Protocol of the Session on December 11, 2013

Ich gehe also davon aus, dass sowohl die Landesregierung als auch der Landtag ein großes Interesse daran haben,

(Zuruf von Helmut Holter, DIE LINKE)

ihre Möglichkeiten zu nutzen, um diese notwendigen Vorhaben weiter voranzubringen. Jetzt direkt nach Verabschiedung des Koalitionsvertrages sollten der Landtag und die Landesregierung klar Stellung beziehen.

Die Abschaffung des Betreuungsgeldes und die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz haben hohe Priorität für unser Land und ein weiteres Aufschieben ist nicht zu vertreten, weshalb wir diesen Antrag einreichen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Wird das Wort zur Gegenrede gewünscht?

(Helmut Holter, DIE LINKE: Nein.)

Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? –

(Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Damit ist die Erweiterung der Tagesordnung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: a) Zweite Le- sung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2014/2015, Drucksache 6/1999, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, Drucksache 6/2399, in Verbindung mit b) Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesre- gierung – Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2014/2015 und eines Verbundquotenfestlegungsgesetzes 2014/2015, Drucksache 6/2000(neu), sowie Beratung der Unter- richtung durch die Landesregierung – Mittelfristige Finanzplanung 2013 bis 2018 des Landes MecklenburgVorpommern einschließlich Investitionsplanung, Drucksache 6/1998, hierzu Beschlussempfehlungen und Bericht des Finanzausschusses, Drucksachen 6/2400, 6/2401, 6/2402, 6/2403, 6/2404, 6/2405, 6/2406, 6/2407, 6/2408, 6/2409, 6/2410, 6/2411, 6/2412, 6/2413, 6/2414, 6/2415 und 6/2416. Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE auf den Drucksachen 6/2518 bis 6/2538 sowie 6/2541 und 6/2542, Änderungsanträge der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf den Drucksachen 6/2539 und 6/2540(neu), Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf den Drucksachen 6/2543 bis 6/2552 sowie Änderungsanträge der Fraktion der NPD auf den Drucksachen 6/2458 bis 6/2517 vor.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Haushalts- begleitgesetzes 2014/2015 (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/1999 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (4. Ausschuss) – Drucksache 6/2399 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/2518 –

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2014/2015 und eines Verbundquotenfestlegungs- gesetzes 2014/2015 (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/2000(neu) –

Unterrichtung durch die Landesregierung Mittelfristige Finanzplanung 2013 bis 2018 des Landes Mecklenburg-Vorpommern einschließlich Investitionsplanung – Drucksache 6/1998 –

Beschlussempfehlungen und Bericht des Finanzausschusses (4. Ausschuss) – Drucksachen 6/2400, 6/2401, 6/2402, 6/2403, 6/2404, 6/2405, 6/2406, 6/2407, 6/2408, 6/2409, 6/2410, 6/2411, 6/2412, 6/2413, 6/2414, 6/2415 und 6/2416 –

Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE – Drucksachen 6/2519 bis 6/2526, 6/2527(neu), 6/2528 bis 6/2538, 6/2541 und 6/2542 –

Änderungsanträge der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksachen 6/2539 und 6/2540(neu) –

Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksachen 6/2543 bis 6/2552 –

Änderungsanträge der Fraktion der NPD – Drucksachen 6/2458 bis 6/2517 –

Zunächst wird das Wort zur Berichterstattung erteilt. Hieran schließt sich die allgemeine Aussprache zum Haushaltsgesetz 2014 und 2015 an. Danach folgt die Beratung über alle Einzelpläne insgesamt und den Stellenplan, soweit hierzu Wortmeldungen vorliegen. Abstimmungen zu allen Einzelplänen und zum Gesetz einschließlich der Unterrichtung zur Mittelfristigen Finanzplanung finden am Ende der Aussprache nacheinander statt.

Sind Sie mit diesem Verfahren einverstanden?

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sehr, Frau Präsidentin.)

Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Im Ältestenrat wurde weiterhin vereinbart, für die Aussprache insgesamt eine Dauer von 240 Minuten vorzusehen. Auch hierzu sehe und höre ich keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Finanzausschusses Herr Koplin.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In den vergangenen drei Monaten haben sich die Ausschüsse des Landtages intensiv mit den Einzelplänen, dem Haushaltsgesetz sowie dem Haushaltsbegleitgesetz befasst. Der Finanzausschuss hat als Federführer allein elf Sitzungen, davon acht Sondersitzungen und zwei mehrstündige öffentliche Anhörungen benötigt, um Ihnen heute die 17 Beschlussempfehlungen vorlegen zu können. Darüber hinaus enthält die Drucksache des Landtages 6/2416 den Bericht über die Haushaltsberatungen. Den rund 150 Seiten können Sie sowohl die thematischen Schwerpunkte der Beratungen zu den Einzelplänen als auch die vielfältigen Änderungs- und Entschließungsanträge entnehmen.

