kommission, die jetzt den Masterplan zu Fall bringen wollen, dem Papier am 30. Mai ihre Zustimmung erteilt haben, stellt sich die Frage nach der Verlässlichkeit.
Für meine Fraktion kann ich festhalten, dass wir nach wie vor zu der Erarbeitung des Masterplanes für die Land- und Ernährungswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern stehen. Dennoch darf die Neuausrichtung der Land- und Ernährungswirtschaft in unserem Land nicht zu einseitigen Nachteilen der hier wirtschaftenden Unternehmen führen. Ich erinnere nochmals an die Regelung der Koalitionsvereinbarung, dass weder über Bundes- noch über EU-Recht hinausgegangen wird.
Sollte es im Rahmen des Masterplanprozesses zu einseitigen Belastungen für Unternehmen im Land kommen, ist damit auch der Verlust von Arbeitsplätzen und Wertschöpfung verbunden.
Gleichzeitig werden Produktionsstandorte und die damit einhergehende Wertschöpfung in andere Länder verlagert. Mit einer solchen Verlagerung ist weder dem Tier- noch dem Umweltschutz geholfen.
Abschließend möchte ich auf die Forderung zur Einführung eines Verbandsklagerechtes für Tierschutzverbände seitens des BUND, des NABU, des Tierschutzbundes Mecklenburg-Vorpommern
Gerade die jüngsten Erfahrungen hinsichtlich des Abkaufes des Verbandsklagerechtes durch Unternehmen haben meine Fraktion dahin gehend gestärkt, gegen die Einführung eines Verbandsklagerechtes für den Tierschutz zu votieren.
(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE – Zurufe von Peter Ritter, DIE LINKE, und Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE)
Die Verbände sind in diesem Fall eben doch dem Geld verfallen und lassen sich, wenn die Summe groß genug ist, ihr Klagerecht abkaufen.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Oh Gott, oh Gott, oh Gott! – Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Erzählen Sie doch nicht so ein Zeug!)
(Peter Ritter, DIE LINKE: Wo kommen Sie denn her? Mann, Mann, Mann! – Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Oh schön! Oh, meine Herren!)
Meine Damen und Herren, alle Beteiligten sind aufgefordert, sich im weiteren Prozess einzubringen und die Entwicklung des ländlichen Raumes und der Land- und Ernährungswirtschaft in unserem Land voranzubringen.
Dem Änderungsantrag von den LINKEN würden wir, wenn er einzeln abgestimmt wird, in dem einen Satz zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Januar dieses Jahres hatte der Agrarausschuss im Rahmen der Grünen Woche das zweifelhafte Vergnügen, an einer Sitzung der Mastergruppe „Mensch und Land“ teilnehmen zu dürfen. Bereits in den Tagen vor dieser Sitzung hatten die Medien über die unüberbrückbaren Differenzen innerhalb dieser Arbeitsgruppe berichtet. Die Mitglieder des Agrarausschusses konnten sich hierüber ein eigenes Bild machen. Auch innerhalb der selbsternannten demokratischen Fraktionen wird diese Spielwiese des Ministers Backhaus sehr kritisch gesehen. Viel Aufwand, wenig Ertrag, so die Feststellung.
Und genauso verhält es sich auch mit diesem Antrag, der von der SPD veranlasst wurde. Vor allem die Punkte 4 und 5 sind sehr bezeichnend für die Sinnlosigkeit dieses Antrages. Einerseits soll der Landtag die Landesregierung auffordern, den Status- und Entwicklungsbericht dahin gehend zu prüfen, welche Vorschläge der Perspektivkommission wie umgesetzt werden können.
