Protocol of the Session on October 9, 2013

Es wird nicht die Lösung und auch keine einheitliche Lösung geben. Nur die Schulen vor Ort haben die Erfahrungen mit den Seiteneinsteigern und können einschätzen, ob die Seiteneinsteiger den Lern- und Schulprozess bewältigen können. Deshalb bin ich auch sehr froh, dass der Bildungsminister diese Erfahrungen im Gesetz festgeschrieben hat. Das war auch eine Forderung von unserem Arbeitskreis, und da insbesondere von Frau Dr. Seemann. Daher begrüße ich ausdrücklich, dass in dem Gesetzentwurf nunmehr das Votum der Schulleiterinnen und Schulleiter normiert ist.

(Egbert Liskow, CDU: Das auch noch.)

Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger sind nur eine Möglichkeit, unseren Personalbedarf an unseren Schulen abzudecken. Sie werden aber auch immer nur punktuell eine Lösung darstellen. Im Schuldienst in MecklenburgVorpommern sind bereits heute Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger. Die Zahlen haben wir heute schon gehört. Viele von ihnen leisten gute Arbeit. Daher werden wir uns für diese Männer und Frauen einsetzen, auch dass sie die Möglichkeit erhalten, eine Lehrbefähigung im Wege der Bewährung zu erhalten und zu erwerben. Das ist nur gerecht – das gibt es in anderen Berufsgruppen auch, zum Beispiel bei den Beamten – und steigert nicht nur die Leistungsbereitschaft und Motivation, sondern ist eine Anerkennung für die geleistete Arbeit der Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger in den letzten Jahren. Nach der Bewährung und einer entsprechenden pädagogischen Qualifikation soll das künftig möglich sein. Dies ist schon gängige Praxis in anderen Bundesländern und auch hier soll es zu einer Annäherung innerhalb Deutschlands kommen.

Man sollte sich wirklich mal in anderen Bundesländern umschauen, wie man dort mit den Seiteneinsteigern umgeht, wie man sie qualifiziert. Da gibt es Wochenendprogramme, die sonnabends laufen, wo die für zwei Jahre jeden Sonnabend zur Fortbildung gehen. Es gibt 80-Stunden-Programme in anderen Ländern, und ich denke, wir werden hier auch eine vernünftige Lösung hinkriegen. Damit wird für mich das Lehramtsstudium nicht herabgesetzt, sondern Menschen erhalten eine neue Perspektive und bessere berufliche Aufstiegsmöglichkeiten.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Darum werde ich in den nächsten Wochen für eine breite Akzeptanz dieser Änderungen werben und auch versuchen, Vorbehalte abzubauen. Denn auch mit diesem Gesetzentwurf wird es keinen Einstieg light für eine Tätigkeit im Schuldienst von Mecklenburg-Vorpommern geben. Das ist auch mit mir nicht zu machen. Ein erfolgreiches Lehramtsstudium wird immer der Haupteinstieg für eine Tätigkeit im Schuldienst unseres Landes sein, denn eine gute Schule braucht motivierte und gut ausgebildete Lehrkräfte.

Zum Schluss meiner Ausführungen möchte ich mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen im Bildungsausschuss bedanken, dass auch durch ihr Entgegenkommen noch im November eine Anhörung des Gesetzes stattfindet. Ich freue mich auf eine interessante Diskussion im Ausschuss. Ich bin auch da absolut ergebnisoffen, gerade zu dieser Thematik Seiteneinsteiger. Da sollten wir uns wirklich das bestmögliche System für unser Land anschauen und wir sollten möglichst zügig arbeiten, damit es zum 1. Januar in Kraft treten kann. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

Selbstverständlich stimmen wir für die Überweisung in den Bildungsausschuss.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Butzki.

Ums Wort gebeten hat jetzt noch einmal die Abgeordnete Frau Oldenburg für die Fraktion DIE LINKE. Nein, doch nicht. Dann hat ums Wort gebeten der Bildungsminister Herr Brodkorb. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich würde gerne, da es ja eine Parlamentsdebatte ist, zu zwei, drei Punkten noch etwas sagen.

Eine solche Gesetzesänderung kann man ja immer wohlwollend oder orientiert am Text führen, man kann sie auch durch andere Motive angereichert führen, und dann bekommen manche Diskussionen so eine Schlagseite. Ich bitte doch sehr darum, dass die Diskussion dieses Gesetzes auf einer sachlichen Grundlage bleibt, weil es uns am Ende bei der Lösung der Probleme mehr hilft, als das andere zu tun.

Zu der Frage, warum Sie der Gesetzentwurf so kurzfristig erreicht hat, habe ich im Ausschuss mehrfach Begründungen abgegeben. Ich tue dies hier vor dem gesamten Parlament noch einmal: Der Bund hat es zur Bedingung

gemacht, dass wir diese Regelung, dass unsere Hochschulen Geld bekommen können für die Lehrerbildung, bis zum Ende des Jahres umsetzen.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Das hat er aber im März gemacht.)

Richtig, Frau Oldenburg. Dann wissen Sie ja, dass es Gerichtsurteile gab, die uns andererseits an anderer Stelle gezwungen haben oder zwingen, rechtliche Veränderungen vorzunehmen. Dann wissen Sie, dass in genau dieser Phase die Erarbeitung der Rechtsgrundlagen für die Verbeamtung der Lehrerinnen und Lehrer erfolgt, die sich ihrerseits natürlich im Lehrerbildungsgesetz aus folgendem Grund widerspiegeln muss – das scheint nicht allen klar zu sein –: Im Beamtenrecht gibt es die Möglichkeit, dass man aufsteigt, nicht aufgrund der eigentlich vorgeschriebenen Laufbahn, die man hat, sondern durch Bewährung. Ich finde, der Gesetzgeber war sehr klug, dass er gesagt hat, Beamte können auch dann befördert werden, wenn sie zwar den Schein nicht haben, aber engagiert und gut sind. Das ist doch richtig, dass man Leistungen in der Arbeit belohnt.

Wenn wir diesen Grundsatz nicht auch in das Beamtenrecht der Lehrer überführen und damit auch für die angestellten Lehrer, dann stellen wir die Lehrer, die Lehrkräfte an unseren Schulen schlechter als alle anderen Beschäftigten im Beamtenbereich. Und dafür bitte ich um Verständnis, dass ich das nicht ernsthaft unterstützen kann, dass Lehrer dann zwar verbeamtet werden und die angestellten Lehrer abgeleitet davon dieselben Regelungen haben, aber Lehrer erneut Beschäftigte zweiter Klasse sind im Landesdienst von Mecklenburg-Vorpommern.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das geht nicht!

Ansonsten, Frau Oldenburg, nehme ich Ihren Hinweis mit Blick auf die Satzung des ZLB – denn Sie werden sich sicherlich auch den Paragrafen zur Verordnungsermächtigung angesehen haben, wer dafür zuständig ist, diese Satzung zu schreiben, nämlich die Hochschulen in ihrer eigenen Verantwortung – gerne auf, um dies mit den Hochschulen mal ernsthaft zu erörtern, warum sie ihrem gesetzlichen Auftrag an dieser Stelle nicht nachkommen und insofern auch den Bildungsbericht, zu dem sie verpflichtet sind, aus eigenem Verschulden bisher nicht vorgelegt haben. Aber das Jahr 2013 ist ja noch nicht vorbei.

Ich will mich gar nicht auf so viele Punkte konzentrieren, sondern nur noch zwei Dinge sagen. Wofür ich Verständnis habe, ist, dass einige von Ihnen aufgrund einer gewissen abstrakten Formulierung im Gesetz nachfragen: Was verbirgt sich denn dahinter? Ich möchte das konkretisieren. Es hat einfach objektive Gründe, warum es dort so steht, wie es steht.

Paragraf 2 Absatz 5, da moniert Frau Oldenburg, dass es keine regelhafte Qualifikation gibt, sondern im Einzelfall entschieden wird. Ich kann Ihnen sagen, warum. Weil unter den Absatz 5 zum Beispiel folgender Fall fällt – das steht auch so drin, aber abstrakt, man kann es halt vielleicht nicht gleich rauslesen –: Eine Grundschullehrerin arbeitet seit 15 Jahren in der Förderschule. Sie hat zehn

Weiterbildungsmaßnahmen absolviert, ist exzellent und in der Arbeit von einer Förderschullehrerin nicht mehr zu unterscheiden. Mit diesem Gesetz hat diese Kollegin die Möglichkeit, das Lehramt für Sonderpädagogik zuerkannt zu bekommen und von der E11 in die E13 hochgruppiert zu werden.

Ich muss einer Lehrerin, die studiert hat, die ausgebildet ist und sich dann 15 Jahre beruflich bewährt hat, sich weitergebildet hat, der muss ich nicht noch mal ein Studium aufs Auge drücken, damit sie das lernt, was sie schon seit 15 Jahren macht. Das ist einfach Quatsch.

Das Problem ist, dieser Absatz 5 umfasst solche Fälle, er umfasst aber auch den Fall des Deutsch-/Geschichts- absolventen, der kein Pädagoge ist, er umfasst auch den Erziehungswissenschaftler, der gleichzeitig Geschichte studiert hat, und man muss dann im Einzelfall fragen und feststellen: Hat der Qualifikationsbedarf, ja oder nein, und, wenn ja, welchen? In dieser Gruppe sind also sehr unterschiedliche Fälle und deswegen ist das so geregelt.

Dasselbe im zweiten Fall. Da wird ja gemutmaßt, dass wir in Zukunft die Fleischereien alle anrufen und die Metzgermeister ranholen, um bei uns Philosophie zu unterrichten. Also Entschuldigung,

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Aber die sind wenigstens Metzgermeister.)

wer kann denn das ernsthaft glauben, dass das die Absicht der Landesregierung ist?

Aber ich möchte Ihnen sagen, so einen persönlichen Fall habe ich auch. Es gibt Kolleginnen und Kollegen, die haben in diesem Lande, oder besser gesagt, in der DDR sich zum Pionierleiter ausbilden lassen.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Eine Übergangsregelung.)

Ich glaube, Sie würden mir zustimmen, die Ausbildung zum Pionierleiter ist nicht wesentlich verschieden von der einer Grundschullehrerin in der DDR. Es gibt gewisse Unterschiede, aber es ist nicht dramatisch verschieden.

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

Diese Ausbildung ist allerdings …

In den Fachinhalten, Herr Reinhardt, in den Fachinhalten.

Es gibt eine Reihe von Kollegen, die sich seit über 20 Jahren bewähren bei uns im Schuldienst, teilweise sogar in Regionalen Schulen arbeiten mit der E9 – die Kollegen werden jetzt in die E13 hochgruppiert –, die machen dasselbe wie alle anderen und sind viel, viel schlechtergestellt. So etwas können wir 20 Jahre nach der Wende einfach nicht mehr fortsetzen, davon bin ich fest überzeugt.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Richtig.)

Und deswegen haben die abstrakten Formulierungen diesen konkreten Hintergrund, dass sich dahinter ganz verschiedene Fälle befinden. Wenn wir die Formulierung zu eng machen, benachteiligen wir wieder manche, weil sie dann aus der Regelung rausfallen. Das ist der einzige Grund und ich bitte insbesondere die Oppositionsfraktio

nen, es einfach mal zu glauben, dass es diesen sachlichen Hintergrund hat und nichts anderes.

Letzter Punkt. Frau Oldenburg hat die Frage gestellt: Was ist denn vorgesehen? Wir wissen ja gar nicht, gibt es da Geld für Weiterbildungen oder Qualifikationen?

Frau Oldenburg, das wundert mich.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Ich bin bei Ihren Verhandlungen nicht dabei.)

Die Antwort verwundert mich, weil Sie im Bildungsausschuss eine Tabelle angefordert haben, die Auskunft gibt über alle Maßnahmen des 50-Millionen-Paketes in Stellenanteilen.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Ich rede vom ESF.)

Dort ist die Maßnahme, entsprechende Qualifikationsprogramme vorzusehen, ausgewiesen. Sie wird für mindestens 50 Maßnahmen im Jahr ausreichen. Wir haben im Moment für 20 Kollegen Platz. Was den ESF angeht, planen wir über diese Landesmittel hinausgehend jährlich noch 50 Maßnahmen im ESF, sodass wir in der ESFFörderperiode etwa 60 Maßnahmen pro Jahr und damit das Dreifache der heutigen Kapazitäten haben.

Ich sage Ihnen ausdrücklich, nicht jeder, der einen Seiteneinsteigervertrag bekommt, wird auch eine Qualifizierung des Landes bekommen, denn diese Verträge dauern manchmal nur vier Wochen. Das ist ja das, was Sie, wenn Sie Ihre Zahlen hier vortragen, nicht erwähnen.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Dann sind es Vertretungslehrer und keine Seiteneinsteiger.)

Es gibt auch längere Verträge, wo es nicht zu einer dauerhaften Beschäftigung kommen soll, weil sich zum Beispiel herausstellt – Herr Butzki hat es gesagt –, diese Person ist ungeeignet. Das befristete Verhältnis wird auf Dauer nicht fortgesetzt. Wir werden insofern ein zweistufiges System entwickeln müssen, dass wir Kollegen, die eintreten in den Schuldienst, zunächst einmal vor Ort in der Schule helfen, und für den Fall, dass sie eine echte Perspektive haben, ein großes Qualifikationsprogramm einsetzen.

Und wirklich jetzt die letzte Bemerkung. Frau Berger, Sie wissen doch ganz genau, dass nicht ich die Bewerbungsgespräche mit den Seiteneinsteigern führe und die einstelle. Das machen die Schulleiter. Die Schulleiter entscheiden sich dafür: Ich traue dieser Person zu, Lehrer zu sein.

Ich finde es richtig, dass Sie betonen, dass wir unsere Verantwortung in der Weiterbildung wahrnehmen müssen. Das werden wir auch tun. Aber eins möchte ich ganz deutlich sagen: Jeder Schulleiter, der einen Seiteneinsteiger einstellt, muss als Dienstvorgesetzter ebenso die Verantwortung dafür übernehmen, diesen Kollegen zu begleiten und zu unterstützen vom ersten Tag an.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Richtig.)