rung zu welchem Zeitpunkt und in welcher Art und Weise Leistungsbezieherinnen und -bezieher von Sozialleistungen, aber auch Schuldnerinnen und Schuldner von laufenden Einkünften, die bisher einen Kontoschutzantrag gemäß Paragraf 850 l ZPO stellen konnten, darauf aufmerksam gemacht, dass sie bis 1. Januar 2012 ihr Konto bei der Sparkasse oder Bank in ein Pfändungsschutzkonto, ein sogenanntes PKonto, umwandeln müssen, um einer Pfändung entgegenwirken zu können, da dann eine ge- richtliche Kontofreigabe wegen der Streichung des Paragrafen 850 l ZPO nicht mehr möglich ist?
Sehr geehrte Frau Abgeordnete Stramm, die Vorschriften zum Schutz vor Kontopfändungen gelten nicht ausschließlich für Sozialleistungsbezieher, sondern für alle Schuldner. Des- halb habe ich Sorge, dass die Frage suggeriert, dass mit einem Sozialleistungsbezug grundsätzlich Vollstreckungsmaßnahmen gegen die Einkünfte einer Person verbunden sind, und möchte ausdrücklich betonen, dass dieser Zusammenhang nicht besteht.
Jede Person, die am Wirtschaftsleben teilnimmt, ist Schuldner, und potenziell von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen betroffen. Daher werden Maßnahmen zur Information spezieller Personenkreise nicht geboten. Vielmehr haben die Banken und Sparkassen alle Kontoinhaber über die Gesetzesänderung zum 1. Januar 2012 und die Notwendigkeit der Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos informiert. Außerdem habe ich erfahren, dass zum Beispiel das Jobcenter Schwerin seine Leistungsbezieher über eine Presseinformation sowie durch entsprechende Aushänge und Auslagen von Flyern in seinem Gebäude informiert hat.
Inwieweit sind zwischen dem zuständigen Ministerium und den vom Land geförderten gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen die Öffnungszeiten zwischen Weihnachten und Neujahr abgestimmt, um einem möglichen Beratungsbedarf entgegenzukommen?
Das kann ich Ihnen nicht genau sagen. Ich gehe aber nicht davon aus, dass wir uns da abgestimmt haben, denn die Träger von Schuldnerberatungsstellen sind frei in ihrer Arbeit und entscheiden eigenständig über die Notwendigkeit ihrer Öffnungszeiten. Da gehen wir nicht als Landesregierung rein und stimmen irgendetwas ab. Ich kann aber bei den Schuldnerberatungsstellen noch einmal nachfragen, ob die Schuldnerberatungsstellen sich Gedanken gemacht haben, besondere Angebote zu machen, und Ihnen gerne diese Antwort nachreichen.
ihnen ab 1. Januar 2012 das Konto gepfändet wird, weil es nicht rechtzeitig in ein P-Konto umgewandelt wurde, ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familien zu bestreiten beziehungswei
Gemäß Paragraf 850 Absatz 1 Satz 4 ZPO kann der Betroffene sein gepfän- detes Girokonto noch nachträglich innerhalb einer Frist von vier Wochen seit der Zustellung des Überweisungsbeschlusses an das Kreditinstitut auf ein Pfändungsschutzkonto umstellen lassen. Es entfaltet dann in gleicher Weise Pfändungsschutz wie ein bereits vorhan- denes Pfändungsschutzkonto. Der Schuldner hat gemäß Paragraf 850 Absatz 7 Satz 3 ZPO einen Anspruch darauf, dass sein bereits gepfändetes Girokonto zum Beginn des vierten auf seine entsprechende Erklärung folgenden Geschäftstages als Pfändungsschutzkonto geführt wird.
Ich bitte nun die Abgeordnete Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Fragen 13 und 14 zu stellen.
Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ (so- genannter Heimkinderfonds) in MecklenburgVorpommern?
Sehr geehrte Abge- ordnete Frau Gajek, der Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ richtet sich an ehemalige Kinder und Jugendliche der alten Bundesländer. Dieser Fonds gilt nicht für die neuen Bundesländer und somit auch nicht für Mecklenburg-Vorpommern. Allerdings gilt die Errichtung dieses Fonds als Orientierung für eine mögliche Lösung für ehemalige Kinder und Jugendliche der DDR-Heime. An dieser Lösung arbeitet derzeit eine Bund-LänderArbeitsgruppe.
Gibt es dazu eine Zeitschiene? Welchen Plan haben Sie sich dort gemacht, um uns da Ergebnisse vorlegen zu können?
