Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man sich den Antrag anschaut, dann will ich vier Grundsätze schon mal an den Anfang stellen.
Punkt 1. Wir sind nicht – nicht in Mecklenburg-Vorpom- mern und hoffentlich auch nicht in Deutschland – die Handlanger von großen Saatgutkonzernen
Zweitens. Saatgut, Frau Karlowski, ich werde nach- her noch mal darauf eingehen, Saatgut ist das geistige Eigentum derjenigen, die dieses Saatgut entwickelt haben. Damit ist klar, dass wir eine große Variabilität brauchen, und auf der anderen Seite wollen wir auch damit die Vielfalt insgesamt in der Kulturlandschaft erhalten. Aus diesem Grunde bin ich sehr stolz darauf, ich würde Sie gerne mal mit einladen, kommen Sie mit nach Groß Lüsewitz,
Es ist uns gelungen, eines der wichtigen GenreservenInstitute, nämlich das Institut aus Gatersleben, in Mecklenburg-Vorpommern zu beheimaten, sodass entgegen Ihrer Kritik, die Sie angedeutet haben, alte Sorten auch quer durch die verschiedenen Bereiche des Saatgutes oder auch der Vielfalt weltweit in Mecklenburg
Vorpommern gesammelt sind. Ich glaube, Ihr Herz würde hoffentlich aufgehen, wenn Sie das sehen würden, was wir dort erreicht haben.
Ich bin sehr stolz darauf, dass wir eben – was Sie hier angedeutet haben, dass die Europäische Kommission so
ein bisschen auch einschränken will – gerade großen Wert darauf legen, dass diese Samen für die Zukunft, für die Nachwelt erhalten bleiben, die im Übrigen auch gesunderhalten werden. Das heißt, das geistige Eigentum der Züchter oder derjenigen, die dieses Saatgut entwickelt haben, muss erhalten bleiben. Und MecklenburgVorpommern – das ist in diesem Zusammenhang auch zu sehen – ist geprägt von klein- und mittelständischen Strukturen der Saatgutgewinnung und der -entwicklung. Da bin ich auch ziemlich stolz drauf, gehe ich nachher noch mal drauf ein.
Und dann – auch das müsste uns eigentlich einen – ist Saatgut in höchster Qualität Grundlage dafür, dass wir gesunde Lebensmittel und damit auch die entsprechenden Erträge für die allgemeine Gesellschaft bereitstellen können. Ich glaube, dass die Qualität und damit gutes Saatgut auch der Garant dafür ist, dass die Biodiversität erhalten bleibt und letzten Endes die nachfolgenden Generationen einen Vorteil haben werden. Insofern will ich hier unterstreichen: Der Antrag ist gut gemeint, aber nicht in allem und jedem bis zu Ende durchdacht.
Wenn man dann noch auf das Landeserntedankfest eingehen darf oder die vielen Erntefeste, die zurzeit in Mecklenburg-Vorpommern abgehalten werden, dann gehe ich davon aus, dass Sie zum Landeserntedankfest waren, ich war in meinen Gedanken auch dort, und ich gehe davon aus, dass Sie das Lied gesungen haben: „Wir streuen den Samen auf das Land“. Vielleicht kennt das kirchliche Lied einer? Ich kenne es jedenfalls auswendig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Erzeugung von Saat- und Pflanzgut ist für die Landwirtschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern von großer, ja sehr großer Bedeutung. Zum Verständnis einige Informationen: Mit circa 24.500 Hektar stehen 7,6 Prozent der deutschen Saatgutvermehrungsfläche in MecklenburgVorpommern. Damit sind wir nach Niedersachsen, meine Damen und Herren, das zweitstärkste Bundesland, was die Saatgutvermehrung anbetrifft. Und vielleicht mag es den einen oder anderen nicht interessieren, aber wenn man sich überlegt, dass wir 19 Prozent oder fast 20 Prozent des Saatgutes der Kartoffeln in Deutschland produzieren, dann ist eins auch klar, in über mehr … Ich spreche nur über Saat- und Pflanzgut, wobei Saatgut die Körner sind und das Pflanzgut andere Dinge. Das muss man wissen, das zeugt auch davon, dass man den Sachverstand hat.
Auf jeden Fall ist es so: 20 Prozent des Pflanzgutes werden in Deutschland, in Mecklenburg-Vorpommern produziert,
und wir liefern in über 20 Nationen dieser Erde dieses hochwertige Saatgut. Die Gesamtvermehrungsfläche, die wir damit zugrunde legen, macht deutlich, wo Mecklenburg-Vorpommern damit steht. Bei einigen Druschfrüchten, wie Raps, Roggen, großkörnige Leguminosen, aber auch sonstige Futterpflanzen, steht ein Viertel der An-
baufläche im Rahmen der bundesweiten Vermehrung in Mecklenburg-Vorpommern. Bei Weizen, bei Gerste ist es immerhin noch ein Sechstel. Das heißt, wir sind an der Spitze der Bewegung der Saatgutvermehrung in Deutschland.
