlin–Rostock ins zukünftige transeuropäische Kernnetz für Verkehr forderte, war uns allen noch nicht klar, wie der Entwurf der EU-Kommission dann letztendlich aussehen würde. Wie der Kollege Eifler gesagt hat, seit dem 19. Oktober dieses Jahres sind wir etwas schlauer.

Die EU-Kommission hat in ihrem Vorschlag für das zukünftige Kernnetz für die Aufnahme der Strecke Rostock–Berlin und vor allen Dingen – für uns ganz wichtig – des Rostocker Hafens plädiert. Und nicht nur das, Rostock ist Teil eines Kernnetzkorridors von Hamburg und Rostock nach Südosteuropa. Der 19. Oktober 2011 ist damit ein bedeutsamer Tag für die weitere wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes, das muss man so deutlich sagen. Und daher ist der vorliegende Antrag auch so wichtig, da er die Bedeutung der Entscheidung für unser Land auch noch einmal herausstellt, auch, lieber Kollege Ritter, wenn es hier jetzt zum tausendsten Mal passiert.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, ja.)

Aber es ist allgemein bekannt, gerade bei uns in Mecklenburg-Vorpommern, dass nur Beharrlichkeit zum Ziele führt und steter Tropfen den Stein dann aushöhlt.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Peter Ritter, DIE LINKE: Ich glaube es erst, wenn ich schneller mit dem Zug fahren kann.)

Dazu komme ich ja noch.