Die Fraktionen im Deutschen Bundestag und auch die Jugend- und Familien- ministerkonferenz haben gemeinsam beschlossen, dass wir zeitnah für die neuen Bundesländer eine ähnliche Lösung haben wollen wie für die westdeutschen Bundesländer, sodass ich jetzt nicht konkret sagen kann, es kommt am 01.03. oder so. Aber Fakt ist, dass wir jetzt, nachdem es zum 01.01. für die Heimkinder West anläuft, zügig, zeitnah auch eine Lösung finden wollen für die Heimkinder Ost.
tenden regionalen Anlauf- und Beratungsstellen für die ehemaligen Heimkinder in unserem Bundesland vorgehalten?
Diese einzurichtenden regionalen Anlauf- und Beratungsstellen beziehen sich ja ganz konkret auf die Beratung und Umsetzung des Fonds „Heimkinder West“. Deswegen gibt es auch noch keine Vorgabe, solche Anlaufstellen jetzt auch hier einzurichten. Das wird sicherlich auch eine Idee und eine Überlegung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe sein.
Allerdings wurde mit Beschluss des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern vom 1. Juni 2011 die Lan- desregierung aufgefordert, auf Landesebene dafür zu sorgen, dass die Landesbeauftragte für MecklenburgVorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR eine Anlaufstelle für die Rehabilitierung auch für Opfer von sexuellen Missbrauch und Gewalt in Kinder- und Jugendeinrichtungen der DDR darstellt, also unabhängig von dem, was jetzt mit dem Fonds kommt. Und insofern wird die regionale Anlauf- und Beratungsstelle dort auch unter Federführung der Verantwortlichen für diese Anlaufstelle eingerichtet.
Herr Abgeordneter, eine abschließende Erklärung, warum vorwiegend der Osten des Landes betroffen war, gibt es noch nicht. Vieles spricht dafür, dass die Verunreinigung des Trinkwassers mit sogenannten intestinalen Enterokokken durch die gemeine Stechmücke als Überträger von Keimen infrage kommt. Ich darf das übersetzen: Das sind Bakterien, die im Darm angesiedelt sind.
Da die Niederschlagsmengen in diesem Jahr im Osten des Landes am größten waren, geht man davon aus, dass auch die Mücken mehr geeignete Brutstätten in den überschwemmten Wiesen fanden und sich durch diese guten Bedingungen – für die Mücken – massenhaft vermehrt haben. Untersuchungen an den Mücken ergaben, dass diese mit Enterokokken behaftet waren. Ob diese aber ausschließlich für die Verunreinigung in den Reinwasserbehältern verantwortlich sind, wird derzeit noch geklärt.
sache für verunreinigtes Trinkwasser die Düngung landwirtschaftlicher Flächen mit keimbelasteter Gülle aus?
Die festgestellten Keime im Trinkwasser wurden vorwiegend in den Reinwasserbehältern festgestellt, nicht in den vorausgegangenen Aufbereitungsstufen des Trinkwassers. Diese Tatsache und der Umstand, dass Wasserfassungen von Trinkwasserschutzzonen umgeben sind, die eine Gülleauftragung verbieten, schließen eine Verunreinigung des Trinkwassers durch Gülle aus.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Inneres und Sport. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 17 und 18 zu stellen.
(Marc Reinhardt, CDU: Diesmal aber auch eine Frage stellen! – Peter Ritter, DIE LINKE: Ach, Herr Reinhardt!)
geduldete Flüchtlinge aus dem Kosovo leben derzeit in Mecklenburg-Vorpommern und für wie viele wurde eine Abschiebung angemeldet?
Frau Abgeordnete, nach Angaben der Ausländerbehörden hielten sich zum Stichtag, zum 31.10.2011 insgesamt 49 vollziehbar ausreisepflichtige Personen aus dem Kosovo in Mecklenburg-Vorpommern auf. Von den 49 Personen waren 45 Personen Roma. Bei dieser in einem anderen Zusammenhang erfolgten Abfrage ist eine Differenzierung nach Duldung nicht vorgenommen worden.
Bei der zuständigen zentralen Ausländerstelle in Bielefeld wurde seitens des Landes Mecklenburg-Vorpom- mern in 2010 21 Personen und bis zum 31.10.2011 bisher 13 Personen zur Abschiebung angemeldet. Insgesamt wurden in dem genannten Zeitraum somit 34 Personen zur Abschiebung angemeldet. Von den 34 Personen waren 29 Personen Roma. In den Jahren 2010 und bis zum 31.11.2011 wurden nach Statistik der Bundes- polizei insgesamt 6 vollziehbar ausreisepflichtige Personen in den Kosovo abgeschoben.
Wir kennen die dementsprechenden Gesetzlichkeiten, und was Minderjährige betrifft, ist in dem Fall gesetzlich geregelt, wer wann abgeschoben werden darf und wer wann nicht, und die zählen nicht dazu.
Vorpommern, darauf hinzuwirken, die Abschiebungen der in Mecklenburg-Vorpommern lebenden Roma sowie weiterer ethnischer Minder- heiten wie Serben, Aschkali und muslimische Slawen in den Kosovo über die Wintermonate auszusetzen?