Unser Bundesland hat da im Übrigen hervorragende Grundvoraussetzungen. Der eine oder andere wird das wissen: Aufgrund der klimatischen Bedingungen haben wir mit der Einrichtung einmalig in Europa – es gibt nur zwei Regionen in Europa – die sogenannten Gesundlagen und damit auch diese Qualitätsstandards, auf die Sie leider so nicht eingegangen sind, die Qualitätsstandards damit auf höchstem Niveau, nämlich geringer Virusbefall und so weiter, zu gewährleisten.
Nicht zuletzt sind aus diesem Grunde alle bekannten Kartoffelzüchter, aber auch Saatgutzüchter in Mecklenburg-Vorpommern niedergelassen und haben die Vorteile, die Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich zu Europa besitzt, längst erkannt. Ja, unser Bundesland produziert circa 140.000 Tonnen Saat- und Pflanzgut pro Jahr und erzeugt damit rund 65.000 Tonnen Getreidesaatgut, 4.000 Tonnen Grassamen oder 2.000 Tonnen Legumino- sen und fast 70.000 Tonnen Pflanzgut im Bereich der Kartoffeln. Das ist mehr, als hier unmittelbar gebraucht wird, mehr als gebraucht wird in Mecklenburg-Vorpom- mern. Das heißt, Mecklenburg-Vorpommern ist ein starker Exporteur von Saat- und Pflanzgut.
Alle Partien – und das ist wichtig, Frau Karlowski, deutlich zu machen –, alle Partien werden schon während der Vegetationsperiode oder aber spätestens nach der Ernte einer gründlichen Kontrolle unterzogen, damit die Verbraucherinnen und Verbraucher – in erster Linie selbstverständlich natürlich die Landwirte, aber auch die Kleingärtner, die Gartenbaubetriebe oder wie auch immer – hochwertiges, ihren Anforderungen entsprechendes
Saat- und Pflanzgut erhalten werden. Das war bisher schon so geregelt und daran soll sich auch nach der Verordnung in der Zukunft nichts ändern.
Ein zulassungsfreier – wie Sie zum Teil fordern – oder ein unbeschränkter Handel ohne jegliche Regelung ist daher aus meiner Sicht nicht möglich oder kann auch nicht im Sinne der Erzeuger oder der Verbraucherinnen und Verbraucher sein. Die Frage, ob die Sorten, die vermehrt werden, auf konventionellem Wege gezüchtet wurden oder nicht, spielt bei dem Verordnungsentwurf keine Rolle, denn der befasst sich nur mit den Vorschriften der Vermehrung, der Kontrolle und der Zertifizierung bereits zugelassener Sorten.
Indirekt suggeriert der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass alles, was nicht ökologisch erzeugt wird, irgendwie mit Gentechnik zu tun hat oder sonst unnatürlich wäre.
Dazu kann ich nur eins sagen: Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, wir haben in Deutschland zurzeit keine zugelassenen GVO-Sorten, und das normale Handelssaatgut wächst nach wie vor natürlich auf dem Feld und grünt und blüht auch in diesem Land. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, wir haben keinen Anbau von gentechnisch veränderten Organismen in Mecklenburg-Vorpommern,
(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das ist bekannt.)
Ja, Sie suggerieren das aber immer wieder. Und Sie haben ja auch zur Kenntnis genommen, welche Ergebnisse das für Sie gebracht hat.
Selbst den Global Playern ist es nach wie vor nicht gelungen, die Saatguterzeugung in dunkle Labore zu verlegen oder diese dort anzuwenden. Ich bitte Sie, auch zu bedenken, wir haben einen klaren Koalitionsvertrag und darin ist auch geregelt, wie wir mit dem Thema hier umgehen.
Worum geht es jetzt im Vorschlag im Einzelnen? Die Kommission hat einen Verordnungsentwurf am 06.05.2013 im Zusammenhang mit einem Gesamtmaßnahmenpaket zur besseren Durchsetzung der Gesundheits- und der Sicherheitsstandards in der gesamten Lebensmittelkette angenommen. Und dazu ist das Thema Saat- und Pflanzgut auf EU-Ebene durch zwölf Richtlinien zurzeit geregelt, die im Übrigen zum Teil älter als 30 Jahre sind. Ich halte es schon für richtig, dass dieses jetzt mal zusammen- gefasst wird und damit auch den neuesten Erkenntnisständen angepasst wird.