Entschuldigung, ich bin jetzt hier durch das Verändern durcheinandergekommen. Jetzt kommt erst Herr Eifler von der Fraktion der CDU und dann Frau Gerkan. Entschuldigung.
Meine geschätzte Kollegin Regine Lück, die Organisationsstrukturen, egal, in welcher Betriebsform, sind doch niemals starre Strukturen. Sie unterliegen natürlich einem Anpassungsgebot – und nichts anderes wird hier mit dieser Gesetzesänderung durchgeführt.
Also kurz und knapp zu dem vorliegenden Gesetz: Die Organisationsstruktur des BBL soll verändert werden. Der Betrieb für Bau und Liegenschaften, also die staatliche Hochbauverwaltung des Landes, gliedert sich bislang in die Geschäftsleitung mit Sitz in Rostock und zur Wahrnehmung der örtlichen Bau- und Liegenschaftsaufgaben in vier Geschäftsbereiche als Außenstellen in Schwerin, Neubrandenburg, Rostock und Greifswald.
des Hochschul- und Klinikbaus spezialisierten, landesweit zuständigen Geschäftsbereiches in Rostock mit Außenstelle in Greifswald
Landesbau, Bundesbau und Bewirtschaftungsleistungen in Neubrandenburg mit einer Außenstelle in Greifswald
Die Änderung des Aufbaus des BBL M-V in der Vorlage wird mit dem Ziel der Effizienzsteigerung der Bauaufgabenwahrnehmung begründet. Das Ziel ist zu begrüßen. Die CDU-Fraktion wird den Antrag annehmen.
Ich möchte aber noch ganz kurz auf den Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingehen. Ich habe mir darüber geschrieben, unseriös, genau in dem Punkt, den auch mein Kollege Tilo Gundlack angesprochen hat.
Sie formulieren da, es geht um eine erweiterte Mitsprache und ein Mitspracherecht bei Bauvorhaben. Wissen Sie, Sie erzeugen gerade den Eindruck, dass diejenigen, für die gebaut werden soll, an den Planungen und an den Ausführungen nur eingeschränkt beteiligt werden, also dass man an deren Vorstellungen vorbei baut. Das ist unseriös, weil das nicht zutreffend ist, und das ist auch während der Anhörung in der Aussprache im Finanzausschuss nicht so dargelegt worden. Also ich weiß nicht, wo Sie diese Beziehungen dazu hernehmen. Das ist einfach schlicht und ergreifend unseriös.
Und der Punkt 2, es „ist zu prüfen“ die „Zufriedenheit“ – also „Wünsch dir was“. Das ist nicht mal selbsterklärend. Der Punkt ist flüssiger als Wasser, der ist überflüssig.
Deshalb werden wir diesen Punkt und den Änderungsantrag ablehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich komme noch mal auf die genannte Anhörung, die schriftliche Anhörung vonseiten der Opposition, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und LINKE, zurück. Im Ergebnis dieser Anhörung haben ausnahmslos alle Hochschulen darum gebeten, mehr Mitsprache- und Mitwirkungsmöglichkeiten im Hochschulbau zu erhalten. Dabei geht es den Hochschulen nicht um die volle Übertragung der umfassenden Bauherreneigenschaft vom BBL auf die Hochschulen, sondern sie wollen unterhalb dieser Bauherreneigenschaft Möglichkeiten erhalten, als spätere Nutzer der Gebäude auch auf die Gestaltung, die Dimensionierung, die energetischen Eigenschaften, auf Baustandards oder zum Beispiel auf die Auswahl des Architektenbüros Einfluss zu nehmen, zumindest aber wollen sie wenigstens Einsicht in die Bauplanungsunterlagen erhalten.
(Tilo Gundlack, SPD: Was soll denn der Scheiß?! – Regine Lück, DIE LINKE: Also „Scheiß“ ist unparlamentarisch.)
Dort wurde uns vom BBL erklärt, dass es all diese Möglichkeiten für die Hochschulen schon gibt, dass die Hochschulen bereits ein hohes Maß an Beteiligungs- und Mitgestaltungsrechten genießen. Das war eine für uns etwas überraschende Antwort, denn diese Darstellung des BBL spiegelte sich in keiner einzigen schriftlichen Stellungnahme der Hochschulen wider, nicht einmal ansatzweise.
