Und dann von einem „Tun und Unterlassen“ oder von „Nöten und Sorgen nicht erkannt“ zu sprechen, finde ich grob fahrlässig und muss ich aufs Schärfste zurückweisen, meine Damen und Herren.
Ich will dann noch zu einem Punkt kommen, das ist ja so, wie es gesagt wurde, immer die Quintessenz auf diesen Gesetzentwurf. Da geht es um die Erhöhung des Vorwegabzuges von 36,3 Millionen Euro. Hier haben die kommunalen Spitzenverbände, wie ich finde, gute Argumente vorgebracht.
Auch die Landesregierung hat ihre Argumente dagegengestellt und ich will zumindest an dieser Stelle für die CDU-Fraktion sagen – und von meinem Kollegen Heinz Müller habe ich das auch gehört –, wir werden hier weiterhin gesprächsbereit bleiben
und versuchen, zusammen mit der Fraktion der SPD und zusammen mit anderen Beteiligten, also nicht allein, das muss man an dieser Stelle sagen, die kommunalen Finanzprobleme unserer Gemeinden und Landkreise zu lösen. Da ist, auch das haben wir heute schon gehört, der Bund mit in der Verantwortung und hat das ja auch in der Vergangenheit schon bewiesen mit der Übernahme der Grundsicherung.
Mein Kollege Heinz Müller hat es Pi mal Daumen vorgerechnet, was bei der Eingliederungshilfe in den nächsten Jahren dort möglich ist. Und deshalb möchte ich an dieser Stelle zum Schluss mit dazu beitragen und sagen, die CDU-Fraktion hat es in den letzten Jahren auch schon getan mit ihren Bürgermeisterkonferenzen. Wir werden diese Kommunikation...
... mit der kommunalen Ebene fortsetzen und wir werden vor allem versuchen, zusammen mit allen Beteiligten auch in den nächsten Jahren die kommunale Finanzausstattung der Kommunen zu verbessern.
(Helmut Holter, DIE LINKE: Sie müssen nicht versuchen, Sie müssen es machen! – Zuruf von Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE)
Dazu sind Sie herzlich eingeladen und ich freue mich schon auf Ihre Mitarbeit. Ansonsten steht Ihnen bestimmt noch Redezeit zur Verfügung und Sie müssen nicht immer dazwischenbrüllen, sondern können jetzt sofort darauf antworten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichgesetzes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 6/2210. Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/2434, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung anzunehmen.
Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 1 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Ich bin mir jetzt nicht sicher, wie die Fraktion der GRÜNEN abgestimmt hat.
(Michael Andrejewski, NPD: Die sind geistig abwesend. – Zurufe vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Damit sind Artikel 1 Nummer 1 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2455 vor, soweit er die Nummer 2 betrifft, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2455, soweit er die Nummer 2 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Druck
sache 6/2455, soweit er die Nummer 2 betrifft, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN abgelehnt.
Wer in Artikel 1 der Nummer 2 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich nun um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 die Nummer 2 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD angenommen.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2455 vor, soweit er die Nummer 3 betrifft, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungs- antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2455, soweit er die Nummer 3 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2455, soweit er die Nummer 3 betrifft, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN abgelehnt.
Wer in Artikel 1 der Nummer 3 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 die Nummer 3 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 4 bis 6 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 4 bis 6 entsprechend der Beschlussempfehlung bei gleichem Stimmverhalten angenommen.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2455 vor, soweit er die Nummer 7 betrifft, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungs- antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2455, soweit er die Nummer 7 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2455, soweit er die Nummer 7 betrifft, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN abgelehnt.
Wer in Artikel 1 der Nummer 7 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimm
enthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 die Nummer 7 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 8 bis 18 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 8 bis 18 entsprechend der Beschlussempfehlung bei gleichem Stimmverhalten angenommen.
Ich rufe auf die Artikel 2 und 3 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 2 und 3 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses bei gleichem Stimmverhalten angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 6/2434 zuzustimmen wünscht, den bitte ich nun um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 6/2434 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD angenommen.
An dieser Stelle lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE auf Drucksache 6/2456 abstimmen, der die Einführung einer Entschließung in die Beschlussempfehlung beinhaltet. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE auf Drucksache 6/2456 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zwischen den Fraktionen ist folgende Änderung der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte vereinbart worden: Tagesordnungspunkt 21 wird nach Tagesordnungspunkt 15, Tagesordnungspunkt 16 wird nach Tagesordnungspunkt 23 und Tagesordnungspunkt 24 wird zu Beginn der Sitzung am Freitag vor Tagesordnungspunkt 22 eingereiht. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Meine Damen und Herren, von der Fraktion DIE LINKE liegt Ihnen auf Drucksache 6/2553 ein Antrag zum Thema „,Kinderland M-Vʻ weiter vorantreiben!“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.
Danke, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Dringlichkeit des vorliegenden Antrages
begründet sich daraus, dass der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode uns erst nach Antragsschluss für die Landtagssitzung vorlag. Entgegen dem ersten Entwurf des Koalitionsvertrages haben weder die Abschaffung des Betreuungsgeldes noch die Verankerung von Kinderrechten ins Grundgesetz Eingang in diesen Koalitionsvertrag gefunden. Das können wir nicht hinnehmen und fordern die Landesregierung auf, mit dem vorliegenden Dringlichkeitsantrag unverzüglich dafür einzuschreiten und eine weitere Verzögerung auf Kosten der Kinder zu verhindern.
Wir haben uns hier im Hohen Haus mehrfach zu diesen Themen verständigt. Die Sozialministerin plädierte immer wieder für die Abschaffung des untauglichen Betreuungsgeldes
(Torsten Renz, CDU: Dringlichkeit begründen! – Helmut Holter, DIE LINKE: Gerade gemacht. – Torsten Renz, CDU: Im Ansatz.)
und auch zu den Kinderrechten hatten wir uns im Dezember 2010 zu einem interfraktionellen Antrag von SPD, CDU und LINKEN entschlossen.
Ich gehe also davon aus, dass sowohl die Landesregierung als auch der Landtag ein großes Interesse daran haben,