Ohne auf jede einzelne empfohlene Änderung eingehen zu wollen, möchte ich kurz zu einigen Aspekten der Beratungen im Ausschuss etwas sagen. Zum allerersten Mal empfiehlt Ihnen der Finanzausschuss, an jedem der insgesamt 14 Einzelpläne sowie dem Stellenplan Änderungen vorzunehmen. Eine in Gänze unveränderte Annahme, wie es bei den vergangenen Haushaltsberatungen bei einzelnen Einzelplänen üblich war, konnte der Finanzausschuss dieses Mal nicht befürworten. Aber Sie kennen ja den landläufigen Spruch: „Kein Gesetz verlässt das Parlament so, wie es hineingekommen ist.“ Zumindest in diesem Falle ist dieser Spruch zutreffend.

Im Einzelplan 04, sehr geehrte Damen und Herren, Geschäftsbereich des Innenministeriums, sehen die Empfehlungen des Finanzausschusses neben der Aufstockung des Investitionszuschusses an den Landessportbund auch die Einrichtung einer Reihe neuer Titel vor, beispielsweise zur Stärkung des Ehrenamtes in der Sportförderung oder zur Unterstützung des Tierparks

Ueckermünde bei notwendigen Instandsetzungsarbeiten. Das Letztgenannte gehört zu einer Reihe von wahlkreisbezogenen Einzelprojekten, die die Koalitionäre noch in die Beratung einspeisten.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ist das jetzt eine Wertung? Das ist aber eine starke Wertung, ne?)

Im Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums, empfiehlt der Finanzausschuss insbesondere die Einrichtung eines neuen Titels mit dem Ansatz von jeweils 5 Millionen Euro in 2014 und 2015 für das zweijährige Sonderprogramm „Lifte und Fahrstühle, barrierearmes Wohnen“. Damit soll mehr bezahlbarer barrierearmer Wohnraum in den Grund-, Mittel- und Oberzentren geschaffen werden.

Die Empfehlungen des Finanzausschusses sehen im Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bildungsministeriums, unter anderem die Einrichtung mehrerer neuer Titel, etwa für ein Modernisierungskonzept der kommunalen Bibliotheken oder zur Unterstützung des Projekts „DemokratieLaden Anklam“ sowie einer neuen Maßnahmegruppe „Archäologische Grabungen Tollensetal“ vor. Zudem empfiehlt Ihnen der Finanzausschuss die Verabschiedung einer Vielzahl von Entschließungen. Beispielsweise soll die Landesregierung aufgefordert werden, die Auskömmlichkeit der Erstattungen des Landes an die Studentenwerke zur Umsetzung des BAföG zu überprüfen.

Für den Einzelplan 08, Geschäftsbereich des Landwirtschaftsministeriums, möchte ich als Beispiel für die vom Finanzausschuss vorgeschlagenen Änderungen lediglich die Anhebung des Zuschusses für die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e. V. erwähnen. Damit soll der Verbraucherzentrale ermöglicht werden, zum Schutze der Verbraucher erforderliche Unterlassungsklagen erheben zu können.

Im Einzelplan 09, Geschäftsbereich des Justizministeriums, empfiehlt der Finanzausschuss, die Ansätze bei einer Vielzahl von Titeln kapitelübergreifend zu erhöhen. Diese Ansatzerhöhungen hatte der Europa- und Rechtsausschuss dem Finanzausschuss vor dem Hintergrund des auf Bundesebene zum 1. August dieses Jahres in Kraft getretenen 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes empfohlen.

Zum Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Sozialministeriums, empfiehlt der Finanzausschuss unter anderem eine Ansatzerhöhung für die Förderung des Kinderschutzes um jeweils 10.000 Euro in 2014/2015 sowie die Fortführung der Jugendberufshilfe mit einem Ansatz von jeweils 50.000 Euro in den beiden Jahren.

Für den Einzelplan 15, Geschäftsbereich des Energieministeriums, empfiehlt Ihnen der Finanzausschuss, den Ansatz für Maßnahmen zur Landesentwicklung und Raumordnung um jeweils 20.000 Euro in beiden Haushaltsjahren zu erhöhen.

Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie dem Bericht auf der Drucksache 6/2416 entnehmen können, hat einen größeren Teil der Beratungen im Finanzausschuss der Bereich der Hochschulfinanzierung eingenommen. Hierzu haben wir eine mehrstündige öffentliche Anhörung durchgeführt sowie in mehreren Sitzungen beraten. Dabei wurde seitens der Universitäten und Hochschulen

unter anderem darauf gedrängt, die zur Verfügung gestellten Landesmittel nicht in der Relation zur Einwohnerzahl darzustellen. Diese Darstellung führe zwar zu besseren Werten, sei im Ergebnis aber nicht geeignet, da keine unmittelbare Korrelation zwischen der Einwohnerzahl unseres Bundeslandes und den Bedarfen der Hochschulen bestehe. Die Grundmittel in Relation zu den Studierenden und den Professoren seien im Ländervergleich zudem unterdurchschnittlich.