Bereits am 22. Oktober veröffentlichte das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz eine Pressemeldung unter dem Titel „Status- und Entwicklungsbericht im Masterplanprozess übergeben: Minister Backhaus: Arbeitsgruppe prüft Umsetzung von Handlungsempfehlungen“. Dieser Pressemeldung ist unter anderem zu entnehmen, Zitat:
„Minister Backhaus will nun in seinem Ministerium gründlich analysieren lassen, welche der Vorschläge und Anregungen mit entsprechenden Maßnahmen untersetzt werden können. ‚Ich bin froh, dass dieser Leitfaden noch rechtzeitig fertig wurde, um die Erkenntnisse einfließen zu lassen in die Erarbeitung des operativen Programms zur Umsetzung der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik in Europa. Wir werden Möglichkeiten suchen, ganz gezielt uns zur Verfügung stehende Mittel dafür einzusetzen. Dazu werde ich in meinem Haus eine Arbeitsgruppe einsetzen.‘ Als ein praktisch umsetzbares Beispiel nennt er die geforderte Entwicklung eines ökologischen Kompetenzzentrums. ‚Hier können wir über die geplanten ›Europäischen Innovationspartnerschaften‹ genau so ein Netzwerk schaffen, in dem angewandte Forschung und Praxis beteiligt sind. Auch das von mir bereits angeschobene Junglandwirteprogramm für MV ist ein Schritt, um eine Anregung aus dem Leitfaden umzusetzen‘“, so Minister Backhaus in dieser Pressemeldung.
Und weiter heißt es in der Erklärung, Zitat: „Die Ausstrahlung des Leitfadens sieht Minister Backhaus über sein Ressort und die Landesgrenzen hinaus: ‚Wo es möglich ist, werden wir daraus Gesetzesinitiativen ableiten, die wir nicht nur im Land, sondern auch deutschlandweit
einbringen können. Ich denke da beispielsweise an das Tierschutzgesetz und die Nutztierhaltungsverordnung. Denn eine Ökologisierung der Landwirtschaft sollte sich nicht auf die Förderung des Öko-Landbaus beschränken. Auch die konventionelle Landwirtschaft sollte tierart- und umweltgerechter ausgestaltet werden.‘“ Zitatende.
Ferner war zu vernehmen, dass noch im November dem Kabinett eine entsprechende Kabinettsvorlage vorgelegt werden soll. Durch den fünften Punkt soll das Ministerium wiederum aufgefordert werden, diesbezüglich im Agrarausschuss zu berichten. Man kann dem Minister Backhaus sicherlich politisch einiges vorwerfen, allerdings kommt das Ministerium seiner Informations- und Auskunftspflicht im Ausschuss meistens sehr ausführlich nach. Insofern ist dieser Punkt des Antrages vollkommen überflüssig.
Kommen wir aber noch einmal kurz auf die Perspektivkommission und den Status- und Entwicklungsbericht zurück. Schon frühzeitig haben sogenannte Umweltverbände die Arbeit in der Perspektivkommission und ihre einseitige Ausrichtung auf die konventionelle Agrarwirtschaft kritisiert. Der NABU hat sich daher zeitweise aus der aktiven Mitarbeit zurückgezogen. Bedenkt man, dass die Perspektivkommission bis zum Sommer 2013 einen Masterplan für die Gestaltung einer nachhaltigen umwelt- und tiergerechten Land- und Ernährungswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern ausarbeiten sollte, muss fest- gestellt werden, dass die Perspektivkommission hiervon noch weit entfernt ist.
Halten wir fest: Die gewünschte Beteiligung der Bürger blieb weitgehend aus. Von Beginn an war klar, dass die Perspektivkommission die gesteckten Erwartungen gar nicht erfüllen kann und auch weit davon entfernt bleiben wird, denn die unterschiedlichen Anschauungen in dieser Kommission sind nicht in Einklang zu bringen. Vor allem die Interessenvertretung steht deutlich im Vordergrund. Aus diesen Gründen lehnt die NPD-Fraktion den Antrag ab. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gab einige Dinge hier im Haus, die mich schwer auf meinem Platz haben sitzen bleiben lassen, das muss ich der Ehrlichkeit halber gestehen, in unterschiedlicher Intensität, aber es waren doch schon einige Dinge dabei, die mich etwas erregt haben. Ich will einfach mal verschiedene Punkte auf- greifen.