Aber nehmen wir doch einmal an, dass der BBL recht hat und es bereits diese Beteiligungsrechte gibt, dann müssen wir uns doch fragen, warum es dennoch eine so große Unzufriedenheit unter den Hochschulen gibt. Als Erklärung gäbe es dafür nur drei Möglichkeiten: Entweder die Hochschulen wissen nichts von ihrem Glück, oder aber der gesamte Prozess der Bauplanung und Bauausführung ist trotz entsprechender Beteiligungsrechte suboptimal und dysfunktional aufgestellt, oder aber Hochschulen und BBL meinen jeweils etwas anderes, wenn sie von Beteiligungsrechten sprechen.
Im Finanzausschuss konnte nicht geklärt werden, welcher dieser drei Erklärungsansätze eigentlich der richtige ist. Die widersprüchlichen Behauptungen einerseits und die Forderungen andererseits blieben einfach im Raum stehen. Im Nachhinein wäre also statt einer schriftlichen wohl doch eine ordentliche Anhörung im Ausschuss besser gewesen.
Eines wissen wir jedoch alle: Dieses vorliegende Gesetz wird mit der internen Umstrukturierung des BBL kaum etwas an dieser misslichen Lage ändern. Weder die Unzufriedenheit aufseiten der Hochschulen noch die Prozessoptimierung bei den Mitwirkungs- und Beteiligungsverfahren werden mit diesem Gesetzentwurf angegangen.
Um dennoch im Sinne der Sache weiterzukommen und mehr Zufriedenheit bei allen Beteiligten herbeizuführen, haben wir GRÜNE im Finanzausschuss deshalb einen Prüfauftrag beantragt, nach dem die Landesregierung im kommenden halben Jahr dieses Problem der dysfunktionalen Mitwirkungs- und Beteiligungsverfahren eingehender untersuchen sollte.
Im Übrigen hatten wir den Antrag vorher allen demokratischen Fraktionen als interfraktionellen Antrag angeboten. Die Koalition lehnte ab – sehr zu unserer Verwunderung, denn dieser Prüfauftrag ähnelt, meine Damen und Herren, einer Forderung aus dem Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU. Dort vereinbarten die Koalitionsfraktionen unter Ziffer 229, dass geprüft werden sollte, ob für bestimmte Bauvorhaben sogar die Bauherreneigenschaft auf die Hochschulen übertragen werden könnte. Dafür müsste jedoch zunächst einmal das bisherige Mitsprache- und Beteiligungsverfahren genauer untersucht werden. Warum die Koalition unseren Prüfauftrag ablehnt, obwohl dieser doch eine notwendige Voraussetzung für ihren eigenen Prüfauftrag ist, weiß ich nicht.
Es hatte wohl weniger mit inhaltlichen Gründen etwas zu tun als vielmehr mit einer kategorischen Verweigerungshaltung der Regierungsfraktionen gegenüber den Anträgen der demokratischen Opposition.
Im Übrigen konnte die Koalition im Finanzausschuss nicht sagen, ob wenigstens die Prüfung nach Ziffer 229 des Koalitionsvertrages schon durchgeführt wurde und, wenn ja, mit welchem Ergebnis. Ebenfalls erhielt ich keine Antwort darauf, ob die Koalition an diesem Vorha
ben noch weiter festhält. Deswegen haben wir Bündnisgrüne heute noch einmal unseren Prüfauftrag zur Abstimmung in den Landtag eingebracht.
Sollte unser Antrag aber abgelehnt werden, werden wir uns zur vorliegenden Gesetzesänderung enthalten,
denn das verfolgte Ziel der Effizienzsteigerung bei der Erledigung des Baugeschehens der Hochschul- und Klinikaufgaben ist zwar richtig, bloß die vorliegende Gesetzesänderung zur Änderung des internen Aufbaus des BBL wird diesbezüglich kaum zu einer wirklichen Verbesserung führen.