jetzt nicht – betitelt. Dafür gebe ich Ihnen einen Ordnungsruf und bitte Sie, sich an die Würde dieses Hauses zu halten, fordere Sie auf.
Es ist der zweite Ordnungsruf. Ich weise Sie darauf hin, ein dritter würde einen Redeentzug beinhalten.
Ich wiederhole mich noch mal: Unmittelbar nach der Landtagssitzung im November geriet der Moralapostel der SPD ins Blickfeld der Öffentlichkeit, allerdings auf eine Art und Weise, wodurch sein Seitenscheitel deutlich durcheinander gekommen sein dürfte. Gerade die moralische Demokratieinstanz der SPD hier in Mecklenburg-Vorpommern wurde mit Vetternwirtschaft in direkten Zusammenhang gebracht. So soll seine Lebensgefährtin ohne vorherige öffentliche Ausschreibung eine hochdotierte Stelle im Finanzministerium erhalten haben. Hinter vorgehaltener Hand, so hörte man, wird gar berichtet, dass diese Stelle sogar eigens dafür eingerichtet wurde.
Diese Stelle soll ein besonderes Vertrauensverhältnis zur Ministerin bedingen, weshalb auch keine Ausschrei- bung erfolgte, so die öffentliche Begründung. Im Rahmen ihrer Aufgabe soll die Lebensgefährtin des Bildungsministers, wen wundert es, auch mit dem Bildungsministerium zusammenarbeiten – schönes familiäres Kaffeetrinken.
Qualifikationen zu haben, dies ist das eine. Die Qualifikation tritt aber in den Hintergrund, wenn der Ruf der Kungelei zutage tritt. Und dieser Fall ist kein Einzelfall.
ist die Art und Weise der Informationspolitik. So ist zum Beispiel auch die Besetzung der Position der Staatsse- kretärin in der Landesvertretung von Mecklenburg-Vor- pommern in Berlin eine solche katastrophale Vorgehensweise. Es stinkt zum Beispiel zum Himmel.
Was wir aber von der NPD-Fraktion am Antrag der GRÜNEN merkwürdig finden, ist die Verwendung des Begriffes „Ehrenkodex“. GRÜNE und Ehre – zwei Welten prallen aufeinander.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bevor ich auf die zahlreichen Dinge, die hier insbesondere von den Vertretern der beiden Regierungsfraktionen
Um den Zustand der GRÜNEN-Fraktion ist mir in der Tat nicht bange. Keine Angst, wir streben keine Ministerämter an,
aber wir bemühen uns, hier in diesem Hause Dinge zur Sprache zu bringen – das ist übrigens auch unsere Aufgabe –, die möglicherweise auch für die Regierungskoalition und für die Regierung unbequem zu behandeln sind. Und wenn daraus folgt, dass dann in die Debatte eine gewisse Schärfe hineingebracht wird wie beispielsweise mit Worten wie „Heuchelei“ oder „widerwärtig“,
dann höre ich das wohl. Dann möchte ich aber gerne darauf aufmerksam machen, dass vor dem Hintergrund der Geschehnisse und der öffentlichen Aufarbeitung die GRÜNEN-Fraktion – und ich werde genau auf dieser Linie bleiben in meinem Vortrag – in diesem Zusammenhang sehr um Sachlichkeit bemüht war. Man hätte durchaus diesen Antrag schärfer formulieren können in seinem Begründungsteil. Man hätte durchaus das aufgreifen können, was in der Öffentlichkeit an überaus kritischen Fragen aufgebracht worden ist.
Wir sind nicht die Guten, sondern wir haben uns entschieden für eine Ebene von sachlicher Auseinandersetzung auch in dieser Frage,
und wir werden uns auch nicht verleiten lassen, ich werde mich nicht verleiten lassen, hier eine Diskussion zu führen, die ins Unsachliche – so habe ich das gerade empfunden – abgleitet.
Jetzt komme ich zum Inhaltlichen und zum Sachlichen dessen: Nehmen Sie doch bitte einfach schlicht und ergreifend zur Kenntnis, dass dieser personelle Vorgang die Grundlage für diesen Sachantrag war, mit dem wir mitnichten das Ziel hatten oder verfolgt haben zu skandalisieren, sondern wo wir in der Tat etwas aufgegriffen haben, was in der Öffentlichkeit diskutiert worden ist. Was wären wir für eine Oppositionsfraktion, wenn wir das an dieser Stelle nicht tun würden? Und ich kann nur den Appell an Sie richten: Nehmen Sie diese öffentliche Debatte ernst! Nehmen Sie in dem Zusammenhang ernst, dass die Menschen in diesem Land, dass die Öffentlichkeit informiert werden will über die Hintergründe einer solchen Personalentscheidung, und das ist eines der zentralen Elemente unserer Forderungen!
der zuständigen Ministerin zu ihrer Referentin. An dieser Stelle will ich doch gar nicht widersprechen.
Sie sagen aber mit keinem Wort oder gehen mit keinem Wort auf die Forderungen der GRÜNEN-Fraktion ein, herzugehen und zu sagen, in dem Moment, wenn persönliche oder familiäre Beziehungen berührt sind und man es trotzdem dann so entscheidet, weil die Richtlinien dieses Landes so sind, dann fordert es ein umfassendes Maß an Transparenz, weil man in der Öffentlichkeit darlegen muss, warum man zu einer solchen Entscheidung kommt. Und wenn Sie das nicht tun – und Sie haben es an dieser Stelle nicht getan –, dann ernten Sie Misstrauen und dann entsteht das an dieser Stelle, was wir angesprochen haben, befürchtet haben, dass es nämlich auch ein Misstrauen gibt unter den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes, und damit muss Politik einfach aktiv umgehen. Sie tun das nicht, meine Damen und Herren.
(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Peter Ritter, DIE LINKE: Richtig.)
Insofern fordere ich noch mal den Transparenzgrundsatz ein auch an den Stellen, an denen der Minister gesagt hat oder vorgetragen hat, hier könne man auf eine Ausschreibung verzichten, und immer dann, wenn besondere Beziehungen zu Regierungsmitgliedern oder zu politischen Kreisen in diesem Hause berührt sind. Das hat überhaupt nichts mit Parteizugehörigkeit zu tun. Wir heben da auf eine ganz andere Ebene ab.
Eine letzte Anmerkung, weil ja die Begrifflichkeit des „Ehrenkodex“ hier an dieser Stelle mehrfach kritisch hinterfragt worden ist: Es ist keine Wortschöpfung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das ist, Herr Minister, mit Verlaub auch keine Poesie, sondern das ist schlicht und ergreifend eine Forderung, die die regierungsunabhängige Organisation Transparency International erhoben hat in den politischen und gesellschaftlichen Raum hinein. Dem haben wir uns angeschlossen, das haben wir zum Grundsatz dieses Antrages gemacht. – Herzlichen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/173. Wer dem zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gut. Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/173 abgelehnt mit den Stimmen der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der NPD und den Gegenstimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Stellungnahme des Landtages Mecklenburg-Vorpommern zu Atomkraftwerken in Polen, Drucksache 6/175. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/206 vor.
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stellungnahme des Landtages Mecklenburg- Vorpommern zu Atomkraftwerken in Polen – Drucksache 6/175 –
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf der letzten Landtagssitzung haben wir bereits einen Antrag der LINKEN-Fraktion zum Thema „Atomkraftwerke in Polen“ behandelt.