Lieber Heino Schütt, ich glaube, wir sind uns einig, dass es auch bei der Erstellung des Masterplans, wenn wir über die ländlichen Räume reden, darum geht, dass wir ein Dreieck einzuhalten haben, ein Dreieck aus Ökologie, Ökonomie und sozialer Stabilität.
Und ich habe den Eindruck, dass alle, die da beteiligt sind, inklusive der GRÜNEN-Verbände, inzwischen genau diesen Prozess auch vor Augen haben. Es wird keinen Masterplan geben, ohne dass dieses Dreieck nicht eingehalten ist. Das ist das Erste.
Das Zweite, sehr geehrter Herr Professor Tack: Ich stimme Ihnen ausdrücklich zu, wenn Sie kritisieren, dass das Problem mit den industriellen Anlegern gerade beim Grund und Boden nicht gelöst ist. Ich will aber noch einmal auf unsere Debatte verweisen. Wir haben das nicht gesehen, und ich sehe es bis heute nicht, und ich habe mich wirklich mit dem Thema auch im Nachgang noch beschäftigt. Wir haben Ihren Antrag seinerzeit aus verfassungsrechtlichen Gründen abgelehnt. Ich habe mich im Nachgang wirklich damit befasst. Ich habe mit einem Verfassungsrechtler gesprochen, habe versucht herauszufinden, was der Unterschied zu Baden-Württemberg ist, wo man versucht, den Schweizern den Landzugang zu verwehren, was da der Unterschied zu uns ist und ob wir da eine Lücke finden können, um genau da reinzugehen. Wir haben die Lücke nicht gefunden. Also insofern, ich will das hier ausdrücklich noch mal sagen: Ich verstehe das Anliegen selbst, da stimmen wir überein. Den Weg, wie wir dahin kommen, den können wir im Moment leider nicht aufzeigen. Ich muss das hier einfach mal so offen gestehen. Aber bis dahin waren es ja auch eher Kleinigkeiten.
Jetzt komme ich zu dem, was Frau Dr. Karlowski gesagt hat. Frau Dr. Karlowski, ich stimme Ihnen ausdrücklich zu, der Masterplan wurde am 22. Oktober und nicht am 22. September vorgelegt, aber ich fürchte, da erschöpft sich meine Zustimmung auch schon.
Das glaube ich, Herr Suhr, aber lassen Sie es mich einzeln machen, weil ich glaube, die Debatte lebt ja davon, dass ich auf das eingehe, was Sie hier gesagt haben.
Sie haben davon gesprochen, dass Sie nicht glauben, dass es ein endgültiges Papier gibt. Ich sage Ihnen ganz offen …
Ich habe in meiner Rede ja ausdrücklich davon gesprochen, dass ich davon ausgehe, dass wir einen Handlungskorridor bekommen, und der Handlungskorridor sich einfach dadurch verengt, dass die Handelnden dort miteinander reden und versuchen, einen Konsens zu finden. Ob man das nachher „Masterplan“ nennen kann, ist mir, wenn ich ehrlich bin, ganz egal. Es geht uns darum, wie wir die ländlichen Räume weiterentwickeln wollen. Es ist aber richtig, dass Minister Backhaus erst einmal den Anspruch stellt, dass wir einen Masterplan bekommen, weil, wenn man das von vornherein kleiner macht, wird es auch kleiner. Insofern glaube ich, ist das, was der Minister gemacht hat, richtig.
(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ist das jetzt ein Masterplan oder nicht, Herr Krüger?)
In der Zwischenbilanz gibt es zu sagen, dass wir einen Handlungskorridor brauchen, ist, glaube ich, auch richtig.
(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ist das ein Masterplan, was wir jetzt haben, oder nicht?)
Nein, das ist noch kein Masterplan. Das hat auch kein Mensch behauptet. Wir haben einen Statusbericht auf den Weg zu einem Masterplan.
Das Zweite ist, was Sie gesagt haben, wir würden den Eindruck vermitteln, man könne jetzt in die Umsetzung gehen.