Die Fraktion der SPD hat erklärt, dass bei der Verteilung der insgesamt im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel Schwerpunkte gesetzt werden müssten. Insoweit müsse bei der Mittelverteilung letztlich auf die Relation der Mittel zu den Einwohnern abgestellt werden.

Mit Besorgnis haben die Abgeordneten zur Kenntnis genommen, dass viele Hochschulen erfolgreich eingeworbene Drittmittel nur noch aus der Rücklage kofinanzieren können. Dieses Problem wird umso größer, wenn man berücksichtigt, dass sich laut Aussagen der Anzuhörenden die Drittmitteleinnahmen aller Hochschulen des Landes je Professur von 2004 bis 2010 nahezu verdoppelt haben. Dabei ist die Quote der Drittmittel in Mecklenburg-Vorpommern sogar schneller als im Bundesdurchschnitt angestiegen.

In Bezug auf die Ausfinanzierung des Stellenplans haben mehrere Anzuhörende darauf verwiesen, dass die Personalmittel gemessen am Personalbedarf entsprechend dem Stellenplan nicht auskömmlich seien. Der Rektor der Hochschule Wismar hingegen hat erklärt, dass der Personalbestand nach dem Stellenplan zwar ausfinanziert sei, das vorhandene Personal allerdings nicht ausreiche.

Insoweit ist sicherlich zu berücksichtigen, dass die Universitäten und Hochschulen über einen Globalhaushalt verfügen, wodurch ihnen die Verschiebung von finanziellen Mitteln zwischen Sach- und Personalkosten möglich ist. Insofern können die Hochschulen auch Mittel für kleine Baumaßnahmen oder für die Kofinanzierung von Drittmitteln einsetzen, wodurch in der Folge dann allerdings weniger Mittel zur Ausfinanzierung des Stellenplans zur Verfügung stehen. Letztlich haben die Anzuhörenden den Globalhaushalt dennoch grundsätzlich begrüßt, da er die notwendige Flexibilität schafft. Moniert wurde allerdings auch, dass Defizite und echte Mehrbedarfe anders als bei titelscharfen Haushalten nicht ohne Weiteres erkennbar sind.

Im Rahmen der Anhörung sowie in den anschließenden Beratungen wurde auch das Thema der prekären Beschäftigung von Lehrbeauftragten diskutiert. Dabei stellte sich heraus, dass Lehrbeauftragte an einigen Hochschulen nur zwischen 15 und 35 Euro die Stunde bekommen. Diese Beträge werden noch erschreckender, wenn man berücksichtigt, dass davon sowohl die An- und Abfahrten als auch die Vor- und Nachbereitungszeiten der freiberuflich tätigen Lehrbeauftragten umfasst sind, ganz zu schweigen davon, dass hiervon auch noch Steuern abgeführt sowie die eigene Altersvorsorge bestritten werden müssen. Insofern kommen wir zumindest bei einem Stundensatz von 15 Euro sehr schnell unter die Grenze des Mindestlohnes von 8,50 Euro.

Meine Damen und Herren, was die Frage der Auskömmlichkeit der Hochschulfinanzierung insgesamt betrifft, so bestehen unterschiedliche Auffassungen, wie Sie ja aus den Pressemeldungen der letzten Zeit entnehmen

konnten. Da ich davon ausgehe, dass dieses Thema gleich in der Debatte eine größere Rolle spielen wird, möchte ich auf weitere Ausführungen hierzu an dieser Stelle verzichten und stattdessen noch einige Ausführungen zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsbegleitgesetz machen:

Der Finanzausschuss empfiehlt Ihnen in Artikel 1 des Gesetzes auf Drucksache 6/2000(neu), verschiedene Änderungen vorzunehmen. Einerseits sollen die Eurobeträge in Paragraf 1 unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Finanzausschusses zu den Einzelplänen aktualisiert werden. Ferner soll der Paragraf 8 Absatz 13 dahin gehend neu gefasst werden, dass entgegen Paragraf 49 Absatz 3 Landeshaushaltsordnung für freigestellte Personalratsmitglieder insgesamt bis zu 17 Stellen mit einer weiteren Kraft besetzt werden dürfen. Bisher mussten stets im Einverständnis mit dem Finanzausschuss zusätzliche und mit einem entsprechenden Kw-Vermerk versehene Stellen geschaffen werden. Insofern würde auf der Grundlage unseres Vorschlages das Verfahren vereinfacht werden. Zudem soll der Paragraf 14 gleich in mehrfacher Hinsicht geändert werden: Zum einen soll die Obergrenze im Absatz 1 von 1 Milliarde Euro auf 1,2 Milliarden Euro erhöht werden. Zum anderen soll in den Absatz 13 ein neuer Satz eingefügt werden, der klarstellt, dass vor dem 7. Juni 2013 zur Förderung der Werften ausgegebene Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen auf diesen Höchstbetrag nicht angerechnet werden.

Lassen Sie mich nun noch einige Wörter zu der zum Artikel 1 des Haushaltsbegleitgesetzes, dem Werftenförderungsgesetz, durchgeführten öffentlichen Anhörung verlieren: