Diese Verantwortung, die lasse ich mir nicht auf den Tisch schieben und auch nicht dem Parlament, denn dafür werden Schulleiter bezahlt. Insofern, glaube ich,
gibt es diese doppelte Verantwortung, die wir alle beide wahrzunehmen haben, und in diesem Sinne werden wir handeln. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Na also, das klingt doch gut.)
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/2230 zur Beratung an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen worden.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpom- mern, auf Drucksache 6/2233.
Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 6/2233 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir legen Ihnen heute einen Gesetzentwurf vor, mit dem wir die Gleichberechtigung auf dem Schulweg ermöglichen wollen. Künftig sollen Schülerinnen und Schüler das gleiche Recht auf Beförderung und Kostenerstattung haben, unabhängig davon, ob sie in einer kreisfreien Stadt oder in einem Landkreis wohnen, und auch unabhängig davon, welche Schule sie besuchen. Es braucht eigentlich kein verfassungsrechtliches Gutachten, um zu erkennen, dass die bisherige Regelung eine enorme Ungleichbehandlung beinhaltet.
Ich möchte dazu einen Satz aus der Landtagsdrucksa- che 2/1185 zitieren. Darin heißt es: „Ein rechtlich beachtliches Unterscheidungskriterium bei der Durchführung einer Schülerbeförderung ist allein der Schulweg (Länge, Dauer, Sicherheit), nicht aber der Umstand, ob ein Schüler in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt wohnt.“ Dieser Satz stammt aus dem Schulgesetzentwurf der damaligen schwarz-roten Landesregierung. Am Ende des Gesetzgebungsprozesses waren die kreisfreien Städte dann aber trotzdem wieder draußen.
Bei der Schulgesetznovelle im Jahr 2009 hat die Große Koalition eine eigentlich gute Entscheidung getroffen.
Damals haben sie das Recht auf kostenlose Beförderung für die Elft-, Zwölft- und bei Fachgymnasien auch für Dreizehntklässler ausgeweitet. Finanziert wurde dies aber auf Kosten der Schülerinnen und Schüler, die Schulen in freier Trägerschaft besuchen. Ihr Anspruch wurde ersatzlos aus dem Schulgesetz gestrichen und es wurde eine komplizierte Konstruktion geschaffen, damit Schülerinnen und Schüler, die ihr Recht auf freie Schulwahl nutzen, ebenfalls von der Kostenerstattung ausgeschlossen sind.
In der Praxis führt das häufig zu bizarren Situationen. Im Ortsteil Rostock-Nienhagen ist die nächste Schule über 6 Kilometer entfernt. Ein Recht auf Kostenerstattung für die Schüler besteht nicht. Im Dorf daneben, in Häschendorf, ist die nächste Schule genausoweit entfernt. Hier besteht ein Erstattungsanspruch, denn Häschendorf liegt im Landkreis Rostock.
Schülerinnen und Schüler, die in den Landkreisen 20 Kilometer zur örtlich zuständigen Schule fahren, haben ein Recht auf Kostenerstattung. Wenn sie aber eine freie oder eine andere staatliche Schule wählen, die nur 10 Kilometer entfernt ist, müssen sie die Fahrt jedoch selbstständig bezahlen. Diese rechtliche Situation ist den Bürgerinnen und Bürgern wahrlich schwer zu erklären und wir wollen das auch gar nicht erklären können. Das zeigen nicht zuletzt diverse Petitionen, die die Fraktionen, aber auch der Bürgerbeauftragte dazu erhalten haben, und darum muss hier dringend nachgebessert werden.
Ich gehe auch davon aus, dass Sie als Koalitionäre das Problem längst erkannt haben, schließlich hat der Landtag die Landesregierung – und jetzt hören Sie gut zu – im Rahmen der Schulgesetznovelle 2009 ausdrücklich dazu aufgefordert, hier Lösungen zu finden. Inzwischen sind vier Jahre vergangen und nun schlagen wir Ihnen vor, selbst zu handeln. Das juristische Gutachten von Professor Erbguth und Dr. Schubert hat sehr klar dargelegt, dass die jetzige Gesetzeslage gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt.
