Lassen Sie mich nun noch einige Wörter zu der zum Artikel 1 des Haushaltsbegleitgesetzes, dem Werftenförderungsgesetz, durchgeführten öffentlichen Anhörung verlieren:
Der Staatsrechtler Herr Professor Dr. Kischel von der Universität Greifswald hat erklärt, dass die Übertragung der Letztentscheidungsbefugnis bei der Vergabe von Bürgschaften für die Werften auf den Finanzausschuss des Landtages verfassungswidrig ist. Zwar könne der Finanzausschuss Beschlussempfehlungen vorbereiten, jedoch müsse am Ende das Parlament in seiner Gesamtheit entscheiden. Zumindest müsste aber eine Klausel ins Gesetz aufgenommen werden, wonach der Landtag jede einzelne Bürgschaftsentscheidung an sich ziehen könnte.
Auch wenn diese verfassungsrechtlichen Bedenken aus Sicht der Opposition nach wie vor nicht ausgeräumt wurden, vertritt neben der Koalition zumindest auch der Landesrechnungshof die Auffassung, dass der Gesetzentwurf durch die Ihnen nunmehr vorgeschlagenen Änderungen verfassungskonform wird.
Ferner haben mehrere Anzuhörende betont, dass keine der Werften in Mecklenburg-Vorpommern derzeit das im Gesetzentwurf enthaltene Kriterium der Vollauslastung über einen Zeitraum von zwei Jahren erfüllt. Damit wäre aber keine Werft förderfähig im Sinne des Werftenförderungsgesetzes.
Unabhängig von den in der Anhörung vorgebrachten Bedenken haben die Anzuhörenden aber auch betont, dass Landesbürgschaften zur Ermöglichung einer Finanzierung dringend erforderlich sind, da sich die Banken aus dem Bereich der Schiffbaufinanzierung zurückgezogen haben. Vor diesem Hintergrund haben mehrere Anzuhörende das große Engagement des Landes für die Werften sowie den politischen Willen, dieses fortzusetzen, positiv hervorgehoben.
Im Ergebnis der Anhörung und seiner Beratungen empfiehlt der Finanzausschuss wesentliche Änderungen in den Paragrafen 3 und 11 des Gesetzentwurfes. Danach soll nunmehr bis zu einer Höhe von 5 Millionen Euro allein die Lenkungsgruppe der Landesregierung entscheiden und der Finanzausschuss erst beteiligt werden – ich komme gleich zum Schluss –, wenn dieser Betrag überschritten wird. An der Letztentscheidungsbefugnis des Finanzausschusses wird in diesen Fällen dann allerdings weiterhin festgehalten. Zudem können Bürgschaften über den Sockelbetrag von 200 Millionen Euro bis zur Obergrenze von 400 Millionen Euro vergeben werden, sofern sich der Bund im Wege einer Rückgarantie an möglichen Ausfallzahlungen des Landes, die den Sockelbetrag übersteigen, mit 50 Prozent beteiligt. – So weit mein Bericht.
Frau Präsidentin, wenn Sie das noch kurz gestatten, ich möchte mich als Finanzausschussvorsitzender recht herzlich nicht nur bei Ihnen, Kolleginnen und Kollegen, bedanken, sondern auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien, die eine immense Arbeit geleistet haben. Aber ganz besonders ist es mir ein Bedürfnis, Danke zu sagen gegenüber den MitstreiterInnen im Finanzausschusssekretariat. Herr Albrecht hat eine rollende Woche, sieben Tage, gehabt.
Frau Denzer hat trotz gesundheitlicher Widrigkeiten das Fähnchen hochgehalten und auch Frau Ehrendreich hat sich mächtig reingekniet, dass wir Ihnen das alles vorlegen können.
Ich denke, sehr geehrte Damen und Herren, der Landtag und der Finanzausschuss können stolz sein auf ein solches Ausschusssekretariat. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Bevor ich zum allgemeinen Teil komme, möchte ich mich auch bei Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen im Finanzausschuss, für die konstruktive Arbeit und das trotz vielfältiger Differenzen verantwortungsvolle Miteinander in den Beratungen bedanken. Bedanken möchte ich mich auch, wie der Kollege Koplin, bei den Mitarbeiterinnen im Finanzausschusssekretariat, bei Frau Denzer und Frau Ehrendreich. Dem Referatsleiter Herrn Patrick Albrecht gebührt an dieser Stelle ein besonderer Dank für seine Arbeit – Sie sagten es schon –, er hatte eine rollende Woche. Ich glaube, er hat es verdient, in den Urlaub zu gehen.
Weiterhin möchte ich natürlich einen Dank an die Landesregierung richten, insbesondere an die Mitarbeiterin
nen und Mitarbeiter im Finanzministerium, die stets auch unter Zeitdruck zu unseren Fragen Rede und Antwort standen. Ich glaube, dem gebührt auch mal ein Applaus. Vielen Dank!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das Hauptaugenmerk des Finanzausschusses liegt natürlich auf der finanziellen Situation unseres Landes und der weiteren Konsolidierung der Landesfinanzen. Die Koalitionsfraktionen und der Landesrechnungshof stimmen darin überein, dass das Ziel der Schuldenbremse nur durch eine Finanzpolitik der konsequenten Konsolidierung der Haushalte erreicht werden kann – dies auch vor dem Hintergrund der Generationengerechtigkeit.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, die Fachausschüsse des Landtages haben es geschafft, den Doppelhaushalt 2014/2015 rechtzeitig zu Ende zu beraten. Damit haben wir sichergestellt, dass die gesamte Landes- regierung, alle nachgeordneten Einrichtungen, die kommunale Ebene, alle Zuwendungsempfänger und letztlich alle Investitionsvorhaben durchstarten können.
Meine Damen und Herren, Mecklenburg-Vorpommern kommt in den nächsten zwei Haushaltsjahren wieder ohne Neuverschuldung aus. Dies ist ein Grundsatz, den wir uns als SPD-Fraktion gesetzt haben, keine Neu- verschuldung, und diesem Grundsatz wollen wir auch treu bleiben. Dies sage ich Ihnen nicht nur als verant- wortungsbewusster Abgeordneter, meine Damen und Herren – einige von Ihnen sind es ja auch –, sondern auch als Vater einer fünfjährigen Tochter. Wir wissen ganz genau, die Zukunft liegt bei unseren Kindern und denen möchten wir natürlich keine neuen Schulden hinterlassen. Von der Warte her ist es halt so.
Meine Damen und Herren, auch wenn unsere solide Haushaltspolitik oft von der Opposition als ideenlos und langweilig betitelt wird – wir haben ein Ziel, wir haben eine Idee, und diesen gehen wir kontinuierlich nach.
Wir werden dafür sorgen, dass kein Kind zurückgelassen wird, und wir setzen uns mit unserer vorausschauenden Politik dafür ein, dass die Haushalte nachhaltig saniert werden und es auch bleiben, aber wir setzen auch Schwerpunkte für morgen.
Wir investieren in Bildung. Da wären zu nennen das 50Millionen-Bildungspaket mit Lehrerverbeamtung und
Abminderungsstunden für lebensältere Lehrerinnen und Lehrer sowie der Sonderzahlung von 29 Millionen Euro in die Versorgungsrücklage für die Lehrerverbeamtung und weiterhin die bessere Betreuung in den Kindertagesstätten durch Absenkung der Fachkraft-Kind-Relation auf
eins zu fünfzehn. Ich weiß, einigen reicht das immer noch nicht. Vielleicht wird in den nächsten Jahren, in den nächsten Doppelhaushalten da ja noch eine Änderung herbeigeführt.
Für die Kommunen gibt es – das wurde schon kritisiert, ist aber nicht zu kritisieren – 100 Millionen Euro Konsolidierungshilfe über drei Jahre. Wir investieren in die Infrastruktur wie Straßenbau und Wohnraumförderung – letztlich mit einem Sonderprogramm von 10 Millionen Euro für Fahrstühle und Lifte für altersgerechtes Wohnen. Zu den einzelnen Aspekten werden meine geschätzten Fraktionskolleginnen und -kollegen ihre Einzelbeiträge liefern.
Meine Damen und Herren, mit den vorgenannten Schwerpunkten habe ich Ihnen verdeutlicht – zumindest habe ich es versucht –, dass die SPD-Fraktion und die Landesregierung ihren Kurs der soliden und machbaren Politik weiterführen und einen klaren Kurs fahren. Meine Damen und Herren, auf der anderen Seite habe ich mich seit der Ersten Lesung gefragt: Wo ist eigentlich der Oppositionskurs?
Zum Teil reden Sie das Land schlecht, zum Teil haben Sie wahre Schreckensgemälde an die Wand gemalt,
Meine Damen und Herren der Opposition, Schlechtreden ohne eigene bezahlbare Konzepte ist keine gute Oppositionsarbeit und Strategie. Es ist unredliches Handeln und verantwortungslos. Machen Sie seriöse Vorschläge und wir werden sie prüfen,
Bisher kamen Ihre Forderungen nach dauerhaften Mehrbedarfen, zum Beispiel nach noch weitergehender Absenkung der Fachkraft-Kind-Relation – ich sagte es bereits – und noch mehr Geld für die Universitäten und Hochschulen – wobei Sie eigentlich nur von Universitäten reden, nicht von Hochschulen. Der Kollege Saalfeld spricht in seinen Äußerungen immer nur von Universitäten und nicht von den Hochschulen, die lässt er einfach mal aus.
Hier möchte ich mal kurz auf das eingehen, was heute Morgen über den Ticker lief. Herr Kollege Holter, Sie meinten heute Morgen, hier würde billige Polemik abgeliefert. Dessen kann ich Sie jetzt aber auch bezichtigen. Was Sie heute hier abgeliefert haben in der Presse,
wo Sie dem Minister unredliches Verhalten vorwerfen und sagen, das Maß ist voll, da glaube ich, Ihr Maß ist auch langsam voll, denn Sie wissen ganz genau, wie das gekommen ist – vielleicht legen Sie sogar wissentlich hier ein falsches Zeugnis ab –,