Wenn wir als Landesgesetzgeber diese Auffassung teilen – und für meine Fraktion kann ich sagen, wir tun das –, dann können wir einen solchen Zustand nicht dauerhaft bestehen lassen. Wir sollten die Bürgerinnen und Bürger nicht dazu zwingen, die Gesetzesänderung notfalls mit einer Klage vor dem Landesverfassungsgericht durchzusetzen. Dieser Landtag sollte die Verantwortung für eine verfassungskonforme Gesetzgebung selbst übernehmen.
Uns ist natürlich bewusst, warum dieser Rechtsanspruch vielen Schülerinnen und Schülern versagt wurde. Schülerbeförderung kostet viel Geld, gerade in einem Flächenland,
Frau Dr. Seemann, nur weil wir unterschiedliche Auffassungen haben, heißt das noch lange nicht, dass ich keine Ahnung habe.
(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Margret Seemann, SPD: Trotzdem sollte man sich kundig machen.)
und der Gleichheitsgrundsatz gehört nun einmal zu diesen Rechten dazu. Das Grundgesetz ist nämlich keine Kannbestimmung.
(Beifall Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heinz Müller, SPD: Nach dem Grundgesetz hat man auch das Recht, den größten Blödsinn zu erzählen.)
Das Land kann sich hier nicht so einfach aus der Verantwortung stehlen, wie Sie es bei der Kreisgebietsreform getan haben. In den ehemaligen kreisfreien Städten Greifswald, Stralsund, Neubrandenburg und Wismar haben die Schülerinnen und Schüler nun nämlich einen Erstattungsanspruch, denn sie gehören ja jetzt zu dem Landkreis beziehungsweise zu den neuen Landkreisen.
Dadurch sind den Landkreisen zusätzliche Kosten entstanden, die vom Land allerdings nicht übernommen werden. Die Begründung: Die Landkreise hätten zwar zusätzliche Gebiete erhalten, aber keine neuen Aufgaben. Und genau das ist mit unserer Gesetzesänderung anders.
Das Rechtsgutachten behandelt die Unterscheidung zwischen Landkreisen und kreisfreien Städten. Dies ist, was die Personenzahlen angeht, auch der größte Brocken und damit auch der größte finanzielle Brocken.
Unser Gesetzentwurf geht jedoch noch darüber hinaus, denn auch an einer zweiten Stelle besteht mit dem jetzigen Schulgesetz eine Ungleichheit. Die Schulgesetznovelle von 2009 hat einerseits das Recht auf Schulwahl
freiheit gesetzlich verankert, will dieses Recht jedoch nur denen zubilligen, die sich die Beförderungskosten überhaupt leisten können. Das ist unsozial und widerspricht vor allem der Idee der Schulwahlfreiheit.
Das Gleiche gilt für Schülerinnen und Schüler in freier Trägerschaft. Ihre Benachteiligung kollidiert bedenklich mit dem verfassungsrechtlichen Sonderungsverbot.
Schon 2001 hat das Landesverfassungsgericht Greifswald erklärt, dass die finanziellen Belastungen für die Schülerinnen und Schüler beziehungsweise für ihre Eltern das zulässige Höchstmaß erreicht haben. Diese einseitige Zusatzbelastung muss daher beendet werden. Letztlich entsteht durch das Busgeld ein zusätzliches zweites Schulgeld.
Der Bildungsminister bezeichnete Fahrten zu örtlich nicht zuständigen Schulen kürzlich im Bildungsausschuss als „Kosten individueller Lebensentscheidungen“. Solche persönlichen Entscheidungen könne das Land schließlich nicht subventionieren.
Wir jedoch glauben, so einfach kann man es sich nicht machen, denn wir als Bildungspolitiker/-innen wollen es ja gerade ermöglichen und vor allem auch unterstützen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger frei entscheiden können. Und diese Entscheidungsgrundlagen sollen in erster Linie die Schulkonzepte sein und nicht der Geldbeutel der Eltern.
Das war auch die Intention der Verfassungsgeber und in dieser Auffassung fühlen wir uns nicht zuletzt durch den Bürgerbeauftragten des Landes gestützt. Wir glauben aber auch, dass die öffentlichen Fahrten zur nicht zuständigen Schule nicht in unbegrenzter Höhe zu finanzieren sind.